Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.10.12

Kostenlose Erstberatung?

Udo Vetter weist in seinem Blog auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden hin, nach der der Mandant eines Anwalts damit rechnen muss, dass bereits die ersten telefonischen Ratschläge des Anwalts kostenpflichtig sind. Vetter spricht in diesem Zusammenhang die Legende von der kostenlosen anwaltlichen Erstberatung an. Hierzu fällt mir eine E-Mail eines potentiellen Mandanten ein, der, nachdem ich ihn auf die Kostenpflichtigkeit der Beantwortung seiner Rechtsfrage hingewiesen hatte, geradezu empört reagierte und sich darüber beklagte, dass ich ihm die übliche kostenlose Erstberatung verweigert hätte.

Wie bei jedem Frisör, ist auch eine 15-minütige Dienstleistung kostenpflichtig. Jedenfalls bei mir, denn ich muss davon leben.

posted by Stadler at 21:14  

14 Comments

  1. Kritisch wird es aus meiner Sicht immer dann, wenn der potentielle Mandant sich noch in der „Kostenvoranschlagsphase“ wähnt, der Anwalt aber schon gerne die Rechnung verschicken würde. Und da ist es meiner Erfahrung nach nicht immer ganz leicht zu erkennen, wo das eine aufhört und das andere anfängt.

    Da finde ich es natürlich toll, wenn mir ein Anwalt direkt auf meine Frage nach den zu erwartenden Kosten antwortet, dass er auch diese nur gegen Gebühr beantwortet. Das ist zumindest fair und ich weiß womit ich rechnen muss.

    Und ja, ich verstehe auch das Problem von Seiten des Anwalts, der davon leben muss. Mir ist nur aufgefallen, dass Anwälte (nicht alle natürlich, aber einige), gerne früher als später eine Rechnung schicken. Bei z.B. einem Architekten bekomme ich den Kostenvoranschlag immer ohne den Versuch, mir schon da wegen „der ausgedehnten Prüfung“ eine Rechnung zu schicken.

    Aber das ist auch nicht bei allen Anwälten so, es gibt auch einige, die sich gegenüber ihren Mandanten sehr korrekt verhalten und gleich auf die Kostengröße/Erfolgsaussichten hinweisen, ohne dafür direkt eine viertel Stunde in Rechnung zu stellen. Könnte ich mir als Selbstständiger für die Beratung von Kunden ehrlichgesagt auch nur schwer vorstellen.

    Comment by Drizzt — 18.10, 2012 @ 21:28

  2. Naja, von dem Geld was manche Anwälte für eine Viertelstunde Erstberatung nehmen, muss manche Familie drei Wochen leben :-)

    Comment by Frank — 18.10, 2012 @ 21:32

  3. Es gibt in jedem Job Beratung. Die eine Branche lässt es sich bezahlen, die andere „verrechnet“ das mit einem potentiellen Auftrag.
    Meine bisherige Erfahrung mit Anwälten zeigt mir, dass hier Dienstleistung und Preis häufig stark auseinanderdriften.

    Da werden kostenpflichtige Anfragen monatelang gar nicht bearbeitet, zieht man den Auftrag dann zurück, um diesen von jemand anderem bearbeiten zu lassen, weil sich ja nichts getan hat, kommen „Stornogebühren“ auf einen zu.

    Auch schick, diese „Pauschalgebühren“ zur Vertretung von Serienabmahnungen. Die Pauschalgebühren richten sich leider nach dem „individuellen Einzelfall“.

    Gemeint ist hier natürlich, dass man die Gebühren so setzt, dass man unter dem Preis bleibt, der in der Abmahnung steht. Wer hier pauschal 250 Euro ansetzt, verpasst wertvolle Mitnahmeeffekte bei Abmahnungen, die um die 2500 Euro für einen einzigen Film liegen.

    Comment by Christian Krause — 18.10, 2012 @ 23:17

  4. Wer viel mit Juristen zu tun hat, weiß irgendwann, dass man seine Dienstleister managen muss, und irgendwann teilen sie einem von sich aus mit, was bestimmte Vorgänge kosten, und schreiben nicht jeden Anruf sofort auf die Monatsrechnung.

    Leider habe ich noch keinen Anwalt erlebt, der das von vorneherein macht, sondern erlebe zunächst oft hochgezogene Augenbrauen, wenn man nach Kosten fragt. Gerade bei der Dienstleistung für Firmenkunden sollte man doch erwarten können, dass man mit den Gepflogenheiten von externen Bestellungen und Abrechnung in Firmen vertraut ist.

    Fazit: An der Stelle der Abrechnung können Anwälte und Mandanten noch viel voneinander lernen, es ist eben nicht nur eine Seite, die was falsch versteht.

