Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.7.12

Die Beschneidung des Rechtsstaats

Neben den Regierungsparteien Union und FDP haben sich auch SPD und Grüne für eine schnelle gesetzliche Regelung der Beschneidung ausgesprochen. Hintergrund ist ein Berufungsurteil des Landgerichts Köln, das die medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines vierjährigen Jungen als rechtswidrige Straftat angesehen hat. Das Gericht hatte den Arzt, der den Eingriff durchgeführt hat, dennoch freigesprochen, weil er sich nach Auffassung des Gerichts in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden und damit ohne Schuld gehandelt habe. Zum besseren Verständnis des Urteils kann nicht unerwähnt bleiben, dass in dem Fall Komplikationen aufgetreten sind und das Kind wegen Nachblutungen von den Eltern in die Notaufnahme einer Kinderklinik gebracht werden musste.

Die aktuelle, parteiübergreifende politische Stimmung ist maßgeblich auch davon geprägt, dass die europäischen Rabbiner das Kölner Urteil als schwersten Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust bezeichnet haben. Dieser unsachliche Vergleich hat die beabsichtigte Wirkung ganz augenscheinlich nicht verfehlt.

In dieser Situation erscheint mir eine juristische und rechtspolitische Bewertung des Urteils des LG Köln nötig, die ich an dieser Stelle versuchen möchte. Zum besseren Verständnis sollen vorab kurz die Grundzüge der Strafbarkeit erläutert werden. Die Prüfung der Strafbarkeit erfolgt dreigliedrig, man unterscheidet die Tatbestandsmäßigkeit, die Rechtswidrigkeit und die Schuldhaftigkeit des Verhaltens. Jede ärztliche Heilbehandlung erfüllt den Straftatbestand einer Körperverletzung ebenso wie beispielsweise eine Ohrfeige. Vor diesem Hintergrund stellt die Beschneidung eines Menschen ebenfalls eine tatbestandsmäßige Körperverletzung dar. Diese Körperverletzung kann allerdings gerechtfertigt sein, wenn ein sog. Rechtfertigungsgrund eingreift. Im Bereich der Körperverletzungsdelikte ist anerkannt, dass die Einwilligung des Betroffenen regelmäßig geeignet ist, die Rechtswidrigkeit auszuschließen. Ärztliche Heileingriffe sind deshalb mit Einwilligung des Patienten zulässig. Da Säuglinge und Kleinkinder noch keinen entsprechenden Willen bilden können und deshalb auch nicht in der Lage sind rechtswirksam einzuwilligen, kommt es auf die Einwilligung der Eltern an. Diese Einwilligung ist aber nicht beliebig. Sie muss sich vielmehr am Kindeswohl orientieren, was verfassungsrechtlich aus Art. 6 Abs. 2 GG folgt.

Und genau an diesem Punkt kann und muss nun eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen werden. Es stehen sich hier die Religionsfreiheit (der Eltern) auf der einen und das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und die Wahrung des Kindeswohls auf der anderen Seite gegenüber. Wenn man an dieser Stelle einen Vorrang der (religiösen) Tradition postuliert, dann wird man künftig nicht mehr plausibel erklären können, warum nicht auch das Züchtigungsrecht der Eltern, der religiös motivierte Abbruch einer ärztlichen Heilbehandlung oder beliebige Verletzungen der körperlichen Integrität eines Kindes einen Rechtfertigungsgrund bilden können. Eine Gesellschaft, die bereits eine gewöhnliche Ohrfeige nicht mehr als vom Erziehungsrecht der Eltern gedeckt ansieht, kann schwerlich eine Beschneidung eines Säuglings oder Kleinkindes – ohne medizinische Indikation – für gerechtfertigt halten.

