Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.6.13

BGH zu qualifizierter elektronischer Signatur und EGVP

Der BGH hat entschieden, dass die sog. Container-Signatur im Verfahren nach dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) die Voraussetzungen einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne von § 130a Abs. 1 S. 2 ZPO erfüllt (Beschluss vom 14.05.2013, Az.: VI ZB 7/13).

Bei der Container-Signatur wird nicht jede einzelne Datei elektronisch signiert, sondern die gesamte elektronische Nachricht, die in diesem Fall ein Anwalt an ein Gericht geschickt hatte. Man spricht insoweit von einer Umschlag- oder Container-Signatur. Das Berufungsgericht war der Meinung, dass eine Einzelsignatur notwendig sei und deshalb die Berufungsbegründung nicht fristgerecht bzw. formgerecht beim Berufungsgericht eingegangen sei. Diese Entscheidung hat der BGH aufgehoben.

posted by Stadler at 09:33  

8 Comments

  1. Das bedeutet, das s/mime-Verfahren, das z.B. auch mit iOS (und allen gängigen Computerplattformen) funktioniert, wäre ein hiermit gerichtlich anerkanntes Verschlüsselungs- und Signierverfahren? Und wäre es womöglich auch gleich das Ende von De-Mail, weil normale E-Mail demnach behördlich akzeptiert werden müsste? Und könnte man dann die Ämter dazu bewegen, s/mime oder PGP bei sich einzuführen und damit auch Normaluser dazu zu bewegen, ihre E-Mail routinemäßig zu signieren und verschlüsseln? Ich bin mir grad nicht sicher, ob ich die Konsequenzen aus dem Eintrag und dem BGH-Urteil richtig überreiße.

    Comment by Christoph Lemmer — 7.06, 2013 @ 10:10

  2. Herr Stadler, über einen Schwerpunkt „Prims“ würde ich mich freuen. Das ist aktueller und wichtiger.

    Nicht nur, daß Osama Obama, der Friedensnobelpreisträger (hohnlach), genauso ein Massenmörder und Folterer wie Bush ist, nein, er hat weitere Verbrechen begangen. NSA und Prims. Er geht gegen jeden Menschen vor, der auspackt. Presse ist ebenfalls betroffen. Sie wandern in den Folterknast, sollten sie erwischt werden.

    Bitte darüber mal einen Blog.

    Danke!

    Comment by Schindler — 7.06, 2013 @ 16:17

  3. Es ist bedauerlich, daß dieses Blog-Angebot ab heute auf der Todesliste des Osama Obama aufgeführt wird, denn ich werde von meinem letzten Geburtstag berichten. Wenn Herr Stadler in Pakistan leben würde, er und seine Familie würden mittels Drohnen von Osama Obama ermordet. Er im Auto, seine Familie im Haus, welches in Schutt und Asche gelegt würde, nebst allem.

    Ich berichte:

    Letzten Samstag hatte ich Geburtstag. Wir waren in einer Bombenstimmung. Bombastisch war auch das Essen. Dann platzte die Bombe, ich werde in ein paar Monaten heiraten. Sofort war klar, das wird eine Bombenfete. Sogleich habe ich die Feiergemeinde in meine Stammkneipe eingeladen, „Die Bombe“. Dort haben wir noch reichlich Champus gepichtelt, Anbieter: Bombenheinz, ein netter Wirt.

    Das Augenmerk der CIA, des NSA und deren Helferlein werden sich in Kürze hier einloggen.

    Das ist bei Osama Obama so üblich, in der Bananenrepublik USA. Aber, Herr Stadler, machen Sie sich keinen Kopf. Ich sende Ihnen Postkarten nach Cuba und hoffe, Sie werden nicht allzu sehr gefoltert.

    Gruß!

