Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.2.14

Die Stunde der Polit-Gaukler

Eigentlich wollte ich hier zum Fall Edathy nichts schreiben, weil es ohnehin schon alle tun. Aber das aktuell ablaufende Politschauspiel offenbart ein Staats- und Rechtsverständnis einiger Spitzenpolitiker, das ich nicht unkommentiert lassen möchte.

Hans-Peter Friedrich gibt sich weiterhin uneinsichtig und sagt dem Spiegel, es wäre seine Pflicht gewesen, so zu handeln und wenn ein Gesetz dies verbieten würde, dann gehöre dieses Gesetz eben abgeschafft. Friedrich postuliert damit nichts weniger als die Pflicht des Bundesministers zum Rechtsbruch, was noch geringfügig absurder klingt, als die Annahme des von ihm ebenfalls postulierten Supergrundrechts auf Sicherheit. Friedrich hat sich mit seinen Aussagen über das Gesetz gestellt und ist allein aus diesem Grund als Minister nicht tragbar. Wer wie Sigmar Gabriel den Rechtsbruch Friedrichs als „höchst anständig und politisch vertretbar“ verteidigt, ist allerdings nicht einen Deut besser. Er offenbart vielmehr ein Politikverständnis, das die Interessen der eigenen Partei über die des Staates und des Gemeinwohls stellt.

Die Frage, wie sich Friedrich ordnungsgemäß hätte verhalten können, ist leicht zu beantworten. Er hätte Merkel informieren müssen und gemeinsam hätte man dann zumindest abwarten müssen, ob die SPD Edathy für ein Regierungsamt ins Spiel bringt.

Bleibt noch die nicht minder fragwürdige Rolle von Thomas Oppermann. Mit einem Anruf bei seinem Parteifreund dem BKA-Chef Ziercke, hatte er wohl gehofft, auf dem kleinen Dienstweg und gänzlich abseits des Rechts, schnell Gewissheit über die Vorwürfe gegen Edathy zu erlangen. Dass der Beamte Ziercke mit Oppermann nicht über ein laufendes Verfahren sprechen darf, musste dem ehemaligen Verwaltungsrichter Oppermann eigentlich klar sein. Auch hier stellt sich jemand aus parteipolitische Interessen außerhalb des Rechts.

Die Affäre Edathy zeigt für mich deshalb zuallererst, wie abgehoben viele Spitzenpolitiker mittlerweile sind und wie wenig sie bereit sind, rechtliche Anforderungen und Grenzen zu akzeptieren. Aus meiner Sicht ist mit Politikern wie Friedrich, Gabriel oder Oppermann daher kein (Rechts-)Staat zu machen.

posted by Stadler at 10:56  

38 Comments

  1. Na, na, der ehrenwerte Herr Friedrich hat aus wahrhaft tief patriotischen Gefühlen gehandelt, denn er wollte „kurz vor der Regierungsbildung das Ansehen Deutschlands wahren“ [1].

    Dafür steht er ein und fühlt sich im Recht, über dem Recht, alles recht:
    „Ich lasse mir von niemandem dafür Vorwürfe machen.

    __________
    [1] http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/4301078/hans-peter-firedrich-wollte-das-ansehen-deutschlands-wahren.html

    Comment by Steve — 18.02, 2014 @ 11:14

  2. Ich kann diese Argumentation gut nachvollziehen.

    Bei der nächsten Wahl werde ich das sowieso berücksichtigen, aber hier liegt doch sowohl konkret gesetzeswidriges Verhalten vor, also auch offenbare Inkompatibilität mit hohen Ämtern. Gibt es denn Möglichkeiten, gegen solches Fehlverhalten vorzugehen?

    Comment by Sebastian H — 18.02, 2014 @ 11:38

  3. Lieber Herr Stadler,

    wie beurteilen Sie die mögl. Verletzung von Privatgeheimnissen, für Abgeordnete strafbar nach § 203 II Nr. 4 StGB iVm. u.a. mit dem Fernmeldegeheimnis?
    Diskutiert wird dies z. B. hier http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-02/ermittlungen-hans-peter-friedrich-staatsanwaltschaft-edathy-de-maiziere/komplettansicht

    Hinzu kommt, dass Prof. Wieland (Speyer) gestern auf Phoenix die die Auffassung vertrat, Abgeordnete seien sehr wohl (partikulare) Amtsträger. Das alles deutet darauf hin, dass nicht nur Friedrich, sondern auch Gabriel und Steinmeier (Garantenstellung als damaliger Fraktionsvorsitzender) sich strafbar gemacht haben könnten.

