Mollath: Irgendwie gefährlich
Unter dem Titel „Irgendwie gefährlich“ nimmt der Jurist, Kriminologe und Psychologe Thomas Galli in der SZ vom 27.12.2012 (S. 2) den Fall Mollath zum Anlass, die gesetzlichen Regelungen zu kritisieren, die die Gefährlichkeit als maßgebliche Voraussetzung einer Unterbringung in der Psychiatrie ansehen.
Denn es gibt laut Galli keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass Gefährlichkeitsprognosen auch nur annähernd präzise möglich sind. Und wer einmal als gefährlich eingestuft worden ist, gerate laut Galli in einen Teufelskreis, denn niemand wolle die Verantwortung dafür übernehmen, diese Prognose zu revidieren. Letztlich tue man nur so, als könnte man die Gefährlichkeit eines Individuums wissenschaftlich objektivieren und messen.
Bezogen auf den Fall Mollath ist auch frappierend, wie wenig ihm gedroht hätte, wäre er nur als gewöhnlicher Straftäter qualifiziert worden. Denn Mollath hätte – gefährlich oder nicht – für die ihm vorgeworfenen Straftaten voraussichtlich nur eine Bewährungsstrafe erhalten und wäre nie in Haft gegangen. Nur weil er im Strafprozess als schuldunfähig eingestuft wurde, sitzt Mollath letztlich seit sieben Jahren in der Psychiatrie. Mollath gilt also im Grunde nur deshalb für die Allgemeinheit als dauerhaft gefährlich, weil er für verrückt gehalten wird. Man kann sich hier durchaus die Frage stellen, weshalb die Schwelle für eine Unterbringung nach § 63 StGB – wie im Falle Mollath – deutlich niedriger ist, als beispielsweise bei einer Unterbringung eines schuldfähigen Täters in der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB.
Nein, Mollath sitzt seit sieben Jahren in der Psychiatrie, weil er durch sein unkooperatives Verhalten eine wesentliche Ursache dafür gesetzt hat, dass bei den alljährlichen Überprüfungen eine abweichende Prognose nicht getroffen werden konnte.
Comment by Werner — 29.12, 2012 @ 00:22
Ah so, Herr User mit Namen Werner …. Seit wann ist unkooperatives Verhalten ein Grund für eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie??? Seit wann reicht aus, dass „unkooperative“ Menschen deswegen in der Psychiatrie bleiben müssen, weil sie währenddessen nicht kooperativer geworden sind??? Seit wann reicht es für Freiheitsentzug aus, dass jemand die „wesentliche Ursache“ dafür gesetzt hat??? Seit wann haben Sie offenbar vergessen, dass unser Grundgesetz strengere Maßstäbe ansetzt?
Comment by Martin — 29.12, 2012 @ 01:10
@2 Martin Sie fragen, seit wann unkooperatives Verhalten ein Grund für eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie sei?
Kommen Sie vom Mond? Unkooperatives Verhalten bei Gericht wirkt seit eh und je strafverschärfend. Bei der Polizei kann es schnell Widerstand gegen die Staatsmacht heißen. Auch seit eh und je.
In der Psychiatrie bedeutet Widerstand in Kenntnis dessen, dass dieser zu keinem Ergebnis führt, als Beweis dafür, dass man psychisch krank ist. Seit wann, das weiß ich nicht. Allerdings ist Mollath kein Einzelfall.
Martin, Sie scheinen nicht zu erkennen, dass in der Justiz und Psychiatrie geistig Kranke besonders stark vertreten sind und das Sagen haben. Anders sind die meisten Urteile und Psychiater nicht zu verstehen.
Comment by Rolf Schälike — 29.12, 2012 @ 09:26
@3
Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen.
Comment by J. — 29.12, 2012 @ 10:21
@4 J.
Sie haben recht. Wir sitzen alle im Glashaus der Justiz mit einer hohen Rate an Geisteskranken. Sie scheinen dazuzugehören..
