Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.12.13

Was qualifiziert die neue Bundesdatenschutzbeauftragte?

Die Berichte, wonach Andrea Voßhoff neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz werden soll, sind offenbar zutreffend. Nach Meldungen von Presseagenturen soll sie bereits am 17.12.2013 vom Bundestag gewählt werden.

Was also qualifiziert diese Frau, die im Bereich des Datenschutzes bislang nicht aufgefallen ist? Es handelt sich um eine Juristin, die 15 Jahre lang für die CDU im Bundestag saß, die aber bei der letzten Wahl gescheitert ist. Als Abgeordnete hat sie alle bürgerrechtsfeindlichen Gesetzesvorhaben der letzten 15 Jahre mitgetragen. Das Spektrum reicht von den Antiterrorgesetzen über die Vorratsdatenspeicherung bis hin zum Zugangserschwerungsgesetz. Über eine besondere Expertise im Bereich des Datenschutzes verfügt sie nach meinem Kenntnisstand ebenfalls nicht.

Offenbar hat die große Koalition ganz gezielt nicht nach jemand mit Fachwissen Ausschau gehalten. Dies wohl auch deshalb, weil man auf diesem Posten einen unbequemen Mahner und Kritiker wie Peter Schaar diesmal vermeiden wollte. Man hat sich deshalb dazu entschlossen, die Position mit einer fachfremden, aber dafür zuverlässigen Parteisoldatin zu besetzen. Auch so sorgt man für eine weitere Erosion der Bürgerrechte. Fachkompetenz hat in den Regierungen von Angela Merkel bei der Besetzung von Posten ohnehin noch nie die maßgebliche Rolle gespielt.

Was qualifiziert also die designierte Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff? Aus fachlicher Sicht kann die Antwort nur lauten: nichts.

posted by Stadler at 14:04  

20 Comments

  1. Die Aussagen von Wolfgang Bosbach (CDU) hierzu sagen wohl alles:

    „Angesichts des Umstandes, dass der Datenschutz nicht nur wegen der NSA-Spähaffäre, sondern auch wegen der Debatten über die europäische Datenschutzgrundverordnung in den letzten Monaten eine neue Bedeutung bekommen hat, gehen wir davon aus, dass wir das Amt unmittelbar nach der Regierungsbildung wieder besetzen werden. Das wird eine der wichtigsten Personalentscheidungen im neuen Jahr sein. Es wäre mal ein Zeichen, jemanden zu benennen, der parteipolitisch nicht gebunden ist.[…]
    Denn dass der Datenschutzbeauftragte die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung kritisch sieht, das kann ich verstehen. Aber er hätte gelegentlich auch mal darauf hinweisen können, dass wir bestimmte Straftaten nur noch aufklären können, wenn uns bestimmte Telekommunikationsdaten zur Verfügung stehen. Das hat mit Überwachungsstaat überhaupt nichts zu tun“.

    http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/vakanter-datenschutz-posten-bosbach-schaars-wirken-teilweise-sehr-einseitig/9177444-2.html

    Comment by Oliver Fels — 17.12, 2013 @ 14:11

  2. Seit wann müssen sich Politiker (oder politisch beauftragte) eigentlich fachlich qualifizieren? ;)

    Schließlich werden ja auch Leute, die noch nie gearbeitet haben, Arbeitsministerinnen, um nur ein Beispiel zu nennen…

    Comment by Jan — 17.12, 2013 @ 14:12

  3. Der Bundestag hat ein gewisses Auswahlermessen. Wenn er aber eine gescheiterte Abgeordnete ernennt, die in ihrer aktiven Zeit keinerlei Qualifikation hat erkennen lassen, missbraucht er es. Evtl. wird ja Herr Stadler einmal den Art. 33 Abs. 2 GG einmal ins Visier nehmen.

    Comment by Regierungs4tel — 17.12, 2013 @ 14:27

  4. Gilt §4f BDSG nicht für den Bundesdatenschutzbeauftragten?

    „Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet.“

    Comment by Ein Mensch — 17.12, 2013 @ 14:52

  5. @ Ein Mensch

    Sinngemäß gilt er.