    Comment by Regierungs4tel — 18.02, 2014 @ 12:30

  4. Da nun der „Rechtsstaat“ in aller Munden ist, interessiert mich vorallem der Umgang dieses Rechtsstaates mit Menschen wie Friedrich,Ziercke,usw.
    Bei Herrn Ziercke wurde ja der Anfangsverdacht auf Verrat von Dienstgeheimnissen schon nicht bejaht und somit keine Ermittlungen eingeleitet.

    Comment by Kaspar von Thal — 18.02, 2014 @ 12:35

  5. @Regierungs4tel: Wenn ich Sie. bzw. Prof. Wieland richtig verstehe, dann sollten Finanzamt, Polizei, Staatsanwaltschaften, Geheimdienste und Schornsteinfeger untereinander alle Daten austauschen dürfen weil es sind ja alles Amtsträger?! Da auch Herr Edathy Abgeordneter war konnte dann der Tipp an ihn, dass gegen ihn ermittelt werden, auch nie ein Geheimnisverrat sein, oder?!

    Comment by martinf — 18.02, 2014 @ 13:34

  6. Welcher Rechtsstaat?

    Wir werden von Verfassungsfeinden und Anti-Demokraten regiert. Sicherheitsextremisten und Überwachungsfanatiker setzen jeden Bürger unter Generalverdacht.

    Freiheit. Demokratie. Rechtsstaatlichkeit. Menschenrechte.
    Es wird bald wieder Menschen geben, die bereits sind, für diese Werte zu sterben.

    Comment by Namenlos — 18.02, 2014 @ 13:44

  7. Was sagen Sie zu der Sicht von Wieland, wonach Friedrich die SPD-Fraktionsspitze informieren durfte? Siehe Handelsblatt vom Freitag.
    http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/fall-edathy-staatsrechtler-verteidigt-bundesminister-friedrich/9481672.html

    Comment by vaujot — 18.02, 2014 @ 14:54

  8. Lieber Herr Stadler,

    Ihre Argumentation setzt voraus, dass alle Gesetze o.k. sind und in sich nicht widersprüchlich.

    Das war nie so, ist nicht so und wird es auch nie sein.

    Bei vollständig fomaler Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften – was in sich ein Widerspruch ist – verlagert sich das Menschliche in den engen Kreis der Juristen. Alle anderen Menschen werden in einem solchen Fall den Juristen unterworfen, von denen gedemütigt, unterjocht und bevormundet. Auch eine Katastrophe.

    Comment by Rolf Schälike — 18.02, 2014 @ 15:00

  9. Ich raff immernoch nicht, warum denn der Oppermann hier mit ins Boot gezogen wird. Ihm wird zugeraunt, gegen Edathy wird ermittelt. Was soll er mit dieser Info denn anfangen? Da fragt er halt beim Ziercke nach, vielleicht bekommt er dann Infos, mit denen sich arbeiten lässt. Ziercke darf sie ihm halt bloß nicht geben, aber das ist ja nicht Oppermanns Verantwortung. Fragen kann man ja mal.

    Comment by Der dicke Hecht — 18.02, 2014 @ 15:58

  10. @Rolf Schälike: Niemand behauptet, dass das Rechtssystem widerspruchsfrei ist. Doch was bedeutet das für den konkreten Fall? Wo ist die Vorschrift, die Herrn Friedrich erlaubt oder verpflichtet hätte, sein Wissen über Herrn Edathy gegenüber Herrn Gabriel zu offenbaren? Die Amtsträgereigenschaft kann es kaum sein, da Strafverfolgung nicht zu den Amtspflichten eines Abgeordneten und Ministers gehört. Die Informationspflicht der Regierung kann es auch nicht sein, weil kein entsprechendes Auskunftsersuchen von Herrn Gabriel vorlag. Aber selbst dann hätte Herr Friedrich abwägen müssen, ob dem Auskunftsverlangen nicht andere Interessen der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen (Aufklärung des Sachverhalts, Strafverfolgungsanspruch, Staatsanwaltschaft als Herr des Verfahrens, Vertrauen der Bevölkerung in die Gleichbehandlung aller Verdächtigen usw.).

