YouPorn-Chef erwirkt einstweilige Verfügung gegen den Spiegel wegen kontextfremder Abbildung seiner Person
Der Spiegel hat, wie viele andere auch, über die Festnahme des „Porno-Königs“ Fabian Thylmann berichtet und dies auch zum Anlass genommen, ausführlicher über das Firmengeflecht Thylmanns zu schreiben. Thymann hat den Spiegel daraufhin wegen des Abdrucks eines Bildes abgemahnt, das Thylmann auf der Konferenz „InternetExpo“ zeigt und, nachdem der SPIEGEL keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, beim eher meinungsfeindlichen Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Laut eines Blogbeitrags der Rechtsabteilung des Spiegel berufen sich Thylmanns Anwälte darauf, dass der Spiegel eine „kontextfremde Nutzung“ des Bildes vorgenommen habe.
Das betreffende Foto ist nun allerdings bei einem offiziellen Auftritt Thylmanns auf einer Internetmesse entstanden, auf der er – in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit – einen Vortrag gehalten hat. Nachdem der Spiegel über das Unternehmensgeflecht Thylmanns und den damit zusammenhängenden Verdacht der Steuerhinterziehung berichtet, erscheint mir der Vorwurf einer kontexfremden Bildnutzung eher konstruiert zu sein.
Wenn man sich die Kriterien des EGMR ansieht, dann wird man berücksichtigen müssen, dass die Bildbeschaffung nicht illegal war, dass der Spiegel über einen Vorgang von öffentlichem Interesse berichtet und das Foto nicht aus der Privatssphäre Thylmanns stammt. In dieser Situation ist eine Bildberichterstattung im konkreten Fall selbst dann zulässig, wenn Thylmann nicht als eine „public figure“ bzw. Person der Zeitgeschichte einzustufen wäre.
Der Ansatz einer kontextfremden Nutzung geht darauf zurück, dass nach der Rechtsprechung auch der Informationswert des betreffenden Fotos im Lichte des begleitenden Textberichts relevant ist. Ein auf einer offiziellen Veranstaltung entstandenes Foto, auf der Thylmann als Repräsentant seiner Unternehmen aufgetreten ist, ist im Zusammenhang einer Berichterstattung über seine unternehmerische Tätigkeit und damit zusammenhängende Vorwürfe von Steuerstraftaten, aber keinesfalls kontextfremd.
Die Beschlussverfügung des Landgerichts Köln dürfte daher keinen Bestand haben, sollte sich der Spiegel -wovon auszugehen ist – entschließen, dagegen vorzugehen.
Was ich mich immer wieder frage: Handelt hier ein Gericht nicht rechtsmissbräuchlich?
Comment by Thomas Pfeiffer — 25.12, 2012 @ 23:33
Er heißt Fabian Thylmann.
Comment by Constanze — 26.12, 2012 @ 00:44
Der Spiegel hat leider schon oft nachgegeben und sich der zensur gebeugt. Hoffen wir mal, in diesem Fall geht er durch bis zur Aufhebung dieses Wahnsinns! War das Frau Reske? Wo bitte leben diese Presserichter? Was Thylmann hier veranstaltet, ist mit der Branchenbuch Mafia vergleichbar: draufschlagen/zensieren bis nichts mehr geht, um Zeit zu gewinnen, bis die nächste Sau durchs Dorf gejagt wird, dann lächelnd verlieren und zahlen….
Comment by Dr:Klusenbreuker — 26.12, 2012 @ 02:31
Die Argumentation des Gerichts ist nicht überzeugend. Man darf darauf hoffen, dass die nächste Instanz hier klarer sehen wird.
Comment by Jaz — 26.12, 2012 @ 15:26
Kennt jemand das Aktenzeichen?
Ohne Aktenzeichen ist eine unabhäüngige Nachrecherche und Prüfung der Tatsadhen merklich erschwert. Die Zensoren, auch die Juristen vom Spiegel, können ungestört die Zensurregeln entwickeln und auf diesem Weg leichter mit der Konkurrenz im Internet ihr Spielchenn treiben.
Comment by Rolf Schälike — 26.12, 2012 @ 22:24
Der SPIEGELblog-Eigenbericht ist insofern irreführend, als dass am 19.12. die Widerspruchsverhandlung war. Inzwischen sind die SPIEGELs wohl gehört worden, konnten aber insoweit nicht durchdringen.
Comment by RA Kompa — 26.12, 2012 @ 22:26
Da haben die Anwälte des Herrn Thylmann die nächsten Urlaube ja finanziert, oder will er das wirklich nur beim SPIEGEL durchziehen? Wer ihn sehen will muss nur Google fragen: http://tinyurl.com/d7d22s2
Comment by VolkerK — 28.12, 2012 @ 10:21