BVerfG verhandelt über Antiterrordatei
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 06.11.2012 über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Antiterrordateigesetz. Das Verfahren dürfte vermutlich auch Aufschluss über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit ähnlicher Dateien, wie die gerade vom Bundestag beschlossene Verbunddatei Rechtsextremismus liefern.
In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts heißt es zum Verfahren und zur Antiterrodatei:
Das Antiterrordateigesetz schafft für den Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus die Rechtsgrundlage für eine Verbunddatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern. Beteiligt sind an der Antiterrordatei das Bundeskriminalamt, das Bundespolizeipräsidium, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Polizeivollzugsbehörden.
Die automatisierte zentrale Antiterrordatei erleichtert und beschleunigt den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden, indem einzelne Erkenntnisse aus dem Zusammenhang der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, über die eine der beteiligten Behörden verfügt, für alle beteiligten Behörden schneller auffindbar und leichter zugänglich sind. Gespeichert werden in der Antiterrordatei verschiedene personenbezogene Merkmale zu Angehörigen terroristischer Vereinigungen mit internationalem Bezug, zu Einzelpersonen, die rechtswidrige Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen, vorbereiten, befürworten oder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen, sowie zu Kontaktpersonen, die mit diesen Personenkreisen in Verbindung stehen.
Alea iACTA est.
Vorratsdatenpeicherung? – Das BVerfG urteile diese als Verfassungswidrig ab und die bereits angewendeten Massnahmen der Behörden als Gesetzesübertretung. Allerdings darf bis 01.01.2013 so weiter verfahren werden.
Wahlrecht auf Bundesebene, Hartz-IV, …
Regelmässig haut das BVerfG die Gesetze der Regierung denen um die Ohren. Daraufhin werden Fristen verschleppt und grundgesetzwidrige Handlungweisen weiter praktiziert und somit erschlichen. Das BVerfG verkommt zur Makulatur. Der Kapitalismus zur Dikdatur.
Comment by TR0LL — 3.08, 2012 @ 07:22
Herr Stadler,
zwei Dinge gilt es zu monieren:
1. Es heißt „AntiterroRdatei(gesetz)“ und nicht „AntiterrOdatei(gesetz)“.
2. Was möchten Sie uns mit diesem Blogbeitrag genau sagen? Soll das eine Terminankündigung sein? Oder warum die ellenlangen Zitate aus der BVerfG-PM?
Wie ist Ihre persönliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten des Verfahrens? Das wäre etwas für einen Blogbeitrag.
Comment by Radler — 3.08, 2012 @ 16:19
Herr Stadler,
zwei Dinge gilt es zu monieren:
1. Es heißt „AntiterroRdatei(gesetz)“ und nicht „AntiterrOdatei(gesetz)“.
2. Was möchten Sie uns mit diesem Blogbeitrag genau sagen? Soll das eine Terminankündigung sein? Oder warum die ellenlangen Zitate aus der BVerfG-PM?
Wie ist Ihre persönliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten des Verfahrens? Das wäre etwas für einen Blogbeitrag.
Comment by Reldats — 3.08, 2012 @ 16:20
[…]Gespeichert werden in der Antiterrordatei verschiedene personenbezogene Merkmale zu Angehörigen terroristischer Vereinigungen mit internationalem Bezug, zu Einzelpersonen, die rechtswidrige Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen, vorbereiten, befürworten oder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen,
[…]
und das ist eine LÜGE denn was hat
-eine Datei zur Bekämpfung synthetischer Drogen
-das Taschendiebstahlsfahndungssystem
– Timesharing-Straftaten
– Umbau von Schreckschusspistolen zu scharfen Waffen
– Offene Haftbefehle Fahndungsregion Thailand
– Zentralstellendatei Sexualstraftäter
– Kinderpornografie im Internet
– Bilddatenbank Kinderpornografie
– Bekämpfung des Kindermissbrauchs im Ausland
usw. mit TERRORISMUS zu tun?
Welche Infos da noch in diese „Antiterrordatei“ eingepflegt werden vgl. http://www.heise.de/ct/artikel/Von-der-Anti-Terror-Gesetzgebung-ueber-die-Anti-Terror-Datei-zum-Schaeuble-Katalog-302578.html
Mit anderen Worten die Antiterrordatei ist eine „stink-normale“ Polizeidatei, die für dieses Gesocks nur den Vorteil einer Metadatei hat, wo auch die diversen Geheimdienste ihre Patschehändchen drin haben und wo die Grenzen von Polente zu Geheimdienst, zwischen harten Informationen (z.. das was jemand rechtlich auf den Kerbholz hat) und weichen Informationen (Geheimdiensterkenntnisse vgl. G-10-Gesetz http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/ ) verschwimmen. Sprich die feuchten Träume des Gesocks in eine Datei gegossen…..
bombjack
Comment by bombjack — 7.08, 2012 @ 06:42