Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.4.13

Die Willkür des bayerischen Richters

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil eines bayerischen Amtsgerichts – und zwar bereits zum zweiten Mal in derselben Sache – aufgehoben und dem Amtsrichter einen Verstoß gegen das Verbot objektiver Willkür sowie gegen das Recht auf rechtliches Gehör attestiert. (Beschluss vom 14.3.2013, Az.: 1 BvR 1457/12).

Das Amtsgericht Landau a.d. Isar hatte erheblichen Sachvortrag und Beweisangabote unberücksichtigt gelassen und einseitig den Vortrag der Klagepartei – ein TK-Unternehmen – zugrunde gelegt.

Was wie ein krasser Fall klingt, kommt nach meiner Erfahrung gar nicht so selten vor. Schlampig begründete Urteile, bei denen ein Teil des streiterheblichen Vortrags überhaupt nicht gewürdigt bzw. einseitig der Sachvortrag einer Partei zugrunde gelegt wird, bekommt man als Anwalt durchaus häufiger zu Gesicht. Nur erheben eben nicht viele eine Verfassungsbeschwerde, wenn der ausgeurteilte Betrag EUR 500,- beträgt. Auch das ist Teil unserer Justizwirklichkeit, von der man in Sonntagsreden von Rechtspolitikern nur selten etwas erfährt. Und um ein spezifisch bayerisches Phänomen handelt es sich ebenfalls nicht, auch wenn die Sturheit eines bestimmten bayerischen Richters gerade bundesweite Aufmerksamkeit erregt.

(via verfassungsblog)

posted by Stadler at 17:05  

25 Comments

  1. Respekt vor dem Kollegen, der auch nach dem ersten Mal nicht aufgesteckt hat und ein zweites Verfassungsbeschwerde erhoben hat.

    Comment by Markus Ziesche — 17.04, 2013 @ 17:58

  2. und ein zweites Mal Verfassungsbeschwerde erhoben hat.
    Leider kann man nicht editieren…

    Comment by Markus Ziesche — 17.04, 2013 @ 17:59

  3. Das mit der fehlenden Bundeslandspezifität stimmt wohl, dennoch haben Sie es in der Überschrift genannt ;)
    Gerichte aus dem liberalen Bremen bekommen wegen ihrer Urteile zu einem Brechmitteleinsatz, der das gerne zitierte harte Hinlangen bayrischer Polizisten verblassen lässt, gleich zweimal eine Klatsche, selbst das edle BVerfG bekommt mehrere Klatschen vom EGMR in Sachen Sicherungsverwahrung und bekehrt sich dann, eine Pressekammer des LG Hamburg steht im Ruf, von Pressefreiheit gar nichts zu halten und in anderen Bundesländern werden gar gänzlich neue (Hüttenstädter) Prozessordnungen durchgezogen,was ebenfalls zu zwei Aufhebungen führt.
    Ob es in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Quoten an Sturschädeln und Gehörsverletzern gibt, hat wohl noch keiner untersucht.

    Comment by klabauter — 17.04, 2013 @ 18:29

  4. Wird ja imemr „vetteriger“ hier.

    Comment by Wubbel — 17.04, 2013 @ 20:00

  5. Für Anwälte, Ärzte, Politiker und was-weiß-ich-noch gibt es Bewertungsportale.

    Es wird Zeit, dass sowas auch für Richter, Staatsanwälte und Steuerfahnder eingerichtet wird.

    Comment by Nico Frank — 17.04, 2013 @ 20:14

  6. Ich habe einen fast gleich gelagerten Fall, aber mit zugelassener Berufung. Das LG KA geht hier genau wie das dortige AG vor. Ich gewinne aber glücklicherweise aus anderen Gründen (Verbot der Abtretung von Forderungen aus TK-Vertrag.

    Gut, dass es vom LG KA zur Eingangsstelle des BVerfG nur 100 Meter sind ;-

    VG

    Thomas

    Comment by Thomas Reimann — 17.04, 2013 @ 21:44

  7. Durch die Wortwahl entsteht der Eindruck, dass eine begründete Verfassungsbeschwerde gute Chancen auf Erfolg hat, wenn man sich halt nur die Mühe macht. Das geht aber sicherlich weit an der Wahrheit vorbei. Aufgrund der qantitativen (sowie oft auch qualitativen) Unterausstattung mit Richtern, werden die meisten Beschwerden einfach ohne Begründung abgewiesen, selbst wenn eine erhebliche Beschwer darlegen werden kann.
    Das im Fall angegebene Vorgehen ist daher wohl eher als seltene Ausnahme anzusehen. Davon sollte man sich nicht blende lassen.

