Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.9.12

T-Shirt „Scheiß RTL“ ein Markenrechtsverstoß?

Das Landgericht Köln hat Presseberichten zufolge dem Grimme-Preisträger Holger Kreymeier verboten, das Logo des Fernsehsenders RTL mit dem Zusatz „Scheiß“ auf T-Shirts aufzudrucken bzw. entsprechende T-Shirts zu vertreiben.

Der Ansicht, dass es sich hierbei nicht um eine (zulässige) Meinungsäußerung handeln soll, vermag ich allerdings nichts abzugewinnen. Was anderes als ein Werturteil sollte denn das bitte sein? Vermutlich handelt es sich sogar, heruntergebrochen auf das RTL-Niveau, um eine zutreffende Qualitätskritik.

Das Urteil soll sich angeblich auf das Markenrecht stützen. Markenrechtlich stellt sich daher natürlich zunächst die Frage nach dem Handeln im geschäftlichen Verkehr und dann auch nach der Verwechslungsgefahr. Die sog. Herkunftsfunktion der Marke wird hier eher nicht beeinträchtigt, weil wohl niemand ernsthaft annehmen wird, dass die T-Shirts aus dem Hause RTL stammen. Und eine Verunglimpfung bzw. Rufausbeutung nach dem UWG dürfte bereits am Wettbewerbsverhältnis scheitern.

Vielleicht hat sich das Landgericht Köln aber auch auf deliktsrechtliche Tatbestände (§§ 823 ff. BGB) gestützt?

Auf die Urteilsbegründung bin ich jedenfalls sehr gespannt, denn das Ergebnis scheint mir in jedem Falle diskutabel.

posted by Stadler at 22:26  

12 Comments

  1. Das heisst, ich könnte ohne weiteres T-Shirts mit „Scheiss “ in Verkehr bringen, solange ich sicherstelle, dass ich nicht in einem Wettbewerbsverhältnis mit dem Markeninhaber stehe?

    Also „Scheiss Audi“ ja, „Scheiss Gucci“ nein?
    Das kann’s ja nicht sein, oder?

    (RTL verkauft doch bestimmt auch T-Shirts über Ihren Onlineshop…)

    Comment by mcbexx — 25.09, 2012 @ 23:56

  2. Siehe auch OLG Frankfurt/M., GRUR 1982, 319 -keine markenmäßige Benutzung von „Lusthansa“.

    Comment by Ernst — 26.09, 2012 @ 06:45

  3. Wer war das? Frau Reske etwa?

    Comment by Prof.Priemschwitzer — 26.09, 2012 @ 07:16

  4. @ mcbexx:

    Dodoch, genau so ist es.

    Davon abzugrenzen ist natürlich die urheberrechtliche Frage… je nach Gestaltung ist „Scheiss RTL“ wohl ein eigenständiges Werk.

    Comment by turtle of doom — 26.09, 2012 @ 10:57

  5. Ob da mal nicht der Richter bestochen wurde von RTL. Aber das will niemand RTL unterstellen, dass würden die ja niemals wagen *hust*

    Beim ersten T-Shirt kann ich den Verbot eventuell noch verstehen, wegen dem Orginal RTL Logo.

    Das zweite T-Shirt kann ich leider überhaupt nicht nachvollziehen.

    Comment by Koro — 26.09, 2012 @ 13:27

  6. @ Turtle, ich glaube mich zu erinnern, dass auf dem T-Shirt 1 zu 1 das Logo . Und im Markenrecht kommen schon merkwürdige Entscheidugnen zustande, die Kennzeichnungskraft des RTL Logos ist hoch, die Produkte sind Fernsehen und Webcast also sehr ähnlich und die Verwechslungsgefahr ist gering aber naja, sie ist gegeben. Und Hand aufs Herz, wer würde RTL nicht zutrauen solche T-Shirts zu verkaufen und wer würde den RTL Zuschauern nicht den Kauf zutrauen?

    Und das Problem mit der Meinungsfreiheit hier ist halt das Holger Kreymeier die T-Shirts in seinem Online Shop verkauft hat von daher ist die geschäftliche Handlung im Markenrecht gegeben.

