LG Krefeld: Google will nur Deine Daten
Das Landgericht Krefeld hat sich in einer neuen Entscheidung (Beschluss vom 15.11.2012, Az.: 12 O 111/12) in durchaus erstaunlicher Art und Weise zu Google+ geäußert:
Allen diesen Nachweisen ist gemeinsam, dass sie zusätzlich mit „plus.google.com“ gekennzeichnet sind, dem neuen „sozialen“ Netzwerk von Google, mit dem Google versucht, unter dem Deckmantel eines solchen Netzwerkes an Nutzerdaten zu kommen, um sie für eigene kommerzielle Zwecke zu nutzen.
In der Sache hat das Landgericht eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen, durch die eine angeblich wettbewerbswidrige Werbung bei Google untersagt werden sollte.
Der Leitsatz des Gerichts lautet:
Ein Treffer in Google rechtfertigt nicht ohne weiteres den Schluss darauf, dass der dort aufgelistete Gewerbetreibende einen unzulässigen werbenden Eintrag im Internet veranlasst oder veröffentlicht hat.
Wenn man den unklar formulierten Beschluss des Gerichts liest, gewinnt man allerdings eher den Eindruck, dass es um einen Eintrag in einem Profil bei Google+ ging und weniger um einen Suchmaschinentreffer. Allerdings scheint auch der Sachvortrag des Antragstellers diesbezüglich eher verwirrend gewesen zu sein.
„Allen diesen Nachweisen ist gemeinsam, dass sie zusätzlich mit “plus.google.com” gekennzeichnet sind, dem neuen “sozialen” Netzwerk von Google, mit dem Google versucht, unter dem Deckmantel eines solchen Netzwerkes an Nutzerdaten zu kommen, um sie für eigene kommerzielle Zwecke zu nutzen.“
Verschwörungstheorien scheinen immer gesellschaftsfähiger zu werden. Besonders auch in Deutschland. Auch gerade in Exekutive und Judikative. Man könnte meinen, das kreuzzüglerische Abendland rückt wieder von der Aufklärung ab. Weg vom Beweis, hin zum Glaubensdogma.
Hieß er früher in der Mystik:“Feind hört mit“, heisst es heute im Amtsdeutsch „Ein gewisses Misstrauen ist berechtigt“http://cloud.irights.info/uld-ein-gewisses-misstrauen-ist-berechtigt/
Die verschworenen Hysterchen ordnen dann auch ein „Rückkanalverbot“ an (vermutlich rechtswidrig gegen das VwVfG.
Die schönsten Verschwörungstheorien gibt es aber nicht bei fefe, sondern beim ULD. Dort lässt der Mitarbeiter Martin Rost wissen, das Facebook uns für den Faschismus vorbereiten soll, da werden KZ-Ängste geschürte und erhellende Kenntnisse verbreitet:
„Facebook ist der Führer, und fast alle folgen. Und alle facebookerianer sind dann auch unmittelbar zum Führer. “ … „Herr Zuckerberg ist reich, und die CIA agiert als Welt-Gestapo und -Stasi zugleich, lenkt zentral die Staaten und Organisationen dieser Welt“ … „Die Opfer liefern selber ein, das ist sozialtechnologisch so genial wie die Quasi-Selbstorganisation der KZ, deren tödlicher Betrieb von relativ wenigen Wachleuten aufrecht erhalten wurde. “
http://blog.maroki.de/2012/08/facebooks-borsengang-v0-3a/
Welch prächtige Zeit. Noch nie durften in Deutschland öffentlich Bedienstete steuerfinanziert so einfach und so schön ihre Verschwörungstheorien verbreiten.
Jetzt also das Landgericht Krefeld. Ist klar.
Mir schallt da immer der Cicero vs. Catilina im Ohr: „Quousque tandem abutere, Catilina, patientia nostra? (Wie lange noch, Catilina, wirst du unsere Geduld missbrauchen?)“
Comment by Wolfgang Ksoll — 23.01, 2013 @ 12:22
@Ksoll
http://de.wikipedia.org/wiki/Godwin’s_law
Das zieht deine Argumente eher runter, obwohl was dran ist. Die Naziargumentation ist peinlich.
Comment by Troll — 23.01, 2013 @ 14:02
@Troll
Da hast Du was missverstanden. Da war kein Nazi-Vergleich von mir. Da war eine Quelle, welches Gedankengut die Mitarbeiter des ULD bei der Beurteilung von Facebook bewegt. Das ist modus operandi der deutschen Datenschutzdiksussion, nicht Godwin’s Law. Beim ULD wird der Nazi-Kult benutzt, um mentale Modelle zu bilden. Strange.
Comment by Wolfgang Ksoll — 23.01, 2013 @ 21:22
Ich glaube eher, Einzelheiten sind ja nicht bekannt, dass es sich bei Google+ um ein Ergebnis bei Local handelt. Jeder kann einen entsprechenden Eintrag in Google Maps anlegen und bei Google+ Local wird dies als Seite angezeigt. Allerdings sieht man das es sich um keinen eigenen Eintrag handelt wenn man genau hinsieht. Der rechtmäßige Besitzer kann sich diesen Eintrag allerdings sichern. Die genaue Vorgehensweise ist dort im angegebenen Link erläutert.
Comment by Marmel — 24.01, 2013 @ 15:18
„LG Krefeld: Google will nur Deine Daten“
Echt? Wow! Was für eine neue Erkenntnis!
Danke!
Comment by Corinna — 25.01, 2013 @ 14:01