Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.3.13

Ist die SPD jetzt für oder gegen das Leistungsschutzrecht?

Die Bundestagsfraktion der SPD hat letzte Woche im Bundestag bekanntlich gegen den Regierungsentwurf eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse gestimmt und Peer Steinbrück hat sich zudem gestern dafür ausgesprochen, im Bundesrat gegen die Regelung zu votieren. Vor diesem Hintergrund wirkt die heutige Meldung bei netzpolitik.org, wonach sich das SPD-Wahlprogramm für ein Leistungsschutzrecht ausspricht, irritierend.

Und in der Tat, wenn man die Formulierung

Presseverleger brauchen eine gesetzliche Regelung, die ihnen die Verfügungsgewalt über ihre Produkte im Netz sichert und ermöglicht, die unbefugte Verwendung ihrer Artikel durch Dritte (z.B. durch Aggregatoren oder Harvester) zu unterbinden.

liest, drängt sich die Frage auf, was denn das anderes sein soll, als genau das Leistungsschutzrecht, das letzte Woche mit den Stimmen von Union und FDP im Bundestag beschlossen wurde.

Auf Twitter wurde ich dann von Henning Tillmann darauf hingewiesen, dass der Kontext ein anderer sei und die Aussage im Zusammenhang mit einem aktuellen Entschließungsantrag der SPD-Fraktion betrachtet werden müsste. Dort heißt es u.a.:

Notwendig ist die Verbesserung der Möglichkeiten der Presseverleger, ihre bereits bestehenden Rechte an journalistischen Texten zu schützen und effektiv gegen Geschäftsmodelle vorzugehen, die journalistische und presseverlegerische Erzeugnisse unter Missachtung des Urheberrechts ausnutzen. Dazu gehört insbesondere die verbesserte Rechtsdurchsetzung gegenüber Harvestern (Dienste, die zum Zwecke der Archivierung in einem digitalen Archiv automatisiert Internet-Dokumente einsammeln) und Aggregatoren (Dienste, die das Internet durchsuchen und nach Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren oder ihre Ergebnisse darstellen), deren Geschäftsmodell gerade auf der Ausnutzung der verlegerischen und journalistischen Leistung Dritter beruht.

Das klingt nicht entscheidend anders, als das was zur Begründung eines Leistungsschutzrechts seit Monaten und Jahren gebetsmühlenartig vorgetragen wird.

Dennoch will die SPD aber offenbar kein Leistungsschutzrecht schaffen, sondern wie es anschließend im Entschließungsantrag heißt nur

eine rechtliche Regelung (…) die es ermöglicht, effektiv gegen entsprechende Geschäftsmodelle vorgehen zu können, ohne dass die Verleger in jedem Einzelfall dokumentieren müssen, dass die Journalisten ihre Rechte am Text an den Verlag abgetreten haben.

Damit wird suggeriert, es gäbe in der Praxis irgendwelche Probleme bei der Durchsetzung (abgeleiteter) urheberrechtlicher Nutzungsrechte. Jeder Anwalt, der in diesem Bereich forensisch tätig ist, weiß allerdings, dass dies nicht der Fall ist. Wenn der Autor nicht namentlich benannt ist, hilft den Verlagen ohnehin die Regelung des § 10 Abs. 2 UrhG. Hinzu kommt die erst vor wenigen Jahren geschaffene Regelung des § 10 Abs. 3 UrhG, die gerade eingeführt wurde, damit Verleger bei Unterlassungsansprüchen und in Eilverfahren den Nachweis der Rechtsinhaberschaft nicht führen müssen.

Für das was die SPD in ihrem Entschließungsantrag fordert, existiert keinerlei praktisches Bedürfnis bzw. es ist bereits geregelt. Man muss deshalb, wenn man sich die Formulierung des Entschließungsantrags insgesamt anschaut, wieder die Befürchtung haben, dass am Ende doch ein verkapptes Leistungsschutzrecht gefordert wird. Klare Kante sieht jedenfalls anders aus.

posted by Stadler at 18:17  

12 Comments

  1. Zunächst allgemein: Die einzige Politikerin die jemals eine klare Kante gezeigt hat, damals bis heute, ist Frau L.-Schnarrenberger (FDP) bezüglich der Vorratsdatenspeicherung.

