Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.2.13

Bundestag will Leistungsschutzrecht schon am 01.03.2013 beschließen

Nachdem heute noch eine kurfristig anberaumte zweite Ausschussanhörung zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse abgehalten wurde, ist die 2. und 3. Lesung des Leistungsschutzrechts nun doch auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundestages für den 01.03.2013.

Nachdem die Bundesregierung das Leistungsschutzrecht beschlossen hat, ist unter normalen Umständen auch davon auszugehen, dass die Koalition das Gesetzesvorhaben mit ihrer Mehrheit auch im Bundestag beschließen wird.

Sollte es so kommen, wird es für die Bundesregierung und die Abgeordneten vermutlich lehrreich sein, anschließend die praktischen Folgen beobachten zu können. Und vielleicht ist gerade ein solcher Lerneffekt notwendig. Möglicherweise ergibt sich so ja auch noch ein Wahlkampfthema, das bisher noch niemand auf der Rechnung hatte.

Das Gesetz wird allerdings erst drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten, um – wie es in der Gesetzesbegründung heißt – es der urheberrechtlichen Praxis zu ermöglichen, sich auf die neue Gesetzeslage einzustellen.

posted by Stadler at 18:25  

7 Comments

  1. Als Piratenparteimitglied sollte man Kerzen aufstellen, dass es tatsächlich dazu kommt. Ein schöneres Beispiel für alles, was im bisherigen Parteiensystem falsch läuft als noch so ein Humbug-Gesetz kann es gar nicht geben.

    Hoteliersrabatt, Herdprämie, Leistungsschutzrecht: diese Koaliton kümmert sich nur um die wirklich wichtigen Themen …

    Comment by Thomas M — 25.02, 2013 @ 18:47

  2. Urheberrechtsgesetz/Änd
    – Drs 17/11470 –
    (TOP 36, 01:00 Stunden)

    1 Stunde für die Demokratie, die Betroffenen sind nicht geladen, man gibt sich nicht mal mehr Mühe, den Schein der Bananenrepublik zu wahren.

    Comment by Frank Schenk — 25.02, 2013 @ 19:36

  3. Naja, der Bundesrat könnte noch Einspruch einlegen und der Bundespräsident die Ausfertigung verweigern.

    Comment by Anonymous — 25.02, 2013 @ 20:42

  4. Vielleicht reichte ja die Andeutung, Widerspenstige würden bis zum Wahltag von der BLÖD-Zeitung ignoriert, um diese Volks-Vertreter gefügig zu machen?
    Eitle Komiker sind allgegenwärtig, nicht nur in Italien.

    Comment by Wolf — 25.02, 2013 @ 23:42

  5. Es glaubt doch wohl niemand ernsthaft das dieser Bundespräsident das Gesetz nicht unterschreiben würde oder ?? Er unterschreibt ja auch wenn er verfassungsgemäße Vorbehalte hat.

    Sollte das gesetz aber kommen, hoffe ich das Google und Co sämtliche Verlage aus dem Suchindex verbannen. Dann können sich die Verlage Ihr leistungsschutzrecht über den Schreibtisch hängen oder da hin stecken wo die Sonne nicht scheint. Aber dann wird unsere tolle Regierung wahrscheinlich ein gesetz basteln das einen rechtsanspruch auf Aufführung im Suchindex beinhaltet, natürlich nur für die Verlage !

    Comment by Stefan — 26.02, 2013 @ 06:07

  6. Google hat in Person von Dr. Haller schon angedeutet, dass ein tatsächlich beschlossenes Gesetz sich nicht auf deutsche Verlage einschränken lässt, sondern den gesamten EWR betreffen würde und unabsehbare Rechtsunsicherheit verursachen wird.

    Ich würde davon ausgehen, dass Google mit Inkrafttreten des Gesetzes das gesamte deutschsprachige Angebot zunächst einmal komplett wird abschalten müssen, um sich nicht dem Risiko auszusetzen, von praktisch jedem Unternehmen im EWR eine Rechnung zu bekommen.

    Eine Auflösung der Google Germany GmbH wäre zudem empfehlenswert.

    Comment by Thomas M — 26.02, 2013 @ 10:26

  7. Niederschmetternder könnte sich diese Regierung kaum mehr entblößen.
    Wessen Regierung sind diese?

    Comment by Frank — 26.02, 2013 @ 16:34

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.