    Comment by martinf — 18.02, 2014 @ 16:15

  11. @martinf
    Dieser Datenaustausch findet doch schon tatsächlich statt. Die Überlegenheit der Amtsträger über den normalen Bürger ist doch gegeben. Zusätzlich verkaufen die Meldeämter und Gewerbeämter ihre Datensätze. Dass sich Politiker über das Gesetz stellen, ist auch nix neues. Genug Juristen tun es täglich.

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 18.02, 2014 @ 16:22

  12. Daß Friedrich weg ist, der schon als BIM ein Rohrkrepierer war, kann einen nur freuen. Was die SPD-Konsorten angeht, so können die gar nicht zurückgetreten werden, denn die SPD hat kein anderes Personal, das einspringen könnte. Wenn Seehofer mault, sollte einen das nicht interessieren, der mault immer, wenn es an seine edle Partei geht. In Bayern steht eine Wahl an, das ist alles. Es geht immer nur um die eigenen Pfründe. Da in Sachen Edathy täglich Neues ans Licht kommt, sollte man sich tatsächlich erst dann äußern, wenn die Faktenlage halbwegs klar ist. Was heute klar und richtig erscheint, kann morgen schon wieder falsch sein.

    Comment by Belsen — 18.02, 2014 @ 17:41

  13. @Dr.Klusenbreuker: Dieser Datenaustausch hat eine gesetzliche Grundlage, unabhängig davon wie kritikwürdig diese sein mag, aber wo ist die gesetzliche Grundlage für das Verhalten von Herrn Friedrich? Und diese Stammtischparolen, dass sich Politiker und Juristen täglich über das Gesetz stellen würden, gehen mir sowas von auf den Sack. Als ob sich alle Autofahrer immer an die StVO halten würden. Hat diese Aussage für den konkreten Fall irgendeine Relevanz? Nein, es ist nur das Rechtfertigungsgebrabbel von denjenigen, die selbst Dreck am Stecken haben.

    Comment by martinf — 18.02, 2014 @ 19:05

  14. Weshalb darf ein Straftäter nicht erfahren, dass gegen ihn ermittelt wird?

    Darf ein Abgeordneter des Bundestages nicht erfahren, dass es ein Antrag auf Aufhebung seiner Immunität eingegangen ist?

    Hat nicht ein Straftäter das gleiche Recht sich zu verstecken wie die Poilizei und die Behörden, ihn zu suchen?

    Gefängnisausbrüche werden nach meiner Kenntnis nicht bestraft.

    Comment by Rolf Schälike — 18.02, 2014 @ 19:13

  15. @Rolf

    Hier geht es um Amts- und Geheimnisträger. Anscheinend hast Du Dich mit dem Sachverhalt noch gar nicht näher befasst.

    Comment by Belsen — 18.02, 2014 @ 19:37

  16. Unser Kinderfreund Edathy vermisst übrigens seinen Bundestagslaptop. Er sei ihm gestohlen worden. Der Kinderfreund hat auch Server des Bundestages für seine Bestellungen genutzt.

    Wer den Laptop findet, sollte ihn netterweise bei der Staatsanwaltschaft abgeben.

    Lollll! Ich komme aus dem Lachen nicht mehr raus. Mal sehen, was das Schmierentheater noch auf die Bühne bringt.

    Bananenrepublik, die Banane fest im Griff.

    Comment by Belsen — 18.02, 2014 @ 19:51

  17. Ich gelange immer mehr zu der Gewissheit, dass Politik tatsächlich so abläuft wie in der Serie „House of Cards“. Dieses Verhalten zusammen mit übermächtigen Geheimdiensten, die nur noch sich selbst Rechenschaft ablegen, ist das eine sehr beängstigende Gemengelage.

    Comment by Drizzt — 18.02, 2014 @ 19:58

  18. @Belsen: „Hier geht es um Amts- und Geheimnisträger.“

    Das ist klar. Es geht auch um Geheimdienste und deren Existenzberechtigung. Dazu gehören auch die Regeln für die Amts- und Geheimnisträger.

    Diese Regeln hinterfrage ich.

    Comment by Rolf Schälike — 18.02, 2014 @ 20:26

  19. @Rolf

    Thema verfehlt. Hier geht es um andere Dinge.

