Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.2.13

Kann die Meinungsfreiheit das Urheberrecht einschränken?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich vor einigen Wochen mit dem Spannungsverhältnis von Urheberrecht und Meinungsfreiheit befasst. Das bislang nur in französischer Sprache verfügbare Urteil wurde in der FAZ richtiggend euphorisch mit der Überschrift „Das Ende der Pressezensur“ besprochen. Telemedicus hat sich mit der Entscheidung näher befasst und auch einige zentrale Urteilspassagen übersetzt.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der EGMR davon ausgeht, dass das Urheberrecht nur ausnahmsweise geeignet ist die Meinungs- und Pressefreiheit einzuschränken und, dass auch grundsätzlich im Einzelfall eine Abwägung stattzufinden habe. Dennoch hat der EGMR im konkreten Fall – im Rahmen einer Einzelfallabwägung die mir dann wenig einleuchtend erscheint – entschieden, dass das Verbot Fotos einer Modenschau ohne die Einwilligung der Modedesigner zu veröffentlichen, nicht gegen das Recht aus Art. 10 MRK verstößt.

Die vom EGMR genannten Kriterien sind, wie auch die konkrete Entscheidung zeigt, derartig vage, dass hier im Einzelfall weiterhin viel Spielraum für die unterschiedlichsten Annahmen verbleibt.

Aus Sicht des deutschen Verfassungsrechts ist diese Wertung auch nicht grundsätzlich neu. Das BVerfG hatte bereits entschieden, dass bei der Auslegung des urheberrechtlichen Zitatrechts der Einfluss der Kunstfreiheit zu berücksichtigen ist.

Die Zvilgerichte haben bislang allerdings mit einer solchen Abwägung eher Probleme, weil sich der Einfluss von Art. 5 GG im Rahmen der urheberrechtlichen Prüfung schlecht abbilden lässt. Anders sieht der BGH das bereits dort, wo, wie im UWG, Generelklauseln zur Anwendung kommen. Aber auch bei urheberrechtlichen Sachverhalten hat der BGH vereinzelt bereits eine Abwägung der Meinungs- und Pressefreiheit gegenüber urheberrechtlichen Rechtspositionen vorgenommen. Am deutlichsten etwa in der Any-DVD-Entscheidung (SlySoft), in der der BGH ausdrücklich ausführt, dass der Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit des Beklagten die urheberrechtlich geschützten Interessen der Klägerin überwiegt.

Die Entscheidung des EGMR ist also letztlich nicht wirklich bahnbrechend, weshalb kein Anlass zur Euphorie besteht. Ein Paradigmenwechsel wird mit ihr nicht verbunden sein. Die Entscheidung könnte allerdings dazu beitragen, dass man nunmehr auch in der urheberrechtlichen Einzelfallprüfung besser mit den Einflüssen der Meinungsfreiheit argumentieren kann.

Telemedicus meint außerdem, dass die Entscheidung eventuell für die Fälle Bedeutung erlangen wird, in denen das Urheberrecht nur als Vorwand dafür benutzt wird, eine unliebsame Veröffentlichung zu verhindern.

posted by Stadler at 14:19  

13 Comments

  1. Hatte schon am 25.1. auf eine ausführliche Besprechung in Englisch verwiesen. http://archiv.twoday.net/stories/235544355/

    Comment by Dr. Klaus Graf — 15.02, 2013 @ 16:14

  2. @Klaus Graf:
    Habe ich damals nicht gesehen.

    Comment by Stadler — 15.02, 2013 @ 16:24

  3. Bei Law Hunting (Kaputtklagen) werden auch Urheberrechte herangezogen. So hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz, dem die Gerichtsberichterstattung im Buskeismus-Portal nicht gefällt, das auch versucht.
    So erging am 15.12.2008 eine einstweilige Verfügung – http://bit.ly/VZLxjp -, mit der verboten wurde, den banal strukturierten Lebenslauf von Prof. Dr. Christian Schertz zu veröffentlichen (sogar im Frame) und kritisch zu diskutieren.