Comment by Rolf Schälike — 29.12, 2012 @ 10:34
@5
Sie sollten nicht von sich auf andere schließen …
Comment by J. — 29.12, 2012 @ 13:42
@6 J. Wieder mal hat J. recht. Die kriminellen Juristen (mit den Anwälten an der Spitze) kriminalisieren den übrigen Teil der Bevölkerung. Scheint auch das Geschäft von J. zu sein. In den Augen der Anwälte leben wir in einer kriminellen Welt, in der die kriminellen Anwälte für die kriminelle Ordnung sorgen.
Was Juristen nicht verstehen, wird kriminalisiert oder klapssefähig zusammengeschrieben und urteilsfähig gemacht.
Verquerte Welt. Die schlimmtsen Querulanten und Stalker findet man unter den Anwälten.
Trotz langem Studium, 2. Staatsexamina mit Bestnoten sind die meisten Anwälte prozessunfähig.
Comment by Rolf Schälike — 29.12, 2012 @ 15:06
@7
Was Schälike nicht versteht, wird von ihm kriminalisiert und für prozessunfähig erklärt …
Comment by J. — 29.12, 2012 @ 15:45
@8 J. Zum Kriminalisieren gehört das Klagen vor Gericht. Das tun kriminelle Anwälte gern, sogar im Übermaß. Schälike hat noch keinen Anwalt verklagt. Umgekehrt passierte das mehr als 50 mal. Fast immer erfolglos für die kriminell anmutenden Anwälte.
Das sind die kleinen Unterschiede. J. hält sich jedoch nicht an Tatsachen. Tatsachen interessieren ihn nicht.
Auch im Fall Mollath treten die Tatsachen in den Hintergrund. Das ist kriminell. Allerdings kaum jutiziabel.
Comment by Rolf Schälike — 29.12, 2012 @ 16:10
@8 Hallo J. Noch was zum nicht verstehen. Von zwei hier bekannten, im Internet recht aktiven Anwälten, habe ich die Bestätigung, dass diese einiges Juristisches nicht verstehen.
Der eine die ZPO bezüglich Befangenheit, der andere das sich Zu-Eigen-Machen in der Sache Dr. Nikolaus Klehr ./. RA Markus Kompa. Der Anwalt schreibt mir: „… die Frage des Zu-Eigen-Machens in dem Video habe ich bewusst nicht angesprochen, da sie mir für ein YouTube Video zu kompliziert erschien.“
Im entsprechenden Fachaufsatz umgeht dieser Anwalt diese Frage ebenfalls.
Ich wiederhole mich: Die in der Sache Gustl Mollath beteiligten Juristen, davon nicht wenige kriminell anmutende, verstehen sehr vieles nicht.
Comment by Rolf Schälike — 29.12, 2012 @ 16:28
#1 Werner
Auch wenn ich, obwohl Bayer, es nicht so deftig wie Herr Schälicke sagen tät – ich fürchte, Sie haben Recht – es geht vor allem um Machtsicherung gegen Abweichler („Dissenter“), die möglicherweise („potentiell“) gefährlich werden könnten. Um das zu erkennen muß Mann von Juristerei nichts verstehen.
1994 war ich im Ausland und in der Gruppe „Free Dagobert“ aktiv.
Comment by Harry — 29.12, 2012 @ 17:03
Ich finde Mollath ist eindeutig ein politisches Opfer. Er hat nach Recht gehandelt und er konnte es beweisen und ihm wurde darauf Unrecht angelastet, welches ihm nicht nachgewiesen werden konnte.
Der SPON betreibt auf der Seite von Frau Lakotta Zensur bei den Kommentaren. Die deutschen Presse kritisiert chinesische Zensur, vergisst aber selber ihre Hausaufgaben.
Comment by Frankenstein — 29.12, 2012 @ 20:44
#11
Es gibt nicht nur bei SPON Zensur. Sondern auch
hier in diesem Blog von und durch @RA Stadler.
