Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.2.13

Fall Mollath: Weiter nichts Neues aus der Anstalt

Seit einiger Zeit ist der Wiederaufnahmeantrag von Mollaths Verteidiger Strate öffentlich bekannt, der sich wie eine Fehlerchronik der Justiz liest. Mich hat daran allerdings etwas verwundert, dass sich der Antrag explizit auf das Beweis- und Aktenmaterial beschränkt, das dem Landgericht Nürnberg-Fürth bei seinem Urteil am 8.8.2006 zur Verfügung stand oder bei ordnungsgemäßer Aufklärung schon damals hätte zur Verfügung stehen können. Im Zentrum des Antrags steht deshalb der Vorwurf der vorsätzlichen Rechtsverletzung durch Gericht und Sachverständige, während betont wird, dass die neuen Erkenntnisse, die die Staatsanwaltschaft Regensburg gewonnen hat, bewusst nicht verarbeitet wurden, weil sich der Verteidigerantrag als Ergänzung des zu erwartenden staatsanwaltlichen Antrags versteht. Der Schuss könnte natürlich nach hinten losgehen, sollte die Staatsanwaltschaft doch keinen Wiederaufnahmeantrag stellen. Zumal mir etwas der Glaube daran fehlt, dass ein Gericht dem seinerzeit entscheidenden Gericht tatsächlich Rechtsbeugung attestieren wird.

Lesenswert ist auch der Blogbeitrag von Henning-Ernst Müller, der offenbar Einsicht in die Akte hatte und zu dem Schluss kommt, dass in dem Verfahren derart viele und so erhebliche Fehler gemacht worden seien, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden könne.

Oliver Garcia befasst sich in einem neuen Blogbeitrag mit der Rolle des Gutachters Klaus Leipziger und legt auch juristisch überzeugend dar, weshalb man dessen maßgebliches Gutachten als fehlerhaft und nicht tragfähig einschätzen muss. Das bestätigt meine bereits vor einiger Zeit hier vertretene Ansicht.

Ganz unabhängig davon, ob die Voraussetzungen eines Wiederaufnahmeverfahrens vorliegen oder nicht, ist mittlerweile wohl mehr als deutlich, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung zu keinem Zeitpunkt in ordnungsgemäßer und rechtsstaatlicher Art und Weise festgestellt wurden. Und das kann und muss bei der Frage der Fortdauer berücksichtigt werden.

Je mehr Fakten und Details bekannt werden, umso stärker erinnert der Fall Mollath allerdings an „Einer flog über das Kuckucksnest“ und weniger an ein rechtsstaatliches Verfahren.

posted by Stadler at 22:13  

36 Comments

  1. Vielen Dank für das Hochholen des Themas. Ich war schon besorgt, es wäre von den anderen Säuen aus dem Dorf gejagt worden obwohl es täglich durch dasselbe getrieben gehört. Man könnte vermuten die CSU sitzt das wohl erstmal aus? Gibt es keine anderen Möglichkeiten den Herrn Mollath aus der Psychiatrie zu befreien?

    Comment by Hucki — 26.02, 2013 @ 01:29

  2. Zur Ergänzung, bei telepolis gab es gestern ein Interview mit Mollaths Verteidigerin: http://www.heise.de/tp/artikel/38/38632/1.html

    Comment by Roland — 26.02, 2013 @ 02:05

  3. Man fühlt sich an die ehemalige Sowjetunion erinnert die nach alledem was ich darüber lesen konnte, Kritiker der bestehenden politischen Verhältniisse aufgrund ihrer Kritik als Feinde definiert und zur „geistigen Heilung“ in die Psychatrischen Kliniken gezwungen hat.

    Wer sind die Feinde von Mollath, etwa auch die hier regierende politische Klasse??

