Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.2.13

DJ’s sollen an die GEMA zahlen, wenn sie einen Track kopieren, bevor sie ihn spielen

Dass die GEMA für die „Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires auf  Tonträger oder Bildtonträger, die ausschließlich zur Verwendung bei öffentlicher Wiedergabe Dritter bestimmt sind“ Geld möchte, ist nicht neu. Bislang wurde dafür allerdings beim Veranstalter ein pauschaler Aufschlag erhoben.

Neu ist jetzt, dass die GEMA ab 01.04.2013 diese Zahlungen direkt von den Disc Jockeys verlangt und zwar immer dann, wenn ein Musikstück vom DJ zum Zweck der späteren öffentlichen Wiedergabe kopiert wird.

Wenn man also eine Original-CD oder eine Schallplatte auflegt, entsteht keine Gebühr. Wenn man die CD rippt und anschließend vom Notebook abspielt, fällt die Gebühr an. Bei Musik, die im Wege des legalen Downloads bezogen wurde, soll keine Gebühr entstehen, wenn die Datei von dem Rechner/Notebook, auf dem sie zuerst gespeichert wurde, abgespielt wird. Wird die Datei allerdings nochmals auf einen anderen Rechner bzw. einen anderen Datenträger (USB-Stick, gebrannte CD, externe Festplatte) kopiert und von dort abgespielt, fällt für jeden dieser Kopiervorgänge eine Gebühr von EUR 0,13 pro Track (!) an.

Die GEMA stellt sich das offenbar so vor, dass der DJ an die GEMA meldet, wieviele solcher kostenpflichtiger Kopien er im Jahr gemacht hat und die GEMA auf dieser Basis dann abrechnet.

Ganz unabhängig von der Frage, wie die GEMA das überwachen will, erscheint mir die Regelung weder praktikabel noch fair zu sein. Denn ob der DJ eine Musikdatei abspielt, die er via iTunes auf sein Notebook geladen hat (keine Zahlungspflicht) oder ob er dieselbe Datei für die Zusammenstellung seines Sets noch auf eine externe Festplatte packt (Zahlungspflicht), ergibt für mich keinen relevanten Unterschied.

Derjenige DJ, der sich vollständig korrekt verhalten will, müsste jetzt jeden einzelnen Kopiervorgang einer Musikdatei erfassen und zusätzlich festhalten, dass die Vervielfältigung zum Zweck einer späteren öffentlichen Wiedergabe erfolgt. Denn ob die Kopie später mal beim Auflegen verwendet wird, steht im Zeitpunkt des Kopierens ja noch nicht unbedingt fest. Auch wenn man einen beträchtlichen Aufwand betreibt, dürften die Vorgaben der GEMA nur schwer zu erfüllen sein, zumal professionelle DJs im Regelfall zehntausende Musikstücke auf ihren Speichermedien haben.

Mir erscheint die Idee einer Gebühr für die Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe im Zeitalter moderner Datenverarbeitung ohnehin anachronistisch. Dass in der DJ-Szene derzeit Aufruhr herrscht, kann ich nachvollziehen.

posted by Stadler at 15:28  

21 Comments

  1. Und was denkt die GEMA soll man als Datensicherung verwenden? Solange man auf Bänder sichert ist es kostenlos, Sicherung auf externe Festplatte hingegen kostet wieder Geld?

    Comment by Juergen — 27.02, 2013 @ 15:36

  2. Interessant wird es auch, wenn sich ein DJ einen neuen (oder weiteren) Laptop zulegen möchte. Zusätzlich zur Anschaffung kostet das rüberziehen dann je 10k Tracks nochmal 1300€.

    Comment by fagri — 27.02, 2013 @ 15:42

  3. Ich freue mich schon darauf, wenn bei der GEMA die Erkenntnis einsetzt, dass man das gar nicht überwachen kann. Dann werden bestimmt wieder geniale Ergüsse kommen, wie man das denn zukünftig besser kontrollieren könnte.
    Für beste Unterhaltung dürfte gesorgt sein.

    Comment by Trollfresser — 27.02, 2013 @ 15:57

  4. Könnte man dann GEMA mit GEld MAchen interpretieren?
    …natürlich nicht in Anlehnung an „mach Geld, mach mehr Geld“.