In verfassungsrechtlicher Hinsicht muss deshalb davon ausgegangen werden, dass eine religiöse Tradition keinen ausreichenden Grund dafür bilden kann, einen dauerhaften körperlichen Eingriff bei einem Kleinkind oder gar Säugling zu rechtfertigen und zwar selbst dann nicht, wenn man den Eingriff für harmlos hält. Das Argument, es würde sich doch nur um ein überflüssiges Stück Haut handeln, ist ohnehin unbehelflich. Würde man etwa das Abschneiden eines Ohrläppchens – auch nur ein überflüssiges Stück Haut – aus religiösen Gründen gutheißen? Welches Stück des Körpers überflüssig ist oder nicht, unterliegt gerade der Selbstbestimmung des Individuums und seinem Recht auf Achtung der körperlichen Integrität. Im Falle der Beschneidung steht die Harmlosigkeit außerdem keineswegs fest, sondern wird von den Befürwortern immer nur apodiktisch behauptet. Die Wissenschaft längst auch ganz ernsthaft bleibende und schwerwiegende Folgen von Beschneidungen. Auch der in der politischen Diskussion gerne bemühte Vergleich zur christlichen Taufe geht fehl. Denn bei der Taufe wird dem Kind lediglich etwas Wasser über den Kopf gegossen, während die Beschneidung einen für Kinder schmerzhaften und irreparablen körperlichen Eingriff darstellt. Im Hinblick auf die These von der Harmlosigkeit der Beschneidung ist zum Beispiel auch die sehr eindringliche Schilderung des Schriftstellers Najem Wali in der taz lesens- und bedenkenswert.

Bei näherer Betrachtung zeigt sich also, dass wir hier von einem rituellen, nicht ganz unerheblichen körperlichen Eingriff reden, für den es keinen sachlich-wissenschaftlichen Grund gibt. In verfassungsrechtlicher Hinsicht muss deshalb wie gesagt die Frage gestellt werden, ob die Religionsfreiheit überhaupt eine ausreichende Grundlage dafür bilden kann, eine Körperverletzung an einem Kleinkind vorzunehmen. Wenn man das nämlich einmal bejaht, ergeben sich zudem schwierige Folgefragen dahingehend, bis zu welcher Intensität der Staat derartig religiös motivierte körperliche Eingriff dulden kann und will.

Die Politik, die jetzt einen gesetzlichen Rechtfertigungsgrund schaffen möchte, diskutiert letztlich damit wieder nur eine populistische Scheinlösung, denn die zugrundeliegende Rechtsfrage ist im Kern verfassungsrechtlicher Natur. Der (einfache) Gesetzgeber hat überhaupt nicht die Möglichkeit, Umfang und Reichweite des Grundrechtsschutzes zu definieren. Wenn man also nach sorgfältiger Abwägung der sich gegenüberstehenden Grundrechtspositionen zu dem Ergebnis gelangt, dass das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrheit Vorrang vor der Religionsfreiheit der Eltern genießt, dann ändert sich daran auch dann nichts, wenn der Gesetzgeber nunmehr einen Rechtfertigungstatbestand schafft. Dieser wäre dann nämlich schlicht verfassungswidrig. Die Prüfung verlagert sich damit nur von den Strafgerichten einmal mehr nach Karlsruhe, was aber möglicherweise von dieser Politik gerade intendiert wird.

Man darf in der aktuellen Diskussion aber durchaus auch ein bisschen erschrocken darüber sein, dass es in Deutschland einen von der CSU bis zu den Grünen reichenden politischen Mainstream gibt, der ein archaisches religiöses Ritual über das Recht kleiner Kinder auf körperliche Unversehrheit stellt. Da ist mit Sicherheit eine gelegentliche Ohrfeige als Erziehungsmethode – die in Deutschland mittlerweile zu recht geächtet ist – deutlich harmloser.

Update:
Kathrin Passig hat in der Diskussion dieses Beitrags auf Google+ folgenden ergänzenden Hinweis gepostet, der mir erwähnenswert erscheint, weshalb ich ihn hier einfach mal zitiere:

Dass unter „bleibende und schwerwiegende Folgen“ nur von den psychischen Folgen die Rede ist, hat mich ein bisschen überrascht. Es scheint in der ganzen Diskussion einen ausgeprägten Widerwillen dagegen zu geben, auch mal zu erwähnen, dass die Vorhaut a) eine Funktion hat und b) für viele eine erogene Zone ist. (Ergänzung: Beides ist viel umstrittener, als ich dachte, http://en.wikipedia.org/wiki/Sexual_effects_of_circumcision – aber trotzdem, erwähnen kann man es schon mal.)

Vielleicht sollte man in der Tat gerade auch über die sexuellen Auswirkungen der Bescheidung diskutieren, die in der aktuellen Debatte kaum eine Rolle spielen.

