Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.9.12

Beschlüsse des Juristentages sind in der Tendenz bürgerrechts- und internetfeindlich

Der letzte Woche zu Ende gegangene 69. Deutsche Juristentag hat eine ganze Reihe fragwürdiger und diskussionsbedürftiger Beschlüsse gefasst, die auf eine stärkere Regulierung und Überwachung des Internets abzielen. Diese Beschlüsse werden von den Fachabteilungen des DJT gefasst, die mir angesichts dessen, was inhaltlich abgestimmt wurde, doch deutlich von einer konservativen und nicht gerade liberalen Grundhaltung dominiert zu sein scheinen.

Die für das Internet relevanten Beschlüsse des DJT finden sich in dem Beschlusspapier u.a. auf S. 9 – 11 (Strafrecht) und S. 23 ff. (IT- und Kommunikationsrecht).

Der DJT spricht sich für eine Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung (in engen Grenzen) und Quellen-TKÜ aus. Ein Recht auf anonyme Internetnutzung lehnt der DJT ab. Gefordert wird ferner, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjährigen eine Einwilligung des einsichtsfähigen Minderjährigen und seines gesetzlichen Vertreters notwendig sein soll. Das würde natürlich u.a. eine Nutzung sozialer Netze durch Minderjährige erheblich erschweren und ist relativ weit von der Lebenswirklichkeit entfernt.

Eine Auswahl derjenigen Beschlüsse, die mir für das Internet wesentlich erscheinen, habe ich nachfolgend zusammengestellt. Ob der Beschlussvorschlag angenommen oder abgelehnt wurde, ergibt sich aus dem Klammerzusatz am Ende.

Überwachungstechnologien:
Der Gebrauch der existierenden Technologie für eine flächendeckende Überwachung, Filterung und Kontrolle jeglicher elektronischer Kommunikation ist allenfalls mit äußerster Zurückhaltung anzuwenden. Sind Überwachungs- und Filterbefugnisse erst einmal gewährt, so entziehen sie sich einer effektiven Kontrolle durch Justiz und Parlament. (abgelehnt)

Quellen-Telekommunikationsüberwachung:
aa) Ein heimliches Eindringen in ein informationstechnisches System zum Zwecke einer repressiven Quellen-Telekommunikationsüberwachung sollte als Ausgleich für die technisch meist unmögliche Telekommunikationsüberwachung entsprechend den Voraussetzungen der §§ 100a, 100b StPO möglich sein. (angenommen)

bb) Die hierfür eingesetzte Software muss vorab unabhängig zertifiziert werden, z.B. durch den Datenschutzbeauftragten, um sicherzustellen, dass die technischen und rechtlichen Anforderungen eingehalten und die beim Einsatz dieser Software unvermeidlichen Gefahren beherrschbar sind. (angenommen)

cc) Es sollte eine gesetzliche Pflicht geschaffen werden, in jedem Einzelfall nachträglich den Datenschutzbeauftragten zu informieren. (abgelehnt)

Online-Durchsuchung:
aa) Ein heimliches Eindringen in ein informationstechnisches System zum Zwecke einer repressiven Online-Durchsuchung ist angesichts der Möglichkeit einer Verschlüsselung der gespeicherten Daten ein wichtiges Ermittlungsinstrument und sollte daher, wenn auch unter hohen, verfassungsrechtlich vorgegebenen Eingriffsschwellen (vgl. BVerfGE 120, 274) erlaubt werden. (angenommen)

bb) Die hierfür eingesetzte Software muss vorab unabhängig zertifiziert werden, z.B. durch den Datenschutzbeauftragten, um sicherzustellen, dass die technischen und rechtlichen Anforderungen eingehalten und die beim Einsatz dieser Software unvermeidlichen Gefahren beherrschbar sind. (angenommen)

cc) Es sollte eine gesetzliche Pflicht geschaffen werden, in jedem Einzelfall nachträglich den Datenschutzbeauftragten zu informieren. (abgelehnt)

Vorratsdatenspeicherung:
Telekommunikationsanbieter sollten generell und soweit verfassungsrechtlich zulässig nach Maßgabe der RL 2006/24/EG (EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie) verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten zu sammeln und für mindestens sechs Monate zu speichern. (angenommen)

