Kunst oder Persönlichkeitsrechtsverletzung?
Ein Sportstar (Martin Kaymer) muss es nicht dulden, wenn im Pop-Art-Stil verfremdete Fotos seiner Person veröffentlicht bzw. verbreitet werden. Das hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 23.07.2013 (Az.: I-20 U 190/12) entschieden.
Das Gericht hat eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild angenommen und ausgeführt, dass es ein höheres und überwiegendes Interesse der Kunst nicht feststellen könne. Die Bilder, bei denen der dekorative Charakter im Vordergrund stehe, wiesen über rein handwerkliches Können hinaus keinen künstlerischen Gehalt auf.
Ein seltener Fall von guter Rechtsprechung, jedenfalls im Vergleich zu anderem Mist, den deutsche Gerichte täglich verzapfen.
Comment by Doris — 23.07, 2013 @ 19:16
Ein ziemlich gewagten Ausschlußmerkmal, das mit dem dekorativen Charakter. Da müssten sich einige Rechteinhaber aber ziemlich warm anziehen, wenn das wirklich stimmte. Von nem Obergericht erwarte ich aber inzwischen auch nicht mehr. Da sitzen i.d.R. nicht Könner sondern Parteibuchbesitzer.
Comment by h — 23.07, 2013 @ 19:42
Man kann nicht einfach ein Foto rosa einfärben und dann meinen, man könne damit machen, was man will.
Das Urteil ist richtig.
Comment by Doris — 23.07, 2013 @ 20:45
In der Pressemeldung steht:
Das Gericht fühlt sich also kompetent, die künstlerische Qalität zu beurteilen. Interessant.
Comment by Wolf-Dieter — 23.07, 2013 @ 21:44
Ohne auf den konkreten Fall einzugehen, ein Kommentar zu den Kommentaren. Warum ein Mausklick Kunst erzeugen kann:
Ich bin leider nicht im Bilde, habe das Bild auch nicht gesehen. Muss ich aber auch nicht unbedingt, weil ich mir nicht anmaße über Kunst ein Urteil im Namen meiner Mitmenschen zu fällen. Ob nun jemand zwei drei Funktionen in Fotoshop ausgeführt hat, oder es mit seiner Zunge in Öl gemalt hat spielt aus meiner Sicht keine Rolle.
Meiner Meinung verhält es sich so:
(Idee*Medium):Kontext = Kunst(hand)werk
Ohne Kontext, keine „Kunst“-handwerk.
Viel Kontext, wenig Idee, kaum Medium = Kleinkunst (zB Kabarett)
usw..
(Kunstwerk * Kommunikation) = Kunst
Handwerk ohne interpretierbare Aussage ist Zweck und nicht Kunst.
Je stärker das Kunstwerk kommuniziert, desto größer die Kunst.
Sicherlich gibt es Ausnahmen und Besonderheiten – Kunst ist keine Mathematik. Es sollte nur eine Veranschaulichung sein.
Ich kann unsere aktuelle Rechtssprechung nicht immer als logisch nachvollziehbar betrachten. Denn es verhält sich oft so dass, die Grenze zwischen erlaubt, nicht erlaubt und urheberrechtlich geschützt, sehr willkürlich gezogen wird. Ich glaube beobachtet zu haben, dass sich unser Rechtsystem immer stärker an rein wirtschaftlichen Interessen orientiert.
Würde ich Ron Sommer Magentafarben einfärben – es wäre, in vielerlei Hinsicht, eine Auseinandersetzung mit seiner Person im Umfeld seiner Tätigkeit, der Thematik Markenschutz / Geschmacksmuster und auch Satire.
Selbst wenn es Rene Obermann wäre, es wäre nicht das Selbe, aber immer noch ein Idee, eine Kommunikation, eine Aussage.
Als Titelbild auf dem Spiegel oder Stern, wäre es je nach Pose in Magenta, vielleicht der große Wurf gewesen (zwischen 1996 und 2008). Heute im Rahmen der Debatte zur Total-Überwachung ließe sich erneut ein aktueller Kontext erarbeiten. (s.a. Überwachungsskandal der Telekom)
Es ist das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dass ich respektieren muss, wenn Kunst geschaffen wird. Ob mir die Kunst eines anderen gefällt oder nicht. Ob es nur ein Mausklick, ein Gemälde oder eine logistische Aufgabe wie die Verpackung Brandenburger Tors ist.
Wäre die Erstellung des Bildes von einem namenhaften (weil kommerziell erfolgreichen) Designer/Künstler erfolgt … auch in diesem Fall glaube ich nicht, dass das Urteil gleichlautend geblieben wäre.
Wäre der Kontext ein anderer, hätte die Person sicherlich nicht geklagt. Auch die Verbreitung spielt eine Rolle. Ist es ein Unikat oder eine im Internet veröffentlichte, digitale Kopie. Oder wurde damit geworben, auf einer Müsliverpackung o.ä.
Ohne also Details zu kennen komme ich persönlich zu dem Schluss, es wurde uU das richtige Ergebnis erzielt, jedoch erscheint mir die Begründung fadenscheinig bis absurd.
Der Kommentare –
»Man kann nicht einfach ein Bild rosa einfärben«
(Mann kann sehr wohl. Frau auch.)
»und dann meinen«
(genau auf das „meinen“ kommt es ja gerade an)
»was man will«
(Ist die Intention und damit das einzige dass ich ver-urteilen könnte. zB Schmähungen, Profitgier, etc…)
»Das Urteil ist richtig« zu sagen, mit solch salopper Begründung … ist abstrakte Kunst in meinen Augen.
Das Kommuniziert nicht mit mir. Aber bitte, ich respektiere diese Meinung. Weil Meinungsäusserung und Kunst, ist wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit, ein und dasselbe Holz und wird in diesem Land oft aus Gier verbrannt.
Mit freidenkenden Grüßen,
yt
Comment by yt — 24.07, 2013 @ 08:44
Pressefotos haben doch auch nur Dekorativen Charakter. Sie dekorieren den Text des Artikels.
Dubiose Entscheidung des Gerichts, da waren wohl Kunstkenner am Werk :-)
Comment by Troll — 24.07, 2013 @ 11:42
Gerichte entscheiden schon lange über Kunst, obwohl mit Sicherheit keine Kunstexperten auf den Richterstühlen sitzen. Ich denke da an die ganzen Beschlagnahmen von Filmen. Das geht nur, wenn man einem Film das Künstlerische abspricht. Und das entscheiden dann die Richter. Zum Glück gibt es Leute, die dagegen vorgehen, wie z. B. Jörg Buttgereit bei seinem Film „Nekromantik 2“. Das Künstlerische wurde anerkannt und die Beschlagnahme wieder aufgehoben.
Erst vor kurzem wurde auch der Film „Texas Chainsaw Massacre“ von der „Verbots-Liste“ gestrichen.
Wenn also Richter über Kunst urteilen, dann stimmt da etwas nicht.
Comment by J. S. — 24.07, 2013 @ 13:40
Der Übergang zwischen Kunst und Krank ist leider fliesend.
Was die Darstellung von Mord angeht, ist es mir wurscht was daran Kunst ist, da gehört viel mehr verboten und geschnitten.
Deutschland wird langsam genauso Krank wie USA….traurig
Comment by Troll — 24.07, 2013 @ 16:03