    Das ist ein anderes Thema, ich weiß, aber wir sollten uns erinnern, daß diese Vorschläge zur VDS von der SPD (!!) stammten, von deren unterirdischen Schily, der uns zwangsweise die Fingerabdrücke nehmen wollte in den BPA (erst nach Druck der Öffentlichkeit heute freiwillig).

    Mit anderen Worten: Der SPD ist nichts zu glauben. Gerne würde ich hier über CDU/CSU motzen, aber alles Übel bezüglich des Online-Rechtes vor Jahren bis heute kam von der SPD. Schäuble hat dem nur die Krone aufgesetzt, hat sich in das rote Bett gelegt und noch ein paar miese Maßnahmen oben drauf gesetzt.

    Wer irgendeinen Verstand für die obige Thematik hat, wählt entweder grün, dunkelrot oder orange.

    SPD und CDU/CSU haben ihre Joker des Vertrauens schon lange verspielt.

    Leider befindet sich Frau L.-Schnarrenberger in der falschen Partei. Sehr schade! Rückrat findet man heute nur noch beim Röntgen.

    Comment by Doc Tunto Rascher — 7.03, 2013 @ 18:51

  2. Lieber Doc Rascher,

    leider stimmt das mit Fr. L.-Schn. nicht. Sie ist nicht gegen eine VDS-Regelung, fand die vorgeschlagene nur zu weitgehend. Ich hatte diesbezüglich direkten Schriftverkehr mit L.-S., sie liest wirklich Mails, die man ihr schickt, so richtig selber. Nun ja, vielleicht hat sie jemanden, der vorsortiert, Schrott und Beleidigungen weg, die guten mit Sternchen (c’est moi) an die Chefin ;-). Trotz allem ist sie keine Verfechterin der Freiheit.

    Die Grünen sind auch nicht einen Deut besser, die Ökologen sind doch die Obrigkeits-Apologeten par excellence. Wie ein Pirat einmal treffend sagte: Wenn ein Pirat träumt, träumt er von Freiheit. Wenn ein Grüner träumt, träumt er von Verboten.

    Nun sind wir bei den Piraten. Leider (zumindest für mich) inzwischen unwählbar. Schade.

    Tja, wer bleibt übrig? Ich habe leider keine Ahnung.

    Gruß, or

    Comment by or — 7.03, 2013 @ 21:04

  3. Kurzum: Die SPD ist unwählbar. Soviel Unwille zu politischer Gestaltung ist selten zu sehen.
    Bestenfalls kann man hier eine fehlende Agenda unterstellen, viel wahrscheinlicher ist, dass es in der SPD nur noch um Fortbestand geht und darum, sich alle Türchen für etwaige Regierungsbeteiligungen offen zu halten.

    Comment by nk — 7.03, 2013 @ 21:49

  4. Traurig, was für ein Murks im Namen des Volkes fabriziert wird. #lsr

    Comment by fernetpunker — 7.03, 2013 @ 22:08

  5. Union und FDP wollen ein »Leistungsschutzrecht«. Die SPD will stattdessen ein »Recht zum Schutz von Leistungen«. Sind noch irgendwelche Fragen dazu, wen man nicht wählen sollte?

    Comment by SC — 7.03, 2013 @ 22:11

  6. Ich bin zwar kein Freund vom LSR, aber nicht ganz so sicher, ob Verlegern der 103 UrhG auch bei einfachen Nutzungsrechten hilft. Eine Vermutung kann ja im Hauptsacheverfahren nicht mehr greifen, ausserdem ist der Urheber ja häufig namentlich benannt.
    Mit anderen Worten: da könnte in der Tat kein Recht greifen, wenn es um einfache Nutzungsrechte geht. Ob das dann eine Schutzlücke ist oder nicht, hängt davon ab, welche Zielsituation man will.

    Comment by C.K. — 7.03, 2013 @ 22:16

  7. @C.K. Ein einfaches Nutzungsrecht berechtigt grundsätzlich ja nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und das aus gutem Grund. Denn dieses Recht muss beim Urheber verbleiben, solange er keine ausschließlichen Rechte einräumt. AUs diesem Grund besteht auch keine Lücke, denn § 10 Abs. 3 umfasst ja Unterlassungsansprüche und das ist insoweit ausreichend.

