EGMR: Verbot politischer Fernsehwerbung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 22.04.2013 (Az.: 48876/08) entschieden, dass das britische Verbot politischer Rundfunkwerbung keine Verletzung von Art. 10 der MRK (Meinungsfreiheit) darstellt. Die Entscheidung erging denkbar knapp mit 9:8 Richterstimmen, woran man deutlich sieht, wie umstritten die Frage war.
Der EGMR berücksichtigt in seiner Entscheidung maßgeblich den Umstand, dass das Verbot dem Zweck dient, die freie und pluralistische Debatte über Fragen von öffentlichem Interesse zu schützen, weil politische Werbung immer auch die Gefahr beinhaltet, dass bestimmte finanzstarke Interessengruppen die öffentliche Meinung durch bezahlte Werbespots in ihrem Sinne beeinflussen. Es geht also letztlich darum, eine Verfälschung der öffentlichen Debatte zu verhindern. Dieser Aspekt überwiegt nach Ansicht des Gerichtshofs auch das legitime Interesse von NGOs – im konkreten Fall einer Tierschutzorganisation – ihre Anliegen in Form von Rundfunkwerbung publik zu machen.
Für wesentlich hielt der EGMR zudem auch, dass das Verbot nur die Rundfunkwerbung umfasst und deshalb beispielsweise im Internet auch bezahlte Werbekampagnen möglich bleiben.
Wie immer ausführlich und kompetent berichtet der Kollege Lehofer über die Entscheidung.
Das Urteil erwirkt eine Insel, auf der in London jeder Mensch am Tag ca. vierhundertneunzigmal durch Überwachungskameras gefilmt wird, wenn er nur vor die Haustür tritt.
Ein echter, wahrer Rechtsstaat, bei dem die Überwacher mittels Kamera einem Papierwegwerfer (einem Verbrecher) mittels Lautsprecher die Befehle erteilen, den Mülleimer zu nutzen.
Inselaffen unter sich.
Comment by Wilms — 26.04, 2013 @ 17:52