Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.8.12

Äußerungen über Arbeitgeber auf Facebook: „Drecksladen“ und „Pfeife“

Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 5 Sa 451/12) verhandelt morgen einen Fall, in dem es um eher kraftvolle Äußerungen eines Arbeitnehmers in Richtung seines Nocharbeitgebers geht. Der Arbeitnehmer hatte – nachdem ihm gekündigt worden war – den Betrieb als „Drecksladen“ und „armseligen Saftladen“ bezeichnet und seinen Vorgesetzten als „Pfeife“ und „arme Pfanne“.

Das Arbeitsgericht Bochum hat die dagegen gerichtete Unterlassungsklage des Arbeitgebers abgewiesen (Az.: 3 Ca 1203/11). Das Arbeitsgericht war der Ansicht, dass es dem Arbeitgeber im Hinblick auf die Äußerungen, die die Person des leitenden Angestellten betreffen, bereits an der sog. Aktivlegitimation fehlt. Der Arbeitgeber sei nicht berechtigt ist, die Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Mitarbeiters geltend zu machen.

Die gegen den Betrieb gerichteten Aussagen hat das Arbeitsgericht als zulässig qualifiziert. Das Arbeitsgericht war hierbei allerdings davon ausgegangen, dass die fraglichen Äußerungen nicht öffentlich zugänglich waren, sondern nur von den Facebook-Freunden des Beklagten gelesen werden konnten. Das Arbeitsgericht hatte insoweit eine Parallele zu einer vertraulichen Kommunikation unter Kollegen gezogen.  Außerdem war das Arbeitsgericht der Ansicht, dass der Arbeitgeber von außenstehenden Dritten auch kaum identifizierbar gewesen wäre.

posted by Stadler at 10:48  

Ein Kommentar

  1. Tippfehler in der Überschrift: »Peife«.

    Comment by SC — 14.08, 2012 @ 12:51

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