    Comment by Frank — 27.02, 2013 @ 15:57

  5. Und wie ist das, wenn ich eine Datei nicht kopiere, sondern verschiebe?

    Comment by Jens — 27.02, 2013 @ 16:07

  6. „ausschließlich zur Verwendung bei öffentlicher Wiedergabe Dritter bestimmt“ klingt mir so, als sei alles von dem es nicht ausgeschlossen ist dass es auch mal zur persönlichen Entspannung, oder als Grundlage für Diskussionen im kleinen Kreis genutzt wird ausgeschlossen.

    Übersetzt: schon wieder Mehrarbeit für Gerichte etc..
    Man sollte vielleicht GEMA-Mitglieder an den Kosten für zusätzlikche Richterstellen beteiligen?

    Comment by hck — 27.02, 2013 @ 16:28

  7. „… ob der DJ eine Musikdatei abspielt, die er via iTunes auf sein Notebook geladen hat (keine Zahlungspflicht) oder ob er dieselbe Datei für die Zusammenstellung seines Sets noch auf eine externe Festplatte packt (Zahlungspflicht), ergibt für mich keinen relevanten Unterschied.“

    Praktisch nicht. Rechtlich leider schon. Im zweiten Fall hat der DJ eine Vervielfältigung angefertigt. Grundsätzlich ist das Recht der Vervielfältigung dem Urheber vorbehalten. Ausgenommen sind Privatkopien. Eine Vervielfältigung zum Zwecke der Wiedergabe in einer Disco ist aber verständlicherweise keine Kopie zu privaten Zwecken.

    Deshalb müssen die Veranstalter schon immer mehr zahlen, wenn mit gebrannten CDs im Club aufgelegt wird.

    Die Regelung ist natürlich trotzdem Schrott, allein schon wegen der fehlenden Praktikabilität. Und dass jetzt die DJs und nicht die Veranstalter zahlen sollen, halte ich für einen Witz.

    Comment by Michi — 27.02, 2013 @ 16:34

  8. Auf das Kopieren kommt es an, da hat die GEMA die Implikationen des Informationszeitalters klar erkannt.
    Wenn die Daten von der Festplatte ins RAM kopiert werden, wird die Kopiersteuer fällig. Wenn die Daten umgewandelt und an den Lautsprecher übertragen werden: Kopiersteuer. Wenn die Musik vom Ohr eines Hörers aufgenommen wird: Kopiersteuer zahlen.

    Comment by Dengens — 27.02, 2013 @ 16:59

  9. @Jens: Verschieben (z.B. vom Laptop auf USB-Stick) ist technisch ein Kopieren mit anschließender Überschreibungsfreigabe der Ursprungsdaten auf dem Laptop. Bis es zu einer solchen Überschreibung kommt sind die Daten weiterhin zweifach vorhanden.

    Comment by BrainBug2 — 27.02, 2013 @ 17:24

  10. Zahlt nicht jeder Verbraucher bereits schon unabhängig davon mit jedem leeren Datenträger (CD/DVD/USB-Stick) eine Urheberrechtsabgabe?

    Wenn ein DJ nach der Aufführung die Kopie auf dem Stick wieder löscht, bekommt er dann Geld zurück von der Gema ???

    Ich verstehe die Notwendigkeit einer Einrichtung, die für echte Kreative und Künstler sich um die Verwertungsrechte kümmert und ein bißchen Geld hereinspült.
    Aber warum wird an dieser Stelle jetzt gleich dreifach die Kohle reingeholt? Beim Kauf, beim Kopieren, und der Veranstalter muß zusätlich noch mal abdrücken!
    Irgendwann reichts aber mal!

    Comment by Martin Keddi — 27.02, 2013 @ 18:08

  11. Wie sieht es denn eigentlich mit den Servern aus, auf denen die Datei beim Herunterladen zwischenzeitlich liegen? Na, klar, die entfallen doch, weil sie ja nur Zwischenhändler sind. Werden die Daten nach dem Herunterladen noch gelöscht? Ist ja egal.

    Aber oh, mein Laptop mit iTunes ist auch nur ein Zwischenserver für den anderen(TM) Laptop, auf dem das eigentlich läuft. D.h. hier ist es auch egalk.

    Comment by Heinz Handtuch — 27.02, 2013 @ 19:46

  12. Unfassbar, wie dämlich sich die Gema benimmt. Kein Wunder wenn die Stimmungsmache gegen die Gema so viele Fans findet.

