Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.7.12

Facebook erst ab 16?

SPON hat unter dem Titel „Facebooks dunkle Seiten“ gerade wieder einmal darauf aufmerksam gemacht, dass Facebook mit den Daten und Informationen ihrer Nutzer in einer Art und Weise umgeht, die jedenfalls mit deutschen und europäischen Rechtsstandards nicht vereinbar ist. Facebook beachtet insbesondere weder das Fernmeldegeheimnis noch die Vorgaben des Datenschutzrechts.

Facebook ist deshalb in besonderem Maße problematisch, wenn es von Kindern und Jugendlichen genutzt wird, denn die sind häufig noch weniger als Erwachsene in der Lage, die Risiken zu überblicken. Nach dem Nutzungsbedingungen von Facebook dürfen Kinder unter 13 Jahren kein Nutzerkonto eröffnen. Die Realität sieht freilich anders aus, zumal Facebook diese selbstgesetzte Altersgrenze nicht konsequent kontrolliert.

Ist diese Altersvorgabe seitens Facebook eigentlich verbindlich, oder ergeben sich aus dem deutschen Recht andere Anforderungen? Problematisch ist an dieser Stelle insbesondere das Datenschutzrecht. Facebook erhebt und verarbeitet nämlich in erheblichem Umfang personenbezogene Daten seiner Nutzer. Eine solche Datenverarbeitung erfordert nach deutschem Recht grundsätzliche eine Einwilligung des Nutzer, die während der Registrierung abgefragt wird. Ob jemand eine solche Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten wirksam erteilen kann, hängt von seiner Einsichtsfähigkeit ab. Diesbezüglich existiert die weitverbreitete Rechtsansicht, dass diese Einsichtsfähigkeit bei Kindern unter 14 Jahren regelmäßig fehlt und sie auch im Alter zwischen 14 und 16 nicht ohne weiteres unterstellt werden kann, zumal vor dem Hintergrund der Unüberschaubarkeit der Datenverarbeitung durch Anbieter wie Facebook (Siehe z.B.: Spindler/Nink in: Recht der elektronischen Medien, BDSG, § 4a, Rn. 2a; Arlt, MMR 2007, 683, 684).

Wenn man diese wohl herschende Auslegung zum deutschen Datenschutzrecht zugrunde legt, muss man eine Nutzung von Facebook durch Jugendliche unter 16 zumindest als problematisch betrachten. Mit der Wirklichkeit steht diese Rechtsansicht freilich nicht in Einklang, denn gerade Jugendliche unter 16 nutzen Facebook massenhaft. Dass Facebook in diesen Fällen die Daten der Minderjährigen in rechtswidriger Art und Weise verarbeitet, dürfte den Anbieter aus Kalifornien außerdem kaum stören.

posted by Stadler at 12:00  

4 Comments

  1. Ah, mal wieder eine „Facebook ist gefährlich Meldung“. Ist Herr Thilo Weichert wieder aus seinem Urlaub zurück? ;)

    Comment by Native — 25.07, 2012 @ 13:13

  2. Ich dachte, wer Facebook nicht nutzt wird zum Amokläufer. Jedenfalls war der Batman Mörder nicht bei Facebook.

    Comment by Edgar — 25.07, 2012 @ 14:54

  3. Man kann doch nun wirklich nicht wollen, dass Facebook das Alter der Nutzer wirksam überprüft. Es muss einfach in den Schulen vernünftig aufgeklärt werden, was Facebook da macht.

    Comment by Ein Mensch — 26.07, 2012 @ 00:49

  4. Ich wil rein gehen weil es so cool ist bitte

    Comment by issbel — 6.11, 2012 @ 06:21

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