    Das Landgericht Hamburg hob ihre eigene Verfügung allerdings mit Urteil – http://bit.ly/YkZ1b0 – vom 13.03.2009 auf.

    Wahrscheinlich, um keinen OLG-Beschluss in die Welt zu setzen, welcher die Meinungsfreiheit stärkt, nahm Prof. Dr. Christian Schertz in der OLG-Berufungsverhandlung die Berufung zurück – http://bit.ly/Z3nMJJ

    Der Rettungsanker für die Meinungsfreiheit bestand im Zitierrecht.

    Es gab mehrere Versuche, die bis jetzt alle scheiterten. Aber die Rechtssprechung entwickelt sich immer weiter, immer weiter, immer weiter bis die ganze Welt nur noch aus Urhebern besteht.

    Comment by Rolf Schälike — 15.02, 2013 @ 23:22

  4. Ein zweiter Versuch über das Urheberrecht den Buskeismus-Betreiber aus dem Netz zu klagen betraf ein Schertz-Interview in der Berliner Zeitung. Das wurde zu ca.50 % zitiert und auseinadergenommen.

    Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz bekam trotzdem die einstweilige Verfügung 308 O 325/08 am 15.12.2008 zugesprochen – http://bit.ly/15iPaI2 .

    Im Widerspruchsverfahren am 27.094.2011 wurde diese Verfügung aufgehoben – http://bit.ly/Ydwouj .

    Am 27.05.2011 wurde auch die Klage im Hauptsacheverfahren 308 O 343/09 zurückgewiesen – http://bit.ly/12qI9oS .

    Abgeschlossen ist das Ganze allerdings noch nicht. Die OLG-Verhandlung (Az. 5 U 173/11) fand noch nicht statt. Es herrsch so etwas wie Waffenstillstand.

    Da behaute jemand, eine Zensur gibt es in Deutschland Heute nicht.

    Für mich ist das alles pervers, eines Rechtsstaates unwürdig. Mit einer ordentlichen Rechtsprechung hat das nichts zu tun.

    Comment by Rolf Schälike — 16.02, 2013 @ 00:03

  5. Aber die Rechtssprechung entwickelt sich immer weiter, immer weiter, immer weiter bis die ganze Welt nur noch aus Urhebern besteht

    In der Tat. Die Urheber-Lobby (auch schon ‚mal liebevoll „Content-Mafia“ genannt) hat in den letzten Jahren international ja auch eine enorme Summe für Propaganda-Kampagnen rausgeballert. Eigentlich seit Jahrzehnten, denn die Aussagen (eher und mit Verlaub: Scheißhausparloren) waren schon in den 1970er Jahren genau die gleichen wie heutzutage: Vgl. z.B. Artikel in der „Bravo“-Zeitung aus dem Jahre 1977 mit dem Titel „Leer-Cassetten sind der Tod der Schallplatte“. Beispielquelle: http://goo.gl/dVXd , Beispielzitat: „In gewisser Weise stehlen die Leute, die songs auf Leer-Cassetten aufnehmen, den Autoren und Künstlern ihr geistiges Eigentum„. Sehr lesenswert! Besonders wenn man bedenkt, daß die in den 90er Jahren mit CDs Rekordgewinne eingefahren haben.
    Da es aber in dem Zusammenhang um das Thema Zensur geht und statt Kassetten das Internet verteufelt wird, reicht es m.E. sich allein die Entwicklung seit 2001 (mit dem Aus der Ur-Version von „Napster“) anzuschauen.
    Und die ist schon krass und beängstigend genug.
    Da wurde von denen z.B. das Thema „Kinderporno“ für Zensursula instrumentalisiert, da wurde von denen Korb II UrhG diktiert, da wurde/wird von denen z.B. VDS/QuickFreeze mit Hintertürmanövern a la „Three-Strikes“ propagiert, da wurde/wird eine ganze Generation mittels (rechtsmißbräuchlichen) Massenabmahnungen kriminalisiert, da wurde/wird die schützenswerte Möglichkeit dezentral Daten auszutauschen torpediert, da wurde/wird dreist versucht ISPs vor den Karren zu spannen … und so weiter. Quasi täglich kommen neue und immer abstrusere Forderungen hinzu.

