Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.10.12

Google soll seine Datenschutzerklärung ändern

24 der 27 nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten für den Datenschutz haben nach Medienberichten Google schriftlich aufgefordert, seine vor einem halben Jahr eingeführte neue Datenschutzerklärung abzuändern. Die Datenschützer kritisieren primär die Zusammenführung der Daten aus den unterschiedlichen Diensten. Außerdem möchte offenbar auch die EU-Kommission die neuen Datenschutzregeln von Google beanstanden.

Eine aktuelle Pressemitteilung der französischen Datenschutzbehörde CNIL erläutert die Forderungen der europäischen Datenschützer etwas genauer.

Warum die neue Datenschutzerklärung von Google nicht mit deutschem und europäischem Datenschutzrecht vereinbar ist, habe ich vor einigen Monaten erläutert. Das Beispiel zeigt aber auch deutlich, dass das geltende Datenschutzrecht auf Geschäftsmodelle wie das von Google nicht ausgerichtet ist, weshalb es bei konsequenter Rechtsauslegung und -anwendung ohnehin schwierig werden wird, sämtliche Googledienste in ihrem aktuellen Funktionsumfang datenschutzkonform auszugestalten.

posted by Stadler at 11:59  

4 Comments

  1. Die europäischen Datenschutzbeauftragten kommen nach SPON zu einer anderen Rechtsauffassung als Sie:

    „Die Behörden stuften die Vorgehensweise jedoch nicht als illegal ein.“

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-behoerden-bemaengeln-datenschutz-bei-google-a-861431.html

    „Die Sammlung von persönlichen Daten in solch einem großen Umfang stellt hohe Risiken für die Privatsphäre der Nutzer dar“ heisst es im Handelsblatt.
    http://www.handelsblatt.com/politik/international/eu-behoerden-google-soll-datenschutz-praktiken-aendern/7257966.html

    Peter Schaar schreib gestern Nacht auf twitter: „#Datenschutz will Risken minimieren – das unterscheidet ihn vom Strafrecht“

    Da wird es dann problematisch. Zum einen kennt das Strafrecht auch z.B. die Sicherheitsverwahrung, um Risiken zu minimieren. Zum anderen geht es sonst um klar umrissen Tatbestände, deren Risiken auf gesetzlicher Grundlage minimiert werden. Die DSB wollen aber aus ihrem persönlichen Gusto heraus minimieren.

    Werden wir das dann im Straßenverkehr, der mit mehreren tausenden Toten im Jahr erhebliches Risiko für die Bürger darstellt, dann auch erleben, dass ohne gesetzliche Grundlage Meinungen an Unternehmen herangetragen werden, um diese Risiken zu minimieren?

    Ich denke, die Datenschützer, die oft wenig Rückhalt in Parlamenten und Regierungen finden, einen falschen Weg einschlagen. Potenzielle Risiken mit Spekulationen zu vermeiden suchen, ist für Rechtsstaaten ein schwer gangbarer Weg.

    Wir sollten klare Tatbestände festlegen, die die Nutzung von personenbezogenen Tatbeständen sanktionieren, nicht aber die potenzielle Möglichkeit. Mit der anderen Ansicht funktioniert das Internet nicht mehr: Potenziell ist es allen Nutzern möglich, mit Daten aus dem Internet personenbezogene Profile anzulegen, ohne Erlaubnis des Betroffenen und ohne gesetzliche Grundlage. Ein Verbot davon können wir also nicht durchsetzen. Also ist es ungerecht, Google ohne gesetzliche Grundlage zu bedrohen, andere aber nicht sanktionieren zu wollen.

