Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.2.14

Die Forderungen nach Verschärfung des Straftatbestands der Kinderpornografie

Die Affäre um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy hat zu Forderungen nach einer erneuten Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestandes „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften“ (§ 184b StGB) geführt, weil der Fall gezeigt habe, dass insoweit Gesetzeslücken bestünden. Auch Justizminister Maas hat sich hierzu geäußert und einen Gesetzesentwurf angekündigt.

Im Beck-Blog findet sich ein hochinteressanter Beitrag des Kollegen Marc Liesching, der ein ausgewiesener Experte im Bereich des Jugendschutzrechts ist, insbesondere zu dem Problem des sog. Posings. Ihm widerspricht in den Kommentaren der Strafrechtler Henning-Ernst Müller. Ich möchte die spannende Diskussion dieser beiden von mir sehr geschätzten Juristen gar nicht kommentieren, sondern lediglich auf sie hinweisen.

Es bleibt in jedem Fall die Frage offen, wie der bloße Besitz und/oder der nichtgewerbliche Tausch von Bildern, die nackte Kinder zeigen und die nach geltendem Recht nicht strafbar sind, unterbunden werden soll, ohne gleichzeitig sozialadäquates und nicht strafwürdiges Verhalten ebenfalls zu pönalisieren. Die emotional aufgeladene politische bzw. öffentliche Debatte erkennt nicht in ausreichendem Maße, dass die Möglichkeiten der gesetzlichen Differenzierung in diesem Bereich an eine Grenze stoßen, mit deren Überschreitung die Gefahr besteht, dass auch sozial-adäquates Verhalten, das tatsächlich keinen pädophilen Hintergrund hat, unter Strafe steht. Zu diesem Thema bin ich auf einen nichtjuristischen Blogbeitrag gestoßen, der das grundlegende Problem ganz gut umreißt.

Gesetzgeberische Schnellschüsse, die nicht ausreichend sorgfältig durchdacht sind, werden in diesem Bereich sicherlich keine Probleme lösen, sondern nur neue verursachen.

posted by Stadler at 12:28  

81 Comments

  1. Faktisch geht es doch mehr um eine Neudefinition des Begriffs „Kinderpornografie“, wenn ich die aktuellen politischen Diskussionen so sehe.
    Wobei ich ehrlich gesagt die Aufregung momentan für gespielt halte. Zwischen 2000 und 2002 war das Thema schon mal auf dem Tisch der Politik. Damals ging es um die Anpassung des damaligen Jugendschutzgesetzes, des heutigen Jugendmedienstaatsvertrags. Zur damaligen Zeit wurde angedacht, die Veröffentlichung von Nacktbildern Minderjähriger prinzipiell zu verbieten. Damals liefen u.a. FKK-Verbände und Vereine dagegen Sturm und argumentierten mit einer Einschränkung ihrer Freiheit und damit, dass naturalistische Bilder nicht pornografisch sind. Oder anders gesagt: Es wurde die gleiche Diskussion geführt wie heute, mit dem Ergebnis, dass eben die Unterscheidung in naturalistisch, Posing und pornografisch festgelegt wurde.
    Die Diskussion ist also alles andere als neu für die Politik.

    Comment by Farlion — 20.02, 2014 @ 12:42

  2. O weia, sind die protestantischen Bilderstürmer wieder unterwegs wie in der frühen Neuzeit? Ich war gestern im Dom in Brandenburg an der Havel und habe dort eine Figur eines nackten Babys fotografiert, das die Mutter posend hinhielt. Muss ich dann demnächst dafür in den Knast als Päderast?
    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=753653704645160&set=a.753652824645248.1073741832.100000016119898&type=3&theater

    Comment by Wolfgang Ksoll — 20.02, 2014 @ 12:47

  3. Wenn ich so die aktuellen Forderungen lese, dass auch als Kinderpornografie gelten soll wenn „sich ein Erwachsener Nacktfotos fremder Kinder besorgt“, frage ich mich, ob demächst auch alle Besitzer von Nirvana’s Nevermind als Päderasten gelten. Irgendwie scheinen die Moralisten derzeit über das Ziel hinaus zu schießen.

    Comment by Durden — 20.02, 2014 @ 13:31

  4. @ Durden: Nevermind von Nirvana ist doch harmlos im Vergleich zu dem Originalcover von Virgin Killer von den Scorpions.

    Comment by martinf — 20.02, 2014 @ 14:19

  5. Es läuft im Augenblick darauf hinaus, dass mehr ein Wollen bestraft werden soll, als ein Tun.

    Die rhetorischen Klimmzüge sind abenteuerlich. Das Filmen nackter Jungs soll ein „Missbrauch“ sein. Sprachlich das selbe wie konkrete physische Vergewaltigung. Hier wird hysterisch übertrieben.

    Die Hälfte der Museen müsste leer geräumt werden, wir müssten Bücher verbrennen (in der Mülltonne sind sie nicht sicher, da könnten Kinder sie herausklauben), Bildbände zerschnibbeln und die kriminellen Inhalte ebenfalls verbrennen.

    Comment by Jürgen Braatz — 20.02, 2014 @ 14:44

  6. Herr Stadler, Ihre recht scheinheilige, juristisch-abstrakte rhetorische Frage zur geplanten gesetzlichen Sanktionierung des Betrachtens heimlich geschossener Fotos fremder nackter Kinder kann nur jemand schreiben, der keine Kinder hat und offensichtlich auch nichts für sie übrig hat!
    Juristische Abhandlungen gehen oft an der Lebenswirklichkeit vorbei.
    Was würden Sie denn konkret bei diesem Problem tun? So einen Handel „unschuldiger“ Fotos einfach zulassen?
    In Rumänien ist das wovor Sie hier warnen wollen, übrigens durchaus strafbar ohne dass gleichzeitig „sozialadäquates Verhalten“ bestraft würde! Get real!

    Comment by Jana — 20.02, 2014 @ 14:45

  7. @6 Jana. Nun, dann werden wir mal real. Meiner Ansicht nach handelt es sich bei einem großen Teil der Kinderpornographie um opferlose Verbrechen. Das wird besonders deutlich an der Anscheins- und der lediglich virtuellen Kinderpornographie. Wollte man wissen, wie es real ist, müsste man dies erforschen. Tatsächlich wird die Forschung behindert und abweichende Meinungen werden für unanständig erklärt statt diskutiert https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/09/10/soll-kinderpornografie-straffrei-werden/

    Comment by ThorstenV — 20.02, 2014 @ 17:24

  8. Wer seine oder fremde Kinder nackt ablichtet und diese Bilder dann im Netz oder anderswo als Wichsvorlage verkauft/veröffentlicht/tauscht und so weiter, gehört in den Knast. So einfach ist das.

    Kinder werden erwachsen. Und wenn diese Menschen dann erfahren, was deren „Eltern“ verbrochen haben, kann ich mir vorstellen, was passiert. Ich wüßte, was ich mit dem Gesockse dann machen würde.

    Bilder von nackten Kindern ins Internet zu stellen, ist ein Verbrechen. Auch angekleidet haben Kinderfotos meines Erachtens im Netz ebenfalls nichts zu suchen. Kinder haben Persönlichkeitsrechte!

    Jüngst wurde mir ein Fall bekannt, da haben Eltern zugegeben, ihr Kind nur deshalb gezeugt und geboren zu haben, damit sie es sofort nach der Geburt missbrauchen können, um mit den Aufnahmen Geschäfte zu machen, davon zu leben. Man mag es kaum glauben, aber es war so.

    Comment by Belsen — 20.02, 2014 @ 18:18

  9. Im Übrigen gibt es für Pädos nur einen Grund, sich Fotos von nackten Kindern zu besorgen. Sie werden immer als Wichsvorlage von den Perversen missbraucht. Deren Tastatur möchte ich lieber nicht anfassen. Mir erzählt jedenfalls niemand vor Gericht, er habe nackte Kinder nur deshalb betrachtet, weil die so niedich sind.

    Es ist immer ein ungeheuerlicher Missbrauch!!

    Jeder sollte überlegen, ob er heute solche „Kinderfotos“ im Netz von sich finden möchte!

    Comment by Belsen — 20.02, 2014 @ 18:38

  10. Ps. Nur zur Info. Nach Rücksprache mit den zuständigen Politikern der Arbeitsgruppe wird die Gesetzesänderung noch in diesem Jahr kommen. Überfällig!

    Der Großteil der Bevölkerung hat sich gegenüber den Politikern erschüttert gezeigt, denn es wurde allgemein vermutet, daß sowas bereits strafbewehrt ist. Ich erwarte daher die unverzügliche Gesetzesänderung.

    Kinder sind nicht nackt zu fotografieren, wenn die Bilder danach an Dritte weitergereicht werden, auf welchem Wege auch immer.

    Die Staatsanwaltschaft hat sich im Fall Edathy richtig entschieden, eine Hausdurchsuchung durchzusetzen, auch wenn das von anderen Juristen bestritten wird. Sie hat sich allerdings für die verspätete Maßnahme zu verantworten, das wird noch aufgeklärt. Herr Fröhlich wird nicht mehr lange fröhlich bleiben.

    Comment by Belsen — 20.02, 2014 @ 19:10

  11. Eine möglichkeit Nacktbilder von Kindern zu verhindern, wäre es, die Menschen auf Sozialen Netzwerken zu sensibilisieren diese nicht öffentlich zu teilen. Es gibt durchaus die Möglichkeit den Empfängerkeis einzuschränken. Wenn Familienfotos nur noch die erreichen, für die sie bestimmt sind, Verwandte und Freunde z. Bsp., wäre ein herunterladen dann für bestimmte Personengruppen nicht mehr möglich. Hier wäre nach meiner Meinung der erste Ansatzpunkt bevor man mit der Justizkeule zuschlägt. Ein Straftatbestand müsste genau formuliert werden um Personen ohne Pädophilen Hintergrund nicht zu kriminalisieren, z. Bsp. wenn Nacktbilder definitiv gekauft wurden, die Schwierigkeit sehe ich aber in der Beweiskette, die eindeutig sein müsste.

