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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.3.14

Das neue Angebot von Getty Images an Blogger: Attraktiv oder gefährlich?

Die FAZ titelte gestern euphorisch: „Gratisfotos für Blogger: Getty für alle!“ Hintergrund war die Ankündigung der Bildagentur Getty Images es künftig Bloggern zu gestatten, unter gewissen Voraussetzungen, Bilder aus dem Katalog der Bildagentur kostenlos einzubinden.

Der geschätzte Kollege Thomas Schwenke hat die Änderungen der Nutzungsbedingungen von Getty Images genauer unter die Lupe genommen und kommt zu einem gemischten Fazit. Fünf Aspekte sollte man im Auge behalten:

  • Die neuen Regeln gelten nicht für eine gewerbliche oder geschäftliche Nutzung
  • Die Nutzungs-/Lizenzbedingungen von Getty Images müssen exakt beachtet werden, sonst drohen (weiterhin) Abmahnungen
  • Die Nutzung ist nur für redaktionelle Zwecke erlaubt, also im Zusammenhang einer konkreten Berichterstattung; eine Einbindung zur bloßen Verschönerung ist nicht gestattet
  • Die Einbindung auf diffamierende, pornografische oder anderweitig ungesetzliche Weise ist nach den Nutzungsbedingungen untersagt
  • Getty Images behält sich vor, diese Lizenz jederzeit ohne Vorankündigung zu widerrufen

Diese Einschränkungen sind vor allem deshalb problematisch, weil ihre Reichweite z.T. unklar ist. Einerseits ist die Einbindung zwar nur zu redaktionellen Zwecken statthaft, andererseits ist eine Verwendung aber in einem diffamierenden bzw. ungesetzlichen Kontext untersagt. Einer kritischen Berichterstattung oder Meinungsäußerung wird nun allerdings häufiger unterstellt, dass sie rechtsverletzend sei. Läuft man in so einem Fall schon Gefahr, dass man auch die Bilder von Getty unzulässig benutzt?

Wo die Grenze zur geschäftlichen Nutzung verläuft, ist ebenfalls unklar. Viele Blogs beinhalten Werbung oder haben einen Sponsor. Ist damit die Grenze zur geschäftlichen Nutzung bereits überschritten?

Auch datenschutzrechtlich erscheint die Nutzung nicht unproblematisch. Die Bilder werden mittels eines iFrame eingebunden. Wie der Kollege Schwenke erläutert, lässt Getty Images ausdrücklich und offenbar bewusst offen, ob die übermittelten Daten für Trackingzwecke gespeichert werden. In den Nutzungsbedingungen heißt es hierzu:

Getty Images (oder von Getty Images beauftragte Dritte) sind berechtigt, Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des eingebetteten Viewers und eingebetteter Getty Images-Inhalte zu erfassen, und behält sich das Recht vor, im eingebetteten Viewer Werbung anzuzeigen oder seine Nutzung anderweitig kommerziell auszuwerten, ohne Sie hierfür zu entschädigen.

Diese Regelung ist wegen ihrer Unbestimmtheit schwerlich mit deutschem und europäischem Datenschutzrecht vereinbar und lässt letztlich offen, welche Daten getrackt und wie sie anschließend weiterverarbeitet werden.

Getty Images ließ Urheberrechtsverletzungen in Deutschland übrigens bislang von der Kanzlei Waldorf Frommer abmahnen, die mittlerweile führende Abmahnkanzlei im Bereich des Filesharings.

