Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.12.12

Die Sumpfgebiete der Justiz

Das Amtsgericht Dresden hatte zwei Journalisten wegen eines Beitrags für ZEIT-ONLINE zum sog. Sachsensumpf wegen übler Nachrede zum Nachteil von zwei Polizisten verurteilt. Diese Verurteilung hat das Landgericht Dresden gestern aufgehoben und die beiden Journalisten freigesprochen. Gegen das Urteil des Landgerichts steht der Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Revision zur Verfügung.

Das bedenkliche an dem Verfahren bleibt allerdings die rechtsstaatsferne Haltung der Dresdener Staatsanwaltschaft und der Umstand, dass sich ein Strafrichter zu einer Verurteilung hinreißen lässt. Denn wenn sich ein Journalist derart schnell strafbar machen kann, dann muss er künftig eigentlich von jeglicher Verdachtsberichterstattung die Finger lassen. Der Dresdener Fall ist aber auch deshalb besonders heikel, weil der „Sachsensumpf“ gerade auch Justizkreise betrifft, weshalb man schon die Frage stellen kann, ob es der Staatsanwaltschaft nicht auch darum gegangen sein könnte, unbequeme Journalisten mundtot zu machen.

Es gibt auch noch andere bedenkliche Fälle von Verurteilungen wegen Äußerungsdelikten, die die Justiz unmittelbar betreffen. Vom Amtsgericht Würzburg wurde kürzlich ein Strafverteidiger wegen übler Nachrede verurteilt, weil er einem Richter vorgeworfen hatte, einen Durchsuchungsbeschluss nicht einmal ansatzweise einer eigenständigen Prüfung unterzogen zu haben. Dieser Vorwurf war auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass es in Würzburg gängige Praxis ist, dass die Staatsanwaltschaft einen vollständig vorformulierten ermittlungsrichterlichen Beschluss – bereits mit dem Briefkopf des Gerichts – einreicht, der  in aller Regel vom Ermittlungsrichter unverändert unterzeichnet wird. Es ist trotz dieser Sachlage nach Ansicht des Amtsgerichts Würzburg dennoch „völlig abwegig“ anzunehmen, ein Richter würde nur blind unterschreiben. Und wer dies trotzdem in Erwägung zieht, begeht eine üble Nachrede. Der Strafantrag wurde in diesem Verfahren übrigens nicht von dem betroffenen Richter gestellt, sondern von der Landgerichtspräsidentin als Dienstvorgesetzte des Richters.

Die beiden geschilderten Verfahren betreffen keine Petitessen. Denn es geht um die Beeinträchtigung der Pressefreiheit und der Freiheit der Advokatur.

Die Justiz ist insgesamt etwas öffentlichkeitsscheu und scheint Berichterstattung und öffentliche Kritik zu fürchten. Gerade Verfahren wie die oben genannten, oder auch der Fall Mollath, brauchen aber die Öffentlichkeit, um überhaupt wieder in geordnete Bahnen zu kommen. Die Justiz ist unabhängig. Aber genau das verleitet einige ihrer Angehörigen offenbar zu der Annahme, niemandem gegenüber verantwortlich zu sein. Gerichtsverhandlungen sind gerade deshalb öffentlich, weil Geheimverhandlungen hinter verschlossenen Türen nicht rechtsstaatlich sind und sich auch die Gerichte der Öffentlichkeit stellen müssen. Wer kritische Berichterstattung als Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz betrachtet, sollte seinen eigenen Standpunkt hinterfragen. Die Öffentlichkeit muss insgesamt besser über die Mechanismen und Abläufe des Justizbetriebs informiert werden, weil erst dadurch der ein oder andere Missstand abgestellt werden kann.

posted by Stadler at 17:39  

9 Comments

  1. Richter mögen unabhängig sein, aber für Staatsanwälte gilt das nicht. Sie sind der Exekutive weisungsunterstellt.

    Das wird oft vergessen. Und das macht die genannten Fälle so brisant.