    Comment by fatwa — 26.02, 2013 @ 08:36

  4. Lakotta´s Artikel scheint wohl gewirkt zu haben, auch wenn Oliver Garcia ihn gepflegt und leichthändig auseinander nimmt und sich höchst anständig mit der Schreiberin auseinandersetzt: Zitat“Es ist nicht Aufgabe der Presse, aus grundsätzlichen “staatstragenden” Motiven heraus abzuwiegeln und eine “Weitergehen-es-gibt-hier-nichts-zu-sehen”-Politik zu betreiben.“

    In meinen Augen ist das genau was betrieben wird und solange sich Tintensklaven für diese „Politik“ einsetzen, wird an der Meinungsbildung manipulierend gedreht. Genauso sachlich nimmt Garcia den Zeit Artikel auseinander und zeigt was die drei Damen dort für Fehler begingen. Es bleibt trotzdem nur ein guter Versuch diese zwei Artikel in den wichtigsten Wochenzeitschriften, zu relativieren. Ich denke sie haben ihre „Funktion“ erfüllt und jetzt gilt es den dadurch verursachten Schaden zu beheben.

    Comment by Hucki — 26.02, 2013 @ 09:35

  5. Sehr geehrter Herr Stadler,

    mich persönlich betrübt die Untätigkeit des StVK.
    Trotz neuer Beweise für eine Realitätsüberprüfung des Wahnes, setzen die keinen neuen Termin an.
    Ich vermisse die Möglichkeit einer Untätigkeitsbeschwerde schmerzlich.

    Gestatten Sie mir bitte folgende Prognose.
    Ein mündliches Neuverfahren wird nicht eröffnet und die Massnahme aufgrund der überwiegenden Beweise möglichst begründungslos aufgehoben.

    Das war es dann mit Aufklärung…und JMin Merk wird es als Sieg des Rechtsstaates feiern

    Comment by astro — 26.02, 2013 @ 11:45

  6. Selbst wenn kein Wiederaufnahmeantrag der StA kommen sollte – was ich bezweifle, weil das Frau Merk sehr beschädigen würde – so enthält Herrn Strates Antrag mMn mehr als genug Begründung und beschränkt sich weise auf Tatsachen, die damals schon vorlagen bzw. vorliegen hätten können, weil gerade das allein die Rechtsbeugung beweist (sein Ziel war es ja nachzuweisen, dass die damalige StrK, v.a. ihr Vorsitzender, sehenden Auges Rechts verletzt hat).

    Comment by SoWhy — 26.02, 2013 @ 12:28

  7. Ich meine, dass Garcia sich zum Gutachten Leipziger sehr weit aus dem Fenster lehnt. Das schriftliche Gutachten kennt er offenbar nicht, mit Ausnahme der Bruchstücke im Wiederaufnahmeantrag. Ansonsten zitiert er das, was Leipziger laut Urteil des LG in der Hauptverhandlung gesagt haben soll. Zum einen ist der Inhalt des (mündlichen) Gutachtens im Urteil recht komprimiert wieder gegeben, zum anderen zeigt Strate diverse inhaltliche Mängel des Urteils auf. Ob man daher eine vernichtende Kritik an einer Person auf diese dünne Basis stützen sollte, wenn man sich selbst ins Gewand des „Ritters des Rechts“ kleidet?

    Comment by klabauter — 26.02, 2013 @ 12:30

  8. Sie enttäuschen einmal mehr, klabauter. Sie haben eine sehr kritische Ader und das ist gut so. Aber einmal möchte ich erleben, daß Ihr Scharfsinn und die Kraft Ihrer Argumente sich wenden gegen einen Fehler, der in einem Justizverfahren geschehen ist (und noch weiter geschieht). Warum vergeuden Sie Ihre Talente mit dem Klein-Klein des Nörgelns gegen Fehler, die Sie in Beiträgen zu entdecken meinen? Warum müssen Sie sich so unter Wert verkaufen?