    Leute, wacht doch endlich auf! Bitte! Solche Fragen dürften m.M.n. gar nicht erst auftauchen. Gleichzeitig zeigt m.E. allein die Tatsache daß es solche Diskussionen überhaupt gibt, wie weit die Gehirne vieler Menschen schon gewaschen sind. Wenn sich wegen solch einer Bagatelle (also wegen ein paar pisseliger Bildchen von einer öffentlichen Veranstaltung) schon der EGMR im Zusammenhang mit dem Thema Meinungsfreiheit/Pressefreiheit befassen muss, dann funktionieren m.M.n. die Denkmuster einzelner Zeitgenossen anscheinend nicht mehr ganz richtig…

    If freedom of speech is taken away, then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.
    ― George Washington

    In diesem Sinne, Baxter

    Comment by Baxter — 16.02, 2013 @ 03:52

  6. Aber die Rechtssprechung entwickelt sich immer weiter, immer weiter, immer weiter bis die ganze Welt nur noch aus Urhebern besteht

    Mit diesem Satz wollte ich mehr aussagen als die wachsende Kriminalisierung der Gesellschaft durch die Content-Mafia.

    Man stelle sich nur vor, die gesamte Gesellschaft besteht nur noch aus anwaltlich geschützten Urhebern mit den Richtern und deren ausgefeilter Rechtsprechung als Wächter. Jeder fühlt sich als Künstler, jeder fühlt sich als Mittelpunkt der kreativen Welt. Jeder ist durch die Kunstfreiheit geschützt. Jeder darf alles. Es gibt keine Grenzen, außer die Grenzen der Kunstfreiheit, die kein Künstler für sich anzuerkennen bereit ist.

    In einer solchen Gesellschaft, wo jeder gegen jeden sich zu entwickeln versucht, wächst die Macht der Anwälte. Denn nur diese haben die Chance, ordentlich bei der Weiterentwicklung der immer feineren perversen Rechtsprechung zu verdienen. Die Richter werden in dieser kochenden Suppe mit lauter Urhebern die Aufgabe haben, die Herrschaftssicherung zu gewährleisten. Die Anwälte helfen den Richtern. Denn die Anwälte haben das Ohr an der Masse, genauer den Urhebern.

    So stelle ich mir etwa die Zukunft vor, aus der ich gekommen bin.

    Comment by Rolf Schälike — 16.02, 2013 @ 06:32

  7. Noch ein Beispiel für den Missbrauch des Urheberrechts.

    Bekanntlich halten sich die Anwälte für besonders kreativ, was Stänkereien, Abzocke, kriminelle Energie etc. betrifft. Einige von ihnen meine, sie seien urheberreechtolich zu schützen.

    So auch der Berliner Rechtsanwalt Dominik Höch. Er sah durch die Veröffentlichung seiner seine Antragsschrift seine Urheberrechte verletzt und beantragte eine einstweilige Verfügung. Der Berliner Richter Dr. Libau sah das anders und gab einen richterlichen Hinweis:

