Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.1.14

LG Hamburg veruteilt Google dazu, die Verbreitung von Mosley-Bildern zu unterlassen

Nach einer Meldung der dpa hat das Landgericht Hamburg die Suchmaschine Google heute dazu verurteilt, es zu unterlassen, weiterhin Bilder von einer Sexparty des früheren FIA-Präsidenten Max Mosley über seine Bildersuche zu verbreiten. Über das Verfahren hatte ich vor einigen Monaten bereits unter dem Titel Auf dem Weg zur Zensurmaschine? Unterlassungsansprüche gegen die Google-Bildersuche gebloggt.

Nach überwiegender Ansicht können sich Suchmaschinen nicht auf die Verantwortlichkeitsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie berufen. Der Generalanwalt beim EuGH ist allerdings der Ansicht, dass sie dennoch nach denselben Grundsätzen zu beurteilen sind, die für die eingeschränkte Verantwortlichkeit der Internetdiensteanbieter nach der Richtlinie gelten. Auch dann, wenn man die Maßstäbe der Störerhaftung anlegt, könnte man allenfalls zu einer Löschpflicht, aber schwerlich zu einem in die Zukunft gerichteteten Unterlasusngsanspruch gelangen.

Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Google Berufung gegen dieses Urteil einlegen wird.

posted by Stadler at 11:40  

7 Comments

  1. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, welche unterschiedlichen Ergebnisse man bekommt je nachdem, über welche lokalisierte Googleseite man sucht – google.de, google.at, google.ch, google.com, ……

    Comment by Klaus — 24.01, 2014 @ 12:21

  2. LG Hamburg Artefakt oder kann das Bestand haben?

    Hat sich das Gericht dahingehend geäussert, wie man die Bilder erkennen können soll?

    Naja, neben Youtube wird man dann auch die Google-Suche in Zukunft über einen USA-Proxy schleifen…

    Comment by Martin — 24.01, 2014 @ 12:23

  3. Nach dem FAZ-Text (vermutlich von Nichtjuristen verfasst) ist es Google untersagt, die sechs Fotos weiter zu verbreiten.

    Das wird Google leicht fallen. Sie haben es nämlich gar nicht verbreitet, das war der Telegraph.

    Kurz: das Urteil ist augenscheinlich widersinnig.

    Comment by Wolf-Dieter — 24.01, 2014 @ 13:53

  4. Die Gewaltpredigerin Simone Käfer hat nicht alle Bilder verboten. Mosley hat zu b81 % die Kosten des Verfahrens zu tragen. Verboten wurden sechs (6) Bilder. Insgesamt gab es den Wunsch, an die dreißig (ca. 30) Bilder zu verbieten.

    Das juristisch Besondere an dem Urteil ist das kontextlose Verbot. Da widerspricht der eindeutigen BGH-Entscheidung, dass Bilder nur im bestimmten Kontext verboten werden dürfen.

    Das verbot richten sich nur gegen Google.de und die Verbreitung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

    Die Käfersche Begründung: Bei der Bildersuche wird die Intimsphäre des Klägers schwer verletzt. Es ist nicht vorstellbar, dass das in irgendwelchem Kontext erlaubt ist. Deswegen wird allgemein untersagt.

    Für mich stellt sich die Frage: Weshalb wird eine Sexorgie so hart der Intimsphäre zugeordnet? Für die meisten Beteiligten der bekannten Sex-Orgie des Klägers – für die Prostituierten – war das ein Geschäft (Sozialsphäre). Für den Kläger eigentlich auch. Sein Sexbedürfnis befriedigt er geschäftlich, kauft sich Prostituierte. Das offenbar nicht nur ein Mal. Es ist ein nachhaltiges Geschäft für alle Beteiligten. Die Besonderheit dieses Geschäfts ist die Nacktheit und Sex. Aber Nacktheit und Sex ist nicht bedingungslos zu schützende Intimsphäre, z.B. Porno. Wir sehen auch viele Schauspieler im Film nackt und mit Sex beschäftigt. Die Vorsitzende der Hamburger Zensurkammer sollte mal der Öffentlichkeit näher erklären, weshalb das Max Mosley-Ereignis eine bedingungslos zu schützende Nacktheit mit Sex und damit Intimsphäre ist.

    Unsere Bewertung: Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer ist eine Gewalt predigende Populistin, welche ihre richterliche Macht missbraucht. Dass Google täglich millionenfach Rechtsverletzungen begeht, und darauf sein Geschäftsmodell aufgebaut ist, spielt zwar Populisten in die Hände, ist aber gesellschaftlich gesehen, gefährlich. Rechtsverletzungen sind Grundlage der weltweiten Marktwirtschaft, in der wir leben. Nicht nur bei Google. Versuche diese zu verbieten, sind gescheitert. Die unterschiedlichsten Diktaturen, bei denen versucht wurde, moralische Vorstellungen über alles zu stellen, waren keine Alternative. Die Moral von Diktatoren und Populisten ist für die Menschen gefährlicher als die von BILD, Google, Pharmaindustrie, Versicherungen, der Werbe -, Auto-, Tourismusindustrie und den vielen anderen uns das Leben verschönernden Geschäftemachern.

    Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer bietet keine Alternativen. Das kontextlose Verbieten von Bildern führt zur Diktatur einiger weniger. Diese verantwortungslose Richterin ist zu ersetzen durch gebildete Juristen/Innen

    In einem anderen Urteil – 324 O 402/11 http://www.buskeismus.de/urteile/324O40211_U.pdf – predigt Simome Käfer Gewalt als zulässiger Gegenschlag gegen verbale Ungenauigkeiten.

    Comment by Rolf Schälike — 24.01, 2014 @ 18:02

  5. Interessant ist ja, welche Bilder der Herr verbieten gelassen hat, zum Glück hilft Google da weiter, siehe http://www.chillingeffects.org/notice.cgi?sID=1239658

    Comment by Oliver — 24.01, 2014 @ 18:18

  6. HERRLICH, Oliver! :)

    Ehrlich gesagt haben mich die Sexpartyfotos nie interessiert.

    Aber dank diesem Blogposting da möchte ich sie mal sehen… hmm… wie war das nochmal mit Barbara Streusand?

    Comment by turtle of doom — 25.01, 2014 @ 23:11

  7. Das Landgericht Köln hat entschieden

    http://www.lg-koeln.nrw.de/presse/Pressemitteilungen/index.php

    Comment by Franzy — 27.01, 2014 @ 12:53

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