    Eine weitere Möglichkeit wäre es, diejenigen zu informieren um die es eigentlich geht, nämlich den Kindern. Wenn Kinder in Freibädern Fotografiert werden, dass diese sofort das Peronal verständigen, wenn die Fotografierende Person völlig Fremd ist. Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild und darf nicht ungefragt Fotografiert werden, dieses ist nicht vom Alter abhängig. In diesem Fall sind in erster Linie die Eltern gefragt, wenn Mama, Papa und Onkel und Tante knipsen ist das in ordnung, macht es ein Fremder, ist es das nicht. Auch bestimmte Berufsgruppen müssten darauf achten, Bademeister in Freibädern z. Bsp. fallen mir dabei ein. Ich solch einem Fall könnte § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen greifen. Nur muss dann auch konsequent Anzeige erstattet werden, ich glaube viele sind über diesen Paragraphen überhaupt nicht informiert.

    Comment by Darksymphonie — 20.02, 2014 @ 19:22

  12. @Belsen

    […] Sie werden immer als Wichsvorlage von den Perversen missbraucht.
    […]

    Tja, mein lieber Belsen und nun stell Dir mal ihr habt es geschafft alles was eine Wichsvorlage sein könnte zu verbieten und nun greift sich der Perverse Dein Kind…dann kannst Du ihm ja nachher erklären dass es Pech gehabt hat….aber Hauptsache die Nacktbilder wurden verboten….

    bombjack

    Comment by bombjack — 20.02, 2014 @ 19:24

  13. Belsen sollte besser nie erfahren, zu welchen Abbildungen Menschen teilweise masturbieren, er würde Fotos generell verbieten. Fakt ist: Nacktbilder, die einvernehmlich unter Berücksichtigung des Kindeswohls entstanden sind, müssen legal bleiben, denn der Staat sollte sein Handeln ausschließlich auf Dinge beschränken, bei denen Menschen Schaden nehmen oder genommen haben.

    Weitere Verbote bringen auch wenig. Schon jetzt sind Zeichnungen(!) die sexuelle Handlungen an/mit Kindern zeigen verboten. Dabei wird hier niemandem Schaden zugefügt. Viel schlimmer ist dagegen, dass man solche Zeichnungen bestraft, obwohl hier durch eine Legalisierung dieser Zeichnungen dafür gesorgt werden könnte, dass echte Kinderpornos gar keine Chance mehr haben, da Zeichnungen und gerenderte Videos dann ein verfügbares und straffreies Ventil bieten würden. DA würden deutlich weniger zu echten Kinderpornos greifen.
    Mal ganz abgesehen davon, dass es den Staat einen Dreck angeht, was jemand malt und dann verkauft. D.h. ein echtes Interesse daran, Kinder zu schützen scheint gar nicht zu bestehen, es geht um eine einfache Gedankenpolizei.

    Auch die Scheinjugendpornografie schützt keine Kinder, dennoch kann es schnell rechtlich kritisch werden, wenn irgendein Richter meint, dass die Darsteller zwar alle ü18 sind, aber nach u18 aussehen. Faktisches Berufsverbot für Darsteller inklusive.
    Und wieder kein Kinderschutz.

    Kinder interessieren in der Debatte scheinbar gar nicht. Kinder werden als Vehikel missbraucht, um persönliche moralische Wunschvorstellungen in Gesetze zu gießen.

    Und zusätzlich: Wenn jemand im WWW zufällig auf ein heikles Bild stößt, dann macht man sich sofort strafbar. Man hat gar keine Chance, zu erkennen, dass da ein Bild auf einer ganz normalen und harmlosen Pornowebseite ein Kinderporno im Sinne des StGB sein könnte, ohne sich schon währenddessen strafbar zu machen.

    Genau das war bei Operation Himmel auch der Auslöser: Je nach Staatsanwaltschaft waren mal NULL und mal bis zu 160 Bilder strafrechtlich relevant. Ob die Personen das Bild überhaupt gesehen haben, das verrät eine IP-Adresse (sofern diese nicht manipuliert ist oder überhaupt richtig erfasst wird) eben nicht. Ich kann 10 Webseiten in Tabs öffnen ohne mir davon eine einzige anzuschauen. Waren da Kinderpornos bei oder nur Nacktbilder von Kindern, dann kann man durchaus schon mit Durchsuchungen rechnen.

    Und diese Gesetzeslage soll noch verschärft werden?

    Grandioser Bullshit.

    Comment by maSu — 20.02, 2014 @ 19:48

  14. ThorstenV
    „Opferloses Verbrechen“ ???
    Ihrer Meinung müsste man also man erst ein „Forschungsprojekt“ starten, um zu erfahren, ob es Kinder gibt, die sich freiwillig und ohne Druck nackt fotografieren lassen, damit erwachsene Männer über ihrem Abbild masturbieren.
    Wegen solcher Ansichten, die von Leuten wie Ihnen vertreten wird, muss dringend eine rechtliche Klarstellung d. h. ein Schutz her. P.S.: Danke Belsen!

    Comment by Jana — 20.02, 2014 @ 20:10

  15. Ich darf an mein Lieblingsthema erinnern: das Zugangserschwerungsgesetz.

    Die liebe UvdL, die heute mit aller Kraft dafür streitet, das Mord und Vergewaltigung nicht mehr von der Justiz sondern vom Militär verfolgt werden sollen (wenigstens in Afrika, da schmeißen wir dann einfach Bomben zum „Vernichten“ (Bundeswehrjargon) auf Täter, Verdächtige, Zivilisten, Unverdächtige, Alte Männer, Frauen und Kinder, töten wie in Kunduz großflächig und der recht Rand jubelt bei uns, weil wir so toll „Frauen helfen und Brunnen bauen“) hat damals auch einen tollen Kinderpornotrip veranstaltet.

    Sie hat damals Kinderpornografievorführungen für die Presse veranstaltet, zusammen mit dem dem SPD-Ziercke, der damals auch lieber sich um Kinderpornografievorführunegn als um braunen Terror kümmerte. Der Zedathy war ganz schön sauer auf den Ziercke und seinen CSU-Staatssekretär Fritsche, als die so im NSU-Untersuchungsausschuss bloßgesetllt wurden, dass die am braunen Rand so versagt haben. War ja nicht schlimm, denn der Innenminister Friedrich hat wegen der paar Morde der NSU den Ziercke natürlich nicht bestraft, sondern mit Vertragsverlängerung belohnt. Und nach ein paar Wochen holte der Ziercke SPD wieder mal die Kinderpornos aus der Schublade (der Deal hatte ja auch trefflich beim mundtot machen von Tauss SPD geklappt, der sich doch erdreistet hatte, der Verschärfung des BKA-Gesetzes nicht zuzustimmen. Das hat dem Frauen-Retter und Brunnenbohrer Struck SPD überhaupt nicht gefallen). Also haben Ziercke, Fritsche und Friedrichs durch das Land und die SPD telefoniert und schwupp war auch der Edathy SPD weg :-)

    Was wollte nun die UvdL auf dem Kinderpornografietrip? Nun, alle Webzugriffe aller Webuser sollten vollständig überwacht werden. Die Zugriffe sollten mit einer geheimen Liste verglichen werden, die nicht etwa ein Richter erstellt hat, sondern die Polizei. Es sollte damit die Rechtssprechung, was Kinderpornografie sei, von der Justiz auf die Polizei verlagert werden. Da die Liste geheim war, wurde auch gleich das rechtliche Gehör abgeschafft. Natürlich wollte die liebe Ursula ihren einsamen Freunden beim katholischen Klerus das Leben nicht allzu sehr erschweren. Deshalb sorgt sie dafür, dass der abartige Dreck nicht etwa im Netz gelöscht würde (dafür log sie sogar, dass in Indien ja gar keine Kinderpornografie geahndet würde und Löschen im Ausland so schwierig sei, was sich nachher als Halluzination der Tochter eines der Verantwortlichen für das Celler Loch (Bombenattentat auf Celler Gefängnis durch Verfassungsschutz des Ernst Albrecht, Vater von UvdL, um die Tat als False-Flag-Attack der RAF unter zujubeln)) sondern nur ein rotes Schild hingehängt würde, damit der Klerus den Dreck leichter findet. Mittels direkter IP-Adresse sollte man dann einfach an den abartigen Dreck weiter herankommen. Ja, so wollte UvdL den Rechtsstaat einfach abschaffen, so wie jetzt Mord und Vergewaltigung militärisch in Afrika bekämpft werden sollen.

    80% der Bundestagsabgeordneten folgte dann UvdL im Bundestag, um nicht völlig die Hoheit in den Altersheimen im Wahlkampf zu verlieren. Nach der Wahl 2009 haben dann die gleichen 80% im Bundestag dann das Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos abgeschafft. Kinderschutz war dann plötzlich nicht mehr wichtig und kein Thema mehr.

    Was lernt uns das? Das Gezetere des rechten Randes hat wie immer nichts mit Kinderschutz zu tun, der Klerus kriegt ja sogar von der UNO vorgeworfen, dass er zu wenig gegen den Kindermissbrauch seiner Priester tut, die gegen göttlich Weisung nicht heiraten und sich nicht vermehren, sondern scheinbar sexlos leben, was dann vielen Kindern die Seele kostet.