    Ich habe den Antragstellervertreter telefonisch darauf hingewiesen, dass der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch zweifelhaft sei, weil weder dargelegt noch ersichtlich sei, dass der streitgegenständliche Schriftsatz des Antragstellers die Schutzanforderungen It. BGH GRUR 1986, 739 – Anwaltsschriftsatz – erreicht, d.h. sich von alltäglichen Schriftsätzen „deutlich, abhebt“. Im Hinblick auf den außerdem geltend gemachten persönlichkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch sei die Gewährung rechtlichen Gehörs zu Gunsten des Antragsgegners notwendig, weil dieser Anspruch von einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung – auch der schutzwürdigen Belange des Antragsgegners – abhänge (KG Urteil vom 12.01.2007, 9 U 102/06; Beschluss vom 31.10.2008, 9 U 152/06), wofür die Gewährung rechtlichen Gehörs unerlässlich sei. Der Antragstellervertreter erklärte, dass er mit seinem Mandanten Rücksprache nehmen wolle, ob das Verfahren fortgesetzt werden soll. Er könne dies erst am Montag, 31.08.2009 mitteilen.

    RA Höch und die Anwälte der Kanzlei Schertz Bergmann sahen das anders und entschwanden nach Köln. D ort erhielten sie zunächst die gewünschte einstweilige Verfügung 28 O 598/09 – http://bit.ly/YeI8wE

    Verloren aber im Hauptsacheverfahren 28 O 721/09 .- http://bit.ly/Ynd7Zt

    Das zum Missbrauch des Urheberrechts.

    Kann eigentlich nicht § 226 (Schikaneverbot)

    Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

    greifen?

    Oder ist das einer der vielen zahnlosen Paragraphen?

    Comment by Rolf Schälike — 16.02, 2013 @ 17:14

  8. @Rolf Schälike, @all:

    Denn nur diese haben die Chance, ordentlich bei der Weiterentwicklung der immer feineren perversen Rechtsprechung zu verdienen.

    Vor ein paar Jahren hat mal jemand ein bißchen recherchiert und als Ergebnis folgende Datei mit dem Titel „Musikanwälte und der Sog der Rezession“ zusammengestellt:
    http://goo.gl/pXPHK
    Quasi als Leseempfehlung…Fakten und Hintergründe. Daß die meisten/viele dort auftauchenden Anwälte heute einschlägig als sog. „Abmahnanwälte“ bekannt sind, verwundert dann nicht mehr. Wer das unter Umständen sogar interessant fand, dem möchte ich dann gerne noch ergänzend folgendes ans Herz legen. Und zwar hat mal irgendeiner eine kleine Zeitreise (von 2001 mit dem Ende der Ur-Version von „Napster“) anhand eines Beispiels einer einschlägig bekannten Abmahnkanzlei der Musikindustrie zusammengestellt, wobei das Zusammenspiel der Beteiligten im Fokus steht. D.h. auch das Zusammenspiel mit der sog. „anti-piracy-Firma“
    http://goo.gl/vC7E0

    @Rolf Schälike:

    Die Anwälte helfen den Richtern.

    Und meiner persönlichen Meinung nach evtl. auch umgekehrt. Zum Einen siehe oben. Darauf basierend folgende Frage: Kannst du mir evtl. freundlicherweise folgendes erklären?
    1. Und zwar wurde zum 01.09.2008 Korb II UrhG, unter anderem mit dem sog. „richterlichen“ Auskunftanspruch ausgestatt, eingeführt. Das war ein Montag. Am Dienstag, den 02.09.2008 wurde von der Content-Mafia bereits der allererste Auskunftbeschluß erwirkt. Wie geht das? Bzw. geht das? Ist das realistisch innerhalb eines Tages mit allem drum und dran?
    2. Die als „Sommer unseres Lebens-WLAN“ bekannte BGH-Entscheidung aus dem Jahre 2010. Welcher Abgemahnte wäre in diesem konkreten Fall (eine (!) mp3-Datei) wohl bis vor den BGH gezogen? Wenn dem tatsächlich so war, weshalb hat man dann nie irgendetwas näheres darüber erfahren?
    Hypothetisch gefragt: Wäre das rein theoretische Gedankenspiel, sich ein „Opfer“ quasi zu kaufen um sich dadurch einfacher wohlwollende Gerichtsentscheidungen zu „besorgen“ ein völlig abwegiger Gedankengang? Also im Konjunktiv gesprochen…

