Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.5.13

Namensrechtsverletzung durch Nennung in einem Zeitschriftenimpressum

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 10.04.2013 (Az.: 2a O 235/12) entschieden, dass die Nennung einer Person im Impressum einer Zeitschrift in der Rubrik Mitarbeiter die Namensrechte dieser Person verletzen kann. Nach Ansicht des LG Düsseldorf wird hierdurch der Anschein erweckt, die betroffene Person sei tatsächlich ein ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift. Ist dies nicht der Fall, wird durch die Benennung das Namensrecht verletzt.

Der Kläger des Verfahrens hatte der Zeitschrift im Jahre 2006 mehrere Manuskripte zur Verfügung gestellt. Seither wurde er im Impressum als Mitarbeiter genannt. Der Kläger wollte für diese unberechtigte Bennennung insgesamt EUR 17.000,- Schadensersatz. Das Landgericht hat zwar eine Verletzung seiner Namensrechte bejaht, ihm aber lediglich Schadensersatz in Höhe von EUR 660,- und weitere EUR 1.000,- Vertragsstrafe zugebilligt.

posted by Stadler at 15:08  

5 Comments

  1. Kommen in so einem Fall die Gerichts und Anwaltskosten noch oben drauf, oder geht das davon weg?

    Comment by Troll — 29.05, 2013 @ 16:46

  2. Wiedermal typisch Deutschland, kaum geht es mal wieder um die ideellen Rechte schon wird man mit Witzbeträgen abgespeist…
    Ist etwas nicht greifbar ist es scheinbar für manche Richter nichts wert…

    PS: Dass mit dem Urheberrecht viel Schindluder getrieben wird weiß ich, aber das ist einfach nur lachhaft …

    Comment by Martin Wolf — 30.05, 2013 @ 07:07

  3. Wieder mal so ein typisch-dämliches Langerichtsurteil. Manchmal frage ich mich, wie solche Richter es durch die Staatsprüfungen schaffen.

    Die Beklagte hat hier eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Vertraglich wurde darin offenbar eine Vertragsstrafe über 5000,- Euro bei Wiederholung der Nennung vereinbart. So einen Vertrag durch die Hintertür in seinem Umfang anders zu deuten (hier 1000,- Euro Vetragsstrafe) liegt ausserhalb der Befugnisse des Staates (hier Gerichte). Das ist eine privatautonome Entscheidung zw. zwei Parteien. Hier hat sich der Staat rauszuhalten. Viele Richter hier in Deutschland scheinen dieses wichtige verfassungsrechtliche Prinzip nicht zu verstehen.

    Comment by Herb — 30.05, 2013 @ 09:29

  4. Kommt immer auf die Zeitschrift an. Wäre es der Spiegel gewesen, hätte der Kläger ggf. nicht widersprochen.

    Eitelkeiten.

    Comment by Wolle — 5.06, 2013 @ 18:38

  5. Vielen Dank für den Artikel, fand ich eine Menge nützlicher Informationen hier. sehr gute Inhalte, nochmals vielen Dank!

    Comment by reddyfox — 9.07, 2013 @ 11:41

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