    Comment by Mojo — 26.09, 2012 @ 13:35

  7. RTL-Niveau hin oder her. Das ist ein Fall von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG. Da braucht es keine Verwechslungsgefahr! Es genügt, daß der Verkehr das Zeichen zwar als Verzierung erkennt, es wegen der hochgradigen Ähnlichkeit aber gedanklich mit der bekannten Marke verknüpft (BGH: Lila Postkarte).

    Comment by Anonymous — 26.09, 2012 @ 18:38

  8. Das mag ein Fall von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG sein. Die Entscheidung Lila Postkarte des BGH dürfte dennoch durch die neuere Rechtsprechung des EuGH z.T. überholt sein, der primär darauf abstellt, dass eine der Grundfunktionen der Marke beeinträchtigt sein muss.

    Man kann zunächst schon die Frage aufwerfen, ob die Benutzung überhaupt markenmäßig ist, wenn es wie hier ersichtlich um eine, wenn auch plumpe Kritik am Niveau des Senders geht.

    Wenn man sich an der Dogmatik des EuGH orientiert, wird man allenfalls die Frage stellen können, ob eine unlautere Ausnutzung des Rufs der Marke (siehe z.B. EuGH, L’Oreal) stattfindet. Da habe ich in diesem Fall auch meine Zweifel, denn das Ganze hat ja nichts mit einer Nachahmung o.ä. zu tun.

    Comment by Stadler — 26.09, 2012 @ 18:55

  9. Für die markenmäßige Benutzung ist nicht erforderlich, dass der Verkehr die Marke als Kennzeichnung (hier der Ware „T-Shirt) ansieht (tut er hier sicher nicht). Das gedankliche Verknüpfen mit der bekannten Marke genügt. Dann stellst sich die Frage, ob die Unterscheidungskraft der Marke ausgenutzt wird. Wohl ja, denn wer kauft das T-Shirt allein wegen der Aufschrift „Sch…“? Maßgeblich für den Kaufanreiz ist doch das RTL-Logo (in Verbindung mit „Sch…“). Unlauter ist die Ausnutzung der Unterscheidungskraft, weil es sich hier (meine Meinung) um reine Polemik handelt. Und mal ehrlich: Fällt dem Grimmepreisträger wirklich nichts besseres ein, als „Sch…“?

    Comment by Anonymous — 27.09, 2012 @ 09:55

  10. Sorry, will nicht anonym bleiben: Beitrag 7 und 9 sind von mir Gruß F. Reinholz

    Comment by freinholz — 27.09, 2012 @ 09:57

  11. Kein Wunder, wenn sich Kritiker der z.B. BILD anders behelfen. Sie finden BLÖD blöde. Leider bietet sich sowas bei RTL nicht an. Das liegt natürlich nur an den Buchstaben, nicht am Sendeformat. RTL…mh.

    Randale Total Lustig? Row Toilet Loser?

    Finde ich scheiße.

    Ps. Das ist meine freie Meinungsäußerung.

    Comment by Rudolf — 29.09, 2012 @ 09:46

  12. Er darf Sie nicht mehr VERKAUFEN, aber Verschenken darf er dann wohl noch…

    Es gibt Online-T-Shirt-Druckereien da kann man auch 0 Euro Gewinn einstellen, dann kostet es nur den Betrag den die Druckerei nimmt.
    Irgendwann könnte die Druckerei aufgefordert werden aufzuhören, aber man selbst hat nicht gegen das Urteil verstoßen.
    Das was die Menschen da zahlen geht ja nicht an den Designer.

    Tipp:
    Kauf euch einen Hochdruckreiniger, einen dazu passenden Generator und einen Wassertank. Nehmt ein dünnes Brett, Plastikscheibe oder Metallblech und schneidet das Logo rein, und legt die Platte auf den Boden oder gegen Stromverteiler, Telekomverteiler usw. AUch direkt vor RTL in der Aachener Strasse in Köln.

    Nun das Logo mit dem Hochdruckreiniger freireinigen und verschwinden. Das ist keine Sachbeschädigung und keine Verschmutzung.

    Comment by Tobias Claren — 30.09, 2012 @ 14:15

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