    Als Randinfo: Sowohl 1. als auch 2. wurde von den gleichen Vertretern der Content-Mafia erstritten. Übrigens gleichzeitig die „Erfinder“ von „Turn Piracy Into Profit“…
    Punkt 1. hatte den Weg bzgl. „gewerbliches Ausmaß“ geebnet und Punkt 2. hatte das Thema „Störerhaftung“ verwurstet (und daß dem BGH in der Urteilsbegründung offensichtliche Fehler unterlaufen sind, war sogar mir aufgefallen. Und das will schon was heißen, denn ich bin schließlich kein Jurist sondern Dipl.-Ing.)

    Vielen Dank vorab und liebe Grüße aus Kölle, Baxter

    Comment by Baxter — 16.02, 2013 @ 20:53

  9. @ Baxter Ich beschäftige mich wenig mit Sachen, mit denen sich andere beschäftigen. Da werde ich nicht benötigt. Dazu gehören das Filesharing, die Content-Mafia, die Massenabmahnungen etc.

    Mich interessiert die Äußerungsfreiheit, die damit zusammenhängende Entwicklung der Rechtsprechung, die Zensurregeln.

    Dabei entdecke ich Zusammenhänge, die übertragbar sind auf andere Gebiete.

    Dass am Montag etwas eingeführt wird und am Dienstag schon genutzt, ist gang und gebe. Dazu gehören auch die s.g. Schubladenverfügungen.

    Dass schwache Gegner bzw. gekaufte Gegner genutzt werden, um die Rechtssprechung in Richtung Zensur weiter zu entwickeln ist ebenfalls gang und gebe. In diesem Zusammenhang ist die Rollen der Rechtsanwälte unserer öffentlichen Fernsehanstalten, der Justiziare der Mainstream-Medien zu untersuchen.

    Es läuft allerdings meist nicht so direkt ab. Ich denke, dass Rechtsanwalt Prof. Dr. Schertz sich mich vorgenommen hat in der Hoffnung, die Zensurrechtsprechung weiter zu entwickeln. Erreicht hat er allerdings das Gegenteil. Schetz hat sich einfach verschätzt. Jetzt versucht es der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger und erhält beste Unterstützung seitens der Hamburger Zensurrichter. Willkürurteile sind jetzt in Hamburg, was mich als Buskeismus-Betreiber betrifft, an der Tagesordnung. Argumente gelten einfach nicht mehr, Macht wird demonstriert. Gott sei Dank nicht seitens aller Richter. Es gibt auch gute Anwälte.

    Es ist gang und gebe, dass schwache Gegner angegangen werden, um Urteile zu erhalten, mit denen man andere Verbote erreichen kann. So ist mir z.B,.. unbekannt, dass Dr. Nikolaus Klehr mit seinem Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gegen Berichte im „stern“ vorgegangen ist.

    Es gibt auch andere Wege, schlechte Urteile zu erreichen. Wir kennen alle das Beispiel Dr. Nikolaus Klehr gegen Rechtsanwalt Markus Kompa wegen einem YouTube-Video. Die Inhalte des YouTube Videos hat sich Kompa zu eigen gemacht und außerdem sich strafbewehrt verpflichtet, das Video nicht mehr einzubinden, solange das Verbot gegenüber dem ZDF gilt. Nun hat sich das ZDF strafbewehrt in einem Teil des Videos dem Herrn Dr. Nikolaus Klehr gegenüber unterworfen. Das Ergebnis ist ein für die Internet-Gemeinschaft verheerendes Urteil, aus dem Kompa wahrscheinlich nicht mehr rauskommt. Zu behaupten, sein Anwalt Thomas Stadler hat das zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger abgesprochen, um ein schlechtes Urteil zu produzieren, wäre absurd.