    Comment by Volker Birk — 11.12, 2012 @ 17:45

  2. Mit solchen Durchsuchungsbeschlüssen habe ich meine Erfahrungen. Die Staatsanwaltschaft beantragt sie, irgendein Richter unterschreibt sie mal nebenbei schnell und es stellt sich raus, das es eigentlich gar keinen Grund dafür gibt. Das Verfahren wird dann einfach gegen eine Geldbuße eingestellt, die in der Regel geringer als die Anwalts- und Prozesskosten sind. Wer sagt da schon nein?

    Comment by Manfred — 11.12, 2012 @ 18:46

  3. Zitat: „Die Justiz ist unabhängig. Aber genau das verleitet einige ihrer Angehörigen offenbar zu der Annahme, niemandem gegenüber verantwortlich zu sein. Gerichtsverhandlungen sind gerade deshalb öffentlich, weil Geheimverhandlungen hinter verschlossenen Türen nicht rechtsstaatlich sind und sich auch die Gerichte der Öffentlichkeit stellen müssen. Wer kritische Berichterstattung als Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz betrachtet, sollte seinen eigenen Standpunkt hinterfragen.“ Zitat Ende

    Es ist jedenfalls in den letzten zehn Jahren klar, wo der Hammer der unterirdischen Justiz hängt. Im Osten und in Bayern. Wobei die Bayern die DDR noch überbieten mit dem, was sich dort HEUTE abspielt. Heute, in dem vermeintlichen Rechtsstaat (der keiner ist).

    Der Osten mit seinen Ex-Stasis und Bayern mit seinen schon immer schwarzbraunen Haselnüssen.

    Es muß eine unabhängige Beschwerdestelle her, bei der man sich nicht nur ausweinen kann, sondern eine Stelle, die den Robenträgern massiv auf die Füße tritt. Bis hin zur Entlassung. Öffentlichkeit muß hergestellt werden, Journalisten müssen ihr Augenmerk darauf richten.

    Nichts gegen die Unabhängigkeit von Richtern, aber der Name Schill sagt vielen Menschen noch was. Das war ein drogensüchtiger Aso und brauner Nuttenbesteiger. Wir haben Kriminelle in den Roben. Sie halten sich für unantastbar, sind es auch noch. Doch die Zeiten ändern sich.

    Wenn jemals ein eventueller Respekt vorhanden war, was die Justiz betrifft, so wurde er von dieser in den letzten Jahren selber gekillt.

    Comment by Flavius — 11.12, 2012 @ 19:01

  4. Die Hamburger Gerichtsmediatorin, Uta Mithoff, Vors. Richterin am LG HH, lehnt es ab, eine Mediation zu leiten und durchzuführen, wenn eine Seite Rolf Schälike mit dabei haben möchte.

    Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger fordert die Gerichtspräsidenten öffentlich auf, Wege zu finden, Rolf Schälike Hausverbot zu erteilen.

    Der gleiche Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger meint, er werde durch die Gerichtsberichterstattung von Rolf Schälike in seiner Geschäftstätigkeit so gestört, dass das Stalkingverbot greifen müsste.

    Nehmen Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger Kontakt zu Rolf Schälike auf, so kann Schälike „Spionage“ vorgeworfen werden. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger fühlt sich dann berechtigt, die Position des früheren Gegners seines Mandanten einzunehmen und seinem ehemaligen Mandanten Unehrlichkeit, Betrug, Aggressivität, Unsinn, Spionage, Nötigung etc. vorzuwerfen.

    Diese Volljuristen – Anwalt und Richterin – vergessen, dass Rolf Schälike mehr als einhundert juristische Angriffe bei Gericht hat abwehren können.

    Es ist nicht der Sachsensumpf, hat auch offensichtlich nichts mit Zwangsprostitution und Volljuristen zu tun. Oder vielleicht doch?

    Comment by Rolf Schälike — 11.12, 2012 @ 19:04

  5. Man kann durchaus annehmen, daß sich Juristen selber sehr wichtig nehmen, einen an der Klatsche haben, kriminell sind und in einen Zoo gehören. Sumpf überall.

    Ich schlage den Griechen vollständigen Schuldenerlass vor, wenn sie Bayern und die Ostländer übernehmen und einbürgern, soweit das bei denen geht. Deutschland freut sich.

    @Griechen: BITTE!

