Domainstreitigkeiten: Erste Entscheidung im neuen URS-Verfahren
Zur Lösung von Domainstreitigkeiten gibt es seit kurzem neben dem UDRP-Verfahren das sog. Uniform Rapid Suspension System (URS), das eine schnellere Klärung eindeutiger Fälle bezweckt. Hierzu gibt es nun eine erste Entscheidung des „NATIONAL ARBITRATION FORUM“ vom 27.09.2013 zu einer Domain unter einer neuen TLD, nämlich „facebok.pw“. Facebook konnte als Antragsteller die Suspendierung dieser Domain erreichen, weil man den Verstoß augenscheinlich als offensichtlich und die Registrierung zudem als bösgläubig betrachtet hat.
Kann mich mal jemand aufklären, was an der Domain facebok.pw unzulässig ist?
Comment by W — 22.11, 2013 @ 07:58
Hat sich schon erledigt:
„Complainant contends that Respondent’s domain name, , is confusingly similar to its FACEBOOK mark“…
“ it is well accepted that the top level domain is irrelevant in assessing identity or confusing similarity, thus the “.pw” is of no consequence here.“
Überzeugt mich irgendwie nicht, auch wenn ich einsehe, dass „Tippfehler-Domains“ unzulässig sein können.
Comment by W — 22.11, 2013 @ 08:04