    Comment by Rolf Schälike — 16.02, 2013 @ 22:41

  10. Erst mal Danke für deine Einschätzung.

    Gott sei Dank nicht seitens aller Richter. Es gibt auch gute Anwälte

    Das ist unbestritten! Und soll auch selbstverständlich gerne mal betont werden. Es gibt sehr viele hervorragende Juristen (RAs, StaA, Richter) und natürlich darf und soll man kein „über-einen-Kamm-scheren“ betreiben. Das wäre ohnehin billig und erbärmlich.
    Wir reden hier aber nun mal primär über Dinge, die offensichtlich nicht so gut laufen und weniger über Dinge, die so laufen wie es nun mal eigentlich sein sollte. Ganz klar. Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche, nur leider sind in den Fällen hier, d.h. wenn es um das Thema Rechtsprechung i.A. geht, i.d.R. die Auswirkungen direkt gravierender.

    Zu behaupten, sein Anwalt Thomas Stadler hat das zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger abgesprochen, um ein schlechtes Urteil zu produzieren, wäre absurd.

    Ich weiß zwar weder worum es dabei genau geht und auch nicht ob und wenn wer so ‚was behauptet, aber das wäre auch für mich absurd. Wenn du Lust und Zeit, kannste ja gerne nen Hinweis geben, was du genau meinst.
    Ich beschäftige mich wenig mit Sachen, mit denen sich andere beschäftigen.
    Das ist mir schon klar. Meine Intention war es eher darzulegen, wie sehr das Ganze Thema im Grunde verklüngelt ist. Fakt ist nun mal, daß im Bezug auf das UrhG und die aggressive Lobby-Arbeit Richtung Gesetzgebung nun mal die „Großen“ die treibende Kraft sind. Denen geht es z.B. doch gar nicht darum, ob z.B. ein Kind eine mp3-Datei runterlädt. Mumpitz! Aufwand und Nutzen stünden in keinem Verhältnis. Das wird alles instrumentalisiert um entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen. Ist ja auch super für die, denn die Allgemeinheit kapiert das ja im großen und Ganzen gar nicht was das alles bedeutet und sehen nicht die Zusammenhänge zu Themen, wie beispielsweise Zensursula, VDS, ACTA und Co. D.h. dazu gehört auch „dein“ Thema Zensur. Die Lobby hat schließlich jahrelang intensivste Propaganda-Kampagen („Gehirnwäsche“) gefahren, damit die Allgemeinheit eben nicht darüber genauer nachdenkt. Nach dem Motto: „Was interessieren mich diese Raubkopierer, sind die doch selbst Schuld. Diese Kostenloskultur ist schlimm, die armen Künstler… Das Internet ist doch kein rechtsfreier Raum..Bla Bla Bla… „. Das übliche Geschwätz eben. 1:1 von der Lobby, die nun mal als Medienbranche an der meinungsmachende Quelle sitzt, übernommen.

    Und darum ging es mir im Wesentlichen einfach nur, d.h. man darf das Thema m.E. zwischendurch ruhig gerne auch mal im Gesamtkontext betrachten. So tauchen bei den von mir genannten Protagonisten auch „alte Bekannte“ aus der Dialer- und Abofallen- Abteilung auf.
    Kurzum: Zwischendurch mal über den Tellerrand zu blicken schadet m.M.n. nicht. Sonst wird man mit der Zeit nämlich evtl. etwas betriebsblind, sozusagen… ;-)