    Comment by Oliver — 19.10, 2012 @ 14:59

  5. @4, nach Geld fragen, wie stillos ist das denn. Das stößt 911-Cabrioletfahrern bei Schlecker-Mitarbeiterinnen mit Recht sauer auf. Wenn die nicht wissen, was bei den hohen Herren so angesagt ist, sollen sie eben löhnen.

    Wer doff selbst in Schuld am sein ist (macht aber nichts – Auswendiglernen muss man können, und das können alle, die in der Schule mit Arbeit statt Intellenz reüssieren mussten).

    @2: Ja.

    Comment by DS — 19.10, 2012 @ 20:53

  6. RA jammern auf hohem Niveau. Hier wurde schon geschrieben, daß deren Gebühren oftmals deren Tätigkeit in keinster Weise rechtfertigen. Auch gibt es genug RA, die Leute abzocken und sie zu juristischen Maßnahmen treiben, wohlwissend, daß diese aussichtslos sind. Das sind Kanzleien, die sonst keine Kohle machen könnten, sondern eher ein Taxi-Unternehmen aufmachen müßten. Mein Mitleid mit „darbenden“ Juristen hält sich in Grenzen. Gut, daß es kostenlose Hilfe im Netz gibt, durch Verbraucherzentralen und Co.. Desweitern lohnt sich die Suche im Netz nach RA, die bei gewissen Straftaten bzw. Vorwürfen/Ermittlungen/Rechtsfragen grundsätzlich kostenlos beraten. Ich denke da an Asylbewerber, Opfer von Justizgewalt, Opfer von Polizeigewalt etc..

    Diesen RA ist zu danken, ebenfalls den RA, die im Netz kostenlos und ehrenamtlich Soforthilfe leisten, auch vor Ort erscheinen, wenn es sein muß. Die schauen nicht auf die Uhr, wenn es um das Recht geht. RA, denen es nur um die Kohle geht, haben ihren Beruf verfehlt.

    Comment by Tim — 20.10, 2012 @ 11:14

  7. „meine Frage nach den zu erwartenden Kosten antwortet, dass er auch diese nur gegen Gebühr beantwortet. “

    Was das Auto kostet, erfahren Sie erst, wenn sie den Kaufvertrag unterschreiben.

    Ein weiteres Steinchen im Bild der RA

    Comment by Christian — 20.10, 2012 @ 16:01

  8. @Frank @18.10.2012 @21:32: Tja, so issä Läbbä: Für das Geld, für das manche Familie drei Wochen lang auskommen müssen, gibt es auf der anderen Seite auch Leute, die sich dafür nicht einmal den Wecker stellen, geschweige denn, morgens überhaupt aufstehen; geht aber IMHO am Thema vorbei.

    Was mit nicht klar werden will ist die einfache Sache, daß es manchen Berufsgruppen — aus Kundenaquisegründen or whatever — frei steht, eine »Begutachtung« kostenfrei zu gestalten, anderen jedoch nicht. Und ich habe bisher nicht begriffen, warum es jede popelige Aquise- und Verkaufsklitsche schafft, auf den Anrunfbeantworter ein „Die Minute kostet so und so viel“ zu quaken, der Rest der Menschheit jedoch zu blöd dazu ist/ sein soll.

    Über alles: Ich bin der Überzeugung, daß dieser ganze, bundesdeutsche, exzessive »Ausnahme«-Schwachsinn der Grund allen Übels ist. Nix gegen Sondersachen bei Infrastruktur, Bildung, Volksgesundheit und Polittransparenz, alles andere gehört jedoch IMHO in die Tonne.

    Comment by Josh@_[°|°]_ — 21.10, 2012 @ 05:38

  9. @Christian @7: Tja nun, es liegt an Dir, nach dem geheuchelten Wunsch auf ein schönes Leben einfach aufzulegen, vielleicht noch verbunden mit der kurzen Info, es habe RAs wie Sand am Meer.

    Was soll denn das Beifall heischende »Steinchen im Bild der RA«? Wie in allen anderen Menschen- und Berufsgruppen auch hat es da Flaschen, Ar..hlöcher, Gottgleiche, Mittelbau, Blender, Spezialisten, Un- und Sympathen, Schwarze, Gelde, (Ex-)Rote, richtig Rote, Grüne, Braune, etc. pp.

    Was soll denn diese Forderung nach Delegation von Eigenverantwortlichkeit? Ruf an, frag‘ nach, leg‘ auf — oder vereinbare einen Termin.

    *Das* ist das Normalste auf der Welt.