Comment by Harry — 29.12, 2012 @ 20:48
Wie wäre es, wenn die in der Sache Dr. Nikolaus Klehr ./. RA Markus Kompa (RA Thomas Stadler) eingegangenen Spenden von ca. € 40.000,- eingesetzt würden nicht nur zur Finanzierung der RA Kosten, sondern zu Recherchen im Fall Gustl Mollath zwecks Justiziabilität des damit einhergehenden justiz-politischen Sumpfes?
RA Markus Kompa könnte doch einen neuen Aufruf starten. Vielleicht kommen nochmals € 40.000,- rein. Ich würde nochmal € 200,- spenden.
Die Sache Gustl Mollath verlangt Recherchen und Verfahrenskosten. Eine politische Verfügung ist schon ergangen; Az. 14 O 9438/12
Recherchen kosten auch Geld. Allerdings sehen Anwälte davon wenig.
Comment by Rolf Schälike — 29.12, 2012 @ 22:08
@Harry: Es gibt hier vor allen Dingen einen Spamfilter, in dem Sie gelandet waren.
Comment by Stadler — 29.12, 2012 @ 22:33
– InfoDank an @RA Stadler. Also keine Zensur. Gut so.
– Herr Schälike, auf was Sie anspielen versteh ich ebensowenig wie das Aktenzeichen. Ihren Vorschlag eines Solidarfonds find ich gut. Aber es sollte aus Gründen derzeit beim Engagement h.c. bleiben. Das schließt nicht aus, daß Frau Gabriele Wolff 2013 für ihren Blog Preisgeld(er) erhält. (Ich hoffe Sie verstehn das.)
Comment by Harry — 29.12, 2012 @ 23:21
@9
Was zur Wortdeutung von „kriminalisieren“:
– ein Verhalten als kriminell hinstellen (http://de.thefreedictionary.com/kriminalisieren)
– etwas als kriminell hinstellen (http://de.wiktionary.org/wiki/kriminalisieren).
Offensichtlich braucht es da keine Klagen vor Gericht, um zu kriminalisieren, wie Schälike es tut.
Comment by J. — 30.12, 2012 @ 00:19
@16 Hartry.
So richtig habe ich Sie nicht verstanden. Vielleicht mailen Sie mich mal einfach an.
14 O 9438/12 ist die einstweilige Verfügung, die Beckstein beim Landgericht Nürnberg-Fürth in der Sache Mollath erreicht hat.
Recherchen sind angesagt. Diese kosten Geld.
Comment by Rolf Schälike — 30.12, 2012 @ 00:23
@17 Wiedermal hat J. recht. Wir leben in einer kriminellen Gesellschaft. Langsam begreift auch dieser Typ, was man meint.
Allerdings gibt es ein Unterschied zwischen, einerseits, einer Verurteilung und Knast und, andererseits, einer zulässigen Meinungsäußerung. Damit ist J. offensichtlich überfordert, wie mit dem Grundgesetz. Das würde er am liebsten abschaffen und alle Andersdenkenden und Andershandelnden in den Knast bzw. in die Psychiatrie verfrachten.
Comment by Rolf Schälike — 30.12, 2012 @ 00:32
@19
Ja, nee, is klar…
Comment by J. — 30.12, 2012 @ 01:01
@20. J. braucht einen Führer, einen Generalissimus.
Comment by Rolf Schälike — 30.12, 2012 @ 08:43
Sind wir nicht alle irgendwie, irgendwann, irgendwo gefährlich?
