Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.3.13

Filesharing-Abmahnungen: Kanzlei Rasch schmeißt die Drucker an

Bei den Kollegen Rasch muss vorgstern am 05.03. Großdrucktag gewesen sein und ich möchte gar nicht wissen, wieviele Kollegen wortidentische Textbausteinschreiben erhalten haben.

Die Gemeinsamkeit der gleichlautenden Schreiben die bei mir heute ankamen, besteht darin, dass die Kanzlei Rasch in allen betroffenen Fällen bereits im September mitteilen ließ, dass man die Vergleichsverhandlungen als gescheitert ansieht und sich meine Mandanten auf eine Klageerhebung innerhalb der gesetzlichen Fristen – was immer das bedeuten mag – einzurichten hätten. Stattdessen kamen leider wieder nur Textbausteine. Aber Papier ist ja bekanntlich geduldig.

posted by Stadler at 15:54  

7 Comments

  1. Ich pflege meine Abmahnschreiben stets handschriftlich aufzusetzen. Dieses hinterläßt einen bleibenden Eindruck und ist schön kuschelig persönlich. Gerne nehme ich auch Blümchen- oder Glücksklee-Bilder, um die Anschreiben besonders schmuck zu gestalten. Doch manchmal muß es nicht nur rasch gehen, sondern rascher. Das ist bedauerlich, gerade jetzt im Frühling. Dennoch lasse ich es mir nicht nehmen, ein kleines Zuckerle in meine Briefe zu stecken. Ich möchte allen Menschen das Leben versüßen.

    Huch, da wird mir ganz warm ums Herzchen.

    Schnief.

    Comment by Doc Tunto Rascher — 7.03, 2013 @ 18:29

  2. Huch, Kinders, mir kommt gerade zu Ohren, bei Raschens ist der Drucker verstopft. Was habe ich immer gesagt? Hinten reinstecken, dann kommt vorne auch was raus. Aber nein, sie wollen ja nicht hören. Man benötigt meine Hilfe!

    Huch, wie aufregend. Ich werde eilen, die Verstopfung zu lösen.

    Von hinten.

    Comment by Doc Tunto Rascher — 7.03, 2013 @ 20:19

  3. Wenn man wie Sie einen echten IT-Fachanwaltstitel erarbeitet hat, dann diktiert man so eine Abmahnung und die darauffolgenden Schreiben natürlich immer in freier Rede in die Texterkennung.

    Unvorstellbar, dass Sie und Ihre Kanzleikollegen in ähnlich gelagerten Fällen auf bereits Geschriebenes zurückgreifen würden. Im Web darf freilich jeder Quatsch erzählen wie er möchte.

    Comment by Mark — 8.03, 2013 @ 09:30

  4. @Mark,

    es dürfte wohl eher um die sinnfreie erneute Ankündigung eines Verfahrens per Textbausteinmonster gehen.

    Also… wenn ich im September sage: Isch Dich jetzt verklagen… dann kommt als nächstes ein dicker Packen vom Gericht….

    Comment by Shual — 8.03, 2013 @ 15:06

  5. @ Mark

    Zumindest dürfte Hr. Stadler ein deutlich besseres Textverständnis haben als Sie ;-).

    Comment by Trollfresser — 8.03, 2013 @ 15:49

  6. @Trollfresser

    Als Trollfresser wissen Sie das natürlich einzuschätzen (smiley, ironisch-grins, liebkuck, rofl).

    Comment by Mark — 8.03, 2013 @ 17:07

  7. Der Textbaustein „Isch weiß, wo Euer Haus wohnt“ ist jedenfalls zu empfehlen.

    Desweiteren ist Raschens Drucker immer noch verstopft. Wahrscheinlich mal das Hirn eingeschaltet. Schaden kann es nicht.

    Comment by Doc Tunto Rascher — 11.03, 2013 @ 20:06

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