    Comment by Stadler — 7.03, 2013 @ 22:30

  8. Oder die SPD hat einfach keine Ahnung und kennt keinen „Anwalt, der in diesem Bereich forensisch tätig ist“, sondern lässt sich ihre Entschließungsanträge ebenfalls vom BDZV schreiben. Ist ja auch viel nachhaltiger, nicht nur der Regierung ihre Politik in die Feder zu diktieren, sondern auch der Opposition.

    Comment by Erbloggtes — 7.03, 2013 @ 23:14

  9. Glaubt ernsthaft jemand, dass die SPD in einem Wahljahr massiv gegen den Axel-Springer-Verlag, dessen Idee das LSR ja ist, grätscht?

    Comment by Peter — 7.03, 2013 @ 23:19

  10. Lieber Thomas,

    “Wenn der Autor nicht namentlich benannt ist, hilft den Verlagen ohnehin die Regelung des § 10 Abs. 2 UrhG. Hinzu kommt die erst vor wenigen Jahren geschaffene Regelung des § 10 Abs. 3 UrhG, die gerade eingeführt wurde, damit Verleger bei Unterlassungsansprüchen und in Eilverfahren den Nachweis der Rechtsinhaberschaft nicht führen müssen.“

    Was ist denn, wenn der Autor namentlich bekannt ist (also §10 UrhG nicht greift)? Beispiel: Ich nehme ein E-Paper der Zeitung X, kopiere alle Inhalte daraus und stelle sie auf meine Website. Dann könnte Zeitung X nicht gegen mich vorgehen. Sie müssten von jedem Autor, der in dem E-Paper erscheint, bevollmachtet werden, da nur diese die Urheberrechtsansprüche geltend machen können. Dies mag bei einem aktuellen E-Paper wohl noch recht einfach sein, wenn ich das aber bei allen SPIEGEL-Ausgaben aus dem Jahr 1985 mache, wird das wohl schwieriger. Oder gibt es für diesen Fall auch schon eine gesetzliche Regelung?

    Comment by Henning Tillmann — 8.03, 2013 @ 11:04

  11. Hallo Henning,
    ja, in diesem Fall können Sie nach § 10 Abs. 3 UrhG zumindest Unterlassungsansprüche geltend machen. Und Schadensersatzansprüche kann man regelmäßig ohnehin nur dann geltend machen, wenn ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Und in diesen Fällen gibt es auch eine schriftliche Vereinbarung.

    Ich habe es in der Praxis noch nicht erlebt, dass ein Verlag am Nachweis der Rechtseinräumung gescheitert wäre. Das ist in der Praxis m.E. kein relevantes Problem, sondern von den Verlagen immer nur behauptet worden, um das Leistungsschutzrecht durchsetzen zu können.

    Comment by Stadler — 8.03, 2013 @ 20:36

  12. @or

    Frau L.-Schnarrenberger ist vollständig gegen die VDS. Sie mußte aber, weil Friedrich Druck gemacht hatte, einen eigenen Vorschlag zur VDS erarbeiten. Dieser sollte Friedrich entgegenkommen, wurde aber abgelehnt.

    Ohne Frau L.-Schnarrenberger und deren Widerstand hätten wir jetzt (trotz des Gerichtsurteils des Bundesverfassungsgerichtes) schon längst wieder die VDS in welcher Form auch immer.

    Wir haben sie nicht. Das ist dieser Frau zu verdanken. Auch ich habe mich massiv seit Jahren mit dem Kleinkrieg der beiden Politiker beschäftigt und kann hier klar schreiben, daß ohne die Gegenwehr von Frau L.-Schnarrenberger die Kacke am dampfen wäre.

    Viele Leute haben damals ständig davon gesprochen und geschrieben, daß sie vor Friedrich und dem Druck der EU (Strafzahlungen) einknickt. Ich wußte, sie knickt niemals ein und ist es auch nicht.

    Das sollte man respektieren, denn es ist eine große Kraftanstrengung innerhalb einer Koalition, mit dem Wegbrechen der FDP-Wähler, dem EU-Druck, hart zu bleiben.

    Alleine aufgrund ihres Rücktrittes 1995 („großer Lauschangriff“) ist ihr Respekt zu zollen.

    Comment by Doc Tunto Rascher — 11.03, 2013 @ 19:23

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