    Zu Ihren Bedenken: Es hat schon etwas witziges und originelles, wenn Sie überlegen, ob die Mängel des Urteils nicht nur eine Ungerechtigkeit gegenüber Mollath, sondern auch eine Ungerechtigkeit gegenüber Leipziger darstellen. Das Amtshaftungverfahren wird erweisen, ob Leipziger in diesem Sinne tatsächlich Opfer Brixners geworden ist. Aber eines werden Sie zugeben: Die vernichtende Kritik, die Mollath mit dem Urteil erfahren hat, war auf wesentlich dünnere Basis gestützt. Und glauben Sie mir: Meine Kenntnisse von dem Gutachten gehen über das hinaus, was Sie annehmen.

    Comment by O. García — 26.02, 2013 @ 13:23

  9. @O.G.:
    Die Fehler im Verfahren suchen Sie, Herr Strate, Prof. Müller und Frau Wolff sowie viele andere, die sich aus dem einen oder anderen Grund dazu berufen fühlen, abgesehen davon, dass es hier nicht um Ihre Kritik am Verfahren geht, sondern um Ihre Kritik an zwei Personen. Von daher sehe ich keine Notwendigkeit, mich in diesen bereits gut bestückten Kreis einzureihen.
    Ich halte es jedenfalls für sehr bemerkenswert, dass ein Teil diese Kritiker/Unterstüzterkreises (Prof. Müller möchte ich da ausnehmen) sich leider nur zu ungerne sachlich mit „Gegenkritik“ auseinandersetzen möchte, sondern gleich ad personam geht und einem gerne auch das Wort im Mund umdreht („Mängel als Ungerechtigkeit gegenüber Leipziger“ steht in meinem Beitrag nirgendwo, weder explizit noch sinngemäß). Wie man im beck-blog lesen kann, wurden Sie selbst sogar angefeindet wegen Ihrer Abmilderung der Kritik an Frau Lakotta.

    Wenn es um die Faktenlage geht, verweist man dann dunkel wabernd auf weitergehende Kenntnisse von dem betreffenden Gutachten und auf vermeintlich arkanes Herrschaftswissen.

    Wo wir schon bei Herrschaftswissen sind: bei Ihrer Kritik an Brixner (und an seinem durchaus sehr kritikwürdigen Urteil) kolportieren Sie das bislang immer noch nirgendwo belegte Gerücht, dass Brixner beim Finanzamt angerufen haben soll. Das war bislang eine Meldung der Nürnberger Nachrichten, von allen abgeschrieben, aber ohne dass jemand irgend eine Quelle oder sonst einen Beleg für diese Behauptung erbracht hätte. Haben Sie da auch Kenntnisse, die über meinen Wissenshorizont hinausgehen?

    Comment by klabauter — 26.02, 2013 @ 14:04

  10. Keine Sorge, auf die Staatsanwaltschaft Regensburg ist zu 110 Prozent Verlass! http://www.regensburg-intensiv.de/ Die haben alles im Griff.

    Comment by Neulich — 26.02, 2013 @ 15:16

  11. @klabauter, noch ein freundlicher Versuch, auf Sie einzugehen:

    Die Fehler im Verfahren suchen Sie, Herr Strate, Prof. Müller und Frau Wolff sowie viele andere, die sich aus dem einen oder anderen Grund dazu berufen fühlen

    Welcher war noch einmal Ihr Grund, mit umgekehrter Tendenz alles auf Fehler in der Kritik abzuklopfen? Wenn Sie, wie Sie sagen, das Urteil sehr kritikwürdig finden, dann gehen Sie mit gutem Beispiel voran und kritisieren Sie es öffentlich in einer Weise wie man es kritisieren sollte (im Unterschied zu unserer schlechten Kritikweise).

    , abgesehen davon, dass es hier nicht um Ihre Kritik am Verfahren geht, sondern um Ihre Kritik an zwei Personen. Von daher sehe ich keine Notwendigkeit, mich in diesen bereits gut bestückten Kreis einzureihen.

