Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.8.12

„Griaß Di“ sorgt für Unmut

„Griaß di“ ist eine in Bayern und Österreich geläufige Grußformel und bedeutet „Grüß Dich“. Eine Druckerei aus dem Allgäu hat sich diesen Ausdruck als Gemeinschaftswortmarke (Nr. 010118396) EU-weit schützen lassen, u.a. für Textilien und Bekleidung, namentlich auch für T-Shirts. Das deutsche Unternehmer hat jetzt einen Kleinunternehmer aus Tirol abgemahnt, der T-Shirts mit dem Aufdruck „Griaß di“ verkauft.

Wenn man der Berichterstattung glauben darf, kocht die österreichische Volksseele gerade über und Bayern und Österreich befindet sich im Sommerloch Grußkrieg.

Zu diesem Vorgang habe ich sowohl als Jurist als auch auch als Bayer einige Anmerkungen zu machen.

Man wird jetzt trefflich darüber streiten können, ob dieser Grußformel jegliche Unterscheidungskraft im markenrechtliche Sinne fehlt und die Marke deshalb vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt gar nicht erst als Gemeinschaftsmarke hätte eingetragen werden dürfen. Ungeachtet dessen, steht die Abmahnung des deutschen Unternehmens allerdings auf äußerst wackeligen Beinen. Denn wenn allgemein gängige Begriffe, Abkürzungen oder Redewendungen auf T-Shirts gedruckt werden, sieht der Verkehr nach der Rechtsprechung des BGH darin nur ein dekoratives Element und keine Produktkennzeichnung. Das bedeutet, dass eine Markenverletzung in diesen Fällen ausscheidet. Es könnte also sein, dass diese windige Abmahnung etwas zuviel Wirbel verursacht.

Als Bayer muss ich mich dennoch aufs Schärfste gegen die Behauptung verwahren, „Griaß Di“ sei eine österreichische Grußformel. In Wirklichkeit handelt es sich natürlich um eine originär bayerische Grußformel. Dass man beispielsweise in Tirol ebenso grüßt wie in Bayern, könnte daran liegen, dass das Tirolerische (nur) ein bajuwarischer Dialekt ist.

In Erwartung eines österreichischen Shitstorms beende ich diesen Blogbeitrag hiermit. ;-)

posted by Stadler at 22:25  

10 Comments

  1. Abmahnung vom Grußonkel? Stimmt, das wird wohl nix: Selbst wenn man eine Schutzfähigkeit der bajuwarisch-österreichischen Grußformel als Wortmarke für Bekleidung bejahen wollte, reicht eine dekorative Verwendung auf der T-Shirt-Vorderseite nicht aus, um nach dem maßgeblichen Verständnis des sog. Durchschnittsverbrauchers wirklich eine markenmäßige Benutzung der Grußworte mit produktkennzeichnendem Herkunftshinweis zu unterstellen.

    Aber zahlreiche markenrechtliche Abmahnungen spekulieren nicht selten trotz fehlender oder zumindest sehr zweifelhafter markenmäßiger Verwendung mit dem übereilten und unprofessionellen Nachgeben (und Zahlen) der Abmahnungsempfänger.

    Schöne Grüße ;)

    Comment by Ralf Petring — 14.08, 2012 @ 23:03

  2. Ur-leiwand. Nicht.

    Comment by Thomas Pfeiffer — 14.08, 2012 @ 23:16

  3. Do sog i nua: jo serwaaaas :)

    Comment by daMax — 15.08, 2012 @ 00:49

  4. Demnächst lasse ich mir „Id’gaf“ (I don’t give a f***) reservieren.

    :-P

    Comment by theo — 15.08, 2012 @ 09:58

  5. Der letzte Absatz irritiert mich.
    Wenn Tirolerisch oder Österreichisch eine eigene Sprache wäre, könnte man dann “Griaß di” (BY) und “Griaß di” (AT) als unterschiedlich behandeln?

    Oder kann man СССР (Abkürzung für Chaos Computer Club Partei) und СССР (SSSR in kyrischen Buchstaben) unterscheiden?

    Comment by Mirco — 15.08, 2012 @ 11:45

  6. „Dass man beispielsweise in Tirol ebenso grüßt wie in Bayern, könnte daran liegen, dass das Tirolerische (nur) ein bajuwarischer Dialekt ist.“

    Deswegen heißt es auch „bairische Grußformel“ und nicht „bayerische Grußformel“. „Bayerisch“ ist politisch und auf das Bundesland begrenzt. „Bairisch“ hingegen bezieht auf die Kultur.
    (http://bar.wikipedia.org/wiki/Datei:Boarisch-mit-Flaggn-02.png)

    Comment by Marcus — 15.08, 2012 @ 13:56

  7. Laut dem Bericht (http://tirol.orf.at/news/stories/2544224/) wurde die Marke in Spanien eingetragen, da eine Eintragung in D schon mal gescheitert ist.

    PS:
    Ist das Tirolerische ein bajuwarischer Dialekt, oder Bayrisch ein tyroler Dialekt?

    Comment by Tyroler — 15.08, 2012 @ 23:50

  8. Der #shitstorm fällt ins wasser, die Frage, ob die Bayern nur die urigeren Österreicher sind oder die Österreicher nur die urigeren Bayern, ist und bleibt eine Henne Ei Frage ;-)

    Comment by Heinrich Elsigan — 16.08, 2012 @ 01:10

  9. @Tyroler:
    Die Marke wurde beim Harmonisierungsamt in Alicante eingetragen. Das ist das für EU-Marken (Gemeinschaftsmarken) zuständige Amt. Die Marke genießt damit grundsätzlich Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten.
    Die Marke, deren Nummer ich in meinemm Beitrag angegeben habe, lässt sich über die Recherchefunktion des HABM bequem recherchieren.

    Über die Recherchefunktion des Deutschen Patent- und Markenamts lässt sich in der Tat nachvollziehen, dass ein anderer Anmelder im Jahre 2009 bereits versucht hat, „Griaß di“ als Marke u.a. für Bekleidung einzutragen. Das Amt hat die Eintragung – vermutlich wegen des Bestehens absoluter Schutzhindernisse – zurückgewiesen.

    Comment by Stadler — 16.08, 2012 @ 09:27

  10. So a Piefke-Kretzn!

    Comment by Keborn — 12.08, 2013 @ 00:01

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