    Comment by Belsen — 18.02, 2014 @ 20:29

  20. @Rolf Schälike: Natürlich darf ein Straftäter erfahren, dass gegen ihn ermittelt wird. Weil er ja so anständig ist, sich nicht ins Ausland abzusetzen (Dänemark?) und Beweismittel zu vernichten (Laptop gestohlen?). Übrigens der Gedanke, dass hinter der ganzen Sache ein Racheakt der Geheimdienste gegen Edathy wegen seinem Aufklärungsdrang in Sachen NSU steht scheint nicht zu abwegig zu sein. Insofern sollte Herr Friedrich gegen seine damaligen Untergebenen schimpfen, dass sie ihn für die Aktion missbraucht haben. Und dass die deutschen Geheimdienste Trottel seien ist eigentlich die perfekte Tarnung für ihre schmutzigen Geschäfte.

    Comment by martinf — 18.02, 2014 @ 21:22

  21. Habe gerade Ernst Blochs „Naturrecht und menschliche Würde“ zu lesen begonnen. Ziemlich am Anfang zitiert er sehr indirekt aus E.T.A. Hoffmanns „Meister Floh“:
    „Den Täter haben wir, das ist die Hauptsache, die Tat die Tat wird sich schon finden.“

    Bei Hoffmann liest sich das ausführlicher so:

    „Der Rat erwiderte, das Gerücht von einer vornehmen Dame, die entführt sein solle, sei als grundlos widerlegt, dagegen vollkommen ermittelt, daß überhaupt niemand entführt worden, es könne daher von der Ausmittlung eines Entführers nicht die Rede sein und werde der Herr Geheime Hofrat Knarrpanti, aller weiteren Nachforschungen entübrigt, wohl keines Beistandes bedürfen. Knarrpanti hörte dies alles mit einem selbstzufriedenen Lächeln an und versicherte, daß es seiner ungemeinen Sagazität [Scharfsinn] bereits gelungen, den Täter zu erforschen. Auf die Erinnerung, daß doch eine Tat begangen sein müsse, wenn es einen Täter geben solle, meinte Knarrpanti, daß, sei erst der Verbrecher ausgemittelt, sich das begangene Verbrechen von selbst finde. Nur ein oberflächlicher leichtsinniger Richter sei, wenn auch selbst die Hauptanklage wegen Verstocktheit des Angeklagten nicht festzustellen, nicht imstande, dies und das hineinzuinquirieren, welches dem Angeklagten doch irgendeinen kleinen Makel anhänge und die Haft rechtfertige. Er müsse schon jetzt dringend auf die schleunige Verhaftung des Entführers seiner Prinzessin antragen, und dieser Entführer sei niemand anders, als Herr Peregrinus Tyß, der ihm schon längst als höchst verdächtig bekannt und dessen Papiere er sofort in Beschlag zu nehmen bitte.“

    Comment by Franz Krojer — 18.02, 2014 @ 21:59

  22. @martinf: Warum darf sich ein Täter nicht ins Ausland absetzen? Weshalb darf ein Täter keine Beweismittel vernichten?

    Haben die Häscher mehr Rechte?

    Was sagt der liebe Gott dazu? Steht darüber etwas in der Bibel?

    Wir sollten vielleicht die Antworten bei den Talibans suchen. Die wissen doch, was alles richtig ist.

    Comment by Rolf Schälike — 19.02, 2014 @ 00:10

  23. @Rolf Schälike: Sind Sie an einer ernsthaften Diskussion interessiert? Oder wollen Sie hier nur rumtrollen?

    Comment by Anonymous — 19.02, 2014 @ 00:24

  24. @Anonymus: Ich meine es ernst.

    Wie ist das mit der Aufhebung der Immunität? Erfährt das der Bundestagsabgeordnete vorher oder erst nach der Hausdurchsuchung?

    Ich meine, die Bundestagsabgeordneten sollten mehr geschützt sein als normale Bürger. Dafür aber auch für Straftaten höher bestraft werden.

    Anderenfalls dürfte die Bedeutung und Macht der grauen Eminenz noch stärker seine als allgemein bekannt.

    Gern hätte ich darauf ernste Antworten.

    Comment by Rolf Schälike — 19.02, 2014 @ 08:19

  25. @Anonamus: Ich meine es sehr ernst.

    Was ist dagegen einzuwenden, wenn vor Jahren ein Homosexueller ins Ausland geflüchtet wäre und Beweismittel vernichtet hätte, um einer Strafe in Deutschland auszuweichen.