    Jeder kann sich selbst überlegen, warum jetzt gefordert wird, nackte Kleinkinddarstellungen in Kirchen zu verbieten, warum der David in Florenz in Stücke gehauen werden soll und die FKK-Leute an den Pranger gestellt werden müssen. Je lauter die Kinderpornobekämpfer werden, desto leiser wird es um die Frage, warum denn denn Leute beim Ziercke anrufen, um sich zu erkundigen, ob gegen Parteifreunde ermittelt wird. Um Dinge einzuordnen. Lustiger Ausdruck. Aber das interessiert nicht mal diesen Pseudodatenschützer, wie personenbezogene Daten aus Ermittlungsverfahren in Bundestagsparteien geflutet werden. Der macht lieber Wettbewerb für WhatsApp-Wettbewerber, um seinen Facebookhass zu befriedigen als sich um Datenschutz zu kümmern.

    man kann nur beten, dass dieses GroKo-Theater nicht etwa vier Jahre anhält. Dann wäre Deutschland am Ende.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 20.02, 2014 @ 20:46

  16. Gibt es für solche Einzelfallabgrenzungen nicht Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe – auch im Strafrecht?

    Comment by fernetpunker — 20.02, 2014 @ 20:54

  17. Die Belsens üben sich in Hunnenreden. Geilen sich am Aggressionstrieb auf. (Sorry, das ist normalerweise gar nicht meine Rede oder Schreibe, das ist es aber, was mir an diesen Diskussionen so gar nicht gefällt.)

    Comment by Franz Krojer — 20.02, 2014 @ 21:00

  18. Franz: Ignoriere diese komischen Leute einfach. Wenn sie ihr Gesetz bekommen, dann sehen wir genau diese Scharfmacher bald in der Presse wegen Verdachts auf Kinderpornos und Schuld war dann ein Speicherkarte einer Kamera mit privaten Familienfotos, die dann bei einer Firma für ein Fotobuch abgegeben wurde :)

    Comment by maSu — 20.02, 2014 @ 22:35

  19. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass Erwachsene Kinder derart zur Schau stellen, um ihre eigenen „Bedürfnisse“ zu befriedigen. Welche Rechtfertigung gibt es dafür, dass Männer (heimlich) aufgenommene Fotos von Kindern zum Onanieren beanspruchen dürfen? Es geht um Fotos realer Kinder und nicht um irreale Kunstwerke. Habe bisher noch von keinem Weichmacher einen Gegenvorschlag gehört, wie man denn Kinder vor so etwas schützen kann.

    Comment by Jana — 20.02, 2014 @ 22:57

  20. Jana, ich versuche es trotz ihrer bisherigen Einlassungen mal zu erklären…

    1) Wurden die Fotos mit dem Einverständnis der Kinder (bzw der Eltern) gemacht, dann ist alles in Ordnung.

    2) Wurden die Fotos heimlich gemacht, dann haben die Kinder (bzw. die Eltern für die Kinder), das Recht, zivilrechtlich dagegen vorzugehen.

    3) Wurden die Kinder gezwungen o.Ä. dann ist das Strafbar. Missbrauch, Nötigung und was weiß ich.

    Nehmen wir mal an, dass 1) vorliegt. Einfach mal so. Dann haben wir jetzt ein Foto. Das wird verkauft, gekauft – für verschiedenste Zwecke. Bildbände, Lehrbücher, usw usf.
    Das Bild kann dann irgendwann auch bei einem Menschen landen, den es sexuell erregt. Dieser Mensch kann dann dieses Bild betrachten und sich dazu selbst befriedigen. Das mag komisch oder eklig wirken, aber da sollte man bedenken:

    Bilder von allen Dingen/Menschen, können schlussendlich von irgendjemanden für sexuelle Stimulation verwendet werden. Ich sage das nochmal: Bilder von allen möglichen Dingen/Menschen. Da gibt es keine Ausnahme. Sie können ein Bild einer Blumenvase verbreiten und irgendjemanden könnte es erregen. Jetzt würden sie erwidern: „Der Vase ist das ja auch egal!“ Das ist prinzipiell richtig. Aber auch Menschen, die auf Fotos abgebildet sind, die von manchen für sexuelle Zwecke genutzt werden, müssen das akzeptieren. Ich sage bewusst: Menschen. Ich unterscheide hier nicht zwischen Kindern und Erwachsenen, denn: Wenn sie Menschen verbieten wollen, sich zu Foto A selbst zu befriedigen, dann können sie das prinzipiell willkürlich für alle Fotos verlangen.

    Die Menschen auf den Bildern, die bekommen von den sexuellen Phantasien dritter nichts mit. Es ist zwar nicht schön, aber es ist einfach so. Das sind Dinge, die muss man akzeptieren. Sie haben keinen Einfluss darauf, wie andere Menschen Bilder oder Videos nutzen. Das liegt schlicht nicht in ihrem Einflussbereich und auch nicht im Einflussbereich des Staates.

    Ein Bild wird zudem nicht dadurch illegal, dass jemand glaubt, jemand drittes könnte es für die sexuelle Stimulation verwenden. Da begibt man sich schnell auf rechtliches Glatteis und müsste, da jedes Bild potentiell für sexuelle Stimulation genutzt werden könnte, alle Bilder verbieten.

    Zusätzlich noch: Wenn man nun sagt, wir verbieten Bilder nackter Kinder, selbst wenn sie unter völlig legalen Umständen mit Einverständnis aller Beteiligten und unter Wahrung des Kindeswohls entstanden sind, dann haben sie viele Probleme:

    1) sehr viele Dinge würden auf einen Schlag illegal. Viele alte Filme große Mengen Kunst, Schulbücher usw. Das sind alles Dinge die verkauft und gehandelt werden.

    2) egal wo sie die Grenze hin verschieben, es wird immer wieder Menschen geben, die die dann noch legalen Bilder wieder für Dinge nutzen, die ihnen nicht gefallen. Das kann dann der nächste Kinderbademodekatalog sein oder auch ein Bild ihres Kindes bei Facebook – das Kind trug zwar einen Badeanzug/Badehose aber das bedeutet gar nichts.

    Und dann merken sie: Sie können die „ekligen Handlungen Dritter“ nicht beeinflussen. Sie können nur immer weitere Bilder verbieten, aber wozu? Sofern niemand durch die Aufnahme der Bilder zu Schaden kam, hat man keinen Einfluss mehr auf das Bild.

    Natürlich ist es unschön, wenn das Kind herausfindet, dass eine konkrete Person genau das Bild nutzt um sich zu befriedigen, aber hier sollten Eltern eben auch sexuelle Aufklärungsarbeit leisten. Es gibt keine Neigung oder Vorliebe, die man sich nicht vorstellen könnte. Es gibt da einen tollen Spruch:

    „In dem Moment, in dem man sich fragt: ‚Bin ich der einzige?‘ stellt sich ein anderer die gleiche Frage.“

    D.h. mir stellt sich die Frage: Warum will man weitere Verbote? Wirklich etwas ändern wird das Verbot nicht. Es beruhigt höchstens das eigene Gewissen. Aber zu welchem Preis? Noch mehr Rechtsunsicherheit! Noch mehr Einschränkungen. Und das alles für ein beruhigtes Gewissen? Also ich sage es mal vorsichtig: Ein beruhigtes Gewissen ist ein Placebo. Wertlos. Weitere Einschränkungen Dritter, weitere Verbote müssen dagegen wohl begründet sein. Und da reicht ein „gutes Gewissen“ als Grund nicht aus.

    Comment by maSu — 20.02, 2014 @ 23:26

  21. @Jana Erwachsene stellen ihre Kinder aus den absonderlichsten Gründen zur Schau. http://tvbythenumbers.zap2it.com/wp-content/uploads/2012/12/Toddlers-and-Tiaras.gif Das stößt bei manchen auf Kritik, aber davon, es strafrechtlich zu unterbinden, hat man bisher abgesehen. Ganz zu schweigen davon, zu was Kinder von ihren Eltern außer dem zur Schau stellen sonst alles gezwungen werden. Ich bezweifle, dass wir besondere Missbrauchstatbestände für die Bereiche „Nacktbild“ und „Sexbild“ brauchen.

    Im Übrigen haben Besitzverbote normalerweise denn Sinn im Vorfeld zu verhindern, dass jemand mit diesem Besitz etwas Schlimmes anstellt, also z.B. eine Atombombe baut, daher das Besitzverbot für spaltbares Material oder betrunken Auto fährt, daher das Besitzverbot für Alkohol. So es denn so wäre.

    Es bleibt noch die Erwartung, dass das KiPo-Besitzverbot auf die Produktion zurückwirkt, und genau betrachtet nicht einmal das, sondern auf einen bestimmten Aspekt der Produktion, nämlich den Kindesmißbrauch. Im Kern ist es der wirschaftsliberale Glaube an die Allmacht der unsichtbaren Hand des Marktes: man muss nur die Nachfrage genügend verringern, dann hört die Produktion auf und damit der Kindesmißbrauch. Selbst wenn man aber davon ausgeht, dass die KiPo-Produktion völlig zum Erliegen kommt, ist damit nicht gesagt, dass kein Mißbrauch stattfindet, statt dass er dann nur nicht gefilmt wird, oder das Gefilmt nicht verbreitet wird.

