Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.8.13

Für Internethändler gilt: Achtung Spielzeug

Wer als Onlinehändler Spielzeug verkauft, muss nicht nur fernabsatzrechtliche Hinweis- und Belehrungspflichten beachten, sondern zusätzlich die Vorgaben der 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug). Diese Verordnung dient der Umsetzung der EU-Spielzeugrichtlinie.

Nach § 11 Abs. 2 und Abs 3 der Verordnung hat der Hersteller gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweise deutlich sichtbar, leicht lesbar, verständlich und in zutreffender Form auf dem Spielzeug, einem fest angebrachten Etikett oder auf der Verpackung anzubringen und, falls erforderlich, in der beigefügten Gebrauchsanleitung anzubringen. Diese Warnhinweise müssen mit dem Wort „Achtung“ beginnen.

Diese Verpflichtung trifft zunächst nur den Hersteller. § 11 Abs. 4 der Verordnung besagt nun aber ergänzend, dass die Warnhinweise für den Verbraucher vor dem Kauf klar erkennbar sein müssen und dies auch gilt, wenn der Kauf auf elektronischem Weg abgeschlossen wird.

Hieraus schlussfolgert das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 16.05.2013, Az.: 4 U 194/12), dass die Warnhinweise bei Käufen im Internet vor dem Kauf auf der Website sichtbar sein müssen und es in der Natur der Sache liege, dass hierfür nur der Händler Sorge tragen kann und muss.

Nachdem die Regelung ausdrücklich verlangt, dass die Warnhinweise mit dem Wort „Achtung“ eingeleitet werden müssen, genügt eine Einleitung mit der Formulierung „Sicherheitshinweise“ nicht.

Das OLG Hamm betrachtet die Vorschrift außerdem als sog. Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG, mit der Folge, dass die Nichtbeachtung zugleich einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt.

posted by Stadler at 12:30  

6 Comments

  1. Kalter Kaffee, das ist schon seit längerem, bekannt.
    Händlerbund etc. weisen schon länger darauf hin.
    In den meisten Webshops ist das schon integriert.
    Wie immer hält sich der Laden vernichter Amazon nicht daran:
    http://www.amazon.de/Simba-107238509-Flashlight-verchromt-inklusive/dp/B003FGWL0S/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1377271836&sr=8-1&keywords=yoyo
    Aber keiner traut sich den Branchenriesen abzumahnen, macht man lieber kleine Webshops kaputt.

    Was ist das?
    http://www.amazon.de/Handfesseln-Fussfesseln-Halsfesseln-Augenmaske-Patienten-Fixierung/dp/B00E36CQDG/ref=sr_1_37?ie=UTF8&qid=1377271771&sr=8-37&keywords=spielzeug
    SM Spielzeug? Wo spielt man das? Im Kindergarten, Vorschule oder Hort?

    Was beim Spielzeug noch schlimmer ist, sind die EU-Verordnungen die verschiedesspielzeug von der Bildfläche verschwinden lässt, da es nicht mehr verkauft werden darf. (z.b. Nanocubes, kleine Magnetkügelchen).
    Die EU kennt nämlich kein Spielzeug ab 14 oder für erwachsene.

    Die EU ist Krank

    Noch so ein krankes Beispiel:
    Laut EU muß jedes Spielzeug das CE-Zeichen haben, auch solches Spielzeug das man am Weihnachtsmarkt von der bastelmammi kauft.
    Laut Wetbewerbsrecht, darf man aber das CE Zeichen nicht im Onlineshop darstellen, weil es kein Qualitätsmermal darstellt und unsinn ist.

    Comment by Troll — 23.08, 2013 @ 17:37

  2. http://www.parapluesch.de/

    Die gehörten womöglich abgemahnt…?

    Comment by Stuff — 24.08, 2013 @ 01:19

  3. Bei dem ersten Artikel (Flashlight) steht aber:

    Produktsicherheit
    Für dieses Produkt gibt es folgende Sicherheitshinweise

    Achtung: Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet
    Achtung: Nur für den Hausgebrauch

    Wo ist das Problem?

    Comment by Crovax — 24.08, 2013 @ 13:40

  4. Wenn man auf jedes Produkt ein Achtungsschild anbringen möchte, wird in Zukunft jedem Produkt aus Platzgründen ein Beipackzettel zugefügt werden müssen. Einen Föhn zum Beispiel sollte man beim Baden nicht ins Wasser fallen lassen.

    Ich möchte ein Achtungsschild auf der Stirn der EU-Konsorten sehen, welches sie im Dienst (wem dienen die eigentlich?) gefälligst zu tragen haben. In Fettschrift und knallrot, rot ist eine Signalfarbe, sonst gibt es darüber auch noch Debatten.

    Comment by Volkmar — 24.08, 2013 @ 17:15

  5. Achtung! Diese Mikrowelle ist nicht geeignet um Katzen zu trocken!

    Butterpackung: Achtung! Enthält Fett!

    Mineralwasseraufdruck: Für Vegetarier geeignet.

    Bügeleisen-Aufkleber: Achtung! Nicht am Körper bügeln.

    USA, ick hör dir trapsen.

    Comment by Mike — 25.08, 2013 @ 00:47

  6. In der Anleitung der Xbox die ich neulich gekauft habe steht doch ernsthaft, dass man das Gerät nicht auf den Kopf fallen lassen soll weil das – insbesondere bei kleinen Kindern – zu Verletzungen führen könnte.

    WTF?

    Comment by Dominik — 27.08, 2013 @ 09:59

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