    Halten Sie es für moralisch verwerflich, wenn Diebe ihr Diebesgut verstecken und bei Gefahr vernichten? Sind Diebe, die das nicht tun, moralisch höher/besser zu bewerten? Natürlich sind mir Diebe; die das Diebesgut zurückgeben bzw.. es so aufbewahren, dass es unbeschädigt zurückgegeben werden kann lieber. Allerdings nicht für jeden Beklauten, der schon von der Versicherung befriedigt wurde.

    Wie sah es mit Wehrdienstverweigerern aus, die ins Ausland flüchteten?

    Im Äußerungsrecht werden die Täter, Lügner, Kriminelle durch die Richter geschützt. Beweisanträge und Anträge auf Akteneinsicht werden aus Gründen der unzulässigen Ausforschung abgelehnt.

    Deutsche Banken und Sparkassen schützen Kriminelle und berufen sich auf den Datenschutz.

    Alles das ist nicht verwerflich. Aber wenn Adathy nach Dänemark verschwindet und mit Vorwürfen der Beweisvernichtung konfrontiert wird, dann ist hat er keine Rechte mehr?

    Comment by Rolf Schälike — 19.02, 2014 @ 08:41

  26. Kleines „Verschwörungs“- Szenario:

    Die rätselhafte NSU-Affäre, berechtigt zur Annahme, dass alle beteiligten Geheimdienste sich mit hoher Intensität darum bemühten, belastendes Material gegen den Vorsitzenden zu ermitteln. Edathi dürfte seitdem zu den, am stärksten durchleuchteten Personen gehören. Es wäre weltfremd zu glauben, wenn die Geheimdienste ausgerechnet Edathis Klarnamen-Konten „übersehen“ hätten und die, bei SWIFT gespeicherten Transaktionsdaten. Es ist eher anzunehmen, dass es das etste war, was in Etathis Dossier landete und der Kinderporno-Ring eher ein nützlicher Beifang dieser Ermittlungen gewesen sein könnte.

    Die Annahme, dass Edathy bereits während seines Vorsitzes im NSU- Untersuchungsausschuss erpressbar gewesen sein könnte, berechtigt zur Frage, ob er im Besitz von Daten gewesen sein könnte, die anderswo „rechtzeitig“ vernichtet wurden.

    Falls da
    ies zuträfe, existiert mit Sicherheit eine Interessengruppe die auch diese Daten vernichtet wissen wollen. Das würde erklären, warum die erst seit Oktober begonnenen Ermittlungen gegen Edathi an bestimmte Politiker durchgestochen werden, von denen zu erwarten ist, dass sie auch Edathi davon erzählen.

    Der erkennt seine aussichtslose Situation, weil bei der forensischen Analyse beschlagnahmter Festplatten nicht nur seine harmlosen Bilder entdeckt worden wären, sondern auch eventuelle, als gelöscht und im Untersuchungsausschuss nicht berücksichtigte brisante NSU- Daten. Wäre so etwas gefunden worden, hätte es nicht für den ehemaligen Vorsitzenden des NSU- Ausschusses sehr ernste Konsequenzen gehabt, sondern für alle Beteiligten.
    Den Rest überlasse ich Ihrer Lebenserfahrung.

    Ich befürchte, dass die sogenannte „Edathi- Affäre“ in Wirklichkeit eine fette „NSU-Affäre“ verschleiern soll, deren Brisanz die Reputation der Bundesrepublik tatsächlich gefährden könnte. Dies erklärt auch die panische Überreaktion der aufgeschreckten Politiker.

    Comment by Wolf — 19.02, 2014 @ 09:42

  27. Ich verstehe folgenden Absatz nicht:

    >Die Frage, wie sich Friedrich ordnungsgemäß hätte >verhalten können, ist leicht zu beantworten. Er >hätte Merkel informieren müssen und gemeinsam >hätte man dann zumindest abwarten müssen, ob die >SPD Edathy für ein Regierungsamt ins Spiel bringt

    Wo wäre da der Unterschied, hätte Friedrich nicht Gabriel, sondern Merkel informiert?

    Comment by Leser — 19.02, 2014 @ 10:11

  28. @ Leser: Gegenüber Merkel als Bundeskanzlerin hätte Friedrich keinen Geheimnisverrat begehen können, weil er das Dienstgeheimnis ihr gegenüber nicht – unbefugt – offenbart hätte. Wenn dann die SPD Edathy für ein Regierungsamt ins Spiel gebracht hätte, wäre es Merkel möglich gewesen, dies ohne Angabe konkreter Gründe kategorisch abzulehnen.