    Das Besitzverbot ergibt dann überhaupt keinen Sinn mehr, wenn der Produktion überhaupt kein Mißbrauch zugrunde liegt. Ketzerisch gefragt: Müsste es nicht eigentlich eine staatlich subventionierte Produktion von virtueller und Anscheins-KiPo geben, um den Markt zu überschwemmen? Müsste das nicht die echte KiPo zurückdrängen auf das Interesse weniger die unbedingt Echtes wollen? Eine kleine Randgruppe von der Zahl her vergleichbar denjenigen, die immer noch LPs kaufen im Verhältnis zu denen die Musik anders konsumieren?

    Comment by ThorstenV — 21.02, 2014 @ 04:16

  22. @Belsen

    muss schon perverser Stoff sein, den Du da rauchst….oder hast Du Deine Pillen vergessen?

    Btw. Die größten Kritiker der Elche, sind meistens selber welche vgl. http://www.heise.de/tp/blogs/5/141877 und wenn ich mir Dein Geschreibsel ansehe, weiß ich nicht was ich davon halten soll….

    Mit freundlichen Grüßen

    bombjack

    Comment by bombjack — 21.02, 2014 @ 07:23

  23. Gesetz und Moral sind zwei unterschiedlich Ansätze, das soziale Miteinander zu regeln. Deswegen sind sie häufig deckungsgleich, aber eben nicht immer.
    Und das ist auch gut so, auch wenn es im Einzelfall mal ein schales Gefühl hinterlassen mag.
    Wer fordert, dass das Gesetz sich der Moral unterzuordnen habe, dem empfehle ich, nach Saudi-Arabien oder zu den Taliban zu gehen.
    Danach sprechen wir weiter.

    mfg.de

    Comment by DerExperte — 21.02, 2014 @ 08:11

  24. Antwort an Matsu: Wenn dieselbe Speicherkarte mit Urlaubsfoto seitens des Fotolaboranten aber an Edathy und seinesgleichen weitergeleitet würde, wäre das ok für Sie -schließlich nehmen die Kinder ja daran keinen Schaden?
    Es geht um kein Bilderverbot, vielmehr um ein Verbot des Handels mit solchem Material.

    Comment by Jana — 21.02, 2014 @ 09:59

  25. P.S. an Matsu: Und zwar Handel mit Material, das eben nicht für Schulbücher, Kunstbände, Versandkataloge etc. hergestellt würde.
    Sie schlagen also im Ernst vor, die betroffenen rumänischen Eltern sollen doch bitte in Deutschland zivilrechtliche Ansprüche stellen?

    Comment by Jana — 21.02, 2014 @ 10:06

  26. @Jana
    […]Sie schlagen also im Ernst vor, die betroffenen rumänischen Eltern sollen doch bitte in Deutschland zivilrechtliche Ansprüche stellen?[…]

    und das Handelsverbot gilt dann wo oder denkst Du dass Rumänien auch so ein Verbot erlassen wird?
    Erklärst Du mir dann mal wie ein Handelsverbot was ausländische Anbieter hinten und vorne nicht tangieren wird und wo im Gegensatz zum Material was unter den §184b StgB fällt sich kein internationaler Konsens finden wird (und damit auch keine mehr oder weniger einheitlichen nationalen Gesetze) so was verhindert?

    Und Nein, eine Austrocknung des Marktes hat weder bei illegalen Drogen noch dem Material des §184b funktioniert, wo so gut wie alle Staaten an einem Strang ziehen….

    bombjack

    Comment by bombjack — 21.02, 2014 @ 10:21

  27. Den Fotolaboranten, der Urlaubsfotos an Edathys weiterleitet, um beim Beispiel von Matsu zu bleiben, würde das sehr wohl tangieren. Wie gesagt, gibt es in Rumänien sehr wohl ein Verbot, ansonsten wäre der zuständige deutsche „Fotograf“ ja dort nicht verhaftet worden. Aber du hast Recht Bomjack: vereinzelte Lösungen bringen nichts, da muss schon eine Regelung auf Ebene von Staatsverbünden her.

    Comment by Jana — 21.02, 2014 @ 10:47

  28. @Jana

    dem Fotolaboranten kann man aber jetzt schon in Deutschland wunderbar den Arsch aufreißen….über das Zivilrecht.

    Rumänien: So viel ich weiß wurde der Filmemacher zum einem schon einmal verwarnt und beim zweiten mal gab es 2 oder 3 Jahre Knast weil er sich schuldig bekannt hat Kinderpornographie herzustellen. Für das was mir unter dem Begriff vorschwebt ist das aber eine sehr geringe Strafe, kann es also sein, dass da ein recht geringes Vergehen vorhanden war und das rumänische Gericht die Strafe an das untere Ende der Skala geschoben hat?

    Regelung auf der Staatenebene: Schätze das kannst Du vergessen…..klappt ja nicht mal beim §184b

    bombjack

    Comment by bombjack — 21.02, 2014 @ 10:59

  29. Der „Produzent“ wurde in Rumänien wegen „unschuldiger“ Nacktaufnahmen fremder Kinder verknackt. Das BGB hilft (vor allem materiell nicht gut gestellten) Geschädigten im Ausland wenig, wie gesagt. Wenn man es schafft, sich auf die Krümmung von Salatgurken zu einigen, sollte eine einheitliche Regelung auch möglich sein oder doch wenigstens angestrebt werden.

    Comment by Jana — 21.02, 2014 @ 12:07

  30. Ich bin dafür, dass wir das Internet vollständig verbieten, da ansonsten latent solche Aufnahmen verbreitet werden können.
    Da es für Unternehmen wichtig ist, könnte man auch ein neues Internet schaffen, welches nur noch für geschäftlichen Datenverkehr nutzbar wäre.

    Aber das verstehen nur Leute, die selbst Kinder haben.

    Comment by Trollfresser — 21.02, 2014 @ 12:18

  31. +++Tierschutzbund will Katzenvideos auf youtube verbieten lassen weil Sodomisten sich daran aufgeilen könnten+++

    Comment by urks — 21.02, 2014 @ 12:29

  32. Hallo Jana, mein Nickname ist maSu, nicht matsu ;)

    Sie schrieben:

    Wenn dieselbe Speicherkarte mit Urlaubsfoto seitens des Fotolaboranten aber an Edathy und seinesgleichen weitergeleitet würde, wäre das ok für Sie -schließlich nehmen die Kinder ja daran keinen Schaden?

    Wenn jemand Bilder weitergibt, ohne entsprechende Rechte an den Bildern zu besitzen, dann kann man schon jetzt dagegen vorgehen.

    Sie schrieben:

    Es geht um kein Bilderverbot, vielmehr um ein Verbot des Handels mit solchem Material.(…) Und zwar Handel mit Material, das eben nicht für Schulbücher, Kunstbände, Versandkataloge etc. hergestellt würde.

    Nun, mit sehr vielen Bildern wird aber gehandelt. Bilder für Bücher, Kalender, Kunstgalerien, … all diese Bilder müssen nicht extra für Zweck XY angefertigt worden sein. Fotografen verfügen meist auch über gigantische Bilderarchive, aus denen Kunden dann aussuchen. Ein Fotograf schießt nicht immer nur exakt nach Auftrag ein Foto und vernichtet es im Anschluss.
    Auch finde ich es merkwürdig: Wie wollen sie den Nachweis führen, wofür ein Bild hergestellt wurde und wie wollen sie strafrechtlich eine andere Verwendung der Bilder ahnden? Nur die Personen, die die Rechte an dem Bild haben, können über die Verwendung bestimmen und das auch nur in einem engen Rahmen. Das Strafrecht hat damit nichts zu tun. Wenn ein Fotograf sagt: „das Bild darf nicht für XY verwendet werden“ und dies im Kaufvertrag festgehalten wird, dann muss XY auch entsprechenden Regeln folgen. XY darf dann kein „Masturbierverbot“ sein, sondern beschränkt sich idR auf Weiterverkauf oder ähnliches.

    Sie schrieben:

    Wie gesagt, gibt es in Rumänien sehr wohl ein Verbot, ansonsten wäre der zuständige deutsche “Fotograf” ja dort nicht verhaftet worden.

    Was in Rumänien strafbar ist, das ist eben rumänisches Recht. ob dort der Verkauf von Nacktbildern bereits strafbar ist, das möchte ich bezweifeln. Ich halte es für wahrscheinlicher, dass er wegen was anderem als dem Verkauf (vielmehr für das Anfertigen) belangt wurde.

    Darüber hinaus: Was interessiert sich ein ausländischer Anbieter im WWW dafür, ob er Bilder in Deutschland verkaufen dürfte? Gar nicht.

    Will man den Erwerb bestrafen? Wie das? Spätestens hier würde man dann Schulbuchverlage, Kunstsammler usw erwischen.

    Und das schlimmste an der ganzen Sache:
    Durch weitere Verbote von Bildern die bereits hergestellt wurden, wird keinem(!) Kind geholfen. Garantiert.

    Comment by maSu — 21.02, 2014 @ 13:12

  33. […]Und das schlimmste an der ganzen Sache:
    Durch weitere Verbote von Bildern die bereits hergestellt wurden, wird keinem(!) Kind geholfen.
    […]

    Plus, dass die Strafverfolger sich mit Nichtigkeiten abgeben müssen und wirkliche Straftaten wie den §176 Komplex und/oder §184b vernachlässigen müssen, weil eben die Ressourcen endlich sich.