Anonymität:
a) Im Interesse einer effektiven Durchsetzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung im Internet besteht ein schützenswertes Recht der Internetnutzer auf Anonymität. Ansprüche Dritter wegen Rechtsverletzungen durch Internetnutzer sollen weitestmöglich hinter dem Recht auf Anonymität zurückstehen, Identifizierungspflichten von Internetdiensten sind entsprechend zu beschränken (abgelehnt)

b) Ein „Recht auf anonyme Internet-Nutzung“ ist nicht anzuerkennen. Bei aktiver Nutzung des Internets mit eigenen Beiträgen darf der Nutzer nicht anonym bleiben, sondern muss im Rahmen einer Verwendung von Pseudonymen zumindest identifizierbar sein. Nur dann lassen sich Rechtsverstöße wirksam verfolgen. Internet-Dienste sollen den Klarnamen und die Internetverbindung ihrer Nutzer registrieren. (angenommen)

Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Störerhaftung:
Für die wirksame (datenschutzrechtliche, Anm. des Verf.) Einwilligung Minderjähriger ist sowohl die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter als auch die Einwilligung des einsichtsfähigen Minderjährigen erforderlich. (angenommen)

Bei behaupteten Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist dem Betroffenen – in Anlehnung an §§ 101 UrhG, 19 MarkenG, 140b PatG – ein Auskunftsanspruch zur Benennung des Rechtsverletzers zu gewähren; Ausnahmen sind nur in verfassungsrechtlich gebotenen Fällen zuzulassen. (angenommen)

Der Störerhaftung soll ein Dienstebetreiber nur dann unterliegen, wenn er zumutbare Verhaltens-, namentlich Prüfpflichten verletzt, die nach Art des Internetdienstes unterschiedlich weitreichend sein können. Die vom BGH in der „Blogger“-Entscheidung (Urt. v. 25.10.2011 – VI ZR 93/10) aufgegriffenen Grundsätze – keine Verantwortlichkeit des Providers, wenn er nach Meldung der Rechtsverletzung durch den Rechtsinhaber die Veröffentlichung löscht – sind fortzuentwickeln. Für Äußerungen auf Kommunikationsplattformen sollte ein „Notice-and-take-down“-Verfahren eingeführt werden, in dem auf Meldung eines potentiell Verletzten zunächst der Äußernde zur Stellungnahme aufgefordert wird. Nimmt er nicht in gesetzter Frist Stellung, wird seine Äußerung entfernt; andernfalls findet die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Äußerndem und Verletztem statt. (angenommen) (…) Bei anonymen Meinungsäußerungen erfolgt eine umgehende Entfernung der Äußerung (angenommen)

Das geltende Regelungskonzept des Datenschutzes, ein Verbot der Verwendung personenbezogener Angaben mit Erlaubnisvorbehalt, ist grundsätzlich beizubehalten, aber mit deutlich erweiterten Erlaubnistatbeständen für die Internetkommunikation. Datenschutzrechtliche Anforderungen sollten bei überwiegenden Kommunikationsinteressen zurücktreten. (angenommen)

Sowohl die europäische „Datenschutz-Grundverordnung“ als auch die entsprechende nationale Regelung sollten die Verantwortlichkeit von Suchmaschinenbetreibern und deren Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. (angenommen)

posted by Stadler at 14:15  

18 Comments

  1. CDU-Veranstaltung!? Internetausdrucker?!

    Comment by Phillipp — 23.09, 2012 @ 15:01

  2. Die Ergebnisse widerspiegeln die Zusammensetzung der Abstimmenden: in der Mehrzahl bayerische Staatsanwälte.

    Comment by Constanze — 23.09, 2012 @ 15:31

  3. „Zusammensetzung der Abstimmenden: in der Mehrzahl bayerische Staatsanwälte“

    Wie kommt denn diese Zusammensetzung zustande?

    Comment by zirp — 23.09, 2012 @ 17:00

  4. Laut deren Homepage ist das Ziel des Vereins „auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der Rechtsordnung zu untersuchen, der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vorzulegen, auf Rechtsmissstände hinzuweisen und einen lebendigen Meinungsaustausch unter den Juristen aller Berufsgruppen und Fachrichtungen herbeizuführen.“

    Ich weiß ja nicht, wer in diesem Verein alles so vertreten ist, aber für mich klingen die Beschlüsse eher so, als würde eine Gruppe von Staatsanwälte Gesetzesänderungen fordern, die ihnen als Arbeitserleichterung bei der Strafverfolgung dienen. Das hat hat für mich mit einer „wissenschaftlichen Grundlage“ wenig zu tun.

    In Hinblick, auf das, was dieser Verein beschlossen hat, macht mir folgender Satz auf deren Homepage wirklich Angst: „Da der Verein keine Interessenvertretung bestimmter beruflicher oder gesellschaftlicher Gruppen ist, hat sein Wort in der juristischen Öffentlichkeit und auch für den Gesetzgeber besonderes Gewicht.“.