    Comment by jansalterego — 19.02, 2014 @ 10:45

  29. Merkel ist Friedrichs „Vorgesetzte“.
    Die hat er, wenn er die Unschuldsvermitung ignoriet zu informieren.
    Dass Friedrich ausgerechnet den politischen Gegner informierte, Merkel aber angeblich nicht, erhärtet den Verdacht der Kumpanei – oder besser, der Mittäterschaft am konkreten Vorwurf der Üblen Nachrede.
    Es gibt dafür keine Entschuldigung und schon gar nicht die, „Schaden, von der Bundesrepublik abzuwenden“. Motiv war eher, (monetären) Schaden von sich selbst und seiner Position in der Groko abzuwenden, deren Zusammensetzung sich auf jeden Fall verändert hätte, wäre es zur Anklage gegen Edathi gekommen.
    Wer sich nicht ans Recht hält, kommt halt ins Schwimmen, trotz nachgeschobener, mit vermeintlich „edelsten“ Motiven seinen Egoismus zu verschleiertn. Kurz: Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. Die ist noch tief genug, für alle anderen Beteiligten, falls die sich nicht auf eine glaubwürdige Legende einigen. Dafür müssten sie aber auch Edahti davon überzeugen, mitzuspielen. Ich glaube kaum, dass dies jetzt noch gelingt.
    Bei der Brisanz dieser Sache und den beteiligten machtpolitischen Interessengruppen, würde ich mich nicht wundern, wenn Edatrhis einzige Sorge darin besteht, dass er Barschels mutmaßliches Schicksal teilen könnte.

    Comment by Wolf — 19.02, 2014 @ 10:54

  30. @Rolf Schälike: Meinen Sie ernsthaft, Bundestagsabgeordnete verdienten auch mehr Schutz in Sachverhalten, die mit ihrer parlamentarischen Arbeit nichts zu tun haben (besoffen Verkehrsunfälle verursachen)? Und ist die nachfolgende soziale Ächtung nicht zusätzliche Strafe genug (ich gebe zu, dass das Verhalten der CSU gegenüber Herrn Friedrich nach seinem Rücktritt das Gegenteil einer sozialen Ächtung ist, aber in speziellen peer groups gibts teilweise stärkere der Ächtung widersprechende Effekte, da wird das Opfer ausgegrenzt und dem Täter verziehen, weil „er ist ja einer von uns“)?
    Natürlich darf ein Verdächtiger fliehen und Beweismittel vernichten (und vor Gericht dürfen Angeklagte so viel lügen wie sie wollen), nur sollen ihn Polizei und Staatsanwaltschaft (und Politik und Presse) dabei noch unterstützen indem sie ihre Maßnahmen zur Strafverfolgung vorher ankündigen? Ist die Existenz eines mit Strafe drohenden Gesetzes nicht Ankündigung genug?

    Comment by martinf — 19.02, 2014 @ 10:59

  31. @jansalterego: Sollten wir nicht den Bundestag durch einen an die NSA-Daten gekoppelten Computer ersetzen?

    Das Programm kann alle Gesetze, alle Urteile, alle Lehrbücher, alle Lehrunterlagen aller Juraprofessoren und sonstiger Gesellschaftswissenschaftler berücksichtigen und statistisch Entscheidungen treffen. Es werden so viel mehr Kenntnisse in die automatisierten Bundestagsentscheidungen fließen als es gegenwärtig die Bundestagsabgeordneten haben. Die Kosten einer solchen Programmierung und des Betriebes des Computersystems dürften mir den eingesparten Diäten gedeckt werden. Notfalls kann man vorab die Diäten erhöhen. Nach oben dürfte es keine Grenzen geben.

    Das menschliche Wissen ist bei der NSA konzentriert. Sollte deswegen auch genutzt werden.

    Wir können getrost weiter weiden auf der weltweiten Weide der Überflussgesellschaft.