    Ferner @Jana

    Ein Herr Tauss hat mich auf ein Buch aufmerksam gemacht: http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=3939
    Daraus ein Zitat:
    […]Jeden Tag werden in Deutschland mehr als 500 Kinder von Erwachsenen aus ihrem familiären Umfeld misshandelt. Fast jeden Tag wird ein Kind durch körperliche Gewalt getötet.
    […]

    Sorry, da verblasst jede Forderung Kindernacktbilder zu verbieten…..

    bombjack

    Comment by bombjack — 21.02, 2014 @ 18:26

  34. Masu, ein anderes, noch größeres Unrecht kann keine Rechtfertigung sein für die Bloßstellung von Kindern. Ich werde dem Fotolaboranten niemals das Recht zugestehen, besagte Fotos an Edathys weiterzuleiten.
    Erkunden Sie sich selbst, ob es in Rumänien legal ist Nacktbilder von fremden Kindern zu schießen und zu vertreiben.

    Comment by Jana — 21.02, 2014 @ 20:35

  35. Sorry, ich meinte natürlich bombjack.

    Comment by Jana — 21.02, 2014 @ 20:39

  36. @40 Jana
    Da haben Sie völlig recht. Man kann das eine nicht durch das andere rechtfertigen. Andererseits: wenn man einen Saustall aufräumen will, dann muss man manchmal auch Prioritäten setzen. Es nützt nichts, wenn nur die Türe fein bemalt ist, aber die Säue sich in ihre Monate alten Scheiße wälzen müssen, wovon sie vielleicht krank werden.

    Als ich die Berichte von der systematischen Aufklärung der irischen Katholiken-Schweinereien hörte, konnte ich es nicht fassen, dass die CDU-Mitglieder lieber ein Waisenkind in ein Hochrisiko wie ein katholisches Waisenhaus rein geben, als zu einem liebevollen, zärtlichen schwulen Pärchen.

    Ich habe seitdem den Eindruck, dem rechten Rand, der lauthals nach schärferen Gesetzen ruft, geht es nicht um die Kinder. Die wollen eher ihre alte verrottete Ordnung wieder haben, wo sie nach §175 und §218 StGB lieber andere mit Elend überziehen wollen, als selber ordentlich zu leben. Wir sehen es an Gauck, Seehofer, Wulff, wie verachtungsvoll sie auf Institutionen wie Ehe und Familie herabsehen. Wo sie für ein bisschen sexuelles Vergnügen Frau und Kinder sitzen lassen. Gauck ist sogar so zynisch, dass er öffentlich eine Scheinehe in Rostock führt, die die Sozialsysteme belastet, und öffentlich mit der Konkubine um die Welt reist. Jeden Ausländer hätten wir bei Gaucks Scheinehe längst ausgewiesen.

    Bei den Netzsperren ging es unseren Rechten darum, das Netz vollständig überwachen zu können und den Rechtsstaat zu demontieren. Ziercke hat damals gelogen, als er von Milliardenmärkten sprach. Ziercke und von der Leyen haben Kinderpornografie missbraucht und straffrei vor Journalisten vorgeführt. Während Tauss die tatsächlichen Distributionswege bewies und dafür für den Besitz der Beweismittel bestraft wurde, anders als von der Leyen und Ziercke, die nicht Kinder schützen wollten, sondern Politpropaganda getrieben haben mit schmuddeligen Bildchen.

    Das Elend der Kinder geht unserem rechten Rand am Arsch vorbei. Die wollten den Dreck nicht mal im Internet löschen. Die wollten selbst bei Kenntnis der Lagerorte untätig bleiben und den Zugriff für den Klerus weiter leicht offen halten. Die Kinderpornos sind für unseren rechten Rand nur Mittel zum Zweck.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 21.02, 2014 @ 21:28

  37. Hallo Jana,
    Sie schrieben:

    Wenn dieselbe Speicherkarte mit Urlaubsfoto seitens des Fotolaboranten aber an Edathy und seinesgleichen weitergeleitet würde, wäre das ok für Sie -schließlich nehmen die Kinder ja daran keinen Schaden?

    Das ist dann eine Urheberrechtsverletzung, die nach § 106 UrhG mit bis zu drei, wenn die Verletzungshandlung gewerbsmäßig stattfindet, nach § 108a sogar mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
    Daher sehe ich in Deinem Szenario keinen Handlungsedarf.

    Comment by Jos — 21.02, 2014 @ 22:13

  38. Oje, oje. Was jetzt wieder alles verboten werden soll. Nacktbilder von Kindern generell, mindestens gewerbsmäßig.

    Ich habe z.B. ein Buch über Kinderkrankheiten und finde das (als Vater eines Kleinkinds) zeitweise extrem nützlich. Da sind natürlich Bilder nackter Kinder drin (-> Windelsoor).

    Das Buch habe ich gekauft – die Bilder darin werden also ‚gewerbsmäßig‘ vertrieben.

    Wie soll man sowas denn bitte abgrenzen?

    Stattdessen würde es helfen an die primäre Tat zu gehen, Kindern Anlaufstellen zu geben und ggf. den Geldströmen zu folgen.
    Aber damit kann sich kein Politiker/Verbandspräsident auf die schnelle billig profilieren. Sondern Behörden müssen schlicht ihre Arbeit machen. Sowas gibt keine Schlagzeilen und keinen Oton im Fernsehen. Blöd auch.

    Und falls doch mal kurz das Wohl der Kinder interessiert (ich denke aber es geht meist einfach um Repression und Rechtsunsicherheit durch Gummiparagraphen): Besonders kinderfreundlich ist unsere Gesellschaft nicht – und das liegt IMO nicht an zu wenig Verboten, sondern zu vielen.

    Comment by omg — 22.02, 2014 @ 01:58

  39. Was mich an dem ganzen Fall Edathy am meisten aufregt:

    Justiz und Polizeibehörden verfolgen sexuelle Minderheiten und das scheinbar völlig legal.

    Wie ich zu der steilen These komme:
    Wer legale Aufnahmen von Kindern hat, die dazu führen, dass Ermittler glauben, die Person sei pädophil, der muss mit Hausdurchsuchungen rechnen. Denn: Damit die Ermittler ihre „kriminalistische Erfahrung“ zum Ausdruck bringen können, müssen sie ein sexuelles Interesse an Kindern seitens des Verdächtigen vermuten, was dann dazu führt das so ein „Schwein“ ja auch echte KiPos haben muss!

    Statt Homosexuelle wegen ihrer bloßen Neigung zu verfolgen, schnappt man sich heute eine andere Minderheit.

    Oder man fragt nur dunkelhäutige Menschen nach ihrem Ausweis, weil das ja eh alles Verbrecher sind – auch damals wurde sogar vor Gericht (der Mann hat sich gegen diese Verfolgung gewehrt und Recht bekommen) der Erfahrungsschatz der Ermittler zur Untermauerung eines Verdachtsmoments herangezogen.

    Und wer glaubt es würde nicht schlimmer gehen: Wenn ein Ermittler behauptet, 90% der Leute, die legale Nacktbilder von Kindern besitzen, würden auch illegale KiPos besitzen, dann ist das eine krasse Nummer, denn:
    Wie ist man zu der kriminalistischen Einschätzung gelangt? Um die Datengrundlage für diese Erfahrungswerte zusammen zu tragen, müsste man reihenweise Grundrechte ignorieren und Häuser durchsuchen ohne jede Grundlage. Die kriminalistische Erfahrung kann ja erst dann als pseudo-Argument genommen werden, wenn die Datengrundlage es hergibt. Das ist so eine „Wer war zuerst da? Huhn oder Ei?“-Frage.

    Und mit Zufallsfunden im Zusammenhang mit anderen Anlässen für Hausdurchsuchungen kann man da nicht kommen, denn: Dann könnte man maximal einen Zusammenhang zwischen dem Auslöser der Durchsuchung und dem gefunden MAterial ziehen. Das sähe dann so aus: Hausdurchsuchung beim Bankräuber und man findet auch KiPos. Schlussfolgerung: Bankräuber stehen auf Kipos. Legale und illegale Bilder wird man auf die Art nicht „verknüpfen“ können.

    Fazit: Deutschland 2014. Homosexuelle werden nicht mehr strafrechtlich verfolgt, dafür nun pädophile Menschen. Eine sexuelle Neigung rechtfertigt dann eine Durchsuchung – man begründet es lediglich mit statischen Unfug.

    Wie kann es eigentlich sein, dass ein dunkelhäutiger sich erfolgreich gegen die seine Durchsuchungen wehren kann, die Gerichte diese Durchsuchungen sogar deutlich als diskriminierend bezeichneten, und kaum geht es um sexuelle Neigungen, die man sich genauso wie eine Hautfarbe nicht selbst aussucht, dann ist alles egal und scheiß auf Rechtsstaat?!

