Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.7.13

Newsletter vom Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz will offenbar seine Öffentlichkeitsarbeit verbessern und bietet neuerdings einen Newsletter an. Um den Newsletter abonnieren zu können, muss man allerdings einer eher langen Datenschutzerklärung zustimmen, die u.a. die Speicherung der IP-Adresse des Nutzers vorsieht.

Die Frage ist allerdings, ob diese Daten tatsächlich erhoben werden dürfen, denn für die Erbringung des Dienstes (Versand eines kostenlosen Newsletters) ist zwar eine E-Mail-Adresse erforderlich, aber nicht die Erfassung der IP-Adresse mit der der Nutzer das Angebot des Verfassungsschutzes aufgerufen hat. Es dürfte mithin ein Verstoß gegen § 15 TMG vorliegen.

Man hat außerdem natürlich als Bürger ein schlechtes Gefühl, wenn einem ausgerechnet der Verfassungsschutz sagt, dass man für den Versand eines Newsletters die IP-Adresse speichert.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig und sollte diese Sache deshalb prüfen. Peter Schaar, bitte übernehmen Sie!

(via Holger Schmidt)

posted by Stadler at 12:12  

11 Comments

  1. Hallo Herr Stadler,

    Eine Frage: Auf der Internetseite des Bundesamtes, genauer im Impressum, steht ja auch, dass die Internetseite Piwik nutzt und weiter:

    „Piwik uses „cookies“ – text files that are stored on your computer and that allow a statistical analysis of how you use the website. The information generated by the cookie about your use of the website (including your IP address) remains with the BfV.“

    Nach der RL 2009/136 sollen sehr strenge Regelungen für cookies gelten, http://www.golem.de/1110/87404.html. Die Richtlinie zum Datenschutz der Bürger hätte 2011 umgesetzt werden müssen. Dies ist in Deutschland aber – anders als zum Beispiel in UK – nicht geschehen. Gilt die Richtline 2009/136 jetzt bereits unmittelbar, weil sie nicht rechtzeitig umgesetzt wurde, oder darf man weiterhin wie bisher mit cookies arbeiten? Schauen Sie mal, wie streng die Engländer mittlerweile sind, wenn es um Datenschutz und cookies geht:

    http://www.international-chamber.co.uk/components/com_wordpress/wp/wp-content/uploads/2012/04/icc_uk_cookie_guide.pdf

    Comment by Pressekritik — 18.07, 2013 @ 12:39

  2. newsletter is available anonymously on http://verfassungsschmutz.mailinator.com

    Comment by Anonymous — 18.07, 2013 @ 13:21

  3. Big brother is watching you.

    Comment by Daniel Schmidt — 18.07, 2013 @ 13:29

  4. Wo bitte haben die Herrschaften denn ihre Datenschutzerklärung abgeschrieben? Da steht ja ein Mist drin, dass es einem die Fußnägel hochrollt. Wo ist denn bitte der Link, den Piwik standardmäßig anbietet um das Tracking zu deaktivieren? Wo ist der Hinweis, dass IP-Adressen anonymisiert gespeichert werden (123.123.123.xxx)? Wo ist die Adresse an die man sich wenden kann, wenn man etwas über seine Daten erfahren möchte?
    Ich bin kein Advocatus, aber nach meinem Kenntnisstand ist das in Deutschland Pflicht.

    Comment by Manfred — 18.07, 2013 @ 16:20

  5. HONEYPOT

    Comment by nothing to hide — 18.07, 2013 @ 18:38

  6. Vielleicht ist es ja so, aus der Logik des VS kann es nur so sein, wer sich für solch einen Newsletter interessiert – welcher normale Bürger würde sich schon dafür interessieren – kann nur ein schlimmer Finger sein. Oder beabsichtigen zu werden.
    Daher jeden gleich in eine Liste „potentieller“ speichern.

    Comment by Duke — 18.07, 2013 @ 18:45

  7. Halt halt, hier läuft etwas vollkommen schief.

    Technisch gesehen ist das Quatsch. Denn wenigstens ich würde nicht ohne Proxy (Tor) auf die Seite des Verfassungsschutz gehen. Und Newsletter sind Mail. Wo soll da meine IP herkommen? Außerdem, was wollen die damit? Piwik ist immerhin besser als Google und erlaubt IMOH keine Verfolgung von Nutzern über das gesamte Internet.

    Versteht mich nicht falsch, ich bin gegen jegliche IP-Datenspeicherung. Aber hier sind „Spielkinder“ am Werk.