    Comment by Flavius — 11.12, 2012 @ 19:34

  6. ein amtsrichter in dresden hat die nazis als schützenswerte minderheit bezeichnet und damit proteste gegen die nazi-demo kriminalisiert. noch fragen zur sächsischen rechts-justiz?

    Comment by berti — 12.12, 2012 @ 13:27

  7. @3 Flavius Ich stimme zu, dass die richterliche Unanhängigkeit eigentlich ihren Wert zu beweisen hätte statt dass sie als vorausgesetzt gilt und man sofort als Verfassungsfeind gilt, wenn man Zweifel äußert. Trotzdem würde ich die Reform jedenfalls nicht mit einer Beschwerdestelle, die auch effektive Eingriffsrechte hat, beginnen wollen. Berufungen und Revision gibt es jetzt schon. Man kann sich wohl überlegen, ob diese Möglichkeiten zu gering sind und ausgeweitet werden sollen. Das wäre teuer, aber wohl immer noch billiger als eine neue Behörde die zudem in Gefahr gerät, wie die objektivste Behörde der Welt zu enden. Es ist mit Verlaub ein wenig naiv, anzunehmen, die Mächtigen im Staat könnten zwar Richter aber nicht eine solche Behörde nach ihrem Willen formen.

    Für ein Justizaufsichtsamt ähnlich den Rechnungshöfen für die Finanzaufsicht könnte ich mich allerdings schon erwärmen. Damit einhergehen sollte aber eine Transparenz der Justiz für alle, nicht nur für bestallte Beaufsichtiger. Grundsätzlich muss jedes Urteil im Internet zur Verfügung gestellt werden. Dazu die Schriftsätze aller Parteien, zumindest soweit diese zustimmen und sonst nichts entgegensteht.

    Man sollte auch nicht davor zurückschrecken, die schlimmste Furie auf die Justiz loszulassen, die die Zivilisation zu bieten hat: die Wissenschaft. Wenn man wissen will, wie Entscheidungsprozesse innerhalb einer fremden (Sub-)Kultur wirklich ablaufen, muss man eben hingehen und sich das ansehen. Es gibt auch Anthropologen und Soziologen, die sich nicht durch den ersten Anschein übertölpeln lassen http://anthropologynet.files.wordpress.com/2007/09/gary-larson-1984-far-side-anthropologists.jpg?w=376

    Comment by ThorstenV — 12.12, 2012 @ 16:54

  8. Aktuell sind beide Angeklagten freigesprochen worden. Wenn man meint, die Sumpfgebiete sind damit trockengelegt, dann irrt man.

    Die Justiz ist und bleibt ein Moor, in welchem täglich die Bürgerinnen und Bürger versinken.

    Es gilt also weiterhin, das Augenmerk auf die deutsche Justiz, ihre Büttel, Handlanger und Kriminellen im Amt zu richten. Da gibt es noch genug Arbeit.

    Comment by Flavius — 15.12, 2012 @ 12:24

  9. Nachtrag zu (ich kopiere den Text): „Vom Amtsgericht Würzburg wurde kürzlich ein Strafverteidiger wegen übler Nachrede verurteilt, weil er einem Richter vorgeworfen hatte, einen Durchsuchungsbeschluss nicht einmal ansatzweise einer eigenständigen Prüfung unterzogen zu haben.“

    Dazu teile ich mit, daß zahlreiche Richter und Richterinnen mitteilen, Durchsuchungsbeschlüsse, Entmündigungsverfahren etc. werden ohne jegliche Prüfung abgehakt. OHNE JEGLICHE PRÜFUNG! Im Usus! Genannte Gründe vorrangig:

    1. Zeitmangel
    2. Vertrauen auf die Ermittlungsbehörden
    Motto: Das hat schon seine „Richtigkeit“, passt schon.

    Wer das bestreitet und auch noch Klagen loslässt, hat vom Justizbetrieb keine Ahnung oder will seine faule Haut retten. Aber wie wir die Masse der Richterschaft kennen, fühlt sich diese wie Halbgott in schwarz, da darf keiner aufmucken.

    Altes Sprichwort aus China:

    Getroffene Schweine quieken besonders laut, sind aber wenig schmackhaft und zäh im Fleisch.

    Comment by Flavius — 15.12, 2012 @ 12:37

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