Meines Erachtens sollte sich jeder Blogger genau überlegen, ob er das Angebot von Getty Images tatsächlich annehmen will.

posted by Stadler at 21:28  

8 Comments

  1. Fazit: Wer Fotos für seine Seite will, sollte lieber auf Flickr die cc-Namensnennungs-Suche nutzen. Anleitung: http://1w6.org/deutsch/regeln/hintergruende/was-ist-neu-am-ews#fn:flickr

    Comment by Arne Babenhauserheide — 7.03, 2014 @ 21:49

  2. Das Getty-Angebot ist für Blogger hochriskant. Ich habe nicht nur Werbung sondern auch VG-Wort-Pixel im Blog. Mit nicht nennenswertem Umsatz :-)
    Aber wegen der Abmahnorgien in Deutschland nehme ich nur eigene Fotos oder Bilder von Künstlern, die 200 Jahre tot sind. Zeitgenössisches Kunst wird durch das Urheberrecht aktiv behindert.
    Aktuelle Kunst ist für Blogger bei dem deutschen Hass auf Kunst viel zu gefährlich. Das Getty-Angebot ist nebenbei auch noch dreist.
    http://en.wikipedia.org/wiki/Getty_Images

    Comment by Wolfgang Ksoll — 7.03, 2014 @ 21:51

  3. Oder: man nehme nur eigene Bilder – oder verzichte. Damit fährt man auf der sichersten Seite.

    Comment by Alvar — 7.03, 2014 @ 23:06

  4. Tscha, so ist das in diesem Idiotenland, das sowas wie „fair use“ nicht kennt — Juristengefütter von Juristenpolitclowns, gefüttert von der Juristenschwemme der Juristentitelmühlen.

    Das exakt gleiche Schema wie bei den „Öffentlich-rechtlichen“, Peterprinzip at it’s best, Kerngeschäft bestenfalls zu 30%, der Rest ist Selbstbedienung/ -erhaltung via mafiöser, inzestuöser Strukturen.

    Comment by _Josh — 10.03, 2014 @ 00:09

  5. erst vor wenigen Monaten hat Getty ein 250 x 300px-großes Bild im Blog einer Freundin abgemahnt – als „kommerziell“ galt ihnen die Tatsache, dass sie auch eigene Bücher irgendwo auf ihren Seiten vorgestellt hat. Kosten: über 1200 Euro.

    Viel Spass allen Nutzern, die das Angebot umfangreich annemen und jeden Blogpost so bebildern! Wenn Getty das dann wieder abschafft, erfährt man es u.U. nicht gleich – und unterfällt gleich der ersten Abmahnwelle! Und wenn doch: was für eine Freude, die Bilder aus hunderten alter Postings zu entfernen…

    Comment by ClaudiaBerlin — 10.03, 2014 @ 13:07

  6. Ein guter Blogger kommt auch ohne Fotos aus. Ein Blog hat mit Bildern ursprünglich nichts zu tun, es ist ein Tagebuch. Daher heißt es das Blog und nicht der Blog. Wer meint, sich beim Gedankengang ablichten zu müssen, soll das machen. Von Fotos Dritter und anderern Anbietern würde ich die Finger lassen. Worin sollte für einen Blogger der Vorteil der Nutzung des Fremdanbieters liegen? Totgeburt. Wanzt Euch nicht voll mit deren Mist.

    Comment by Prof. — 10.03, 2014 @ 18:14

  7. „Getty Images ließ Urheberrechtsverletzungen in Deutschland übrigens bislang von der Kanzlei Waldorf Frommer abmahnen, die mittlerweile führende Abmahnkanzlei im Bereich des Filesharings.“

    …weil diese Kanzlei keine anderen Mandanten bekommt. Wer unfähig ist, bemüht sich als Kanzlei um die Brotkrumen, hingeworfen von Gettybonzen.

    Haltet Euch fern von beiden!

    Comment by Prof. — 10.03, 2014 @ 19:36

  8. ich habe ABE daraufhin um eine neue Blockregel ergänzt:

    embed.gettyimages.com

    dass ist die url mit dem die eingebetteten iframes beginnen

    das habe ich dann mal getestet indem ich mir den code der iframes eines bildes genommen und per firebug in den quellcode von gettyimages gesetzt habe, erst ohne und dann mit aktivierer regel. und siehe da das gesammte iframe wird geblockt

    have fun tracking

    Comment by Djerun — 13.03, 2014 @ 13:37

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