    Comment by Regierungs4tel — 17.12, 2013 @ 15:08

  6. Dann müsste doch zumindest sinngemäss auch der Beschluss des Düsseldorfer Kreises anwendbar sein.

    Comment by Ein Mensch — 17.12, 2013 @ 15:31

  7. „Grundsätzlich müssen die erforderlichen rechtlichen, technischen sowie organisatorischen Mindestkenntnisse bereits zum Zeitpunkt des Bestellung zum DSB im ausreichenden Maße vorliegen.“

    Comment by Ein Mensch — 17.12, 2013 @ 15:33

  8. Was qualifiziert die Holde? Exakt: Nix! Zur Not: Gar nix!

    @Jan (#2):
    Es gibt doch durchaus Posten, bei denen die Amtsträger auf gewisse Art qualifiziert sind. Paradebeispiel: Hr. Schäuble. Er kann hervorragend schwarze Köfferchen vertuschen.
    Oder Hr. Friedrich („Bauer Fritz“), als Landwirtschaftsminister. Da ist ja auch dieser komische Fischerei-Ausschuß-Gedöns angesiedelt, welcher ganz gerne auch mal versucht Netzthemen durchzuwinken (ACTA z.B.)….
    Versammelte Fachkompetenz also.
    Die Besten der Besten der Besten

    Die GroKo ist eigentlich eine GroKa –> große Katastrophe! Muppet Show lässt grüßen…

    Gruß aus Kölle, Baxter

    Comment by Baxter — 17.12, 2013 @ 15:56

  9. Von der Leyen ist auch witzig. Wer die als Kriegsministerin ins Amt gehoben hat, sollte mal ne Frau als Fußball-Bundesligatrainerin vorschlagen… Herren-Bundesliga wohl gemerkt. Die nimmt doch kein General ernst.
    Sorry, liebe Emanzen, das ist nun mal so!

    Comment by Behaarte Uhse — 17.12, 2013 @ 16:03

  10. Wer ist denn im Falle des Bundesdatenschutzbeauftragten die Aufsichtsbehörde, die das Bussgeld nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 BDSG zu verhängen hätte, wenn der Beauftragte nicht in der vorgeschriebenen Weise bestellt würde? Würde diese von Amts wegen tätig werden müssen?

    Comment by Ein Mensch — 17.12, 2013 @ 16:11

  11. @9 Das Amt der Verteidigungsministerin ist das einzige, was ich für richtig besetzt halte.

    Comment by Ein Mensch — 17.12, 2013 @ 16:12

  12. @Behaarte Uhse – Ich zitiere mal gerne Wikipedia:

    „Als erste Frau in der deutschen Militärgeschichte wurde Dr. Verena von Weymarn 1994 zum Generalarzt befördert. Ihr folgte 2006 als zweite Frau Generalarzt Dr. Erika Franke. Sie ist zugleich der erste Bundeswehrgeneral aus den neuen Bundesländern und seit Oktober 2013 auch der erste weibliche Zwei-Sterne-General der Bundeswehr.“

    http://de.wikipedia.org/wiki/General

    Und nun wieder zurück zum Topic.

    Comment by Oliver Fels — 17.12, 2013 @ 16:44

  13. Nur um den Gedanken mal so in den Raum zu werfen:

    Wie steht es denn eigentlich speziell mit §4f BDSG Abs 4?

    Jemand der wie Frau Voßhoff der Vorratsdatenspeicherung zustimmt, kann sich doch nicht gleichzeitig der „…Verschwiegenheit über die Identität des Betroffenen sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf den Betroffenen zulassen,…“ verpflichtet fühlen.

    Comment by Heizelmann — 17.12, 2013 @ 16:59

  14. Der Begriff „Datenschutz“ ist überholt und dient der Verschleierung von Rechtsmissbrauch und zur Einlullung der Millionen an Michels.

    Den Datenschutz gibt es de facto nicht. Genauso wenig, wie die Kommunisten die Interessen der Arbeiterklasse oder Hitler die Interessen des Deutschen Volkes vertreten haben.

