Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.12.12

Behörden dürfen Gaststätten nicht im Internet bewerten

Eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 2811.2012, Az.: VG 14 K 79.11) verbietet es dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine Bewertung von Gaststätten im Internet vorzunehmen. Dafür fehle es an einer gesetzlichen Grundlage, so das Gericht.

Veröffentlicht werden dürfen nur Informationen über festgestellte Verstöße, nicht aber bloße „Zensuren“. Die Mitteilung von Noten und Minuspunkten ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht aussagekräftig und dient daher nicht der Information des Verbrauchers. Für den Betrachter der Internetliste bleibe im Unklaren, welche Tatsachen sich hinter der Bewertung verbergen und ob es wirklich um Hygienemängel geht oder – wie im vorliegenden Fall – im Wesentlichen um Fragen der Betriebsorganisation.

posted by Stadler at 16:33  

4 Comments

  1. Schade, da hat wieder das I-Tüpfelchen gewonnen und der eigentlich beabsichttige Sinn bleibt auf der Strecke. Mag ja sein, dass das Gesetz/Verordung schlecht „formuliert“ wurde, aber wie soll solche Formulierung aussehn, damit sie wasserdicht ist und standhält. Ich glaube nicht, dass man alle Fälle im Voraus ermitteln kann. Git also Liste der Mängel veröffentlichen und eine Eklärung was die Mängel bedeuten. Das Urteil kann sich jeder selbst machen. Ob den Betreibern damit geholfen ist, wage ich zu bezweifeln. Jetzt hatte man eine „Note“. Nun schaut man „ah Mängel“ da gehen wir gar nciht erst hin. Ohne diese überhaupt erst zu werten

    Comment by Christian — 5.12, 2012 @ 12:34

  2. Im Prinzip eine richtige Entscheidung, denn mich interessiert als Kunde eine „schlechte“ Betriebsorganisation herzlich wenig. Allerdings ginge es um Hygienemängel, wollte ich das sehr wohl wissen.

    Comment by Mario — 5.12, 2012 @ 12:40

  3. @2
    Sehe ich anders. Es wurde ja nicht entschieden, dass organisatorische Mängel nicht in die Note einfließen (das wäre ja sinnvoll gewesen, denn mich interessieren solche Mängel wirklich nicht), sondern das die Noten generell unzulässig sind

    Comment by Christian — 5.12, 2012 @ 14:59

  4. Mal sehen, wann dieser Staat wagt, seine Bewertungen über Bürgerinnen und Bürger ins Netz zu stellen.

    Der Staat hat sich zurückzuhalten.

    In jeder Hinsicht.

    Comment by Flavius — 8.12, 2012 @ 14:16

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