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 27.02, 2013 @ 20:04

  13. Das mit den 12,5 cent pro Track ist doch nicht neu. Neu ist nur, dass das nun von der Gema eingezogen wird.

    Für Internetradios gelten schon seit Jahren dieselben Sätze, siehe https://www.gvl.de/pdf/webcasting-tarif.pdf Abschnitt A.I.4:
    „Für die Vervielfältigung zum Zwecke der
    Webcast-Verbreitung beträgt die Vergütung
    € 0,125 pro Titel und Jahr. “
    und das ist wohlgemerkt *nur* der Satz für die Vervielfältigung, „€ 0,000333 pro Titel und Hörer oder alternativ € 0,0001 pro Minute und Hörer.“ (mindestens aber 500€ p.a. bei 100% Musik) kommt dann für den ersten Stream noch obendrauf. Wohlgemerkt sind das die Sätze für nichtkommerzielle Anbieter.

    Gema kommt da evtl. noch dazu, so genau kenne ich mich da nicht aus.

    Comment by Engywuck — 27.02, 2013 @ 23:08

  14. Solange nur Kopien zum Zweck der öffentlichen Aufführung betroffen sind und Datensicherung kostenlos ist, wo ist das Problem?

    @13
    Bei Internetradios gibts aber den Unterschied, dass die weltweit zu empfangen sind, demnach kann man sich auch aussuchen wo man Gema bezahlt, nur der Hoster muss eben im entsprechenden Land sein. Kanada zB. soll da recht günstig sein, wurde mir gesagt.

    Comment by Bombadil — 28.02, 2013 @ 00:31

  15. Vielleicht hat die GEMA gar keine Überwachung der Einhaltung im Sinn, sondern eher etwas wie »GEMA-Vermutung 2.0« incl. Beweislastumkehr:
    Der DJ stünde in der Pflicht nachzuweisen, dass er nicht kopiert hat. Sonst würde eben pauschal abgerechnet: was gespielt wird, wurde vorher kopiert.
    Überraschen würde es mich jedenfalls nicht. Halt die gängige GEMA-Abzockmethode…

    Comment by SC — 28.02, 2013 @ 01:11

  16. Wenn das kommt kann die GEMA ja aufhören Gebühren auf Speichermedien zu verlangen. Jeder USB Stick oder Rohling der gekauft wird bringt der GEMA Geld ein egal ob ich darauf nur Bilder oder Textdateien Speicher oder wirklich Musik. Aber wenn das nun so geregelt wird dann kann man diese Gebühren ja abschaffen.

    Comment by Tw — 28.02, 2013 @ 06:55

  17. @Bombadil, #14:
    Die Datensicherung ist zwar kostenlos, nicht aber die Datenwiederherstellung, d.h.

    – Datenverlust -> GEMA-Gebühr
    – neuer Laptop-> GEMA-Gebühr

    Comment by Frank (der andere) — 28.02, 2013 @ 17:38

  18. Für mich sieht das danach aus, als wolle man iTunes bevorzugen. Die Enteignungswolke ist wegen stark anhaltendem Bodennebels übersehen worden.

    Muss Amazon und der Rest der Welt jetzt auch für Mirrors und Raid 0 bezahlen? Oder gilt das nur für DJs?

    Mit freien Grüßen,
    yt

    Comment by yt — 1.03, 2013 @ 07:10

  19. Ob GEMA oder Leistungsschutzrecht, es ist alles nur noch völliger Irrsinn. Fremdschämen.

    Comment by Pierre Dumaine — 2.03, 2013 @ 17:32

  20. Seien wir doch mal ehrlich: Sehr viele DJs kopieren sich die Musikdateien von Kollegen, ohne dafür zu zahlen. Für ihre Gigs als DJ lassen sie sich aber schon zahlen. Warum sollten dann die Urheber/Komponisten nicht an diesem Verdienst beteiligt werden? Das ewige Gema-Bashing geht mir langsam auf die Nerven. Ohne die Gema könnten viele Urheber nicht von ihrer Kunst leben. (Ich weiß, wovon ich spreche.)

    Comment by Babett — 18.03, 2013 @ 17:49

  21. die Großen werden immer größer und die kleinen immer kleiner!!

    Comment by Kai — 27.01, 2014 @ 15:30

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