    Gewissermaßen: Sie möchten nicht mit der „Masse“ mitlaufen? Suchen ein Alleinstellungsmerkmal?

    Ich halte es jedenfalls für sehr bemerkenswert, dass ein Teil diese Kritiker/Unterstüzterkreises (Prof. Müller möchte ich da ausnehmen) sich leider nur zu ungerne sachlich mit “Gegenkritik” auseinandersetzen möchte,

    Haben Sie ein Beispiel, wo ich mich nicht mit Gegenkritik auseinandergesetzt habe? Ich habe, wie sie vielleicht gesehen habe, zwei Beiträge zur Medien-„Gegenoffensive“ Mitte Dezember geschrieben und mich in den diversen Blogkommentarspalten geduldig zu den Feinheiten geäußert, die in einem Beitrag keinen Platz haben.

    sondern gleich ad personam geht und einem gerne auch das Wort im Mund umdreht (“Mängel als Ungerechtigkeit gegenüber Leipziger” steht in meinem Beitrag nirgendwo, weder explizit noch sinngemäß).

    Nicht sinngemäß? Jetzt hören Sie aber auf. Wie ist denn Ihr Satz „Zum einen ist der Inhalt des (mündlichen) Gutachtens im Urteil recht komprimiert wieder gegeben, zum anderen zeigt Strate diverse inhaltliche Mängel des Urteils auf.“ sonst zu verstehen?

    Wenn es um die Faktenlage geht, verweist man dann dunkel wabernd auf weitergehende Kenntnisse von dem betreffenden Gutachten und auf vermeintlich arkanes Herrschaftswissen.

    Genau das passiert, aber doch nur von Seiten der „Justiz-Unterstützerkreises“: Lakotta mit ihrem buchstäblich aus dem Nichts (nicht einmal aus den Akten) auftauchenden Ziegelstein und die ungenannt gebliebene Stimme aus der Justiz, die hier zitiert wird: http://cdn-storage.br.de/mir-live/MUJIuUOVBwQIb71S/iw11MXTPbXPS/_2rc_H1S/_-iS/_AFy9-xd/e69171a6-0ca2-4d34-94da-6c81f6ae8bfd_3.mp3 ([2:30] „unter der Hand“ geben gegenüber den Medien Justizkreise an, daß es noch mehr Beweise gegen Mollath gebe).

    Wo wir schon bei Herrschaftswissen sind: bei Ihrer Kritik an Brixner (und an seinem durchaus sehr kritikwürdigen Urteil) kolportieren Sie das bislang immer noch nirgendwo belegte Gerücht, dass Brixner beim Finanzamt angerufen haben soll. Das war bislang eine Meldung der Nürnberger Nachrichten, von allen abgeschrieben, aber ohne dass jemand irgend eine Quelle oder sonst einen Beleg für diese Behauptung erbracht hätte. Haben Sie da auch Kenntnisse, die über meinen Wissenshorizont hinausgehen?

    Sie werden erfreut sein, daß ich es genau so sehe wie Sie. Genau das prangere ich in dem Teil meiner Beitragsserie an, der sich mit Beate Merk befaßt (der Beitrag war als erster Teil geplant, kommt aber später, weil ich wegen des nun vorliegenden Wiederaufnahmeantrags Brixner und Leipziger vorgezogen habe). Merk hat sich seit dem Tag der Anordnung des WA-Verfahrens auf diesen angeblichen Anruf gestützt (zum Beispiel hier: http://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/aktuelles/). Sehr seriös ist das nicht. Aber es m.E. hat einen tieferen Grund, den ich ansprechen will.

    Comment by O. García — 26.02, 2013 @ 15:46

  12. Vieleicht sollten die Bürger mal eine Intressengemeinschaft Operative Psychologie gründen und dann FEUER.
    ICH HABE NOCH KEIN GESETZ DAGEGEN GEFUNDEN (warum wohl ?)