    Comment by maSu — 22.02, 2014 @ 06:52

  40. Guter Beitrag zum Thema:
    „Die SPD und Edathy: Heuchelei plus Populismus
    Eine Kolumne von Georg Diez“
    http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/kolumne-von-georg-diez-ueber-die-spd-und-den-fall-edathy-a-954891.html

    Comment by Wolfgang Ksoll — 22.02, 2014 @ 11:04

  41. Und noch ein guter Kommentar im Spiegel, wohin falsche Gesetzesvorschläge uns führen können:
    http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/s-p-o-n-kolumne-silke-burmester-zu-debatte-ueber-paedophilie-a-954729.html

    Comment by Wolfgang Ksoll — 22.02, 2014 @ 12:24

  42. Als Mutter bin ich total entsetzt, wie kinderfeindlich diese Debatte in Deutschland geführt wird. Nicht, dass es hierzu in Spanien und Italien in der Gesellschaft überhaupt eine Debatte gibt. Meine Freunde und Verwandten dort sind einfach nur geschockt, dass es überhaupt „sozialadäquate“ Pädosexuelle in Deutschland gibt. Die Achtundsechziger habe hier bei vielen das Gefühl für richtig und falsch total gekillt.
    Die Raffaelengel und Botticelli-Putten anzuführen, ist übrigens an Zynismus und Hartherzigkeit gegenüber den Opfern nicht zu toppen.
    Pädosexuelle sind keine Homos, keine Lack-und-Leder-Fetischisten, keine Swinger.
    Ihre „Sexualobjekte“ sind unschuldig und total hilflos.
    Wer sich solche Bilder ansieht, hat schon verwerflich gehandelt, er gibt sich wie Edathy,seiner unfassbaren Abnormität willig hin.
    Jemand, der wirklich nicht vorhat Kinder zu verletzen, kauft keine Posing-Bilder, der geht zum Arzt.
    Es gibt genug Seiten und Links, die Hilfe anbieten.
    Nach den Kommentaren, die ich ansehen musste, besonders in der „Süddeutschen“ und jetzt hier, habe ich echt Angst um meine Kinder. Die Akzeptanz dieser Störung ist hier doch unter Leuten, die sich für aufgeklärt und gebildet halten erschreckend hoch.
    An Dummheit nicht zu überbieten wie gesagt der „Botticelli“-Quatsch. Ich denke nicht, dass Edathy deswegen oft in die Gemäldegalerie gegangen ist.
    Ich empfehle einigen hier sich mal mit den ekelhaften „Posing“-Bildern zu beschäftigen. Da werden kleine Mädchen gescnminkt und breitbeinig hingesetzt.
    Und viele dieser Kinder werden „angeboten“.
    Die Deutschen haben echt zu allem eini Meinung und von nichts Ahnung.

    Comment by Silvia — 22.02, 2014 @ 12:52

  43. @Silvia
    es gibt aber auch Posingbilder, wo die Kinder nichts zeigen. Mit Posing sind auch gekleidete Kinder gemeint.

    Die Nacktbilder in den Biologiebüchern sind doch auch Posingbilder. Wieso ist das in Ordnung? Wurde das Kind da jetzt auch missbraucht? Denn hier haben doch auch die Eltern die Entscheidungsgewalt. Was sagt man denn zu Eltern, die erlauben, dass deren Kinder sich nackt für solch ein Buch ablichten lassen? Und wenn jetzt jemand von diesen Bildern erregt wird, soll er nach Meinung von Silvia sofort zum Arzt. So lange niemand zu Schaden kommt, darf man zu Hause machen, was man will. Wurde das Kind im Biologiebuch denn missbraucht, wenn ein Pädophiler von diesem Bild masturbiert?
    Die echten Gestörten sind doch solche Leute wie Sie! Hauptsache alles verbieten, noch mehr Menschen kriminalisieren.
    Irgendwann werden wir hier wohl genau wie Belsen über generelle Kinderbilder diskutieren. Dann wird auch da ein Verbot gefordert. In welcher Gesellschaft wollen wir in Zukunft eigentlich noch leben?

    Achja Silvia, kennen Sie den Film „Pretty Baby“?

    Comment by J. S. — 22.02, 2014 @ 14:12

  44. Wenn ich also meine Nackt-Kinder/Babyfotos aus meiner Jugend, meinem Vater/Onkel/Bruder etc. für das Familienalbum weiter gebe, mache ich mich dann strafbar. Verlange ich auch noch Geld für die gemachten Abzzüge oder das verwendete digitale Medium (Unkosten), dann wird es noch schlimmer. Sind auch Bilder meiner eigenen Kinder dabei, dann habe ich gleich dreifach Strafbar gehandelt.
    1. Erstellen Pornografischer Bilder
    2. Weitergabe von pornografischen Bildern
    3. Helerei/Verkauf von pornografischen Bildern.

    Liebe Leute Ihr seit doch krank!

    Die ganze Debatte ist ähnlich gelagert wie im Waffengesetz (Bostab, Tonfa, Schlagstock usw.).
    Man kann einfach den Besitz von einem Stück Holz nicht unter Strafe stellen.
    Genau so ist es mit Nacktbildern, das kann und darf man nicht verbieten.
    Manchmal kommt es mir so vor wie wenn Politiker und Menschen kritisch gemeinte SF-Filme her nehmen und das in unsere Welt wünschen….Ihr habe den Film nicht kapiert…

    Comment by Troll — 22.02, 2014 @ 14:27

  45. @48
    Ich kenne die Bilder nicht, die Herr Edathy gekauft hat und ich weiss nicht, wie er darauf reagiert hat. Auf jeden Fall wissen die Kinder nicht, dass er ihre Bilder betrachtet hat.
    Bei dem 12-jährigen, den ein Priester im Bistum Münster zum Blowjob gezwungen hat, wo der Priester dann von Ratzinger und Zöllitsch in einem andern Bistum versteckt und wieder auf Kinder losgelassen hat, ist das anders. Das sollte man differenzieren und nicht alles in einen Topf schmeissen.
    Albrecht Dürer war übrigens einer der ersten, der die Bilder von nackten Babies mit posendem Penis in den religiösen Bereich einführte. Auch damals gab es Bedenken gegen nackte Körper.
    Aber man muss festhalten, dass nach Ansicht unserer Rechtspflege, es legal war, was Herr Edathy tat. Wenn man andere moralische Vorstellungen als gesellschaftlichen Massstab durchsetzen möchte, muss man in einem Gesetz das vorher tun.
    Wenn man aber vorher gepennt hat, und bei Legalem moralisiert, dann ist man heuchlerisch wie die Hexenverbrenner im Mittelalter. Dann muss man den Verdacht haben, es geht nicht um die Kinder, sondern nur um die eigene Wollust, anderen Schaden zufügen zu wollen.
    Ich vermute, dass für eine Wiedererweckung der Hexenjagden, Scheiterhaufen, Inquisitionen des Mittelalters sich keine demokratischen Mehrheiten finden lassen werden. Dafür hat sich der Rechtsstaat schon zu sehr verfestigt.
    Ich bin auch Vater und haben nach Risikoabschätzung die Kinder nicht in katholischen Religionsunterricht geschickt, sondern in protestantischen, weil mir das sexuell zu gefährlich war. Es war schon schlimm genug, dass die mit 8 nach Hause kamen, als die im Unterricht erzählt hatten, dass in der Bibel der „liebe“ Gott einem Vater eingesäuselt hätte, er solle seinen Sohn töten. Nur aus Späßchen, um den Gehorsam zu testen. Ausbaden musste ich dann die Horrorgeschichten aus dem Religionsunterricht.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 22.02, 2014 @ 14:43

  46. Silvia:

    Sie schrieben:

    Meine Freunde und Verwandten dort sind einfach nur geschockt, dass es überhaupt “sozialadäquate” Pädosexuelle in Deutschland gibt.
    (…)
    Pädosexuelle sind keine Homos, keine Lack-und-Leder-Fetischisten, keine Swinger.

    Pädophilie ist eine sexuelle Neigung, die sich keiner Aussucht. Genauso wenig, wie man sich aussucht das andere oder das gleiche Geschlecht sexuell anziehend zu finden. Die sexuelle Neigung ist für den jeweiligen Menschen genauso(!) unabänderlich wie seine Hautfarbe oder seine Herkunft.
    Und daher darf man Pädophile auch nicht ausgrenzen oder schlechter stellen. Es ist auch pures Glück, das sie nicht pädophil sind – auch sie hatten und haben keinen Einfluss auf ihre Neigung.

    Sie schrieben:

    Ihre “Sexualobjekte” sind unschuldig und total hilflos.

    Hier differenzieren sie nicht zwischen Neigung und Straftaten, die unter Umständen geschehen können. Die bloße Neigung schädigt kein Kind dieser Erde. Auch wenn ein pädophiler Mensch sich div. legalen Kinderbilder nimmt und sich dazu selbst befriedigt ist dies zu akzeptieren.

    Sie schrieben:

    Wer sich solche Bilder ansieht, hat schon verwerflich gehandelt, er gibt sich wie Edathy,seiner unfassbaren Abnormität willig hin.

    Sich legale Bilder anzuschauen ist legal. Sogar wenn wir mal annehmen, dass jemand, der legale Bilder, die nackte Kinder zeigen anschaut, pädophil ist (nur weil man sich pers. das nicht anders erklären kann, muss es noch lange nicht zutreffen!), heißt das nicht, dass dieser Mensch durch das Betrachten der Bilder zukünftig Straftaten begeht. Evt. ist das auch bloß das Ventil des Menschen. Selbstbefriedigung zu legalen(!) Bildern um eben seine Sexualität im legalen und für dritte ungefährlichen Rahmen auszuleben. Das kann auch ein normaler Umgang mit dieser Sexualität sein.

    Sie schrieben:

    Jemand, der wirklich nicht vorhat Kinder zu verletzen, kauft keine Posing-Bilder, der geht zum Arzt. Es gibt genug Seiten und Links, die Hilfe anbieten.

    1) habe ich bereits erläutert, dass das erwerben dieser Nacktbilder nicht zu Straftaten führen muss.

    2) Wer wegen Pädophilie zum Arzt geht, der wird nach Hause geschickt und auf sehr langen Wartelisten einen Platz finden. Um in Deutschland einen solchen Therapieplatz ohne eine Wartezeit von Monaten oder Jahren hinnehmen zu müssen, muss man ein Kind missbrauchen, denn nur die, die bereits Täter geworden sind, bekommen auch schnell einen Therapieplatz – ob sie es wollen oder nicht. Eine Therapie macht aber ohne die aktive Mitarbeit der Person gar keinen Sinn.

    Fazit:
    Ich würde sie bitte, weniger emotional an die Sache heran zu gehen und sich, bevor sie einfach nicht zutreffende Dinge schreiben, das nötige Hintergrundwissen zu dieser Thematik anzueignen. Selbst das Lesen von kurzen Wiki-Artikeln hätte ihren Text bereits überflüssig gemacht.