    Comment by Schindler — 7.06, 2013 @ 18:17

  4. Wie werden die Container denn auf WinDoof-Systemen implementiert? Wird da ein Tar-Ball draus?

    Ließe sich das Verfahren dann auch auf reine Textmails anwenden? Einfach Emailtext kopieren, zu einem Container schnüren, der dann ja keine reine Textmail mehr ist, und signieren?

    Anmerkung: Meine letzte Info war, dass reine Textmails nicht qualifiziert signiert werden können, weil … äh.

    Comment by Der dicke Hecht — 7.06, 2013 @ 20:44

  5. Von meinen Freunden erfahre ich gerade, daß Herr Stadler nicht mehr in die USA einreisen darf. Diese Blogs werden gewurstet.

    Wenn er es jetzt nicht glaubt, wird er es zukünftig am Flughafen merken.

    Osama Obama. Friedensnobelpreisträger, Schlächter, Folterer.

    Ein Jahr nackt in der Zelle, alle zehn Minuten geweckt, keine Sonne, Folter, das hat ein Ex-Soldat in den USA über sich ergehen lassen müssen, weil er ausgepackt hat über Vergewaltigung und Kinderschlachten. Man fragt sich in den USA heute, warum jede zweite Soldatin von ihren Kameraden (den Berufsmördern) vergewaltigt wird. Man wundert sich und möchte es abstellen. Frauen sollen in den US-Streitkräften ab heute nicht mehr vergewaltigt werden, meint Osama Obama. So ganz als Hitler. Danke, Osama Obama, die werden sich auch alle daran halten.

    Man mag nicht fragen, was Osama Obama im Ausland zulässt, was dessen Wichser mit Frauen und Kindern machen. Die Verbrecher sind dort nicht haftbar. Dort und da nicht. Gar nicht.

    USA? Ich scheiße gleich einen Küttel in das Klo.

    Der Küttel ist USA. Der Dreck muß weg. Ich spüle ab.

    Sollte ein US-Soldat, ein beschissener Kinderschlächter, Folterer, Vergewaltiger endlich mal zerrissen werden, bedauere ich nur eines: Es geht zu schnell.

    Die Arschlöcher haben keinen schnellen Tod verdient. Ich würde mir vorher noch einen Spaß gönnen.

    Nice Weekend.

    Comment by Schindler — 7.06, 2013 @ 21:33

  6. @Herrn Stadler

    Klar, mach mal was über >Prims.

    Ist weiterhin aktuell, auch wenn ich hier mal ausschweifend war.

    Comment by Schindler — 7.06, 2013 @ 21:36

  7. @Christoph Lemmer

    Wenn man mit E-Mail qualifizierte Siganturen verwenden will, muss man neben einer Karte (Signaturkarte, sollte mit Jobcard/ELENA und Gesundheitskarte kommen) oder einen neuen Personalausweis mit qualifizierter Signatur (soll Bundesdruckerei jetzt endlich liefern haben), ein Lesegerät und ein zertifiziertes Mailprogramm haben. Welche das sind, sagt die Bundesnetzagentur.
    http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Service-Funktionen/QualifizierteelektronischeSignatur/WelcheAufgabenhatdieBundesnetzagentur/VeroeffentlichungenzuProdukten/Best%C3%A4tigungen/Signaturanwendungskomponente_Basepage.html?nn=265850

    Danach kommt es darauf an.
    Fall a) zivilrechtlich
    Da hat Brigitte Zypries 2001 nicht aufgepasst. Man kann ein Dokument, das der Schriftform bedarf, qualifiziert signieren (das Word-Dokument, das PDF oder die E-Mail, immer mit zertifiziertem Programm) und dann enthemmt dem Opfer schicken. Hat sich z.B. eine Versicherung die Schadensmeldung schriftlich ausbedungen, kann sie sich nicht dagegen wehren, das Dokument elektronisch qual. signiert empfangen zu müssen, egal welches esoterische Programm der Sender zur Erstellung verwendet hat.

