Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.2.13

Erneute Vorlage an den EuGH wegen Vorratsdatenspeicherung

Die Österreicher erweisen sich gerade als besonders kritisch gegenüber der Vorratsdatenspeicherung. Nach dem dortigen  Verfassungsgerichtshof hat auch die östereichische Datenschutzkommission dem EuGH die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtscharta vereinbar ist.

Auch wenn die Datenschutzkommission nach österreichischem Recht Gerichtsqualität hat, könnte ihre Antragsberechtigung zweifelhaft sein, weil der EuGH im letzten Jahr festgestellt hat, dass er der Kommission an der für Datenschutzbehörden notwendigen Unabhängigkeit fehlt.

Die Vorlagefrage der DSK ist sehr spezifisch und zielt auf die Vereinbarkeit der Richtlinie mit Art. 8 Abs. 2 S. 2 der Grundrechtscharta der EU ab. Dort heißt es:

Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

Hintergrund der Vorlage ist ein Beschwerdeverfahren in dem ein Kunde eines Mobilfunkbetreibers Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Vorratsdaten verlangt hat. Die Richtlinie sieht allerdings vor, dass eine Auskunft über Vorratsdaten besonders ermächtigten Personen vorbehalten ist.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hatte deutlich weitergehende Vorlagefragen formuliert, was beim Kollegen Lehofer ausführlich erläutert wird.

posted by Stadler at 18:04  

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