    Comment by maSu — 22.02, 2014 @ 15:27

  47. @Belsen:

    Was hat das ganze mit dem Internet zu tun?

    Comment by Floh — 22.02, 2014 @ 15:56

  48. @Belsen: was hat das a) mit dem Internet zu tun und b) wieso können die sich (vertreten durch die Eltern) nicht dagegen wehren?

    Comment by le D — 22.02, 2014 @ 16:06

  49. Belsen, trotz ihres penetranten und destruktiven Diskussionsstils:

    Sie schrieben:

    Warum werden Bilder von nackten Kindern, Kleinstkindern und Säuglingen ins Netz gestellt, die sich nicht dagegen wehren können, es aber würden, wenn sie den Verstand eines Erwachsenen hätten und die damit verbundenen rechtlichen Möglichkeiten.

    Eltern vertreten die Rechte des Kindes. Sofern die Eltern das Kindeswohl nicht gefährden, können die Eltern hier sehr viel und frei entscheiden. Nach neuester Meinung unserer Abgeordneter, können Eltern sogar entscheiden, dass ihr Kind aus religösen Motiven beschnitten wird – natürlich nur für die scheinbar weniger wertvollen männlichen Kinder.

    Sie sehen also: Eltern können und dürfen sehr viel machen, ohne dass es den Staat etwas angeht.

    Eltern dürfen auch Fotos ihrer Kinder machen und Eltern dürfen diese auch ins Netz stellen. Kinder dürfen von sich selbst Fotos machen und diese auch ins Netz stellen. Selbst wenn die Fotos (in beiden möglichen Fällen) ein nacktes Kind zeigen, das am Strand spielt.

    Wenn die Eltern für das Kind entscheiden, dann ist das eben so. Es ist das Recht der Eltern unter Beachtung des Kindeswohls.

    Das Kind kann sich dagegen kaum wehren. Viele Entscheidungen, die Eltern treffen, während das Kind aufwächst, sind für das Kind evt. im Nachhinein nicht schön, aber das hier haben die Eltern nun einmal die Freiheit so zu entscheiden.

    D.h. wenn sie schon bei harmlosen Urlaubsfotos, die ins Netz gestellt werden können nach Verboten schreien, dann können sie im Übrigen Erziehungsprivilegien der Eltern komplett aufheben. Denn Kinder können sich gegen vieles nicht wehren, das müssen schon die Eltern machen. Lassen die Eltern gewisse Dinge zu – unter Beachtung der Gesetze – dann ist das zu akzeptieren.

    Würde man Nacktbilder von Kindern generell unter Strafe stellen, dann würden Eltern plötzlich Urlaubsfotos vernichten müssen.

    Sagt man „blabla gewerblich blabla“, dann wird man merken, dass „gewerblich“ schon jetzt dazu führt, dass Menschen, die EINEN Song herunterladen oftmals unterstellt bekommen, sie täten dies gewerblich.

    Die Definition von Gewerblich schaut da durchaus so aus:
    „Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen will.“
    Quelle: http://wwwa.jura.uni-tuebingen.de/vogel/archiv/2001ws/vor1/betrug4.htm

    Und? Ein Song herunterladen ist dann gewerblich? Na dann gute Nacht, wenn man das auf Nacktbilder von Kindern anwendet, da möchte ich dann kein Vater mehr sein.

    Comment by maSu — 22.02, 2014 @ 16:27

  50. „Die Bilder werden im Internet verbreitet, schon gehört? Dort werden die Geschäfte abgewickelt.“

    Ach, der ominöse Milliardenmarkt – ich vergaß (die Lügen von Zensursula – Uschi von der Leyen und Ziercke wieder aufgewärmt; langsam wird das wirklich langweilig). Das war damals eine Lüge und ist es heute immer noch. Es gibt keinen wirtschaftlichen relevanten Markt mit Bildern, die Kindesmißbrauch zeigen.

    „Sie selber sind es, die ihre Kinder ablichten. Die Täter schauen nicht über den Gartenzaun!“

    Eben und dann würde das Verbot des gewerblichen Verkaufs inwieweit gegen die Anfertigung der Bilder durch die Eltern helfen?

    Und um mal kurz den BGH zu zitieren: „Nicht jede Aufnahme des nackten Körpers oder eines Geschlechtsteils ist Pornographie im Sinne des § 184b Abs. 1 StGB.“ (4 StR 370/13, 2 StR 459/13). Eine bloße Erweiterung des Tatbestandes würde das Problem nicht ansatzweise lösen, weil eben eine pornographische Schrift Voraussetzung für die Strafbarkeit ist – und das ist bei vielen Nachbilden schlicht nicht gegeben. Aber wenn die gegeben ist und der Täter gewerbsmäßig handelt, dann hat man einen Strafrahmen bis 10 Jahre. Das reicht schon jetzt dicke aus.

    Wo ist denn bitte bei nicht pornografischen Bildern das Problem, das mit den Mitteln des Strafrechts gelöst werden müsste?

    Comment by le D — 22.02, 2014 @ 17:05

  51. @Belsen: jetzt gibt es noch eine Menge mehr Handlungen, die Persönlichkeitsrechte verletzen – sollen die alle mit unter den Begriff „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften“ subsumiert werden?

    Comment by le D — 22.02, 2014 @ 17:38

  52. Es bleiben eine Menge Fragen offen, insbesondere dann, wenn man sich einige Kontrollfragen zu den Einwürfen stellt. Das, was in der Politik in dem Kontext diskutiert wird, ist unausgegoren, dogmatisch nicht überzeugend und auch noch teilweise in sich widersprüchlich.

    Aber – wie üblich – interessiert das „Kinderschützer“ nicht.

    Comment by le D — 22.02, 2014 @ 18:35

  53. Belsen:
    Es bleiben viele Fragen offen!

    Warum dürfen Eltern Urlaubsfotos denn nicht im WWW hochladen? Wäre es legal Urlaubsfotos in die Cloud hochzuladen? Damit wären die Fotos auch Dritten zugänglich, namentlich: Dem Cloud Anbieter und jedem, dem man Zugriffsrechte erteilt hat. Dürften Eltern ihre Fotos per Whatsapp an Freunde schicken? Damit würden sie auch die Fotos im WWW hochladen, dabei wollten sie nur Urlaubsgrüße nach Hause schicken.

    Und wo ist für sie der Unterschied zwischen „jemanden ein Bild im WWW zugänglich machen“ und „jemandem das Bild ganz altmodisch ausgedruckt in die Hand drücken“? In beiden Fällen macht man das Bild anderen Menschen zugänglich. Lediglich das Medium variiert.

    Ein und die selbe Handlung darf aber nicht in Medium A legal sein und in Medium B illegal, denn das Medium ändert die Art der Handlung nicht und eben die Art der Handlung ist das, was relevant ist. Zudem müsste das Gesetz dann explizit für jedes Medium formuliert werden. Ich könnte auch jemandem einen Datenträger in die Hand drücken, das wäre dann wieder etwas anderes.

    Zum Thema Kunst und Lehrmaterialien äußern sie sich gar nicht mehr…

    Comment by maSu — 22.02, 2014 @ 18:57

  54. @Belsen #51

    Wie war das noch mit „beleidigend werden“?

    a) Solange Eltern für ihre männlichen Kinder entscheiden können, ob denen am Penis herum geschnipplet wird…dürften so Nacktbilder das kleinere Problem sein.

    b) Einen internationalen Konsens wird es da auch kaum geben, daher ist das Gesetz eh nur für De. gültig….

    c) […]NACKTE KINDER GEHÖREN NICHT IN DIE ÖFFENTLICHKEIT!
    […]

    Ah….Herr Belsen möchte dann auch Eltern die das tun bestrafen…..warum heißt es dann von den Politikern, dass sie das nicht tun wollen….

    d) […]Lässt Du Deine Kinder sonst nackt vor die Tür?[…]

    Baggersee, Freibad usw.?

    Mit freundlichen Grüßen

    bombjack

    Comment by bombjack — 22.02, 2014 @ 19:37

  55. [….]Ich habe von Euch Kinderfreunden, Onlinewichsern jetzt die Nase voll. Es reicht, was ich gelesen habe. Und jetzt geht off und wichst woanders.
    […]

    Süß…jetzt wird er beleidigend……

    Schön wie Du Dich gerade selber zerlegst….ein Tipp: Geh zu den Taliban oder nach Saudi Arabien…dann brauchst Du Dich um Kindernacktbilder nicht mehr zu sorgen….

    bombjack

    Comment by bombjack — 22.02, 2014 @ 19:41

  56. @Belsen

    Wie denn?

    bombjack

    Comment by bombjack — 22.02, 2014 @ 19:42

  57. Lass sehen….hier und jetzt….

    Ansonsten bist Du nur ein Dummschwätzer…..

    bombjack

    PS: Eigentlich sollte das hier stehen:

    Versuch der Sachlichkeit:

    a) Deine Meinung: Nacktbilder von Kindern gehören nicht in das Netz bzw. in die Öffentlichkeit

    Mit welcher Begründung?

    Wenn Du auf das Recht des Kindes auf das eigene Bild abziehst, dann ist dieses Recht nicht auf das Nacktbild beschränkt sondern auf alle Bilder des Kindes zutreffend.

    Delegiert man die Sache nun wieder auf die Erziehungsberechtigten dann stellt sich die Frage, warum Nacktbilder nicht aber andere Bilder ja….

    b) […]NACKTE KINDER GEHÖREN NICHT IN DIE ÖFFENTLICHKEIT! […]

    Meinst Du das wirklich oder ist es ein Schreibfehler?