    Comment by FEUER — 26.02, 2013 @ 15:46

  13. Mollath ist kein Einzefall, was Willkürurteile betrifft.

    Dr. Ulrch Brosa hat nach fast 6 Jahren erreicht, dass das OLG Frankfurt mit Urteil 1 Ss 408/12 v. 29.01.2013 festgestellt hat:

    – die Urteile des Amtsgerichts Marburg (Schulte) vom 25.7.2007 und des Landgerichts Frankfurt am Main (Stüber) vom 13.8.2012

    – und sogar des 2.Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt (Gürtler) vom 3.3.2009 niemals hätten gefällt werden dürfen.

    Keine der zugehörigen Verhandlungen hätte stattfinden dürfen, so dass Dr. Brosa nicht einmal richtig angeklagt worden ist.

    Ein Freispruch kam deshalb nicht in Frage. Alerdings ist die Kostenregelung wie bei einem Freispruch.

    Quelle:

    http://bloegi.wordpress.com/2013/02/10/meineid-mirko-endgultig-geplatzt/

    Comment by Rolf Schälike — 26.02, 2013 @ 15:47

  14. Mauern, Maulkorb, Machtspiele… der Fall Mollath

    http://patrick-linnert.de/2013/02/26/mauern-maulkorb-machtspiele-der-fall-mollath/#.USzVNQr12bI.twitter

    Comment by Rubi — 26.02, 2013 @ 17:05

  15. ich bewundere hier und dort einiges!

    bestimmt verfolgen wesentlich mehr Interessierte die verschiedenen Ausführungen ohne sich zu äussern.

    der grosse katsch kommt sicher ;)

    Comment by Flo involved reader — 26.02, 2013 @ 19:46

  16. Meine Prognose:

    Strate fällt mit seinem Antrag hintenrüber, da eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

    Dann hebt die StVK die Anordnung des Maßregelvollzugs auf und Mollath kann draußen als Märtyrer abgefeiert werden.

    Damit ist dann die Luft aus der Sache raus und alle geifern nur noch nach Interview mit Mollath. Der Antrag der StA wird, sofern gestellt, irgendwann zurückgenommen und der Sack ist zu.

    Aus die Maus!

    Comment by Spacko — 26.02, 2013 @ 20:11

  17. Kann mir, als Laie, jemand mal erklären, warum Mollath immer noch einsitzt? Bei all den Zweifeln und offensichtlichen Unsauberkeiten in dem Fall? Das wäre nett.

    Comment by Richard — 27.02, 2013 @ 15:00

  18. Anwältin zeigt sich empört und fragt, „wann endlich nach Gesetz und Recht entschieden“ wird

    http://www.heise.de/tp/artikel/38/38660/1.html

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-ermittlungen-gegen-amtsrichter-und-chefarzt-abgelehnt-1.1611373

    Comment by Rubi — 27.02, 2013 @ 15:23

  19. Strate gab in der Pressemitteilung außerdem bekannt, dass er heute Beschwerde gegen die Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft eingelegt habe. Die Einstellungsverfügung genauso wie seine Beschwerden sollen ab heute Abend unter http://www.strate.net einsehbar sein.

    Comment by Rubi — 27.02, 2013 @ 15:28

  20. Presseerklärung von RA Strate

    http://www.gustl-for-help.de/download/2013-02-27-Strate-Mollath-Presseerklaerung.pdf

    Comment by Rubi — 27.02, 2013 @ 17:05

  21. Ich denke, das ist eine klare Botschaft, unheilvoll allemal.
    Der Delinquent wird offensichtlich als Spielball benutzt, die „Tritte“ werden ihm alles kosten. Es soll offenbar ein Exempel an ihm statuiert werden,
    Ich bin gespannt, ob nur in Bayern oder in ganz Deutschland z.B. in Hanburg. Der „rasende“ Gerichtsreporter dort, spürt vielleicht schon ein laues Lüftchen. Wenn der Sturm losbrechen sollte, dann weiß man Bescheid in Hamburg, nicht wahr.

