Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.9.13

Springer will das Leistungsschutzrecht demnächst geltend machen

Christoph Keese, neuerdings Executive Vice President der Axel Springer AG, hat gestern einen Gastvortrag auf der Herbstakademie der DSRI zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse gehalten. Das entsprechende Gesetz ist am 01.08.2013 in Kraft getreten.

Keese hat dort u.a. mitgeteilt, dass sich Springer in fortgeschrittenen Verhandlungen mit einer Verwertungsgesellschaft befinden würde und beabsichtigt sei, das Leistungsschutzrecht in absehbarer Zeit über eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen zu lassen.

Auf meine Nachfrage hin, ob diese Verwertungsgesellschaft neben dem Leistungsschutzrecht auch die Rechte des Autors wahrnehmen würde, antwortete Keese, dass nur das Leistungsschutzrecht zur Wahrnehmung übertragen würde. Das bedeute natürlich, dass ein Aggregator, der sich mit der Verwertungsgesellschaft einigt, mit dieser Rechtseinräumung zunächst nichts anfangen kann, weil er zusätzlich eine Erlaubnis des Autors benötigt, um aus Zeitungsartikeln Auszügen veröffentlichen zu können. Das hat Keese auch eingeräumt.

Christoph Keese hat sich in seinem Vortrag außerdem über die amerikanische Fair-Use-Regelung beklagt, die dazu führen würde, dass man selbst die Veröffentlichung von 300 Wörtern aus einem Zeitungsartikel nicht mehr untersagen könne. Auf meinen Einwand hin, dass es in Deutschland keine Fair-Use-Regelung gibt und es hier regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn jemand 300 Wörter aus einem journalistischen Text übernimmt und Springer doch auch aus den eingeräumten Nutzungsrechten des Autors vorgehen könnte, antwortete Keese, dass Springer mit seinen Autoren keine Total-Buy-Out-Verträge schließen würde. Abgesehen davon, dass diese Aussage zumindest für die Vergangenheit nicht richtig ist, wie eine BGH-Entscheidung aus dem letzten Jahr zeigt, kann ich mir kaum vorstellen, dass sich Springer von Autoren nur einfache Nutzungsrechte einräumen lässt.

Man darf gespannt sein, wie die Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts des Springer-Verlags durch eine Verwertungsgesellschaft in der Praxis konkret aussehen wird. Derzeit hat Springer beispielsweise Google-News vorläufig gestattet, seine Inhalte weiter anzuzeigen. Diese Gestattung müsste dann widerrufen werden.

posted by Stadler at 11:34  

7 Comments

  1. Erwartet irgendwer von Christoph „Taliban“ Keese noch wahrheitsgemäße Aussagen?

    Comment by Moon — 13.09, 2013 @ 11:38

  2. Der Springer-Verlag erwirbt von Autoren tatsächlich üblicherweise ein einfaches Nutzungsrecht. Ich arbeite gelegentlich für die Welt, der Vertrag liegt jeder Gutschrift bei.

    Grund ist meiner Ansicht nach die geringe Bezahlung bei Tageszeitungen. Verlagsmitarbeiter schlagen auf dieser vertraglichen Grundlage manchmal explizit vor (Praxistauglichkeit mal außen vor), Artikel mehrfach zu verwerten, um auf eine lohnende Bezahlung zu kommen.

    Comment by Clemens Gleich — 13.09, 2013 @ 11:55

  3. Und selbst wenn sie nur einfache Nutzungsrechte hätten: Wäre mehr als eine Unterschrift des Autoren notwendig um gegen Verletzer vorzugehen?

    Comment by Torsten — 13.09, 2013 @ 14:02

  4. »Derzeit hat Springer beispielsweise Google-News vorläufig gestattet, seine Inhalte weiter anzuzeigen. Diese Gestattung müsste dann widerrufen werden.«

    Ich warte sehnsüchtig auf diesen Moment!!

    Comment by SC — 13.09, 2013 @ 14:52

  5. »Derzeit hat Springer beispielsweise Google-News vorläufig gestattet, seine Inhalte weiter anzuzeigen. Diese Gestattung müsste dann widerrufen werden.«

    Wieso? Je nachdem, wen Springer „treffen“ will, muss das nicht sein. Bei Google-News gelistet bleiben, um den Traffic mitzunehmen, und gleichzeitig alle anderen abmahnen, die das Gleiche machen, um über die Schiene noch Kohle einzusacken.

    Oder bin ich zu zynisch?

    Comment by Felix aus Frankfurt — 13.09, 2013 @ 15:38

  6. Hoffentlich fliegen alle Erzeugnisse aus dem Index

    Comment by Christian — 13.09, 2013 @ 16:03

  7. Das Wort Wert in Zusammenhang mit Springer finde ich immer etwas deplatziert, egal, in welcher Hinsicht.

    Kann man nicht nur das verwerten, was auch einen Wert hat? Ich bin am Grübeln.

    Da Herr Blome seine Schaffenskraft bald dem Spiegel zur Verfügung stellt, was bei der Leserschaft übelst ankommt, bleibt zu hoffen, daß sich der Spiegel in Zukunft nicht entwertet.

    Verwertet, entwertet, verwurstet?

    Comment by Marlies — 13.09, 2013 @ 17:24

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