    Comment by Herb — 18.04, 2013 @ 08:35

  8. Was die hohen Verfassungsrichter nun mal gar nicht abkönnen, ignoriert werden.

    Comment by Mirco — 18.04, 2013 @ 08:43

  9. @Klaubauter, hi

    Was meinen Sie als Volljurist wenn´n Untergericht vonnem Obergericht „Klatschen“ kriegt? Was heißt das Deutsch übersetzt? Gruß, Mike.

    Comment by Mike — 18.04, 2013 @ 09:42

  10. Hallo Herr Stadler,

    klingt ja interessant. Würde mich freuen, wenn Sie nähere Einzelheiten mitteilen können. Diese Art von Sturheit seitens des Gerichtes klingt ja bedenklich.

    Comment by Harald — 18.04, 2013 @ 09:44

  11. @Harald: Der Text enthält eine Reihe von sogenannten „Links“ …

    Comment by chi — 18.04, 2013 @ 10:00

  12. Servus Mike! A Klatsch’n is des wos a Watschn in Bayern is.

    Comment by BrainBug2 — 18.04, 2013 @ 20:16

  13. @4 Wubbel Wer für das Lesen seiner Lieblingsblogs bezahlt werden will, sollte sich spätestens jetzt beim Verfassungsschutz bewerben.

    Comment by ThorstenV — 18.04, 2013 @ 22:12

  14. Daß man in München die Wohnung mittels SEK stürmt, weil von dort angeblich eine Beleidigung vom örtlichen Rechner stattgefunden haben soll, ist nachzulesen auf sueddeutsche.de (München). Natürlich im Nachhinein rechtswidrig, aber skrupellos durchgezogen. Beratungsresistent mal wieder die Staatsanwaltschaft.

    Bayern besteht nur noch aus Polizei- und Justizskandalen.

    Mittlerweile winken Juristen in anderen Bundesländern aufgrund der ständigen Schlagzeilen und Skandale nur noch ab. Mit einem Verweis: „Ist halt Bayern. Das einzige Bundesland, an dem der Ex-Führer auch heute noch sein vollstes Vergnügen hätte.“

    Bayern bleibt ein Problemfall.

    Comment by Nettikette — 19.04, 2013 @ 19:16

  15. Ps. Ein befreundetes Ehepaar aus Japan hat mir mitgeteilt, sie möchten nicht nach Bayern reisen, um dort am Oktoberfest teilzunehmen.

    Sie befürchten keine ausländerfeindlichen Übergriffe, jedoch hat der Ehemann Angst, seine Frau könne von Nazi-Bullen aufgeriffen, in eine Zelle verbracht, von sieben Bullen umzingelt, an auf dem Rücken gefesselten Händen niedergerungen und zusammengeschlagen werden, wobei die sieben Beamten sich auf Notwehr berufen.

    Die Bilder sind auch in Japan publik geworden und in aller Welt.

    Man möchte sich von Bayerns Bullenschlägern fernhalten. Man könne, so wird gesagt, dann auch gleich nach Syrien reisen.

    Bayern wirbt für sich, vor allem im Ausland.

    Comment by Nettikette — 19.04, 2013 @ 19:38

  16. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/wegen-beleidigung-staatsschutz-durchsucht-kinderzimmer-1.1652553

    Comment by Presse — 19.04, 2013 @ 22:30

  17. Was übrig bleibt bezüglich Bayern:

    Beschissene Prügelbullen
    Kriminelle Staatsanwaltschaften
    Unfähige Staatsanwaltschaften
    Korrupte Richter, kriminell durch die Bank
    Nichtsnutze auf Staatskosten
    Braune Nazibrut
    Befehlsempfänger der CSU
    Verstrickt in kriminelle Machenschaften
    Erpressbar

    Die Justiz in Bayern.

    Comment by Nettikette — 19.04, 2013 @ 22:59

  18. Ups, ich hatte noch was vergessen, daher als Nachtrag. Von wegen Beleidigung.

    Ich halte die oben genannten nicht für Dreck. Das ist zu kurz gedacht.

    Sie sind der Dreck des Dreckes.

    Schönes Wochenende

    Comment by Nettikette — 19.04, 2013 @ 23:11

  19. Die bayerische Justiz kann ja spätestens im „Fall Hoeneß“ mal zeigen, ob sie wenigstens schon mal was vom Artikel 3 Abs. 1, GG gehört haben.

    Für mich als fachfremden und somit juristisch ahnungslosen Bürger ist der Fall allerdings ein no-brainer, der m.E. selbst einem „mehrere 100-Millionen-Euro“-Mann wohl keine unauffälligen „Mauschel-Möglichkeiten“ bietet:
    1. Selbstanzeige (also quasi Geständnis)
    2. Fall „Papa Graf“ seinerzeit, der für weniger in den Bau musste
    3. Jede Menge öffentlich getätigte Aussagen seinerseits, die so was wie „Mauscheleien“ scharf verurteilen (Blatter, Platini… etc., also Doppelmoral)

    Interessante Kiste, oder?