    Comment by Stupido — 27.02, 2013 @ 18:36

  22. Sehr geehrter Stadler,
    soweit Sie behaupten:

    „Je mehr Fakten und Details bekannt werden, umso stärker erinnert der Fall Mollath allerdings an “Einer flog über das Kuckucksnest” und weniger an ein rechtsstaatliches Verfahren.“

    passt Ihr Vergleich NICHT ganz, da Jack Nicholson als R.P. McMurphy in „Einer flog über Kuckucksnest“ sich hat FREIWILLIG (!) in die „Klapse“ einliefern lassen, um dem Gefängnis zu entgehen. Dieses wichtige Detail trifft aber auf Gustl Mollath nicht zu.

    Vielmehr ist „Einer flog über Kuckucksnest“ – wenn Sie sich mit dem wahrlich sehr guten Film intensiver beschäftigt haben – als Kritik an der Gesellschaft zu sehen, wobei das Irrenhaus die Gesellschaft selbst darstellt.

    Es gibt von arte ein sehr gutes „Making-of“ aus dem Jahr 2010/2011, wo der Dreh des Films nach über 35 Jahren nochmal beschrieben und analysiert wird. Auch der damals sichtlich schwerkranke Michael Douglas, der Produzent des Films gewesen ist, kommt in dem „Making-of“ zu Wort.

    Also:
    Vergleichen Sie R.P. McMurphy bitte nicht mit Gustl Mollath, wohl aber ein Vergleich des „Irrsinns der deutschen Justiz“ mit dem Irrsinn in dem Irrenhaus von „Kuckucksnest“ ist sehrwohl angebracht !!

    Aber auch die Verantwortlichen in der deutschen Justiz gehören NICHT in die Klapse, sondern ins Gefängnis, denn sie wissen sehrwohl, was sie tun.

    Comment by Rainer Hoffmann — 28.02, 2013 @ 06:22

  23. Richtige Adresse der Presseerklärung: http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-2013-02-27.pdf

    Comment by Walter Keim — 28.02, 2013 @ 20:07

  24. Interessante Frage an Dr. Beate Merk auf abgeordnetenwatch.de über ihre Mitwirkung im Fall Mollath – jetzt Antwort abonnieren http://tinyurl.com/cw5453u

    Comment by Walter Keim — 1.03, 2013 @ 13:25

  25. Nachfolgender Leserbeitrag der sz-online stimmt mich optimistisch. Allerdings nur, wenn es Gustl Mollath bis vor das BVerfG schafft. Andernfalls….

    „…………..Bayerische Gerichte (vorliegend das Landgericht München I) haben tatsächlich ein Problem mit der Deutschen Verfassung wie nachfolgende aktuelle Entscheidung des BVerfG zeigt:

    „…Die angegriffene Kostenentscheidung verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot. Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht…“

    Es ist davon auszugehen, dass dieses Urteil nur die Spitze eines Eisberges ist. Wieviele Urteile dieser Gerichte werden hingenommen, weil der Geschädigte keinen Rechtsanwalt findet, der sich mit dem Gericht „streiten“ will bzw. aufgrund Fehlleistung des Rechtsanwalts gar nicht erst zum BVerfG durchkommt. Wieviele Bürger verzichten von vorneherein auf ihr Rechtsschutzbedürfnis weil der Gerichtsweg ohnehin als aussichtslos und nur kostenverursachend bekannt ist?!

    Das vollständige Urteil ist unter http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20101108_1bvr159510.html
    nachzulesen. Es lohnt sich…………….“

    Der Beitrag ist unter http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayerischer-landtag-mollath-und-die-rolle-des-richters-1.1612571?commentspage=all:4:#comments zu ereichen.