    Was wir sehen ist offensichtliche technische und juristische Inkompetenz der Ersteller dieses Angebots. Sie folgen damit einem de facto „Industriestandard“.

    Sie wissen überhaupt nicht was sie tun. So ein Verhalten nutzt nur Playern wie Google und der Werbeindustrie. In ihrem Fall ist das einfach nutzlos. Was soll an einer Newsletter-Werbe-Anmeldeseite aufgrund des Nutzerverhaltens verbessert werden?

    Wenn, dann sollte Schaar etwas gegen diese dem „Industriestandard“ folgende Mentalität vorgehen.

    Comment by Joachim — 18.07, 2013 @ 18:54

  8. Ein SPD-Abgeordneter sagt zu cookies und der Cookies-RL:

    „Ich teile deshalb die Auffassung des Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, dass die Richtlinie mit dem Zeitpunkt der Nichtumsetzung nach Überschreiten der Frist der Europäischen Union unmittelbare Geltung erlangen kann.“

    http://www.gerold-reichenbach.de/848.0.html

    Gilt die Richtlinie bereits jetzt, muss nach der EU-Richtlinie jeder Nutzer bei Cookies, selbst wenn sie nur pseudonyme Daten sammeln, VORHER seine Einwilligung geben. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Cookie unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter seine Internetseite zur Verfügung stellen kann. Bei allen anderen Cookies muss die Website frei von Cookies sein und zwar bis zur Zustimmung zur Cookienutzung.

    Ein Beispiel, wie die Zustimmung zur Benutzung von Cookies eingeholt wird, sieht man, wenn man diese Seite öffnet:

    http://www.allaboutcookies.org/

    [ Die Handelskammer in UK weist auf diese Adresse in ihrer lesenswerten Publikation hin:

    http://www.international-chamber.co.uk/components/com_wordpress/wp/wp-content/uploads/2012/04/icc_uk_cookie_guide.pdf ]

    Comment by Pressekritik — 18.07, 2013 @ 19:27

  9. Wer den Newsletter abonniert oder sich dafür überhaupt interessiert, sollte seinen Internetanschluss kappen.

    „Peter Schaar, bitte übernehmen Sie“ ?????

    Herr Schaar übernimmt seit gefühlten hundert Jahren gar nichts. Und vor allem unternimmt er nichts. Ein Grüner ohne Nutzen, ab und zu jault er mal, aber nur kurz.

    Hier kann man sich nur selber helfen, indem man eine Unterlassungsklage erwirkt.

    Allerdings muss man zugeben, wer auf Newsletter des Verfassungsschutzes scharf ist, hat die Ausforschung doppelt und dreifach verdient.

    Comment by Doris — 20.07, 2013 @ 14:33

  10. Ich besorge mir das Widerliche jetzt, dann übergebe ich die Sache meinem Anwalt. Der möchte mal wieder beschäftigt werden.

    Nix mit Sommerferien, Alter.

    Comment by Doris — 20.07, 2013 @ 17:08

  11. Danke für die Beiträge. Die Richtigkeit der Tatsachen und Rechtsansichten unterstellt stellt sich die Sache wie folgt dar:

    1. Angela Merkel betont in der Pressekonferenz gestern die Stärke des Rechts. Ihre Bundesbehörde verstößt aber nach Stadler gegen geltendes Datenschutzrecht (§ 15 TMG). Und der Verfassungsschutz verwendet nach eigenem Bekunden sogar Cookies.

    2. Die Bundesjustizministerin kündigt neue Richtlinien in der FAZ zum Schutz des Datenschutzes an (s.u.) Der Staat setzt aber eine europäische Richtlinie zum Schutz vor Cookies (sog. „Cookie-RL“ oder E-Privacy-RL) zum Datenschutz seit Jahren in Deutschland nicht um.

    3. Der Bundesdatenschutzbeauftragte stellt sich nach Mitteilung eines SPD-Abgeordneten auf den Standpunkt, dass diese seit Jahren nicht umgesetzte E-Privacy Richtlinie unmittelbare Geltung erlangen kann. Für die Beachtung der Richtlinie wird aber nicht gesorgt.

    Ist das die „Stärke des Rechts“, die Angela Merkel gestern in der Pressekonferenz meinte? Es ist vielleicht noch untertrieben was Japer von Altenbockum heute im Leitkommentar der FAZ schrieb, dass „nationaler Datenschutz vor dem Bankrott steht“.

    Comment by J. Bauer-Palmer — 20.07, 2013 @ 20:46

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