Der deutsche Wikipdia-Eintrag umfasst übrigens praktisch alle Aspekte der Zirkumzision und ist äußerst lesenswert.

Update vom 18.07.2012:
Erst heute bin ich auf einen Beitrag von Henning-Ernst Müller (Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht an der Uni Regensburg) im Beck-Blog zur Beschneidungsdiskussion gestoßen, den ich hier unbedingt noch erwähnen möchte.

Müller weist einerseits auf die bislang wenig beachtete Fachdiskussion von Ärzten und Juristen hin und verlinkt insoweit auf einen Beitrag im Ärzteblatt, in dem den Ärzten bereits 2008 empfohlen worden ist, medizinisch nicht indizierte Zirkumzisionen nicht durchzuführen. In dem Fachbeitrag wird außerdem ausgeführt, dass die Ärzteschaft die Beschneidung von Jungen schon seit längerer Zeit kritisch sieht. Auch wird dort der Einschätzung entgegengetreten, bei der Zirkumzision würde es sich um einen in medizinischer Hinsicht unbedeutenden Eingriff handeln.

Müller erläutert außerdem, vor welchen, bislang gar nicht diskutierten, Problemen der Gesetzgeber im Detail steht, wenn er nun tatsächlich ein solches „Beschneidungsgesetz“ schaffen will.

posted by Stadler at 10:36  

275 Comments

  1. Ich persönlich verstehe dabei auch nicht den immer wieder angeführten Unterschied zwischen einer rituellen Beschneidung von Mädchen oder Jungen.

    Und danke für diesen sehr guten Beitrag, der in meinen Augen sehr exakt das wirkliche Problem angeht, nämlich die Frage was höher zu werten ist:
    http://unkreativ.net/wordpress/?p=14173

    Comment by Stefan — 16.07, 2012 @ 10:48

  2. Beruhigend ist zunächst: Auch die juristische Betrachtung endet in einer moralischen Kategorie, wie jedermann sie anführen würde. Ihre lautet: Beschneidung beeinträchtige die körperliche Unversehrtheit stärker als eine Ohrfeige. Das kann man so oder so sehen. Worin besteht denn die „Versehrtheit“? Wer von denen, die beschnitten wurden, würde sich als „versehrt“ bezeichnen? Welche Folgen bedeutet die Beschneidung für den weiteren Lebensweg? Wer hätte je davon gehört, dass beschnittene Männer unter einem Beschneidungstrauma leiden würden? Ich kann die Sache drehen und wenden, wie ich will – mir will nichts einfallen. Man mag jetzt quasi technisch argumentieren und sagen, es fließe Blut und hinterher fehle ein Stück Haut – aber das kommt mir so vor, als würde ein Außenstehender so lange auf jemanden einreden, bis der endlich kapiert, dass ihm ja ein Schaden zugefügt wurde, auch, wenn er bis dahin nicht im Traum auf die Idee kam, das dem so sein könnte.

    Comment by Christoph Lemmer — 16.07, 2012 @ 10:51

  3. Ich finde das nicht nur „ein bisschen erschreckend“, sondern geradezu schockierend.

    Was ist eigentlich mit der Religionsfreiheit des Kindes? Wird die nicht durch die Beschneidung eingeschränkt und ist deshalb das Kölner Urteil auch in dieser Hinsicht richtig?

    Comment by Martin — 16.07, 2012 @ 10:56

  4. Zu 2:
    Zu der Frage des Traumas: http://www.taz.de/!96617/
    Zu der Frage was schlimmer ist: Völlig egal.
    Zu der Art der Diskussion: Nur weil ein Kind heute möglicherweise in einem Alter beschnitten wird, in dem es zu keinem direkten Trauma kommt und nur weil gebetsmühlenartig wiederholt wird, Beschneidungen bei Jungen wären im späteren Leben irrelevant, ja sogar lustfördernd, ändert das nichts an den Tatsachen.

    Wenn jemand alt genug ist, selbstbestimmt zu entscheiden, dass er sich beschneiden lassen möchte: bitte gerne.

    Aber nicht als Kind gezwungen von einem religiösen Aberglaube.

    Und Religion darf und sollte vor allem, das ist auch Kern des Blogbeitrags hier, nicht die Leitmaxime des politischen Handeln sein!