    Comment by Optimist — 1.03, 2013 @ 16:28

  26. Mit seinen Politik- Justiz- Polizei-Skandalen hat sich Bayern bereits rechts außen ins Abseits gesetzt. Leider kann man das Bundesland, welches zunehmend ein Problem in der EU darstellt, vom Rest Deutschlands nicht abspalten. Ganz Deutschland leidet unter dem Ruf, den uns die Lederhosen in der Welt verschaffen.

    Es ist zum Kotzen!

    Comment by Winni — 1.03, 2013 @ 17:52

  27. Warum sitzt der Mann eigentlich noch ein? Wie lange dauert dessen Haft in der Klapse? Straftäter hätte man aufgrund zahlreicher Mängel des Verfahrens zwischenzeitlich aus der Haft entlassen. In der Klapse sieht das anscheinend anders aus. Vor allem dann, wenn sich ein krimineller Richter, kriminelle Ärzte/Gutachter und kriminelle Politiker einig sind.

    Das Dritte Reich läßt grüßen!

    Heil Bayern!

    Comment by Winni — 1.03, 2013 @ 18:26

  28. Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern Geltung verschaffen

    Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die Unterbringung Mollaths zur Beobachtung nach § 81 StPO – sowohl was ihre Anordnung als auch ihre Durchführung betrifft – erreiche nicht nur die Strafbarkeitsschwelle nicht, sondern sie sei sogar rechtmäßig gewesen.

    Damit verabschiedet sich Bayerns Justiz vom Geltungsbereich der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts über die Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach § 81 StPO, in dem der Angeklagte die Zusammenarbeit mit dem psychiatrischen Sachverständigen verweigert (siehe BVerfG, 2 BvR 1523/01 vom 9.10.2001).

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ihren Ermittlungsauftrag vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz erhalten. Auch die jetzt ergangene Verfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg wird mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz abgestimmt und von ihr gebilligt worden sein.

    Werden Sie Herr Ministerpräsident Justizminister Dr. Merk – wie schon einmal – auf einen besseren Weg helfen um diesmal Bayern zurück in den Geltungsbereich der Rechtsprechung des des Verfassungsgerichts zu führen?
    http://t.co/s1NQin4gux

