Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.10.13

LG Mönchengladbach: Google haftet nicht für ehrverletzende Suchergebnisse

posted by Stadler at 10:52  

10 Comments

  1. Was bedeutet das jetzt für die ganze „Eskort“-Sache?
    Hier wurde doch gegen Google entschieden.

    Comment by Troll — 2.10, 2013 @ 12:03

  2. Ein erstaunliches Urteil.

    Man könnte die technische Argumentation und Definition von Störer direkt auf offene WLAN-Zugänge übertragen. Altruismus ist jedenfalls keine Ursache für Rechtsverletzung – sondern der komplette Gegensatz. Die rechts-verletzende Absicht müsste also wenigstens immer konkret und im Einzelfall nachgewiesen werden.

    Und genau so lässt sich bei Internetsperren argumentieren. Der Inhalt bleibt im Netz und es gibt wirksame Alternativen.

    Sogar die Notwendigkeit für „die Freiheit des Internets“ wurde erkannt.

    Die Argumentation mit wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit ist aber zweifelhaft. Die sollte nicht über die Freiheit der restlichen Netzbenutzer gestellt werden (was das Gericht hier gar nicht tat). Dann könnte es auch mit der Netzneutralität klappen.

    Comment by Joachim — 2.10, 2013 @ 12:47

  3. Ja, wie passt das zum o.a. Eskort-Fall? Das klingt doch widersprüchlich

    Comment by Christian — 2.10, 2013 @ 12:50

  4. Die Escort Sache betrifft die Auto-Vervollständigen Funktion bei Google.

    Wenn der Herr Professor seinen Namen bei Google anbietet und Google zusätzlich zu seinem Suchbegriff noch Stasi vorschlägt, hätte er wohl wegen Persänlichkeitsrecht dagegen vorgehen können.

    Vermutlich hat der Professor das aber auch gleichgesetzt, das man jetzt Google verklagen kann weil der eigene Name mit was „schlimmen“ in Verbindung steht.

    Comment by Christian — 2.10, 2013 @ 13:57

  5. Die Analyse der möglichen Analogie zu der Störerhaftung im Bezug auf W-LANs würde mich auch interessieren; wäre doch im Prinzip übertragbar, oder?

    Comment by GIJoe — 2.10, 2013 @ 16:25

  6. Bei dieser Klage war Wolfgang Dreßen wohl nicht sehr gut beraten. Falls der Text im Schmalenbergblog rechtswidrig ist, hätte er vorgängig gegen den Blogschreiber und dann den Hoster vorgehen müssen.

    Wenn der Blogeintrag verschwindet ist er nicht mehr im Index vorhanden. Aktuell wird „Stasi“ erst dann vorgeschlagen, wenn man nach dem Namen den Buchstaben s eingibt….

    Comment by igendeiner — 3.10, 2013 @ 12:47

  7. Eine Suchmaschine sucht, was sich im Netz befindet. Nicht mehr und nicht weniger.

    Mal wieder streiten sich Juristen um Dinge, die unbestritten sind. Ein klarer Menschenverstand würde diese Klagen verhindern, doch haben Juristen genau den nicht in petto.

    Comment by Forensiker — 3.10, 2013 @ 12:51

  8. Ein sehr geiles Argument:

    „Die Interessen des Klägers überwiegen dieses Interesse nicht. Dagegen spricht schon, dass eine Entfernung des Suchergebnisses durch die Beklagte nichts daran ändern würde, dass der Text sich weiterhin im Internet befindet und über andere Suchmaschinen nach wie vor auffindbar bleibt.“

    Wenn also X und Y beide A beleidigen, dann kann X nichts dagegen tun, dass A beleidigt wird. Denn selbst wenn X aufhören würde, A zu beleidigen, würde ja Y immer noch A beleidigen. Das gleiche gilt für Y. Es können also (gemäß dieses Arguments) weder X noch Y dafür belangt werden, dass sie A beleidigen.

    Das gleiche Argument lässt sich natürlich auch auf andere Sachen als Beleidigungen ausdehnen. Was ein Unsinn.

    Der Rest der Argumentation ist ja aber in Ordnung.

    Comment by Der dicke Hecht — 4.10, 2013 @ 00:01

  9. Man sollte eigentlich stolz darauf sein, als STÖRER durch die Welt zu geistern. Es ist ein Kompliment. Nur Störer ändern einen Zustand, das ist jedem Wissenschaftler bekannt. Ohne Störung gibt es niemals eine Veränderung, niemals eine Verbesserung, niemals ein Nachdenken.

    Comment by Forensiker — 6.10, 2013 @ 15:14

  10. Apropos Ehre: Die meisten Kläger habe keine Ehre, verhalten sich selber ehrlos, oder wissen nicht, was das mittelalterliche Wort bedeutet.

    Leider ist dieses Wort mittlerweile genauso verkommen, wie alle anderen Worthülsen. Liebe, Achtung, Respekt…

    Ehre hat man nicht, die muß man sich verdienen. Daher ist ein Mensch, der diese nicht verdient hat, immer ehrlos und darf auch so genannt werden.

    Der Begriff Ehre sollte den heutigen Juristen nochmal deutlich erläutert werden, damit sie verstehen, über was sie urteilen.

    Comment by Forensiker — 6.10, 2013 @ 15:41

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