    Comment by Stefan — 16.07, 2012 @ 11:06

  5. Danke für Ihre klare und differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema! Ich wünsche mir mehr davon – von mehr Menschen in der öffentlihen Debatte.

    Comment by Yvonne Unger — 16.07, 2012 @ 11:15

  6. Zur Meinungsbildung darüber, ob die Äußerung der Rabbinerkonferenz sachlich oder unsachlich ist, lohnt sich ein Blick in die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.

    Nach Artikel II e der Konvention ist zwar erst die gewaltsame Überführung von Kindern einer ethnischen Gruppe in eine andere zu bestrafen, wenn dies in der Absicht geschieht, diese ganz oder teilweise zu zerstören. Aus der Perspektive der jüdischen und, mit Abstrichen, muslimischer Gemeinschaften ist ein Beschneidungsverbot identisch mit einem Verbot der Aufnahme von männlichen Kindern – im Ergebnis, wenn auch nicht in den Methoden.

    Dass sich das LG Köln in Anbetracht der blutigen Umstände seines Falls die 140 Jahre alte StGB-Norm jetzt so zurechtsubsumiert hat, wie es nach 60 Jahren GG-Geltung plötzlich aller Bloggerwelt zwingend erscheint, lässt sich zwar nachvollziehen.

    Zudem ist auch klar, dass das Verhalten des braven deutschen Schutzpolizisten, der jetzt nach gesundem Blogempfinden seinen Patrouillengang durchs Revier bei Feiern jüdischer und muslimischer Familien unterbrechen muss, um unter den Windeln nach dem Rechten zu schauen, nicht unter die Norm der Konvention zu subsumieren ist. (Oder wollen wir uns jetzt aufs Antragsdelikt herausreden, um das Polizeirecht außen vor zu lassen?)

    Dass sich aber die Vertreter einer Religionsgesellschaft, die Ähnliches hierzulande erlebt hat, an der Teleologie der Völkermordkonvention orientiert und nicht an den Subsumtionen deutscher Juristen mit notorisch gutem Gewissen, kann ich ihnen nicht übelnehmen.

    Dass übrigens eine positivrechtliche Zulassung der religiös begründeten Beschneidung „populistisch“ sein soll, scheint mir ausgesprochen abwegig. Ist es nicht vielmehr so, dass die veröffentlichte Meinung überwiegend guthieß, was da in Köln angerichtet wurde? Oder haben Sie da andere Zahlen?

    Comment by Schweiger — 16.07, 2012 @ 11:35

  7. Ich muss sagen, dass ich nach Lektüre des Urteils von dessen Begründung enttäuscht war. An der entscheidenden Stelle klafft nämlich eine Lücke, indem der Widerspruch zwischen Beschneidung und Kindeswohl schlichtweg behauptet wird, ohne das ein Wort darüber verloren wird, dass die Eltern auf eine entsprechende Frage hin sicherlich im Einzelnen ausführen könnten und würden, dass sie gerade zum Wohle ihres Sohnes in die Beschneidung eingewilligt hätten. Wo elterliche Kindeswohleinschätzung und gerichtliche so weit auseinanderklaffen, hätte man doch wohl ein paar zusätzliche Ausführungen erwarten dürfen.

    Eine andere Perspektive wird ebenfalls gar nicht beleuchtet, denn es wird nicht gefragt, ob der zu beschneidende Junge im Erwachsenenalter voraussichtlich mit dem Eingriff hadern oder einverstanden damit sein wird. Dass Beschnittene in ihrer Mehrheit mit ihrer Beschneidung hadern würden, ist bisher nicht bekannt geworden. Auch der Trubel um das Urteil hat nicht dazu geführt, dass jetzt Millionen Beschnittene auf das Unrecht, das ihnen widerfahren sei, hinwiesen. Im Gegenteil scheint es eine ausgesprochene Minderheit zu sein, die wegen ihrer Beschneidung hadert.