    Comment by Walter Keim — 2.03, 2013 @ 06:44

  29. Fall Mollath „M. = Spinner“

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-m-spinner-1.1614370

    Comment by Rubi — 3.03, 2013 @ 18:06

  30. Fall Mollath: Generalstaatsanwalt soll gegenüber Rechtsausschuss gelogen haben http://www.heise.de/tp/blogs/8/153857

    Comment by Walter Keim — 5.03, 2013 @ 09:11

  31. Zu den Tatsachen und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zurückkehren http://t.co/mlXz1qRZnj

    Comment by Walter Keim — 7.03, 2013 @ 05:21

  32. Wir sind einer Vielzahl kleiner Tyrannen und Unterobrigkeiten ausgeliefert!

    Wer Recht begehrt, stört durch den damit verbundenen Arbeitsaufwand die Entscheidungsträger wie Beamte und Richter. Nach meinen Erfahrungen suchen die Amtsträger immer wieder nach Möglichkeiten, Rechte willkürlich zu verweigern. Neid, Missgunst und Kumpanei sowie Sadismus (vgl. z.B. Milgram-Experiment) werden gepflegt. Ich habe gegen (strafrechtlich verurteilte) Rechtsbrecher meist keine Rechte bekommen. Rechtliches Gehör und die auch im Internet veröffentlichte höchstrichterliche Rechtsprechung wurden immer wieder übergangen. Richter stellten sich einfach blind und taub und hielten zusammen. Rechtsmittel gibt es zwar viele, aber da die Obrigkeiten zusammen halten, wird man mit den Rechtsmitteln in die Irre geleitet. Von den angeblich rechtsstaatlichen Organen der Rechtspflege bin ich z.B. nach Schäden durch Rechtsbrecher noch weiter angeschmiert und abserviert worden. Gesetze, die Rechtsprechung und die Verfassungsgerichte haben überwiegend nur Propagandacharakter. Die Erhöhung der Anzahl von Obrigkeiten, z.B. durch Erhöhung der Rechtsmittel und die Menge der Parlamentarier hat nichts gebracht. Cesare Beccaria, ein Zeitgenosse von Montesquieu, meinte sogar, es sei besser, einen absolut regierenden Landesherrn zu haben, als wenn der Bürger als Sklave auslegungswütiger Richter einer Vielzahl „kleiner Tyrannen und Unterobrigkeiten“ ausgeliefert sei.
    Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert. (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/ ). Wir haben keinen Rechtsstaat! (vgl. z.B. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 )
    Unsere Obrigkeiten können freilich nicht zugeben, dass wir keinen Rechtsstaat haben, weil sie ja dann auch keine rechtmäßigen Vertreter des Volkes sind bzw. sie würden damit den Ast, auf dem sie sitzen, absägen! Der Rechtsstaat befindet sich mitten in der Auflösung und was wir bekommen ist noch viel schlimmer als die STASI und die GESTAPO zusammen, so Prof. Albrecht. http://politikforen.net/showthread.php?131970-Die-deutsche-Polizei-l%C3%B6st-sich-immer-mehr-vom-Rechtsstaat .

    Comment by Menschenrechtsaktivist — 7.03, 2013 @ 16:54

  33. Aufforderung an CSU in Abgeordnetenwatch: Zu den Tatsachen, zur Wahrheit und Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zurückkehren: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-11301–f373430.html#q373430

    Comment by Walter Keim — 7.03, 2013 @ 18:27

  34. Schon Shakespear schreibt in seinem Hamlet „Der Wahnsinn der Reichen und Mächtigen darf nicht ohne Wache gehen.“

    Die Justizministerin ist eine Lügnerin, die Klickenwirtschaft reicht bis in die höchsten Politischen Kreise. Es ist überfällig Herrn Mollath sofort frei zu lassen und die Protagonisten dieser Schmierenkomödie selber einzuknasten, beim Staatsanwalt angefangen über den Richter bis zur Justizministerin. 2013 ist Wahljahr, da wird alles getan diesen Fall möglichst lange zu behindern. Die Beteiligten, die Parteibücher haben, werden ihrer Partei keinen Gefallen tun wenn dieser Justizskandal endgültig Explodiert. Mich persönlich würde es nicht wundern wenn Bayrische Politgrößen in diesen Sumpf mit verstrickt sind.

    Comment by DarkSymphonie — 13.03, 2013 @ 07:34

  35. Fall Mollath: Staatsanwaltschaft beantragt Wiederaufnahme
    Verteidiger hält baldige Freilassung seines Mandanten für möglich
    http://www.heise.de/tp/blogs/8/153951

    Comment by Walter Keim — 20.03, 2013 @ 09:41

  36. Sehr geehrte Damen und Herren,

    mir scheint, die vielen Kommentatoren etc. der letzten Tage, die sich mit den kaltgewordenen Füßen der Justizministerin
    befassen, übersehen, dass sich die Dame ein Ei gelegt hat:

    Mollaths Unterbringungsdauer sei unverhältnismäßig.

    Für einen gestörten und gefährlichen Menschen ist keine Unterbringungsdauer zu lang. Wenn er eine klare Gefahr darstellt, sind auch 20 Jahre nicht zuviel, auch 30 Jahre nicht.

    Unverhältnismäßig kann die Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus nur sein, wenn Mollath da eigentlich nicht reingehört hat.
    Auf welche Verhältnismäßigkeit mag sich die Dame beziehen?

    Kurz: Die Worte der Ministerin verraten, dass sie selbst von einer Art Strafersatz ausgegangen ist – nicht vom erforderlichen Schutz der braven Bürger. Die Ministerin hat sich eine Art Freudschen Versprecher geleistet.

    Mit freundlichem Gruß
    Franz Pils

    Comment by Franz P. — 3.07, 2013 @ 19:47

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