Comment by Ralf — 31.12, 2012 @ 14:27
Mollath: Irgendwie gefährlich
Die meisten Kommentare zu der Überschrift haben leider nichts mit dem Thema zu tun. Mollath ist irgendwie gefährlich und zwar für die CSU-Mitglieder und sonstigen Pfeffersäcke aus Nürnberg und Umgebung. Wenn man nämlich seine Anzeigen nachgegangen wäre dann müßte vielleicht ein Herr Beckstein eine Fr. Dagmar Wöhrl u. a. CSU-Größen im Knast sitzen. Da die Nürnberger Staatsjuristen mit den Herrschaften die da an die 200 Mill in die Schweiz verschoben haben im gleichen Club (Loins- Rotary) sitzen muß man denen natürlich helfen unendtarnt zu bleiben. In diesem Sinne war Mollath, also mußte er aus dem Weg geräumt werden. Da sich unser Verbrecherregime vorerst noch scheut über Leichen zu gehen, hat man ihn in der Klapse verräumt. Da auch Gutachter und Ärzte viel Geld durch ihre Gefälligkeitsgutachten verdienen, habe wahrscheinlich auch diese Herrschaften die Dienste der Fr. Mollath in Anspruch genommen und waren fr Mollath sofort zu Diensten als diese Gefälligkeitsatteste für ihre angeblichen Verletzungen gebraucht hat. So läuft es in diesem Schweinestaat. Jeder der zur Wahl geht macht sich an den Verbrechen dieser Politgangster mitschuldig.
Comment by Hopkins — 2.01, 2013 @ 20:36
——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Ihre E-Mail vom 04.01.2013
Datum: Thu, 10 Jan 2013 11:59:51 +0100 (CET)
Von: info@beate-merk.de
An: xxxx
Sehr geehrter Herr xxx
vielen Dank für Ihre Nachricht zu den Vorgängen um Herrn Mollath, die viele Menschen interessiert und bewegt haben. Ich habe dafür großes Verständnis und will die Gelegenheit nutzen, kurz auf ein paar Gesichtspunkte einzugehen:
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Herrn Mollath in der forensischen Psychiatrie untergebracht, weil er zur Überzeugung des Gerichts schwere Straftaten begangen hat. Das Gericht war außerdem davon überzeugt, dass
Herr Mollath an einer psychischen Störung leidet und für die Allgemeinheit gefährlich ist. Für das Landgericht Nürnberg-Fürth war
dabei nicht entscheidend, ob es die von Herrn Mollath behaupteten Schwarzgeldverschiebungen tatsächlich gab. Seine psychische Erkrankung
kam nach Überzeugung des Gerichts dadurch zum Ausdruck, dass Herr Mollath beliebig dritte Personen undifferenziert mit Schwarzgeldverschiebungen in Zusammenhang brachte. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil bestätigt.
Ob die Unterbringung von Herrn Mollath in der Psychiatrie fortzusetzen ist, wurde – wie gesetzlich vorgeschrieben – jährlich gerichtlich
geprüft, zuletzt im Herbst 2012.
Rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen habe auch ich als Justizministerin zu akzeptieren. Die Gerichte sind in Deutschland aus gutem Grund unabhängig. Die Erfahrungen aus unserer Vergangenheit im Dritten Reich zeigen, wie essentiell diese Gewaltenteilung ist. Auch ich
habe keinerlei Möglichkeiten, auf Gerichtsentscheidungen Einfluss zu
nehmen!
Was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Anzeige von Herrn Mollath betrifft, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth deutlich
gemacht: Allein das Nennen von Namen ohne weitere konkrete Vorwürfe reicht nicht aus. Die Staatsanwaltschaft darf nur bei einem sog.
„Anfangsverdacht“ ermitteln. Ein solcher lag nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vor. Soweit es sich um steuerlich relevante
Sachverhalte handelte, waren die insoweit zuständigen Steuerbehörden informiert.
Über die zuständige Staatsanwaltschaft habe ich jedoch bereits vor einigen Wochen veranlasst, dass dieselbe eine Neubegutachtung des Herrn
Mollath beantragt. Die Entscheidung über diesen Antrag obliegt allerdings dem unabhängigen Gericht.
Ich habe außerdem über die Staatsanwaltschaft veranlasst, dass ein Wiederaufnahmeantrag gestellt wird. Auch darüber hat jedoch ein
unabhängiges Gericht zu befinden.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Merk
Comment by Rolf Schälike — 10.01, 2013 @ 13:31