    Auf die Spitze getrieben könnte man auch wie folgt argumentieren:
    1. Eltern dürfen ihre Kinder ab sofort nicht mehr Fußball spielen lassen.
    2. Denn Fußball ist ein verletzungsgeneigter Sport. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kommt es dabei zu irreparablen Schäden.
    3. Kinder können diese Gefahren nicht abschätzen, daher kommt es auf die Einwilligung der Eltern an.
    4. Auch wenn sie diese Einwilligung erteilt haben, ist diese nicht wirksam, da sie nicht dem Kindeswohl dient.
    5. Denn es ist gibt kein unbedingt bestehendes Erfordernis, Fußball zu spielen. Ob das Kind Fußball spielen lerent oder nicht, muss seiner späteren eigenverantwortlichen Entscheidung vorbehalten werden. Die Gefahren, die mit dem Fußballspielen verbunden sind, sind einfach zu groß, als dass die entsprechende Einwilligung vom Elternrecht gedeckt sein könnte…

    Comment by HD — 16.07, 2012 @ 11:36

  8. @Martin (Kommentar 3):
    Das habe ich mich auch schon gefragt. Die irreversible Anbringung eines religioesen Zeichens am Kind verletzt doch dessen Religionsfreiheit.
    Aus dem Grund sehe ich die Beschneidung als Verletzung der Religionsfreiheit.
    Wer die Beschneidung nicht als religioeses (sondern soziales) Zeichen sieht, kann diese nicht mit religioesen Argumenten fordern.

    Es wurde festgestellt, dass wir deutschen die juedische Kultur in manchen (einem) Aspekten gesetzlich nicht dulden, und jetzt gibt es ein wenig Panik, weil Hitler (Godwin’s Law ;)). (Wir Deutschen duerfen die juedische Kultur nicht nicht dulden)

    So weit, dass man mit demselben Argument alle grundrechtsverletzenden Rituale religioeser Motivation erlauben kann (weibl. Beschneidung, Inquisition, Hexenverbrennung, …), denken viele, glaube ich, gar nicht.

    Und hier zitiere ich dann zum Schluss noch Florian Freistetter, der meine Ansicht zu diesem Thema perfekt zusammenfasst: Religion darf nicht ueber dem Gesetz stehen!

    Comment by sylar — 16.07, 2012 @ 11:40

  9. re 7:
    was heisst hier „auf die Spitze getrieben“?

    Ganz ehrlich, was jeglichen Spitzensport, wenn er wettbewerbs-mäßig betrieben wird, betrifft, und nicht nur Fussball, würde ich das sofort unterschreiben.

    Comment by Michael — 16.07, 2012 @ 11:57

  10. ich finde, das bei der glaubenskriegerischen Auseinandersetzung (Christen und Atheisten gegen Moslems und Juden) medizinische Fakten vollständig ignoriert werden. Unbeschnittene haben nach wie vor zwei Problemkreise:

    Zum einen droht die Phimose, die ebenfalls zu Traumata, schweren Schmerzen und Minderung der sexuellen Freude führen kann. Bei älteren Männern wird vermutet, dass auch die Diabetes (in New York schon über 30% der Bürger) zu Phimose führen kann:
    http://www.meduniqa.at/Medizin/Erkrankungen/Phimose_-_Vorhautverengung/
    http://www.dgu.de/phimose.html

    Zum zweiten gibt es immer noch den Verdacht, dass Unbeschnittene häufiger Gebärmutterhalskrebs bei Frauen hervorrufen.
    http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/sexualitaet/hiv-und-hpv-beschneidung-bremst-viren_aid_356823.html

    Soll das Recht auf körperliche Unversehrtheit nur für Knaben gelten, wie es von den männlichen Glaubenskriegern lauthals beweint wird, oder darf man sich auch um die Gebärmutter einer Frau einen Kopf machen?

    Die Betonung des Rituellen scheint mir auch nicht immer sachlich geprägt. Die heute religiösen Tabus rühren meist aus pragmatischen, menscheninduzierten Umständen her, wie das durch den zu großen Holzeinschlag herbeigeführte Rinderfleischtabu bei den Indern oder das Schweinefleischtabu bei Moslems und Juden mit klimatisch ähnlichem Hintergrund.
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13531857.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schweinefleisch

    Zu fragen wäre daher m.E. bei der heutigen religiösen Beschneidung, woher sie stammt und ob sie ggf. schon hygienische Hintergründe hatte. Mitteleuropäer mit ihrer wesentlich später einsetzenden Zivilisation sind da meist ein schlechter Maßstab. Die regen sich ja schon bei Fantaflecken auf, während sie gegen Muslime Meinungsfreiheit fordern.