    Es gibt weder definierbare „Interessen der Arbeiterklasse“ noch eindeutige „Interessen des Deutschen Volkes“.

    Niemand weiß, was „Arbeiterklasse“ und was das „Deutsche Volk“ ist.

    Was ist „Datenschutz“? Es gibt Interessen, sich widersprechende und sich gegenseitig ausschließende.

    Wann lernen wir endlich etwas mehr aus der Geschichte Deutschlands?

    Comment by Rolf Schälike — 17.12, 2013 @ 17:42

  15. Sie ist CDU-Mitglied und kann nicht nur lesen, sondern auch schreiben; mehr als ausreichend für so einen Posten, den man am liebsten abschaffen würde.

    Comment by Scotty — 17.12, 2013 @ 20:49

  16. @Ein Mensch, Heinzelmann, Regierungs4tel:
    Was soll die Frage nach § 4 BDSG? Es geht hier nicht um einen Datenschutzbeauftragten in einer Behörde oder einem Unternehmen.

    Es geht um den Leiter einer Behörde die (ausgehend von § 4f BDSG) zwar ähnlich klingt – korrekt aber „Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“ heißt. Die entsprechende Ernennung ist dann auch in § 22 BDSG geregelt.
    Und – so grausig ich diese Personalentscheidung finde! – wenn man sich § 4f Abs. 2 S. 2 BDSG noch einmal anschaut:
    „Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet.“
    Welche Datenverarbeitung findet beim BfDI überhaupt statt?

    Comment by Anonymous — 18.12, 2013 @ 09:35

  17. @Ein Mensch, Heinzelmann, Regierungs4tel:
    Was soll die Frage nach § 4 BDSG? Es geht hier nicht um einen Datenschutzbeauftragten in einer Behörde oder einem Unternehmen.

    Es geht um den Leiter einer Behörde die (ausgehend von § 4f BDSG) zwar ähnlich klingt – korrekt aber „Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“ heißt. Die entsprechende Ernennung ist dann auch in § 22 BDSG geregelt.
    Und – so grausig ich diese Personalentscheidung finde! – wenn man sich § 4f Abs. 2 S. 2 BDSG noch einmal anschaut:
    „Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet.“
    Welche Datenverarbeitung findet beim BfDI überhaupt statt?

    Comment by silux — 18.12, 2013 @ 09:36

  18. @Regierungs4tel:

    Der Bundestag hat ein gewisses Auswahlermessen.

    Auf dem Papier vielleicht, das war’s dann aber auch schon. Der Bundestag ist nichts anderes als eine komplette Farce, eine Rundumsorglos-Pampers-Alibiveranstaltung von inkompetenten Winkeladvokaten und A.schkriechern, die in überwiegender Anzahl nie in ihrem Leben gearbeitet haben und durch den ademokratischen, totalitär-diktatorischen Fraktionszwang genau nichts anderes sind als abnickende Sockenpuppen.

    Die bundesdeutsche, „repräsentative Demokratie“ wird zurecht als die „beste Demokratur“ bezeichnet, die man für Geld kaufen kann.

    Comment by _Josh — 18.12, 2013 @ 23:10

  19. Nun ja, die Zeit, dass man in Deutschland etwas wissen mußte um was machen zu ‚können‘ sind lange vorbei.
    Heute zählen Beziehungen, Geld, Augenprobleme, sich ducken(bücken) können und „große Fresse – nix dahinter“.

    Wen verwundern da noch wirklich Entscheidungen unserer Politiker?!

    So nebenbei da aktuelle, zum Thema Urheberrecht gibt es einen Anhörungsbogen der EU wo man seine Meinung sagen darf.
    http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyright-rules/index_de.htm

    Comment by yupp — 18.12, 2013 @ 23:34

  20. @silux: Die Bundesbeauftragte ist ja ultimativ für alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen als Oberaufsicht tätig. Insofern ist hier dem Wortlaut nach eine ganz besondere Erfahrung und Fachkunde erforderlich. Die Bundesbeauftragte sollte also mind. die Qualifikation haben, die von jedem einzelnen beaufsichtigten DSB gefordert würde.

    Comment by Ein Mensch — 19.12, 2013 @ 12:36

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