Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.3.14

Ehrverletzende Äußerung über verheiratete Frau keine Familiensache

Ein Mann behauptet über eine verheiratete Frau gegenüber deren Ehemann, sie hätte nicht an einem Tennistraining teilnehmen können, weil sie zu diesem Zeitpunkt mit ihm zusammen war. Das wollte die Frau, die offenbar ihre Ehe gefährdet sah, nicht auf sich sitzen lassen und verklagte den Mann auf Unterlassung dieser Äußerung und zwar vor dem Familiengericht. Auf die Idee, dass es sich hierbei um eine Familiensache handeln könnte, wäre ich als Nichtfamilienrechtler erst gar nicht gekommen. Die Frage war aber offenbar so spannend, dass sie schließlich beim BGH – natürlich beim Familiensenat – landete (Beschluss vom 19.02.2014, Az.: XII ZB 45/13). Und der hat dann so entschieden, wie ich es spontan vermutet hätte:

Eine besondere Sachnähe des Familiengerichts zum Verfahrensgegenstand besteht nicht. Die Antragsgegnerin verfolgt einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs.1, 1004 BGB aufgrund einer behaupteten ehrverletzenden Äußerung des Antragsgegners. Das Verfahren weist damit keine Besonderheiten auf, die eine Entscheidung durch das Familiengericht erfordern. Dass die Äußerung möglicherweise Auswirkungen auf die persönliche Beziehung der Antragstellerin zu ihrem Ehemann hat und der Fortbestand ihrer Ehe dadurch gefährdet worden ist, genügt als mittelbare Folge nicht, um eine Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 FamFG zu begründen.

posted by Stadler at 17:10  

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