Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.11.13

Der übereifrige Mitarbeiter bei Facebook

Das Landgericht Freiburg (Urteil vom 04.11.2013, Az.: 12 O 83/13) hat ein Autohaus wegen wettbewerbswidriger Werbung eines Mitarbeiters auf Facebook verurteilt. Der Leitsatz des Gerichts lautet:

Wirbt ein als Verkäufer tätiger Mitarbeiter eines Autohauses auf seiner privaten Facebookseite für den Kauf von Kraftfahrzeugen bei dem namentlich benannten Autohaus unter Hinweis auf seine dienstliche Telefonnummer, haftet das Autohaus für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters nach § 8 Abs. 2 UWG, auch wenn es keine Kenntnis von der Handlung des Mitarbeiters hatte.

Nach § 8 Abs. 2 UWG kann der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch auch gegen den Inhaber des Unternehmens gerichtet werden, wenn die Zuwiderhandlungen im Unternehmen von einem Mitarbeiter oder Beauftragten begangen werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Betriebsinhaber Kenntnis von den Aktivitäten seiner Mitarbeiter hat. Im konkreten Fall war alleine fraglich, ob die Handlung „in einem Unternehmen“ erfolgt ist, nachdem der Mitarbeiter ganz ersichtlich seinen privaten Facebook-Account genutzt hatte. Für das Gericht war insoweit entscheidend, dass der Mitarbeiter ein Foto verwendet hat, das ein Kraftfahrzeug in einem Verkaufsraum zeigt und zusätzlich mitgeteilt hat, dass er für Rückfragen unter seiner beruflichen Telefonnummer zur Verfügung steht.

Wenn Mitarbeiter in sozialen Netzen wie Facebook oder Twitter für das Unternehmen oder mit Unternehmensbezug kommunizieren, ist dieses Verhalten dem Unternehmen im Zweifel zuzurechnen und kann, wie die Entscheidung des Landgerichts Freiburg zeigt, zu wettbewerbsrechtlichen Problemen führen.

Der Kollege Dr. Ulbricht hat sich noch etwas ausführlicher mit dem Thema beschäftigt.

posted by Stadler at 17:24  

4 Comments

  1. Ist doch schön.

    Analog angewandt auf die Gerichtsberichterstattung, haften die Äußernden (Anwälte) in einer Gerichtsverhandlung für Beleidigungen, Schmähungen und Lügen, wenn diese vom Gerichtberichterstatter an die Öffentlichkeit gebracht werden.

    Eine solche Rechtsprechung wäre angesagt. Da müssten sich die Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Schertz, der nicht selten jammernde Rechtsanwalt Dominik Höch, der sich de facto den Orwellschen Staat 1984 herbeiwünschende Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ganz schön zusammennehmen.

    Den Rechtsanwalt Johannes Eisenberg lasse ich mal ganz außen vor.

    Pervers das Ganze.

    Comment by Rolf Schälike — 5.11, 2013 @ 19:57

  2. in gewisser Weise logisch das Urteil. Wäre anders entschieden worden gäbe es auf einmal ganz viele „schlaue“ Betriebe, die wettbewerbsrechtlich fragliche oder sonstwie anrüchige Verhaltensweisen über angeblich Privataccounts abwickeln würden.

    Zu Zeiten, in denen in manchen Berufen (bzw. Gehaltsklassen) ein Facebook-Account fast schon erzwungen ist und ebenso, dass dann darüber natürlich nur positiv über den Arbeitgeber berichtet wird (und am besten noch über Promotions, Produktneuheiten, …) ist ohnehin in zu vielen Fällen der Unterschied zwischen echt-privaten Accounts und Pseudo-privaten zumindest undeutlich. Vor allem, da man ja laut AGB pro Person nur einen Account haben darf und dann auch noch ohne Pseudonym sein soll.

    Comment by Engywuck — 5.11, 2013 @ 20:28

  3. @2# Engywuck in gewisser Weise logisch das Urteil.

    Die Logik darf nicht das Leben bestimmen.

    Mit Logik lassen sich Unterdrückung und Mord in Diktaturen, menschenverachtende Handlungen, Kriege, Anwendung von Biowaffen etc. erklären.

    Comment by Rolf Schälike — 5.11, 2013 @ 22:25

  4. @Brille

    Mit Werbung werden wir doch ständig beschissen.

    Auf die Qualität der beworbenen Produkte und Leistungen haben Gerichtsentscheidungen den geringsten Einfluss.

    Die Gerichtsentscheidungen dienen vorrangig der Mehrung des Kapitals. Viel Kapital ist noch lange keine Garantie für gute Qualität.

    Insofern würde ich die 250 1-Euro-Jobber ihren Scheiß machen lassen. Deckt das jemand auf, dürfte den Enthüllenden keine Strafe drohen, was heute sehr oft der Fall ist.

    Gleiches Recht für alle, ist hohle Luft.

    Geld entscheidet bei Gericht. Das sehen wir z.B. bei Markus Frick mit seinem Anwalt Dominik Höch.

    Dieser Kriminelle schafft es mit juristischen Tricks, Richter zu überzeugen, Kritiker in den Knast zu bringen.

    Jetzt sitz er in Untersuchungshaft, lesen wir im Internet. Auch aus der Haft heraus beschäftigt Markus Frick über seinen Anwalt Dominik Höch Gerichte zur Unterdrückung von Kritik und Aufklärung über seine Machenschaften. Gesetzt wird aufs Geld und das Interesse der Richter, die bestehenden Herrschaftsstrukturen zu sichern. Dazu gehört auch die gerichtliche Unterstützung von finanzstarken Betrügern.

    Nichts von gleiches Recht für alle. Die Menschen sind nicht gleich. Jeder Mensch ist ein anders. Es gibt nichts Gleiches.

    Comment by Rolf Schälike — 7.11, 2013 @ 08:06

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