    Comment by bombjack — 22.02, 2014 @ 19:53

  58. Belsen….na was ist….

    Warum sollte ich mein Führungszeugnis online stellen…Du weißt doch mehr als ich, da Du mein Vorstrafenregister kennst und auch meinen Namen….

    Kann es sein, dass ein Herr Belsen da den Mund etwas zu voll genommen hat…..

    Mir wird es jetzt zu blöde mit so einem Typen wie Dir herum zu argumentieren….außer Hohlphrasen und Drohungen kommt ja nichts mehr von Dir…..

    Da lobe ich mit Jana…da kamen noch Argumente und was Deine Beschwerde über den Umgang mit Dir betrifft….wer einen auf dicken Maxe macht (Rücksprache mit den zuständigen Politikern) muss ich nicht wundern, wenn man ihn nicht mehr für voll nimmt….

    Mit freundlichen Grüßen
    bombjack

    Comment by bombjack — 22.02, 2014 @ 20:08

  59. @Belsen

    Ich warte immer noch auf meinen Realnamen…..und nein gewinnen kann man bei Dir eh nicht, da ist Hopfen und Malz verloren…..

    Schreibfehler: D.h. für Dich kein FKK mit Kindern, keine Sauna wo Kinder mit genommen werden und ähnlich wie in USA haben Kinder immer bekleidet zu sein, wenn sie am Strand sind?

    Ist es das was Dir vorschwebt?

    Btw. die „höchstpersönliche, unantastbare Privatssphäre“ ist auch nicht absolut…spätestens wenn das Kind gewickelt wird oder bei einem Erwachsenen dessen Körperöffnungen wegen xyz durchsucht werden….

    bombjack

    Comment by bombjack — 22.02, 2014 @ 20:20

  60. @Belsen

    „So ist es.“

    Dann lass mal sehen…..

    Was steht drin?

    Wie ist mein Name….

    Btw. Du kommt mir für wie „zu Guttenberg“…..mehr Schein als Sein….

    bombjack

    Comment by bombjack — 22.02, 2014 @ 20:23

  61. Belsen, Menschen wie sie sind wohl der Grund dafür, dass Herr Stadler sich um die Diskussion oder das Thema auch gedrückt hat. Ihr Tonfall ist eine Unverschämtheit und ihre Beleidigungen können nicht von ihrem Unvermögen ablenken.

    Sie reden von „Veröffentlichung“ und wissen nicht einmal, was das ist.

    Btw: Auch die Mutter kann solche Fotos an den Ehemann (und Vater) schicken – per Whatsapp. Und schon sind die Fotos theoretisch im WWW. Okay, hier wird man sagen: Die Bilder bleiben unter den Eltern, aber was ist mit Freunden? Cousinen? Dem Schwager? Dürfen die dann keine Urlaubsbilder per Mail/Whatsapp zugeschickt bekommen? Wenn man Bilder bei Facebook hochlädt, dann kann man zwar bestimmen, wer sie sehen darf, aber die Bilder gehören dann im Endeffekt Facebook und sind damit „veröffentlicht“.

    Comment by maSu — 22.02, 2014 @ 20:28

  62. @Belsen

    Gebont, alles im Kasten, danke.

    Comment by Franz — 22.02, 2014 @ 20:37

  63. @Belsen

    LOL

    Wie heiße ich mit Realnamen, was steht in meinem Vorstrafenregister drin?

    Du hast wirklich Glück, dass ich auf das was Du da von Dir gibst keinen Pfifferling gebe, ansonsten könnte ich mir die Frage stellen, wie Du an vertrauliche Daten der Polizei heran kommst und überlegen ob da nicht einige StgB-Paragraphen einschlägig sind….und ob da nicht mal ermittelt werden sollte….

    Na welchen Briefkasten soll ich öffnen…..in welchem Ort?

    bombjack

    Comment by bombjack — 22.02, 2014 @ 20:37

  64. @maSu

    Es ist durchaus möglich über das Recht am eigenen Bild von Kinder zu diskutieren und wie weit das gehen soll.

    Nur, wenn dieses Recht verstärkt und aus der Vertretung durch die zur Sorge für diese Person berechtigten nimmt, dann stellt sich die Frage wie es mit anderen Entscheidungen die von den Erziehungsberechtigten kommen bestellt ist.

    Ferner, was bei der ganzen Diskussion unterschlagen wird, wie schaut es aus mit Bildern die von den Kindern selber aufgenommen werden und auch verteilt werden?

    Räumt man Kindern das Recht auf das eigene Bild ein, dann würde das doch auch das Recht für sie einräumen Bilder zu veröffentlichen?

    Wenn ich mir ansehe wie viele Kinder schon ein Teil (Handy usw.) mit Kamera haben….dürften da noch sehr interessante Zeit auf uns zu kommen….

    Bin mal auf den Gesetzentwurf gespannt, wenn er überhaupt kommt, da ich durchaus denke, dass der Gesetzgeber doch merkt, dass er Probleme hat, so ein Gesetz zu formulieren ohne, dass es Kollateralschäden gibt….und das Bundesverfassungsgericht dürfte auch noch ein Wort mitreden wollen….

    bombjack

    bombjack

    Comment by bombjack — 22.02, 2014 @ 20:49

  65. Bombjack. Nervös?

    Comment by Juristen — 22.02, 2014 @ 21:04

  66. @Juristen

    Nö, warum denn?

    Der Mensch antwortet ja nicht mal auf klare Fragen…..

    bombjack

    Comment by bombjack — 22.02, 2014 @ 21:13

  67. Wenn ich das alles lese, frage ich mich, warum Edahtipädophil, pardon Edathiparambil überhaupt zurücktreten musste…Dem armen Mann geschah doch Unrecht. Nach Meinung verschiedener User hätte im Umkehrschluss der dt. „Fotograf“ für die Aufnahmen der eingeölten,nackten Kinder gar nicht bestraft und die dazugehörige kanadische Firma gar nicht behelligt werden dürfen.
    Vielleicht könnten die Nutzer, die sich hier mit solcher Verve äußern, ihre Energie dafür nutzen, und sich für die Wiedereinsetzung von Edathy im Amt stark zu machen…

    Comment by Jana — 22.02, 2014 @ 21:32

  68. Soweit uns bekannt ist, handelt es sich bei Belsen um einen erstklassigen Strafverteidiger, der hoffentlich seinen Namen weiterhin für den Kampf gegen die Kindermissbraucher einsetzt und deren Opfer offensiv zur Seite steht.

    Comment by Leserschaft — 22.02, 2014 @ 21:42

  69. Bombjack: Das Problem ist einfach, dass Kinder ihre Rechte nicht wahrnehmen können, da sie diese Rechte nicht begreifen/verstehen können und genau darum nehmen Eltern die Rechte der Kinder dann stellvertretend für die Kinder wahr.

    Egal wie extrem man die rechte der Kinder ausbauen wollen würde, die Eltern würden immer entscheiden ob sie die Rechte wahrnehmen würden oder nicht.

    Sprich: Sogar wenn Kinder absurde Rechte bzgl ihrer Bilder hätten, Rechte von denen Erwachsene nur träumen könnten, so könnten die Eltern stellvertretend auf die Rechte verzichten.

    Der ganze Themenbereich ist einfach zu komplex um da irgendein neues Verbot so von jetzt auf Gleich einzubringen und zu sagen: „so wirds gemacht!“

    Alleine schon mit Buntstiften gemalte Bilder die junge, kindliche Menschen im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen zeigen sind verboten. Der Gesetzgeber hat in dem Bereich ja schon oft genug „Elefant im Porzellanladen“ gespielt und das auf eine Art und Weise, die Kinder eben genau nicht schützt.

    Jana:
    Unterlassen sie ihre Schmähungen gegenüber Dritten bitte, die helfen weder weiter, noch ist das fair gegenüber der Person, gegen die bisher nur ermittelt wird – es gibt ja noch die Unschuldsvermutung.

    Warum Edathy zurückgetreten ist? Aus gesundheitlichen Gründen sagt er. Ich sehe da keinen Grund dran zu zweifeln, da es keine Beweise für gegenteiliges gibt – nur Spekulationen.

    Wer genau die Bilder, die Edathy gekauft haben soll, gemacht hat wissen weder sie noch ich.

    Was die Bilder genau zeigen, die Edathy gekauft haben soll, das wissen weder sie noch ich.

    Warum gegen die Firma in Kanada genau ermittelt wurde, das fragen sie am Besten die kanadischen Behörden oder sie entnehmen die Informationen aus der Klatschpresse.
    Fakt ist aber: Die Ermittlungen um Edathy sind getrennt von jenen der kanadischen Behörden in Kanada zu betrachten.
    Und Fakt ist auch: Alle Bilder, die Edathy bei der Firma in Kanada gekauft haben soll, sind laut BKA strafrechtlich irrelevant.

    Und:
    Fakt ist auch, dass Edathy immer noch unschuldig ist, da er nicht rechtskräftig verurteilt ist.

    Es macht auch nicht den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft ihm je illegales Verhalten bzgl. des aktuellen Vorwurfs nachweisen können wird. Damit würde er dann weiterhin als unschuldig gelten.

    Comment by maSu — 22.02, 2014 @ 21:42

  70. @maSu

    Ihren Beitrag werde ich den missbrauchten Kindern zeigen, wenn diese fünfzehn Jahre alt sind. Ich hoffe, Sie stehen für Debatten dann noch zur Verfügung!

    Comment by Kinderschützer — 22.02, 2014 @ 21:50

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