    Fall b) Öffentlich-rechlich
    Bei §3a Verwaltungsverfahrensgesetz, in der AO und dem SGB hat man aus den Fehlern gelernt. Der Empfänger muss nur qualsign. annehmen, wenn er vorher seinen Zugang eröffnet hat. Siehe z.B. Stadt Arnsberg (im Sauerland)
    http://www.arnsberg.de/informationen/zugangseroeffnung.php
    Dort ist z.B. E-Mail nicht bei den unterstützten Formaten.

    Das EGVP ist dann eine ganz spezielle Nischenanwendung für die Kommunikation zwischen deutschen Anwälten und Gerichten. Die wird im E-Justice-Gesetz geregelt.

    Während die Kommunikation zwischen Bundesverwaltung und Dritten im E-Governmentgesetz geregelt wird, das vorigen Freitag im Bundesrat war und auf die Unterschrift von unsrem Ehe-Verhöhner wartet. Da wird spannend, ob der BP seinen europafreundlichen Worten Taten folgen lässt, oder sich der Europafeindlichkeit des Bundestages und des Bundesrates anschließt. EU-Ausländer können auch nach dem E-GovG dann keine Möglichkeit bekommen, mit der Bundesverwaltung rechtskräftig Schriften elektronisch auszutauchen. Sie bekommen im EU-Ausland weder qualifizierte Signaturen noch eID für neuen Personalausweis oder Aufenthaltstitel (da EU-Ausländer Freizügigkeit haben) und die Bundesregierung boykottiert weiterhin die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die den EU-Ausländern vorgibt, dass sie einfach und online bei uns in Deutschland nach Artikel 8 EU-DLR ihr Gewerbe anmelden kann. Die Amigowirtschaft hat in Bayern Vorrang vor Rechtskonformität (Pschierer blockiert die EU-Konformität im IT-Planungsrat).

    Das Thema hat also nahezu keine praktische Relevanz ausser für Rechtsanwälte. Normale Bürger und Wirtschaft werden durch extreme Hürde nicht in die Trutzburg deutscher Verwaltung elektronische hineingelassen.
    Die Historie dazu seit den Gold versprechenden Nibelungen, wie sie schon Richard Wagner besungen hat. Siehe zu Details auch:
    http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/2012/02/26/e-government-in-der-trutzburg-das-rheingold/

    Internetnutzung ist zur Verwaltung hin nicht gewünscht: Deshalb haben CDU, CSU, Grüne, FDP höchste Hürden aufgebaut, über die man im Ausland nur den Kopf schüttelt. Aber die Telekom ist jetzt auch auf dem Trip und drosselt auch technisch die Internetnutzung. Damit wird dann auch Schindler Genugtuung getan: PRISM wird dann für die NSA in Deutschland zunehmend uninteressant, da mangels Bandbreite und wegen hoher rechtlicher Hürden, der Traffic immer langweiliger wird (siehe katholische Verhütung). Und mit wem Generäle in Afghanistan Sex haben, juckt keine Sau zur Tatzeit, weil das nicht mal in der Pornoindustrie verwertbar ist. :-)

    Comment by Wolfgang Ksoll — 11.06, 2013 @ 19:24

  8. Alles in allem eine rechtspolitische Entscheidung, denn bei einer anderslautenden Entscheidung wäre ja das gesamte EGVP-Verfahren in der bisher genutzten Form hinfällig geworden. Bisher nutze ich das Verfahren noch nicht selbst, habe es aber so verstanden, dass die zu übermittelnden Dokumente selbst nicht durch die EGVP-Software signiert werden können, sondern ich dies, sofern ich Wert darauf lege, z.B. im Rahmen der PDF-Erstellung noch manuell erledigen muss. Die EGVP-Software hingegen kann nur meine Nachricht als solche signieren, wobei in den „Umschlag“ (=Container) dieser Nachricht auch die angehängten Dokumente gepackt werden und so vor einer Manipulation bis zum Öffnen der Nachricht und damit des Containers beim Empfänger geschützt sind.

    Comment by RA Haber — 13.06, 2013 @ 12:02

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