    Comment by eMicify — 23.09, 2012 @ 18:08

  5. Was glaubt diese Juristenversammlung eigentlich, wer sie ist?

    „Ein Recht auf anonyme Internet-Nutzung ist nicht anzuerkennen.“

    Ein Recht des Juristentages, über das Leben unschuldiger Menschen zu bestimmen, ist nicht anzuerkennen!
    Unverschämtheit! Dieses Winkeladvokaten-Pack glaubt also, gottgleich die Bürger wie Untertanen mit einer repressiven Überwachungsjurisdiktion unterjochen zu können?

    Seit wann müssen sich Bürger ausweisen, wenn sie ihre Meinung äußern wollen? Das Grundgesetz garantiert jedem Bürger ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Wenn diese Meinung nicht mehr anonym und damit frei geäußert werden kann, werden kontroverse, kritische Meinungen zurückgedrängt, weil die Bürger Angst vor Repressalien haben müssen. Dem Arbeitgeber passt es z.B. nicht, wenn seine Mitarbeiter sich kritisch zu politischen Themen äußern.

    Seit wann müssen Bürger sich auf dem Marktplatz oder auf einer Demonstration pauschal namentlich registrieren und ausweisen, um ihre Meinung kund zu tun?

    Aber Juristen kommen bekanntlich in jedem (Un-)Rechtssystem zurecht.
    Auch wenn Todesstrafe, Folter und Totalüberwachung gesetzlich erlaubt wären, würden sich Juristen immer noch hinstellen und beschwichtigen, dass doch alles nach Recht und Gesetz abliefe und keinerlei Grund zur Empörung bestünde.

    Diese Juristen da auf diesem Reichsparteitag der Juristerei sind Propagandisten und Apologeten eines Überwachungs- und Unterdrückungsstaates!

    Die sollten sich mal besser um andere Dinge kümmern.
    Zum Beispiel sind „Sicherheitsbehörden“ und Regierungen ein rechtsfreier Raum. Ungestraft werden dort Gesetze gebrochen, gebeugt, missachtet. Wenn der Staat sich nicht mehr an seine eigenen Gesetze hält, wird er zur Gefahr für die Bürger.

    Totale Sicherheit gibt es nur mit totaler Überwachung in einem totalitären Unterdrückungsstaat.
    Offenbar hat sich der „Juristen“-Tag entschieden, auf wessen Seite er steht.
    Die Liste der Verfassungsfeinde wird länger und länger…

    Comment by Rise up — 23.09, 2012 @ 18:44

  6. @Constanze: Der Strafrechtsausschuss besteht ja offenbar aus 80 oder mehr Mitgliedern. Wieviele davon sind denn (bayerische) Staatsanwälte?

    Comment by Stadler — 23.09, 2012 @ 20:57

  7. Schon den ganzen Tag verfolge ich das heise-Forum zu diesem Artikel/ Thema — http://heise.de/-1715156 — und vor einer knappen halben Stunde ploppte dort ein ganz treffenden Kommentar auf, meiner bescheidenen Ansicht nach.

    Ich Köpi & Pasta mal komplett anstelle meiner webkonformen Gewohnheit, einen Link zu setzen, wer weiß schon, wie lange es dieses Forum noch gibt angesichts der jüngsten „Verdienste“ des Juristentages.

    Und Nein, Thomas, die Beschlüsse sind _nicht_ tendenziell bürgerrechts- und internetfeindlich, die sind der feuchte Traum aller faschistoiden, totalitären Diktaturen und toppen locker jede Bananenrepublik in Afrika, jeden islamischen Gottesstaat mit „halal“-Internet; von der skizzierten Gesellschaft im Film „Brazil“ ganz zu schweigen.

    Hier nun das Zitat, mit Antwort auf einen anderen Beitrag (> steht dafür):
    > Selten hat man so eine Ballung von
    > Verfassungsfeinden, Stasibefürwortern und Geheime
    > Staatspolizei Vertretern gesehen.

    So ist das halt (leider), wenn man die Lehrer & Schüler eines Roland Freisler direktameng in den Staatsdienst übernimmt — Gut gemacht, Adenauer und Konsorten –, auf Studenten loslässt und wilhelminische/ nazibraune Rechts“fortbildung“ in ohnehin verdreht tickende Juristenrüben einpflanzt.

    Die paar wenigen Organe der Rechtspflege, die, auch hier bei heise
    schreibend, taugenden Juristen fallen bedauerlicherweise durch’s
    erwähnenswerte Raster.