    @Thomas Stadler: Ist der Gang an die Öffentlichkeit bzgl. der Selbstanzeige als Indiz zu werten dass er möglicherweise zu spät dran war und somit evtl. der Medienmeute vorgreifen wollte? Oder hat das alles nichts zu bedeuten und wir sind noch bei Null, sozusagen?

    Danke und Gruß, Baxter

    Comment by Baxter — 21.04, 2013 @ 18:44

  20. @ M. Ziesche
    Der Beschwerdeführer in 1 BvR 1457/12 ist kein Jurist, sondern Laie, der sich offensichtlich besser als manche Richter mit BGB, ZPO und GG auskennt.

    @ Harald
    Die ganze Geschichte wird nach der bevorstehenden Verhandlung beim Amtsgericht Landau a.d. Isar im Internet veröffentlicht.
    Für einige Richter ist „Kollegialität“ und Machtdemonstration viel wichtiger als Gesetze oder Amtseid.

    Comment by Herr D. — 21.04, 2013 @ 20:20

  21. Hi

    das zu Erklärende (= explanandum) ist m.E. dies: wie kommt denn so´n Haste-mal-n-Euro-Typ wie der Höneß überhaupt an so viel Geld? Durch seiner Hände Arbeit als Metzgerssohn? Achja hahaha … Was meinen Sie denn dazu, Herr klabauster? Any idea?

    Comment by Mike — 22.04, 2013 @ 21:47

  22. Ein wichtiges Thema und ich weiss auch nicht was man machen kann. Die richterliche Unabhaengigkeit heisst leider oft Einladung zur Willkuer. Irrationalitaet gemischt mit primitiven Vorurteilen unfassbarster Sorte. Man wuenscht sich Richter wie Freisler, die wenigstens das Gesetz noch richtig angewandt haben. So uebel es klingen mag, es waren schlechte Gesetze, besser als Willkuer war es allemal.

    Comment by Heikor — 9.03, 2014 @ 04:45

  23. Wie bereits oben schon erwähnt handelt es sich hierbei nicht nur um unsere Justiz. Leider sind auch implizit die Steuerfahnundungsbehörden mit der besagten Willkür gesegnet. Habe diesbezueglich eine sehr spannende Geschichte in der aktuellen Brand eins gelesen: „Der Erfinder und die Wahrheit“ Dort geht es um einen KMU der geradezu systematisch von gleich drei Instanzen nieder gestreckt wird. Der Hausbank, der Steuerfahnung und einem namenhaften Deutschen Vorzeige-Großkonzern. Und das alles in einem so knappen Zeitraum, dass es weiter als zum Himmel stinkt. Die haben da auch die Seite des geschädigten verlinkt auf der er seine Geschichte unzensiert erzählt und mit Originaldokumenten hinterlegt! Echt heftig und sehr zum empfehlen: http://www.david-i.com

    Comment by Jens Bach — 20.05, 2014 @ 11:12

  24. ein Aufheben eines Urteils kann leider nur erreicht werden, wenn genügend Vermögen für Anwälte vorhanden ist. Mir stand das Vermögen nach drei betrügerischen Anwälten nicht mehr zur Verfügung und ich durfte die Willkür des Richter Bartel am Landgericht München I, Az: 10 O 22703/11 zur Genüge erfahren. Unter diesem Richter sind mehrfach Unterlagen verschwunden, ein Versäumnissurteil wurde von diesem Richter erzwungen, Brief mit Zustellungsurkunde enthielt einen anderen Inhalt als vom Richter Bartel behauptet. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, da das Schreiben angeblich einen Beschluss zum Ablehnungsantrages gegen diesen Richter enthalten sollte, mir dieses jedoch wesentlich später von meinem ehemaligen betrügerischen Anwalt zugestellt wurde.

    Comment by Anonymous — 14.01, 2016 @ 20:46

  25. Danke für den Artikel, der mir einiges der Geschehnisse am Amtsgericht Starnberg (eine promovierte Strafrichterin hörte nicht die Gegenseite und entschuldigte das (oder hofft darauf, dass man ihr das abkauft) damit, dass es sich um ein internetverbrechen handelt (eine erklärungsbedürftige E-Mail von mir an eine Angestellte der BA).
    Frauen und Technik, das klappt halt nicht (Ironie)…
    Das hat folgen bis heute für unsere „Sippe“, Stichwort Sippenhaft.

    Comment by Christoph E. Kahl — 19.03, 2019 @ 14:00

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