    Wir müssen klare Tatbestände definieren, welche *Nutzung* von Daten wir nicht wollen und die dann hart durchsetzen, vielleicht nicht nur mit Ordnungswidrigkeiten, sondern auch im Strafrecht. heise schrieb dazu:
    „Bei Daten, die in der Cloud vorgehalten werden, drängt Schaar darauf, schon bei der reinen Erhebung und Verarbeitung entsprechender Informationen Grenzen ziehen. Von Google und anderen Internetkonzernen sei die Forderung bekannt geworden, nur noch bei der Nutzung anzusetzen. “
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-Peter-Schaar-sieht-Nachholbedarf-bei-EU-Entwurf-1729641.html

    So aber erhöhen wir die Rechtsunsicherheit der Bürgern (Warum wenden sich nicht nur CDU und FDP gegen legale Nebeneinkünfte sondern auch Datenschutzbeauftragte gegen nicht illegale Datensammlungen?)

    Manchmal tut sich mir der Verdacht auf, dass manche Datenschutzbeauftragte auch antiamerikanische Alt68er sein könnten, die sich die Arbeit geteilt haben: der eine Facebook, der andere Google, während gleichzeitig zum Bundestrojaner brutalst möglich geschwiegen wird in Berlin und Kiel (während Bayern tapfer seine Erkenntnisse veröffentlicht). Das würfe ein schlechtes Bild auf den parteipolitisch durchdrungenen Datenschutz.

    Am Rande: 1.) Ich melde mich immer bei Google ab, wenn ich die Suchmaschine nutze. Man hat also auch diese Möglichkeit, und nicht nur, Google gar nicht zu nutzen. 2.) Ich finde es faszinierend, was Google den Usern kostenlos zur Verfügung stellt.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 16.10, 2012 @ 13:40

  2. Der Produktzuschnitt von Google und die Vereinheitlichung der Datenschutzbestimmungen der Google-Produkte missfällt einigen europäischen Datenschützern (offenbar nicht allen). Datenschützer wollen Like-Button für US-Produkte?

    http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2012/22_GooglesDatenschutzerklaerungMangelhaft.html?nn=408908

    Bald wird alles besser, wenn das Recht auf Vergessen kommt: dann werden Millionen von Jobs geschaffen, die durch Bibliotheken wandern und mit der Schere in Büchern und Zeitungen das Recht auf Vergessen implementieren. Und die Library of Congress braucht dann den Like-Button für einige Datenschützer aus Europa.

    Das ist die Permutation des rheinischen Mottos: „Kannse vergessen!“

    Der Machtanspruch der „Datenschützer“ wird immer umfassender. Von Schaar war neulich dann salopp gleich gefragt worden: „Was dürfen Verwaltungen?“
    http://www.egovernment-computing.de/kommunikation/articles/379870/

    Bei der Nutzung des Internets ist auch klar, an was sich Datenschützer orientieren: „Es gibt Studien, die besagen, dass etwa ein Drittel der Bevölkerung – insbesondere ältere Menschen – nach wie vor das Internet nicht oder nur gelegentlich verwenden. „

    Comment by Wolfgang Ksoll — 16.10, 2012 @ 15:29

  3. Mit der Verbreitung des Internet, der Macht der Daten und Dreistigkeit darauf basierender Geschäftsmodelle steigt auch die Bürde der Datenschützer. Es müsste proportional auch ihr Einfluss steigen. Stattdessen klingt in den Nachrichten „Datenschützer bemängeln“ leider immer so, als ginge es um Castor-Demonstranten; als würden sie nur ihre abstrakte Meinung durchsetzen wollen, nicht für die elementarsten Rechte aller Bürger kämpfen. Herr Ksoll behält Recht: Es muss endlich Verpflichtungen geben – und zwar für alle, anstatt immer nur exemplarisch – und dazu braucht es den modernen Möglichkeiten angepasste Tatbestände.

    Darum/dennoch freue ich mich sehr, dass der Druck auf einen der ganz großen Trickser nun im internationalen Ausmaß steigt.

    Comment by Unverständnis — 17.10, 2012 @ 01:37

  4. Der beste Schutz vor Google ist es, diese Dienste nicht zu nutzen.

    Comment by Tim — 20.10, 2012 @ 11:16

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