Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.9.13

Die Organklage der NPD gegen Bundespräsident Gauck

Die NPD hat nach Medienberichten beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage erhoben und zusätzlich Eilantrag gestellt, mit dem Ziel Bundespräsident Joachim Gauck die Äußerung

Wir brauchen Bürger, die auf die Straßen gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen

zu untersagen.

Max Steinbeis vom Verfassungsblog hält die Organklage für zulässig und sieht zudem Erfolgsaussichten für die NPD. Diese Einschätzung teile ich nicht. Das BVerfG hat politischen Parteien in engen Grenzen die Möglichkeit einer Organklage zugebilligt, wenn die Partei behauptet, ihr Recht auf gleiche Behandlung im parlamentarischen Wahlverfahren sei durch die Gestaltung dieses Verfahrens im Wahlgesetz verletzt.

Die Parallele zu öffentlichen Äußerungen des Bundespräsidenten, die noch nicht einmal explizit auf die NPD gemünzt sind, sondern auf rechtsgerichtete Demonstranten, vermag ich ehrlich gesagt nicht herzustellen. Wie sollen solche Äußerungen des Bundespräsidenten das Recht der NPD auf Gleichbehandlung im Wahlverfahren verletzen? Das Bundesverfassungsgericht müsste seine alte Rechtsprechung zumindest sehr deutlich ausweiten, um überhaupt eine Klagebefugnis der NPD zu bejahen. Aber auch dann verbleibt die Frage, ob kritische Äußerungen über eine Personengruppe, die mutmaßlich einer bestimmten Partei nahesteht, ausreichend sind, um anzunehmen, dass damit das Recht der Partei auf Wahlgleichheit verletzt wird. Vielleicht war die Wortwahl „Spinner“ nicht sonderlich glücklich. Dennoch verbleibt die Frage, wie der Bundespräsident Schüler zu zivilgesellschaftlichem Handeln ermuntern soll, wenn es ihm sogar verwehrt wäre, ausländerfeindliche Demonstranten zu kritisieren. Ich erwarte nicht, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage der NPD zur Entscheidung annimmt.

posted by Stadler at 16:17  

8 Comments

  1. Ich halte es für völlig verfehlt, dass Gauck die Politik auf die Straße treiben will, wie weiland in der Weimarer Republik. Wir haben in der Demokratie andere Formen der politischen Auseinandersetzung gefunden als auf der Straße.
    Auch ist die Bezeichnung „Spinner“ von einem Bundespräsidenten für einen politischen Gegner völlig unangemessen. Da fragt man sich eher, ob es nicht an einem Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren mangelt bei solche verbaler Radikalisierung des Präsidenten. Ausländerfeindlichkeit mäßigt man so nicht, sondern man putscht die schwierige Diskussion unnötig auf.

    Aber mit den Werten unserer Verfassung hat es Gauck sowieso nicht so. Unser Grundgesetz sieht den besonderen Schutz der Ehe vor. Gauck dagegen führt an der Verfassung vorbei weiterhin in Rostock eine Scheinehe, um öffentliche Vergünstigungen sich zu erschleichen, statt eine ordentliche Scheidung zu machen mit Versorgungsausgleich, so dass seine Scheingattin sich selbst versichert statt eine von mehreren Frauen zu sein, mit der Gauck öffentliche Haushalte belastet.

    Es wäre besser gewesen, Gauck hätte sein Kraft darauf verwandt, die Leute, die in in diesen Posten gehoben haben, dazu zu drängen, endlich die Staatsbediensteten aus der NPD abzuziehen, damit ein Verbotsverfahren eine ordentliche Chance hat. Aber dazu schweigt er brutalst möglich. Vielleicht hatte er zu lange Kontakt mit der Stasi, dass er zu ordentliche, demokratischen, rechtsstaatlichen Verhältnisse keinen Mut mehr hat. Weder privat, noch im Amt.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 17.09, 2013 @ 16:51

  2. „BVerfG zu NPD-Antrag gegen Gauck
    Keine Wiederholungsgefahr vor der Wahl“
    http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-2-bve-4-13-npd-eilantrag-gauck-spinner-chancengleichheit/

    Lustiger URL :-)

    Comment by Wolfgang Ksoll — 17.09, 2013 @ 17:58

  3. Ich mag Gauck mit seinem manchmal seltsam zweckgerichtetem Freiheitsverständnis ja nicht.

    Nein Herr Gauck, ich muss rechte Ansichten nicht ertragen. Manche Dinge sind unerträglich – auch wenn mir klar ist wie Gauck das meinte. Ich kann dagegen etwas tun. Den Spinnern ihre Grenzen aufweisen.