    Comment by Rolf Schälike — 19.02, 2014 @ 11:00

  32. @ Rolf Schälike: Die Statistik lügt im Einzelfall, insofern wäre ihr Vorschlag ein Verbrechen an der Menschheit. Lieber menschliche Fehler im Einzelfall als Computerfehler, die ja auch menschliche Fehler sind, weil der Computer von Menschen programmiert wurde und der Programmierer eben nicht im Voraus weiß, welche Einzelheiten für spätere Entscheidungen wichtig sein könnten. Wettervorhersage und Klimaforschung sind gute Beispiele dafür, dass Computer nichts alleine vorhersagen können.

    Comment by martinf — 19.02, 2014 @ 11:47

  33. @martinf: Sie schreiben mir aus dem Herzen. Aber das, was die Juristen verfolgen, ist nichts anderes als das, was ich beschrieben habe.

    Der gesamte juristische Quark um Edathy ist nichts anderes als der unsägliche Versuch, das reale Leben in die Schranken juristischer Regeln zu pressen. Das kann man doch mit Einsatz von Computern und NSA bestimmt leichter hinbekommen.

    Die damit zwangsweise entstehende Katastrophe erlebt die Menschheit dann allerdings etwas früher.

    Comment by Rolf Schälike — 19.02, 2014 @ 12:23

  34. @Rolf

    Du hast Dich in der Tat in keinster Weise mit dem Fall beschäftigt. Die Immunität des Betroffenen ist nicht aufgehoben worden, weil er dieser Maßnahme vorgegriffen hat. Und wenn er auch nur andeutungsweise Hirn hätte, wäre er bei den Durchsuchungen der Eigenheimes und der Büroräume zugegen gewesen. So konnten sich die Fahnder unkontrolliert in den Räumen umsehen, jedenfalls hat es den Anschein. Er hätte zumindestens für eine Rechtsvertretung sorgen können, hat er aber nicht. Lieber schnell nach Dänemark flüchten. Den Anwalt möchte ich mal kennenlernen, der bei einer Hausdurchsuchung durch Abwesenheit glänzt und sich die Fahnder daher Zutritt mittels Schlüsseldienst verschaffen mußten. Da kann man doch nur mit dem Kopf schütteln! Und dann den Laptop als gestohlen zu melden, so ein Zufall. Im Haus erkennen Fahnder, daß sich dort entfernte Rechner befunden haben, angeblich auch Reste von zerstörten Festplatten. Ein wenig Staubwischen und Kabel entfernen kann oftmals nicht schaden.

    Dümmer geht es nimmer. Es zeugt von einer panischen Flucht, dabei hat die Staatsanwaltschaft Edathy doch drei Monate Zeit gegeben, Beweismittel zu vernichten. Ungeheuerlich! So ein Glück möchten andere Verdächtige mal haben.

    Ein einziger Polit- und Justizskandal der untersten Schublade.

    Comment by Belsen — 20.02, 2014 @ 17:32

  35. @Belsen: Alles, was Sie posten, ist bekannt. Nichts Neues.

    Meine Frage war nicht so kompliziert, um diese zu missverstehen, und bekanntes Zeug zu wiederholen.

    Meine Frage: War die panische Flucht von Edathy notwendig oder hätte Edathy abwarten können, bis ihm die Immunität genommen worden wäre. In dieser Zwischenzeit – Kenntnis von dem Antrag auf Aufhebung der Immunität bis zur Aufhebung – hätte er als Bundestagsabgeordneter mögliche Beweise ebenfalls vernichten können. Viel Theater wäre den anderen Politikern erspart geblieben.

    Ich dachte, die Bundestagsmitglieder haben dieses Privileg uns gegenüber.

    Falls nicht, dann dürfte das gefährlich sein.

    Comment by Rolf Schälike — 20.02, 2014 @ 19:04

  36. @36 Belsen Dann mailen Sie mir doch Ihre Antwort.

    Wer ist Fröhlich?

    Comment by Rolf Schälike — 20.02, 2014 @ 21:11

  37. @38 Belsen: Spielen Sie doch bitte keine beleidigte Leberwurst.

    Comment by Rolf Schälike — 21.02, 2014 @ 02:53

  38. Mittlerweile sieht das alles aus
    wie ein Celebrity Deathmatch:
    Crystal Meth Zombies gegen
    Kinderpornostusskis auf der
    Suche nach dem Supergrundrecht. Verfolgt von
    Reportern, die Kokain auf
    Bundestagstoiletten finden.
    Umgeben von James Zeros,
    die nur Geld kosten und nun therapiert werden, soweit möglich.

    Comment by Arne Rathjen,RA — 20.12, 2014 @ 20:15

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.