Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.6.13

Generalanwalt beim EuGH zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Google

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat in seinem Schlussantrag vom 25.06.2013 in einem Rechtsstreit zwischen Google und der spanischen Datenschutzaufsichtsbehörde (Az.: C -131/12) bemerkenswerte Rechtsauffassungen vertreten. Der EuGH ist an die Einschätzung des Generalanwalts nicht gebunden, folgt ihr aber zumeist.

Google wendet sich mit seiner Klage gegen eine Löschungsaufforderung der spanischen Datenschutzbehörde, die von Google verlangt hatte, Suchergebnisse zu löschen, die nach Eingabe des Namens einer bestimmten Person in die Suchmaske der Suchmaschine angezeigt wurden.

Der Generalanwalt ist zunächst der Ansicht, dass spanisches Datenschutzrecht auf Google auch dann anwendbar ist, wenn Goggle lediglich werbende nationale Tochterunternehmen unterhält, wie z.B. in Spanien oder auch in Deutschland. Er schlägt dem EuGH insoweit vor festzustellen,

dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Niederlassung des für die Verarbeitung Verantwortlichen stattfindet und daher nationale Datenschutzbestimmungen auf einen Suchmaschinenbetreiber anwendbar sind, wenn dieser in einem Mitgliedstaat für die Vermarktung und den Verkauf von Werbeflächen der Suchmaschine eine Niederlassung einrichtet, deren Tätigkeit sich an die Einwohner dieses Staats richtet.

Im Hinblick auf die Frage einer datenschutzrechtlichen Haftung/Verantwortlichkeit von Google ist der Generalanwalt allerdings der Ansicht, dass der Betreiber einer Suchmaschine hinsichtlich personenbezogener Daten auf Quellenwebseiten, die auf dem Server eines Dritten gehostet werden, weder rechtlich noch tatsächlich die in der Datenschutz-Richtlinie vorgesehenen Pflichten eines für die Verarbeitung Verantwortlichen erfüllen kann. Eine nationale Datenschutzbehörde kann einen Internetsuchmaschinen-Diensteanbieter deshalb nicht zur Entfernung von Informationen aus seinem Index verpflichten, es sei denn, der Diensteanbieter hat exclusion codes nicht beachtet oder ist einer Aufforderung seitens des Websitebetreibers zur Aktualisierung des Cache nicht nachgekommen.

Der Generalanwalt stellt außerdem klar, dass die geltende Richtlinie auch unter Berücksichtigung der Grundrechtecharta kein allgemeines „Recht auf Vergessenwerden“ kennt und Suchmaschinenbetreiber deshalb auch unter diesem Aspekt nicht zu einer Bereinigung des Index verpflichtet sind.

Man darf auf die Entscheidung des EuGH gespannt sein.

posted by Stadler at 16:01  

10 Comments

  1. Der ziteirte Teil könnte doch auch Einfluss auf die datenschutzrechtliche Beurteilung von Facebook haben, oder? Denn wenn Facebook in Deutschland eine Niederlassung für die kommerzielle Tätigkeit vorhält, würde sich doch auch für Facebook (auch wenn FB keine Sucmaschine ist) die datenschtzrechtlichen Bestimmungen Deutschlands anwendbar sein. Da<mit wäre doch aber das relativ junge Urteil, nach dem Facebook in Dtl. keine Daten verarbeitet und deshalb irischem Datenschutzrecht unterliegt, kaum haltbar sein…

    Comment by Dominik — 26.06, 2013 @ 10:03

  2. Meidet Google, nehmt ixquick.

    Und wer sonst noch Tips haben möchte, ich stehe gerne zur Verfügung.

    Comment by Exe — 27.06, 2013 @ 21:09

  3. Für alle, die mal was loslassen wollen, empfehle ich einen Rewebber.

    Getestet von allen Seiten habe ich viele, ich kann aber nur einen mit bestem Gewissen nennen:

    anonymouse.org

    Erstklassig, täglich von Millionen Usern genutzt, langjährig online ohne jede Probleme.

    Weiß dann zwar alles, aber hält dicht wie eine Eins.

    Viel Spaß!

    Comment by Exe — 27.06, 2013 @ 22:28

  4. Was wäre eigentlich, wenn Google irgendwelche Urteile der Europäischen Union einfach ignorieren würde? Nach dem Motto: Wir erstellen eine Website namens google.com auf amerikanischen Servern für amerikanische Bürger. Wer sich sonst noch diese Website ansieht, ist uns egal.
    Wie könnte der Europäische Gerichtshof dann irgendwelche Urteile gegen Google durchsetzen? Würden dann amerikanische Gerichte Rechtshilfe leisten?