    Wenn man noch berücksichtigt, daß der „Deutsche Juristentag“ direkt
    durch den Geburtskanal des „Nationalsozialistischen
    Rechtswahrerbundes“, dem „Bund Nationalsozialistischer Deutscher
    Juristen“ und der „Akademie für Deutsches Recht“ schlüpfte, dann
    „weiß man, was man hat“, um eine bekannte Reklame zu bemühen.

    Merke: Was einmal faschistoid-totalitär kontaminiert wurde, ist
    grundsätzlich verdorben, etwa so wie ’ne Wurst, auf der sich
    Salmonellen angesammelt haben. Man kann an der Pelle herumkratzen,
    dennoch schmeisst man die besser weg und kooft ’ne neue.

    2012, das Jahr, zu dem das braune Kroppzeug wieder in der „Mitte“ der
    Gesellschaft angekommen ist.

    Comment by Josh@_[°|°]_ — 23.09, 2012 @ 21:43

  8. „… deutlich von einer konservativen … Grundhaltung dominiert …“

    Das scheint mir eher reaktionär zu sein. Und wenn es stimmt, daß das mehrheitlich bayrische Staatsanwälte sind , dann bekommt der alte Satz von den Nürnbergern, die keinen hängen, sie hätten ihn denn eine neue Bedeutung. Oder sind die Nürnberger Franken?

    Comment by Oydenos — 23.09, 2012 @ 22:23

  9. Man sollte das einfach mal als Abbild der Meinungsrealität heute sehen. Es gab auch andere Stimmen im Raum, auch meine. Es gibt halt auch Jüngere und Ältere… Manche der Entscheidungen ist durchaus knapp ausgefallen. Und viele Jüngere waren leider mangels DJT-Mitgliedschaft nicht stimmberechtigt. Man sollte das Ganze eher als Aufforderung verstehen, hier weiter Argumentations- und Überzeugungsarbeit zu leisten.

    Comment by Wolf — 23.09, 2012 @ 23:03

  10. @Thomas: Abstimmen konnten nur Mitglieder des Juristentages (unabhaengig von der Abteilung), nicht aber alle Anwesenden. Die strafrechtliche Abteilung war gut besucht, allerdings aufgrund des Veranstaltungsortes und der terminlichen Lage innerhalb der Woche doch besonders von Staatsanwaelten aus der Region sowie Studenten und Referendare, ansonsten einige Professoren der Jurisprudenz, aber auch einige Ministeriumsangehoerige. Strafverteidiger wurden kaum gesichtet.

    Waehrend der sachlich sehr ausgewogenen und spannenden Diskussion (die als Wortprotokoll auch noch veroeffentlicht wird und durchaus interessant sein duerfte) meldeten sich recht viele der Staatsanwaelte auch zu Wort und betonten insbesondere immer wieder und ausschliesslich den Nutzen technologischer Ueberwachung. Die Gegner von Staatstrojaner und VDS betonten ihre verfassungsrechtlichen und technischen Bedenken, betonten auch Frage der Verhaeltnismaessigkeit.

    Nunja, in der strafrechtlichen Abteilung fand sich dann eine Mehrheit fur die Beschluesse wie oben, was nicht wirklich ueberraschte angesichts der vielen staatlichen Ermittler im Raum, die im Gegensatz zu den Studenten und Referendaren eben abstimmen konnten.

    Mich hat am meisten der Beschluss, der unter III. Strafprozessrecht, Nummer 1. steht (auf Seite 10), bestuerzt. Lies das mal. Das, was da steht, das war da mehrheitsfaehig. Darueber wurde auch diskutiert, es half nichts, denn das ist, was sie wollen. Das macht mir schon ein wenig Angst.

    Comment by Constanze — 23.09, 2012 @ 23:10

  11. @10

    Der Punkt davor hat es aber auch insich:

    […]Das StGB benutzt für die einschlägigen Inhaltsdelikte den traditionellen, an körperlichen Datenträgern orientierten Schriftenbegriff des § 11 Abs. 3 StGB. Der Schriftenbegriff ist durch eine Regelung zu ersetzen, die nicht auf den Datenträger, sondern auf die einschlägigen Inhalte abstellt. Ebenso ist der auf Schriften zugeschnittene Besitzbegriff durch ein inhaltsspezifisches Pendant zu ersetzen.
    […]