    Comment by Josh@_[°|°]_ — 21.10, 2012 @ 05:52

  10. RAe sind tatsächlich etwas sehr schnell mit ihren Rechnungen. Sonst kennt man es sonst fast nur von Ärzten.

    Ich bin selbst in einem beratenden Beruf tätig und kenne die Problematik. Normalerweise verbuche ich kurze Auskünfte als „Akquisekosten“ und stelle für mündliche Auskünfte, wie man eine bestimmte Sachlage einzuschätzen hätte, oder wie man grob vorgehen sollte meist keine Rechnung. Nur wenn ich das Gefühl habe dahingehend ausgenutzt werde, gibt es einen kurzen Hinweis, das es ab jetzt gebührenpflichtig wird.

    Normalerweise ist das auch zielführend. Wer dann wirklich in seiner Sache etwas machen will, braucht spätestens bei der Umsetzung Expertenrat, und wenn er mit der Erstberatung zufrieden war, kommt er auch wieder.

    Wir hatten einmal ein spezifisches Rechtsproblem, und im Netz einen Fachanwalt gefunden, der die Erstberatung mit pauschal 1 Stunde für 50 Euro berechnete. Ich fand das eine faire Lösung, auch deshalb, weil das Beratungsgespräch auch ein Vorstellungsgespräch des Anwalts ist, d.h. ich muss mir ein Bild machen ob ich mit dem Anwalt zusammen arbeiten möchte. Geteiltes Risiko gewissermaßen. Er hat einen guten Eindruck hinterlassen und am Ende das Mandat bekommen, obwohl die 50 Euro nicht verrechnet wurden.

    Anderes Beispiel: Ich bin derzeit auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der auf „Bankrecht“ spezialisiert ist, da ich womöglich gegen eine Bank klagen will. Die Rechtslage ist eigentlich klar, aber der Sachverhalt erfordert die Fähigkeit, eine Bankbilanz lesen und interpretieren zu können. Das können auch nicht alle Bankrechtler, und von denen geben es auch nicht alle zu. Ich werde aber nicht €200 für eine Beratungsgespräch ausgeben, an dessen Ende ich das Mandat nicht erteile, weil der Rechtsanwalt den Sachverhalt nicht versteht.

    Comment by Nurda — 21.10, 2012 @ 22:04

  11. @Nurda: Ich glaube dein Beitrag gibt den Sachverhalt sehr schön wieder.
    Interessant auch, dass die 50 Euro Erstberatung tatsächlich für Anwälte ein geringer Beitrag sind, obwohl andere Berufsgruppen, die nicht weniger wichtige Arbeiten des täglichen Lebens leisten, auch als Selbstständige froh wären, diesen Stundensatz für reguläre Arbeiten zu bekommen.

    Comment by Christian Krause — 22.10, 2012 @ 00:23

  12. Ich halte 60% aller RA für miese Abzocker, davon sicher 40% für vollständig unfähig. Dann kommen noch die richtigen Abzockanwälte hinzu. 30% leben nur davon, Abmahnungen zu schicken, ansonsten würden sie sich als Taxifahrer durchschlagen müssen, diese Hohltüten. Der Dreck des Berufsstandes. Der Rest ist fähig, gebildet, engagiert, erstklassig. Aber genau diese Leute kann sich ein Otto-Normalverbraucher nicht leisten. Auch nicht mittels Versicherungen. Die machen nichts für das „dumme Volk“.

    Wo sind sie, die Rechtsanwälte mit Ehre?

    Wer sie findet, soll sie namentlich benennen. Mehr als ein paar Hundert kommen dabei nicht heraus. Früher mal ein ehrenhafter Beruf, heute ein mieses Geschäft von Unfähigen, Abzockern, Abmahnern und Typen, die sich ihren Dr.-Titel gekauft haben. Pfui Deibel!

    Comment by Tim — 24.10, 2012 @ 21:10

  13. Ps.

    Aber RA sollten nicht weinen, denn auch korrupte Richter, Staatsanwälte, die sich bezahlen lassen und Prügelbullen, Straftäter in Uniform auf der Wache werden hier noch angesprochen. Sie werden sich ebenfalls der Öffentlichkeit stellen müssen. Namentlich.

    Sie haben früher, vor der Erfindung dieses wunderbaren WWW, ihre Straftaten unter den Teppich kehren können, heute nicht mehr. Ich freue mich über Blogs bezüglich dieser Themen.

    Und dann bin ich dabei! Aber hallo! Bis dann!

    Comment by Tim — 24.10, 2012 @ 21:48

  14. Ab 12. November gibt es tatsächlich kostenlose rechtsberatung,..jedoch auf eine Woche begrenzt.
    Die Deutsche Anwaltshotline bietet nämlich anlässlich ihres 10-jährigem Jubiläum eine Woche lang jeweils 1h täglich, kostenlose telefonische rechtsberatung an. Wen das interessiert, hier ist der Link: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/zehn

    Comment by Märie — 9.11, 2012 @ 15:28

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