Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.3.13

Wissenschaftler gegen Verwässerung der geplanten Datenschutzgrundverordnung

Vor einigen Wochen haben sechs Wissenschaftler auf ZEIT-Online einen Aufruf veröffentlicht, die geplante Datenschutzgrundverordnung nicht zu verwässern. Diesem Aufruf haben sich mittlerweile mehr als 60 Wissenschaftler aus ganz Europa angeschlossen.

An dem Aufruf stört mich ganz entscheidend, dass einer der wirklich kritischen Aspekte dieser Datenschutzgrundverordnung, nämlich der Umstand, dass Erlaubnistatbestände in weitem Maß durch die Kommission über sog. delegierte Rechtsakte geregelt werden sollen, zwar thematisiert wird, aber erst ganz zum Ende. Das deutet auf eine verfehlte Schwerpunktsetzung hin.

Grundsätzlich stimme ich mit den Verfassern aber darin überein, dass es vermutlich technische Lösungen sein werden, die die datenschutzrechtlichen Probleme der Nutzer lösen können. Ob wir in Zukunft tatsächlich ein höheres Datenschutzniveau haben werden, als es faktisch derzeit vorhanden ist, hängt maßgeblich davon ab, ob es gelingt, technische Lösungen wie „Do Not Track“ weltweit zu etablieren. Möglicherweise müsste der (europäische) Gesetzgeber gerade diesbezüglich verbindliche Vorgaben machen. Die geplante Datenschutzgrundverordnung wird in ihrer jetzigen Form vermutlich weniger zur Verbesserung des Datenschutzes beitragen, als viele glauben.

Wir müssen vielmehr aufpassen, dass wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und in dem Streben nach einem hohen Datenschutzniveau nicht andere demokratische und rechtsstaatliche Grundlagen über Bord werfen. Dass diese Gefahr gerade im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung besteht, hatte ich hier bereits erläutert.

posted by Stadler at 22:16  

2 Comments

  1. Technische Lösungen? „Do Not Track“ ist eine Bitte. Je übler der Datensammler ist, um so weniger wird er sich daran halten. Technische Lösungen haben nur dann Sinn, wenn sie in der Hand der Nutzer sind.

    Do Not Track ist Pseudosicherheit. Tor zeigt wie es gehen kann und auch wo die Schwachstellen bezüglich der Sicherheit solcher Konzepte liegen. Softwarehersteller und Inhaltsanbieter könnten da in die Pflicht genommen werden. Fahrlässige Sicherheitslücken oder unsichere Standardeinstellungen sollten zu Schadensersatz führen.

    Der Gesetzgeber kann nur Regeln festschreiben, die universell gelten, etwa die Forderung nach der Zweckbestimmtheit einer Datensammlung, einem sich daraus ergebendem Verbot von Datenhandel, dem Recht auf informelle Selbstbestimmung usw.

    Comment by Joachim — 8.03, 2013 @ 10:18

  2. Es wäre erstmal ratsam, die Trottelgemeinde auf ihren Browser aufmerksam zu machen. Der Trottel sitzt 30 cm vom Bildschirm entfernt. Globale Lösung kann erst erfolgen, wenn der Trottel lernfähig ist. Ist er aber nicht, jedenfalls nicht in Deutschland.

    Ich mache mir erst dann Sorgen, wenn Anons verboten werden. Denn das heißt China, dann geht der Kampf los.

    Eher erwarte ich ein Wettrennen der Datensammler gegen Datenschützer mittels entsprechender Tools etc., wie es in der Vergangenheit schon war bei Werbebockern und so weiter.

    Auch wieder ein Riesengeschäft. Das Internet ist leider mittlerweile verkommen.

    Es geht nur um eines: GELD

    Comment by Doc Tunto Rascher — 11.03, 2013 @ 20:00

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