Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.7.13

Telekom hat Überwachungsvereinbarung mit FBI und US-Justizministerium geschlossen

Netzpolitik.org hat heute einen Vertrag zwischen der deutschen Telekom und Voicestream (Vorgänger von T-Mobile USA) einerseits und dem FBI und dem US-Justizministerium auf der anderen Seite geleakt, in dem sich die Telekom verpflichtet, ihre gesamte US-Infrastruktur so zu konfigurieren, dass eine effektive Überwachung durch US-Behörden möglich ist. Der Vertrag stammt aus dem Jahr 2001.

Die Vereinbarung betrifft u.a. gespeicherte Kommunikation sowie drahtgebundene und elektronische Kommunikation die von einer US-Niederlassung der Telekom empfangen wird oder im Account eines Kunden einer US-Niederlassung der Telekom gespeichert wird.

Diese vertrsagliche Verpflichtung lässt die Vorratsdatenspeicherung nach europäischem Strickmuster wie Kinderkram erscheinen. Die US-Administration kann damit nicht nur Verbindungsdaten, sondern Kommunikationsinhalte anfordern. Man muss davon ausgehen, dass alle großen Telcos und Provider in den USA ähnliche Vereinbarungen mit ihrer Regierung und dem FBI getroffen haben.

(via netzpolitik.org)

posted by Stadler at 17:42  

4 Comments

  1. Zitat Obermann:

    „Wir lieben unsere Kunden“

    Zitat Ende.

    Comment by Doris — 23.07, 2013 @ 19:13

  2. Darf man mit seinen Mandanten noch telefonieren, ohne vorher datauf hingewiesen zu haben, dass Kopien von Mitschnitten des Telefonats bei der NSA, dem FBI, in Moskau, Beijing und Pullach, sowie in Cheltenham und wer wei0 nicht noch wo simultan landen und keiner wei0, wer daraufhin was entscheidet ?

    Macht man sich durch den Versand von E-Mails an Mandanten einer Straftat schuldig ?

    Immerhin: auch der dämlichste Kriminelle in einer Höhle in der Ostmongolei dürfte bereits vor 30 Jahren oder vor noch längerer Zeit begriffen haben, dass die Durchführung krimineller Aktionen per Telefon Suizidcharakter hat.

    Diese Erkenntnis dürfte irgendwann auch einmal in der Überwachngsbürokratie gereift sein.

    Comment by Arne Rathjen, Rechtsanwalt — 23.07, 2013 @ 21:14

  3. ich kann nur lesen, daß die Rechnungsdaten 2 Jahre aufgehoben werden sollen.
    Und, daß WENN die Daten gespeichert wurden, aus Gründen die dieser Vertrag nicht erzwingt, diese auch herauszugeben sind.
    Das wäre beispielsweise bei Richteranordnung möglich. Ein sehr normaler Vorgang bis hierhin.

    Comment by frodozet — 25.07, 2013 @ 09:46

  4. @fodozet

    Mach Dich schlau, dann klappt es auch beim Mitreden. Deine Ahnung befindet sich zur Zeit bei Minus 57 Grad.

    Comment by Hendrik — 29.07, 2013 @ 16:23

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