VG Schleswig hebt Anordnungen des ULD gegen Betreiber von Facebook-Fanseiten auf
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein kann von den Betreibern von Facebook-Fanpages nicht verlangen, diese Seiten wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom heutigen Tag entschieden (Az.: 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12). Aus der Pressemitteilung ergibt sich, dass das Verwaltungsgericht den Betreiber einer Fanpage nicht für datenschutzrechtlich verantwortlich erachtet, weil der Seitenbetreiber keinen Einfluss auf den Datenverkehr zwischen dem Nutzer und Facebook nehmen kann. Das Verwaltungsgericht hat allerdings die Berufung zugelassen.
Die Entscheidung ist im Ergebnis nicht überraschend, nachdem in der juristischen Literatur und auch in diesem Blog schon vor einiger Zeit die Ansicht vertreten wurde, dass der Betreiber der Fanpage nicht als verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG zu qualifizieren ist.
Das Einbinden von Social-Plugins wie dem Like-Button auf schleswig-holsteinischen Webseiten bleibt aber weiter untersagt?
Comment by Mathias — 10.10, 2013 @ 06:38
Und bitte nicht die unselige Sache mit der IP vergessen. Würde man sich daran halten, wäre man Hackern und Spammern total ausgeliefert.
Comment by Frank — 14.10, 2013 @ 10:54