    Comment by Rangar — 28.06, 2013 @ 14:20

  5. lange Zeit streitig diskutiert. Nach Ansicht des EuGH ist es mit der „völligen Unabhängigkeit“ unvereinbar, die für die Überwachung der Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen einer staatlichen Fach-, Rechts- oder Dienstaufsicht zu unterstellen. Der EuGH verurteilte deshalb die Bundesrepublik zu einer Neuorganisation seiner Datenschützer.

    Comment by Mohammed L. Sherman — 1.07, 2013 @ 06:42

  6. Der oben genannte Rewebber ist ok, sauber und hilfreich, aber schaltet im Browser die Scriptings aus.

    Das empfehle ich überhaupt. Scriptings ausschalten = Rechner sauber.

    Comment by Peter — 3.07, 2013 @ 18:01

  7. Ich mache es so:

    Kein Handy
    Kein MS
    Kein Google
    Kein FB oder Konsorten
    Kein Klarname
    Kein Online-Banking
    Kein Online-Kauf
    Keine Mail-Adresse, sondern Wegwerf
    Keine Registrierung, wo auch immer
    Kein Skype
    Kein Wlan
    Kein Chat oder deren Dienste
    Keine offenen Ports

    Mein Rechner gefixt wie eine Burg. Verschlüsselt.

    Alle Programme zur Festung umprogrammiert.

    Es gibt Leute, die können auch heutzutage noch anonym sein.

    Ich will es.

    Comment by Georg — 8.07, 2013 @ 15:14

  8. Ich habe ein MS-BS und bin glücklich damit. Seit dem Weggang von unserem Billy-Boy tanzen dort die Mäuse auf dem Tisch, wurden BS nach XP zu Ladenhütern etc., wie immer, wenn der Chef nicht mehr vor Ort ist.

    Man sollte nicht vergessen, das Grundübel ist der Unrechtsstaat USA, der die Firma MS zwingt, mitzuarbeiten! Und nicht nur die. Das Problem sind nicht die US-Firmen, sondern die Regierung. Obama hat das Bush-Baby NSA sogar noch ausgebaut.

    Ami-Firmen können sich der Vergewaltigung und Nötigung durch die US-Regierung nicht entziehen! So ist das in einem Unrechtsstaat, den Friedrich hochlobt, der Bayerndödel.

    Und der BND macht es in seinem bescheidenen Rahmen genauso. Die zapfen die Leitungen ebenfalls an, mit dem Segen der Bundesregierung, daher hält Merkel auch ihre dumme Klappe. Sie sollte lieber ihre Auszeichnung an die USA zurückgeben, ist sie doch sogar im Badezimmer gefilmt und abgehört worden, als sie dort war, die unbedarfte Nulpe! Ja, sie weiß nichts, das stimmt. Aber unter der Dusche sieht sie auch nicht gut aus, sagen Insider. Sie ist zu fett!

    Schönes Wochenende!

    Comment by Ilka — 13.07, 2013 @ 14:05

  9. Ãœberraschenderweise hat der Generalanwalt ausdrücklich offen gelassen, welche Gesellschaft des Google-Konzerns konkret für die Datenverarbeitung im technischen Sinne verantwortlich ist (vgl. Rz. 63 des Schlussantrags ) (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Entscheidungen zur Verantwortlichkeit im Facebook-Konzern: OVG Schleswig, Beschl. v. 22.04.2013 – 4 MB 10/13 und 4 MB 11/13 ). Offenbar hat er vor dieser zugegebenermaßen sehr schwierigen Frage schlicht kapituliert (vgl. zu den Auslegungsfragen auch die Stellungsnahmen der Art. 29-Datenschutzgruppe “zu Datenschutzfragen im Zusammenhang mit Suchmaschinen”, WP 148, Nr. 1/2008 v. 4.4.2008  und “zum anwendbaren Recht”“, WP 179, Nr. 8/2010 v. 16.12.2010 ).

    Comment by Kristina M. Rojas — 14.07, 2013 @ 11:45

  10. Im Schlussantrag nimmt der GA ja Bezug auf mehrere schriftliche Stellungnahmen (Google, Kommission, nat. Regierungen). Kann mir jemand vielleicht sagen, ob diese irgendwie zugänglich sind? Ich habe alles abgesucht aber nichts gefunden?

    Comment by Michael Servatius — 20.08, 2013 @ 21:51

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