    Dürfte bei diversen Paragraphen interessant werden….wenn es dann um „Wahrnehmungsverbote“ geht, was man bekommt wenn man den Besitzbegriff ändert und ihn auf Inhalte ausdehnt…

    bombjack

    Comment by bombjack — 24.09, 2012 @ 08:31

  12. Zur Geschichte des DJT ist der Aufsatz von Rainer Maria Kiesow im myops-Heft vom September 2010, S. 4 ff. zu empfehlen. Online ist eine Leseprobe verfügbar:

    http://www.beck-shop.de/myops-Heft-10-September-2010/productview.aspx?product=849829

    Comment by Johannes — 24.09, 2012 @ 10:05

  13. Sorry, Constanze (= die Referentin Constanze Kurz?), aber was Sie schreiben, stimmt so leider nicht : Studenten und Referendare, die Mitglieder des Juristentages sind, sind ebenfalls stimmberechtigt.
    Siehe S. 21 des pdf zum DJT München und die Homepage des DJT unter „Recht mitgestalten“ /“Diskutieren und abstimmen“.

    Comment by klabauter — 24.09, 2012 @ 10:18

  14. Der Juristentag würde sich auch in Weißrussland gut machen. Dieser Katalog des Grauens ist ein Dokument der Unvernunft, auch und gerade gegenüber den eigenen Mandaten (Überwachung der Kommunikation mit dem Anwalt).

    Aber das zeigt mal wieder, dass es zwei Berufsarten gibt, deren Planlosigkeit von IT-Systemen vollumfänglich ist. Juristen und Ärzte.

    Dass Juristen nicht begreifen, dass eine „Online-Durchsuchung“ auch immer mit der Möglichkeit des Schreibens einhergeht, ist mir unbegreiflich. Und dass deswegen Beweismittel untergeschoben werden können und letztlich ihr Nutzen in Frage gestellt wird.

    Comment by _Flin_ — 24.09, 2012 @ 10:21

  15. @Nr. 14:
    Die Realdurchsuchungen wurden auch nicht deshalb abgeschafft, weil Beweismittel untergeschoben werden könnten. Ebenso wenig die DNA-Analyse (weil ja ein Zigarettenstummel am Tatort „untergeschoben“ worden sein könnte) und andere grundsätzlich manipulierbare Beweiserhebungsmethoden.
    Als neues und IT-spezifisches Gegenargument taugt Ihr Einwand daher mE nichts. Wer davon überzeugt ist, dass staatliche Stellen ohnehin nichts besseres zu tun haben, als Beweismittel zu manipulieren, müsste mit diesem grundlegenden Einwand nicht nur die Online-Durchsuchung, sondern generell jegliche staatliche Ermittlungstätigkeit ablehnen.

    Comment by klabauter — 24.09, 2012 @ 11:28

  16. @klabauter: Ich wollte nicht zum Ausdruck bringen, dass Studenten und Referendare nicht haetten abstimmen können, natürlich können sie stimmberechtigtes Mitglied werden. Wir hatten aber eine Veranstaltung im Rahmen des Juristentages, wo wir mit ihnen diskutiert haben, ausserhalb des starren, protokollierten Schemas.

    Da zeigte sich im Gespräch, dass sie eben in der Regel nicht Mitglied sind (ich vermute Geld aus Ursache). Zudem sah man das bei der Abstimmung selbst, da die nicht Stimmberechtigten dann hinten saßen.

    Zu guter letzt: So einige Studenten haben sich nach der Abstimmung bitterlich beschwert ob der Ergebnisse.

    Es gab einige wenige Male Szenenapplaus bei der Diskussion, da zeigte sich, dass das Publikum ausgewogener war als das Ergebnis erkennen lässt. Sie klatschen für die Freiheitsposition, nicht für die Kontrollgesellschaft.

    Aber naja, wer klatscht da schon für mehr Überwachung, ist halt immer „notwendig, nützlich, zwingend erforderlich“. Wissenschon.

    Comment by Constanze — 24.09, 2012 @ 11:57

  17. @15: Bei der Realdurchsuchung darf man selbst anwesend sein, es gibt amtliche Zeugen, und es ist deshalb ungleich risikobehafteter unentdeckt Beweismittel zu manipulieren, unterzuschieben oder zu entfernen.

    Comment by Ein Mensch — 24.09, 2012 @ 14:50

  18. Ich bin schockiert über diese Juristen. Es zeigt sich, daß die meisten der Teilnehmer/innen Opas und Omas sind. Verknöchert in ihren veralteten Ansichten, konservativ (das sagt schon alles).

    Schande über sie! Pfui Deibel!

    Das Web wird sich von solchem Friedhofsgemüse nicht beeinträchtigen lassen. Sollen sie schwarz und braun sein, das Web bleibt bunt!

    Comment by Rudolf — 29.09, 2012 @ 10:52

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