Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.7.13

Quellenschutz für Journalisten?

Der Kollege Kompa berichtet in einem Blogbeitrag über ein Verfahren gegen einen amerikanischen Journalisten, der von einem US-Gericht verurteilt wurde, gegen einen Informanten, einen ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter, auszusagen.  Die Frage, ob die US-Verfassung Journalisten tatsächlich kein Recht gewährt, ihre Quelle zu verschweigen, will der betroffene Journalist nunmehr vom Supreme Court klären lassen oder notfalls auch ins Gefängnis gehen.

In Deutschland und einigen anderen Staaten ist der Quellenschutz in der Form gesetzlich geregelt, dass Angehörigen bestimmter Berufsgruppen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Im Strafrecht gewährt § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben, ein solches Zeugnisverweigerungsrecht. Die Reichweite dieser Vorschrift ist speziell im Onlinekontext noch nicht gänzlich geklärt, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob sich der Quellenschutz auch auf Kommentare in Leserforen erstreckt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betrachtet den Schutz journalistischer Quellen übrigens als Grundvoraussetzung der Pressefreiheit. Der Gerichtshof erläutert dies in einer älteren Entscheidung so:

The Court recalls that freedom of expression constitutes one of the essential foundations of a democratic society and that the safeguards to be afforded to the press are of particular importance (see, as a recent authority, the Jersild v. Denmark judgment of 23 September 1994, Series A no. 298, p. 23, para. 31).

Protection of journalistic sources is one of the basic conditions for press freedom, as is reflected in the laws and the professional codes of conduct in a number of Contracting States and is affirmed in several international instruments on journalistic freedoms (see, amongst others, the Resolution on Journalistic Freedoms and Human Rights, adopted at the 4th European Ministerial Conference on Mass Media Policy (Prague, 7-8 December 1994) and Resolution on the Confidentiality of Journalists’ Sources by the European Parliament, 18 January 1994, Official Journal of the European Communities No. C 44/34). Without such protection, sources may be deterred from assisting the press in informing the public on matters of public interest.  As a result the vital public-watchdog role of the press may be undermined and the ability of the press to provide accurate and reliable information may be adversely affected.  Having regard to the importance of the protection of journalistic sources for press freedom in a democratic society and the potentially chilling effect an order of source disclosure has on the exercise of that freedom, such a measure cannot be compatible with Article 10 (art. 10) of the Convention unless it is justified by an overriding requirement in the public interest.

Die Ausführungen des EGMR machen aber auch deutlich, dass dieser Schutz zumindest nach der Menschenrechtskonvention nicht absolut ist, sondern durch ein überragendes öffentliches Interesse überwunden werden kann.

Im Land Of The Free – das so frei nicht mehr ist, wie wir aktuell immer wieder erkennen müssen – wird von den Gerichten bislang, entgegen anderslautender Behauptungen, kein verfassungsrechtlich garantierter Quellenschutz anerkannt. Ob sich das jetzt ändert, werden wir sehen. Es gibt in den USA lediglich in einzelnen Bundesstaaten gesetzliche Regelungen zum Quellenschutz. Kompetent wie immer erläutert der Kollege Lehofer diese Thematik in einem älteren Blogbeitrag.

posted by Stadler at 17:27  

5 Comments

  1. In Deutschland muß man erstmal klären, was und wer ein Journalist ist.

    Dazu bitte mehr, denn zur Zeit ist jeder Journalist, der Bock drauf hat, sich so zu nennen.

    Gruß

    Comment by Hannes — 26.07, 2013 @ 15:41

  2. Kopie:

    „Im Strafrecht gewährt § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben, ein solches Zeugnisverweigerungsrecht.“

    Wie kann man „berufsmäßig“ mitwirken, wenn es den Beruf offiziell gar nicht gibt, die Bezeichnung „Journalist“ daher auch nicht geschützt ist?

    Das ist doch eine grundlegende Frage.

    Entweder, man ersetzt den Begriff „Beruf“ durch ein anderes Wort (welches?), oder man schreibt gleich „wenn die Person mit den ganannten Aktivitäten hauptsächlich seinen Lebensunterhalt bestreitet“.

    Comment by Hannes — 26.07, 2013 @ 15:53

  3. Edit: …genannten Aktivitäten hauptsächlich ihren Lebensunterhalt bestreitet…

    (telefonieren und schreiben kann ich gleichzeitig nicht so gut, sorry)

    Comment by Hannes — 26.07, 2013 @ 16:05

  4. Was nutzt der Quellenschutz, wenn der Staubsauger an der Quelle sitzt und alles absaugt?

    Wenn die Quelle nicht mehr geschützt werden kann, wird alles nur noch mittels USB-Sticks laufen, verbracht durch Mittelsmänner in den Briefkasten vor Ort.

    Nicht durch die Post, die zugegeben hat, das NSA-Programm genutzt/getestet zu haben, bei dem alle Briefe von hinten und vorne fotografiert werden.

    Haben die eigentlich deswegen mittlerweile eine Strafanzeige erhalten? Natürlich nicht.

    Dieser Skandal ist wohl irgendwie in dem Datenhaufen verlorengegangen.

    Comment by Hendrik — 29.07, 2013 @ 16:54

  5. @all und NSA/CIA

    Edward liegt gerade in Russland am Pool und nimmt einen Drink.

    Sein Papa hat sich gewandelt. Er denkt jetzt, in Russland ist sein Sohn besser aufgehoben, als in einem Folterstaat. Er meint, sein Sohn solle solange in Russland bleiben, bis sich die USA auf das Völkerrecht, den Rechtsstaat besonnen haben, weg von Mord und Folter. Er meint, er habe keine Hoffnung darauf.

    Edward nimmt Champus mit Orange on Ice. Cool.

    In diesem Sinne…….

    Comment by Hendrik — 29.07, 2013 @ 17:39

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.