Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.4.14

BGH: In der Werbung mit Elektrogeräten muss die Typenbezeichnung angegeben werden

Wer für technische Geräte wirbt, muss in seiner Werbung die genaue Typenbezeichnung des Geräts angeben. Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH handelt es sich hierbei um ein wesentliches Merkmal der Ware im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG (Urteil vom 19.02.2014, Az.: I ZR 17/13). Die Vorenthaltung wesentlicher Informationen, die für eine informierte geschäftliche Entscheidung des Kunden notwendig sind, ist unlauter. Als eine solche wesentliche Information sieht der BGH auch die Typenbezeichnung eines Elektrohaushaltsgeräts an und führt dazu aus:

Entgegen der Ansicht der Revision ist die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Typenbezeichnung eines Elektrohaushaltsgeräts sei ein wesentliches Merkmal der Ware im Sinne von § 5a Abs.´3 Nr. 1 UWG, auch nicht deshalb rechtlich verfehlt, weil die Typenbezeichnung als frei wählbare Phantasiebezeichnung keine Information bereithält, die unmittelbar die Beschaffenheit des Produkts betrifft. Wesentliche Merkmale des Produkts im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG sind nicht nur solche, die einen Bezug zur Qualität oder zur Brauchbarkeit des angebotenen Produkts haben, sondern alle Merkmale des Produkts, die für die geschäftliche Entscheidung relevant sind, vor die der Verbraucher durch das ihm gemachte Angebot gestellt wird (vgl. Fezer/Peifer, UWG, 2. Aufl., § 5a Rn. 43). Bei einer Typenbezeichnung folgt der für die Merkmalseigenschaft erforderliche Bezug zum angebotenen Produkt daraus, dass dieses als mit ihr individualisierbar bezeichnet wird; denn diese Individualisierung ermöglicht es dem Verbraucher, das Produkt genau zu identifizieren und – darauf aufbauend – dessen Eigenschaften und Preis mit den Eigenschaften und dem Preis konkurrierender Produkte und konkurrierender Angebote zu vergleichen.

posted by Stadler at 14:12  

2 Comments

  1. Gutes Urteil. Trägt mMn dem Informationszeitalter Rechnung. Und den preisbewussten Käufern.

    Comment by Max — 16.04, 2014 @ 19:09

  2. Wird vermutlich umgangen werden. Dann wird irgendeine nicht zu merkende Zeichenkette als Typenbezeichnung gewählt, z.B. „glkflss4jfmrlcmrfösijtliuhj.lij“, und ein leicht zu merkendes Alias als Merkmal hinzugefügt, z.B. „Edge“. In der Werbung steht zwar diy Typenbezeichnung, aber die Leute merken sich nur Edge. Dann kann man später auch einen anderen Typen mit anderer Typenbezeichnung bringen, z.B. „.fnkjrhf.knfli44j.ri4jiajr4.“ ebenfalls mit dem Alias-Merkmal „Edge“.

    Comment by Der dicke Hecht — 16.04, 2014 @ 22:11

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