    Auch wenn die von dir genannten Herrschaften nichts primär mit den von mir genannten zu tun haben, so sind diese dennoch letzten Endes Nutznießer und in meinen Augen trittbrettfahrende Schmarotzer des Ganzen. Diese „Grundstimmung“ an einzelnen deutschen Gerichtsstandorten hat doch schließlich nicht ein Einzelner, wie z.B. ein Dr. K., geschaffen. Genausowenig haben die die Gesetze (mit)geschrieben. Zudem gehen „die“ doch allesamt gerne z.B. nach Hamburg, Köln oder München. Und wäre dabei dann die Rechtsgrundlage von vornerein nicht so einseitig bzw. so schwammig (z.B. diese embedded Geschichten), hätten es solche einzelnen Richter m.E. auch nicht ganz so leicht (wobei es einzelne „bekloppte“ Richter, die sich besser nen anderen Job gesucht hätten, wohl leider immer geben wird. Das ist überall leider so und hat dann m.E. auch mehr mit der individuellen Persönlichkeit zu tun. Sei es z.B. ein Hr. B. aus Hamburg oder eine Fr. R. aus Köln…). Das mag vielleicht naiv sein, ich weiß es nicht.

    Jedenfalls entwickelt sich sich für mich persönlich aus obigem die Frage, ob es sinnvoller ist die Symptome oder die Ursachen zu bekämpfen? Um das bildlich auszusrücken: Den einzelnen StaSi-Beamten bekämpfen oder das verantwortliche Regime? Ich für meinen Teil bin zu dem Schluß gekommen die Finger dann lieber in die Wunde an der Wurzel zu legen, auch wenn das eher so ist wie auf Rosinante zu reiten oder zu versuchen den Marmorblock den Berg hinaufzurollen. Dessen bin ich mir natürlich vollstens bewusst. Allerdings kann ich so für mich selbstvwenigstens morgens besser in den Spiegel gucken… M.M.n. reichen nämlich einmal GeStaPo und einmal StaSi!

    In diesem Sinne noch einen schönen Sonntag und liebe Grüße aus Kölle, Baxter

    Comment by Baxter — 17.02, 2013 @ 15:29

  11. Nachtrag: Ich habe leider vergessen diesen Satz von Rolf Schälike in meinem vorherigen Beitrag als Zitat zu formatieren (kurz nach dem 2. Zitat):
    Ich beschäftige mich wenig mit Sachen, mit denen sich andere beschäftigen.„.
    Pardon…

    Comment by Baxter — 17.02, 2013 @ 15:35

  12. @Baxer Der Gesamtzusammenhang besteht darin, das wir in einer Raubgesellschaft leben, in der Lug und Betrug zum Geschäftserfolg, zu mehr Steuereinnahmen für den Staat etc. führen.

    Das immer mehr, immer schneller, immer weiter, möglichst sofort führt dazu, dass Menschen eines ganz bestimmten Typs, insbesondere Psychopathen und Wahnsinnige das Sagen bekommen und auch haben.

    Meinungsfreiheit ist dabei der zentrale Punkt, ohne der nichts zu machen ist. Verantwortlich für den Schlamassel sind sehr konkrete Menschen, wie die da oben so auch wir da unten.

    Das ist mein Thema, es berührt alle anderen Bereiche.

    In den Auseinandersetzungen geht es um sehr konkrete Sachen, Formen, Tricks etc. Ich versuche im Äußerungsrecht an die Spitze zu kommen, auch als Nichtanwalt. Das genügt mir. Zu mehr bin ich nicht in der Lage.

    Comment by Rolf Schälike — 17.02, 2013 @ 16:38

  13. Meinungsfreiheit ist dabei der zentrale Punkt

    Absolut! 100% d’accord!

    Ich versuche im Äußerungsrecht an die Spitze zu kommen, auch als Nichtanwalt. Das genügt mir.

    Wünsche dir dabei gute Nerven, viel Kraft und natürlich viel Erfolg!

    Damit verabschiede ich mich auch an dieser Stelle mit folgendem Zitat von George Orwell:
    If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear

    Tschüß & bis demnächst mal wieder, Baxter

    Comment by Baxter — 17.02, 2013 @ 19:53

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