Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.5.13

Fragwürdige Nebeneinkünfte von BGH-Richtern?

Adrian Schneider berichtet bei Telemedicus über die Praxis beim Bundesgerichtshof, dass Mitglieder des entscheidenden Senats Urteilsabschriften an Fachverlage schicken und dafür Honorare verlangen und erhalten.

In einem konkreten Fall, der Telemedicus nach eigenen Angaben vollständig dokumentiert vorliegt, ist offenbar die gänzlich unbearbeitete Fassung des Urteils in exakt derselben Form wie sie auf dem Server des BGH veröffentlicht worden ist, entgeltlich an einen Fachverlag versandt worden.

Nach der Darstellung von Telemedicus ist das kein Einzelfall, sondern offenbar gängige Praxis. Wenn die redaktionelle Bearbeitung, die regelmäßig nur in einer Kürzung besteht, aber nicht von dem einsendenden Richter durchgeführt wird, ist ein Honorar kaum zu rechtfertigen. Denn Urteile die im Namen des Volkes ergehen, sind kein Wirtschaftsgut an dem die an der Entscheidung beteiligten Richter noch nebenher verdienen können. Es ist zu begrüßen, wenn Praktiken dieser Art öffentlich bekannt werden, damit sich die betroffenen Richter und Gerichte der öffentlichen Diskussion stellen müssen.

posted by Stadler at 22:14  

12 Comments

  1. Eine investigative Meisterleistung von Telemedicus!

    Der Sachverhalt ist seit Reichsgerichtszeiten bekannt und z.B. von Reinhard Walker (Die richterliche Veröffentlichungspraxis in der Kritik, JurPC Web-Dok. 34/1998, http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=19980034) umfassend und kritisch gewürdigt worden.

    Comment by Gastmann — 13.05, 2013 @ 23:11

  2. Der Artikel war mir tatsächlich nicht bekannt. Ein guter Hinweis, sehr lesenswert. Ich habe ihn im Artikel mal ergänzt.

    Dass das keine neue Praxis der Gerichte ist, ist mir schon klar. Und dass es entsprechend auch kein wirkliches Geheimnis ist auch. Aber ich habe mit vielen Leuten darüber gesprochen und ich hatte immer den Eindruck, dass es ein Thema ist, über das man lieber nur unter vorgehaltener Hand spricht. Selbst der BGH hielt es ja nicht für nötig, auf Nachfrage die Hintergründe zu erklären.

    Der breiteren Öffentlichkeit dürfte das Vorgehen dementsprechend in dieser Form nicht bekannt sein. Selbst den meisten Juristen mit denen ich gesprochen habe war das in dieser Form nicht klar.

    Comment by Adrian Schneider — 13.05, 2013 @ 23:55

  3. Die gesamte Rechtsprechung ist nur ein Geschäft. Diese BGH-Richter-Praxis ist keine Überraschung. Wahrscheinlich nur der harmloseste Teil.

    Comment by Rolf Schälike — 14.05, 2013 @ 00:11

  4. Ach sie müssen sie „einer Diskussion stellen“. Na, dann….

    Comment by Christian — 14.05, 2013 @ 11:22

  5. Der BGH sollte überhaupt auf den Prüfstand kommen. Dessen teilweise haarsträubende Urteile sind selbst Jura-Studenten nicht mehr zu vermitteln.

    Saftladen!

    Comment by Smoke — 14.05, 2013 @ 11:36

  6. Wieso auf den Prüfstand?
    Steht doch schon lange alles geschrieben, es liest blos niemdand, oder es will niemand verstehen.

    Der BGH ist ein Privazes Unternehmen nichts weiter.
    Manta sagt dazu.
    Bundesgerichtshof is a private company categorized under Courts and located in Karlsruhe, Germany.
    quelle:
    http://www.manta.com/ic/mvg0nw5/de/bundesgerichtshof

    Hier und bei D&B findet Ihr alle Behörden der BRD als Firma gelistet.

    Comment by Super — 14.05, 2013 @ 12:02

  7. Nicht nur der BGH, sondern auch das Bundesverfassungsgericht mit seinen „Ja, nein, aber wenn, dann nur…-Urteilen“ ist ein Scheißladen.

    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht das Maß aller Dinge, vor allem nicht mit seinen schwammingen Urteilen der letzten Jahre. Alles irgendwie zugelassen, dennoch irgendwie verfassungswidrig, soll mal durch irgendwen überprüft werden, sonst aber alles in Ordnung, bis zu nächsten Klage.

    Es ist feige, dumm und unfähig.

    Lange haben Bürger, Bürgerinnen vertraut auf die vermeintlich fähigen Juristen dort.

    Doch die Richter/innen sind genauso blöde, gekauft, verblendet, verpeilt wie es alle anderen Juristen sind.

    Das Vertrauen ist dahin.

    Comment by Smoke — 14.05, 2013 @ 13:51

  8. Das Bundesverfassungsgericht ist sowieso für mich in dem Moment gestorben, als es einen tagelangen Aufenthalt eines NACKTEN Inhaftierten in einem Kachelraum mit Dauerüberwachung durch Kameras und einem Kloloch am Boden als „angemessen und rechtmäßig“ beurteilt hat.

    Wobei der EU-Gerichtshof für Menschenrechte diesem Opfer deutscher Justizfolter 10000 Euro Entschädigung zugesprochen hat. Natürlich kann man sowoas nie entschädigen. Es ist ein Folter.

    Deutschland fördert Polizei-Gewalt, foltert Inhaftierte und ist ein Verbrecher-Staat.

    Comment by Smoke — 14.05, 2013 @ 14:06

  9. Hierzu noch der Link zu Delegibus http://blog.delegibus.com/2013/05/07/gemeinfreiheit-grose-rechtsprechung-im-kellergericht/

    Comment by ThorstenV — 15.05, 2013 @ 18:26

  10. So und nun? Was folgt? Konsequenzen?

    X, nämlich nix.

    Comment by Staatstrojaner-Schredder — 17.05, 2013 @ 13:55

  11. @Smoke

    Für Dich heute auf der Startseite spiegel.de!

    Einfach mal reinklicken.

    Comment by Staatstrojaner-Schredder — 17.05, 2013 @ 14:25

  12. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ex-haeftling-verklagt-land-berlin-wegen-verletzung-der-menschenwuerde-a-898809.html

    Comment by Presse — 17.05, 2013 @ 16:18

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.