    Das sagte auch Gauck und deshalb: wo er Recht hat, da hat er Recht. Meine Oma meinte immer: „ziehe sich der den Schuh an, der ihm passt“. Nun, das hat die NPD offensichtlich getan. Pech, Eigentor.

    Demonstrationen sind eine legitime und wirksame Form der Meinungsäußerung. Sie sind durchaus in der Lage politische Debatten anzustoßen.

    Es gibt rechte Spinner und es ist notwendig sich zu wehren. Wenn Menschen in Not beworfen, beschimpft werden oder gar Gewalt und Brandstiftung erfahren, dann ist es Pflicht menschenverachtende Idioten in die Schranken zu weisen.

    Comment by Joachim — 17.09, 2013 @ 18:40

  4. @Wolfgang Ksoll: Habe ich den Ironie-Tag übersehen?

    Comment by Jan — 17.09, 2013 @ 20:49

  5. „Keine Wiederholungsgefahr vor der Wahl“ ist etwas billig für ein Verfassungsgericht. Ich sehe da keine Gefahr sondern eine Notwendigkeit. Gefahr geht vielmehr von den Tätern aus.

    Zwar ist es gut, wenn das Verfassungsgericht den eigenen Missbrauch unterbindet. Doch dies typisch Gericht mit der einfachsten Begründung zu tun ist schwach. Damit hat es die Möglichkeit verspielt ein Zeichen gegen rechte Gewalt zu setzen. Die NPD ist mit ihre Ausländerhetze klar verantwortlich, hat sich mit der Organklage öffentlich diesen Schuh angezogen. Sie hätten sich auch distanzieren können und nichts wäre geschehen – leider.

    Hier hätte das oberste Gericht argumentieren müssen, dass Hass und Hetze bis hin zur Gewalt auch für politische Parteien inakzeptabel ist und schon gegen Grundrechte verstößt. Das ist keine Meinung, kein „schlecht machen“ sondern bittere Wahrheit.

    Den Schwanz gegen Rechte Gewalttäter einzukneifen ist keine Option.

    Comment by Joachim — 17.09, 2013 @ 22:59

  6. NSA, Datenschutz, Syrien, da hält Gauck fein seine Klappe, der Freiheitsfan. Bei der NPD regt sich sein müdes Haupt, da plappert er.

    Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden, schon vergessen?

    Ich halte nichts von der NPD, aber wenn man sie als Partei zulässt, nicht verbieten kann, dann sollte man mit ihr leben.

    Herrn Gauck schreibe ich hier was ins Stammbuch, einen Satz, der leider nicht in den Geschichtsbüchern stehen wird, weil ich nicht Herr Gauck bin:

    -> Spinner sind immer die anderen!

    Comment by Marlies — 19.09, 2013 @ 18:44

  7. Das Amt ist abzuschaffen. Mittlerweile ernähren die Bürgerinnen und Bürger sechs Bundespräsidenten a.D., pro Person mit jährlich 200.000 Euro. Zuzüglich Fahrdienst, Personenschutz auf Lebenszeit etc. 280.000 Euro. Diese Präsidenten sind teilweise seit Jahrzehnten nicht mehr im Amt. Hinzu kommt der nutzlose Gauck.

    Unsere Steuergelder könnten anderweitig eingesetzt werden.

    Steuererhöhungen werden gefordert, in einem Land, in welchem die Steuergelder noch nie so sehr geflossen sind, wie heute. 30 Milliarden Euro Steuergeldverschwendung jedes Jahr lt. Bund der Steuerzahler. Fangen wir doch mal an, das Amt der unsäglich unnützen Präsidenten abzuschaffen.

    Comment by Marlies — 19.09, 2013 @ 19:07

  8. Ich erhalte gerade eine Mail, die Kosten pro Präsidenten belaufen sich auf ca. 300.000 Euro im Jahr.

    Also sechs nutzlose Greise, die wir beköstigen müssen und der heutige Präsident kosten die Bürgerinnen und Bürger insgesamt 2100000 Euro jährlich.

    Warum weinen, wir haben es doch!

    Comment by Marlies — 19.09, 2013 @ 19:20

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.