    Weiß also jemand, auf was die morgenländische Beschneidung gründet? Etwas mehr ganzheitliche Sichtweisen täten den Dogmatikern möglichweweise gut.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 16.07, 2012 @ 12:05

  11. Ich beschränke mich in meinem Kommentar vor allem auf Islam und Judentum. Dazu folgendes: Das Landgericht Köln und viele Verfasser zahlreicher Artikel dazu gehen davon aus, dass im Islam die Religionszugehörigkeit von Jungen durch die Beschneidung festgelegt würde. Das ist mitnichten der Fall.

    Muslim ist, wer in eine muslimische Familie geboren wird oder wer zum Islam konvertiert, jedoch nicht durch die Beschneidung. Daher ist auch der Satz aus dem Urteil „Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können zuwider.“ schlicht nicht richtig. Einzige Ausnahme wäre, wenn es Religionen gäbe, die beschnittene Männer nicht nehmen würde. Eine solche Religion kennt dann aber nur das Landgericht Köln. Die Beschneidung ist im Islam ein Übergangsritus, aber kein Eingangsritus.

    Insofern geht es hier durchaus nicht nur um das Elternrecht, sondern auch um die freie Religionsausübung des ja bereits muslimischen Kindes.

    Der oft angebrachte Vergleich mit der Taufe derjenigen, die die Religionsfreiheit höher stellen, hinkt tatsächlich und zwar allein schon, weil in den Christentümern ein Mensch erst durch die Taufe zum Christen wird und zwar dauerhaft. Denn: man kann zwar aus der Kirche austreten, in die man hineingetauft wurde, jedoch kann man – auch hier wieder interreligiös gesehen – nicht das Christentum verlassen.

    Auch im Judentum wird durch die Beschneidung nicht festgelegt, dass ein Junge Jude ist. Zum Judentum gehört ein Kind, wenn es von einer jüdischen Mutter geboren wird. Durch die Beschneidung wird das jüdische Kind in den Heiligen Bund aufgenommen. Beim Zentralrat der Juden in Deutschland heißt es: „Wer daher seinen Sohn nicht beschneiden läßt und derjenige, der dies auch nach Vollendung des 13. Lebensjahres nicht nachholt, stellt sich außerhalb des Bundes zwischen Gott und dem Volk Israel.“ Auch hier geht es also durchaus auch um die freie Religionsausübung des bereits jüdischen Kindes und auch hier ist sie kein Eingangsritus, sondern ein Übergangsritus.

    Wenn durch die vom Landgericht Köln angestoßene Debatte, Rituale in den Religionsgemeinschaften und die dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit zuwider laufen diskutiert werden und es Neuinterpretationen gibt, dann ist das begrüßenswert. Die Chancen dafür stehen meiner Ansicht nach umso besser, je weniger religiöse Menschen beschimpft werden.

    Comment by Ako — 16.07, 2012 @ 12:05

  12. Vielen Dank für diesen sachlichen und differenzierten Beitrag. Die aktuelle Positionierung der von Ihnen angesprochenen Parteien empfinde ich mehr als schockierend. Als Sozialdemokrat hoffe ich, dass wir in der SPD noch zu einer verfassungskonformeren Position finden werden.

    Comment by Pascal Jensen — 16.07, 2012 @ 12:22

  13. Danke!

    Comment by Werner Siebers — 16.07, 2012 @ 13:03

  14. Lieber Thomas,
    ich schätze ja sonst Deine Beiträge und ich bin nicht einmal der Ansicht, dass das LG und Du zum richtigen Ergebnis kommen. Aber:
    1. der Tatbestand ist „körperlich misshandeln“ und „gesundheit schädigt“, das Vorliegen wird durch schon für den medizinischen Heileingriff auch von Juristen bestritten (zB Kindhäuser), man müsste diese Merkmale prüfen und nicht ganz vorne in der Prüfung „körperliche Unversehrtheit“ BGH-mässig kurz abhaken, weil genau hier schon die Wertung vorzunehmen ist.
    2. Deine Argumentation ist juristisch einwandfrei im Sinne der Anwendung von Methodik auf Normen. Davon muss man aber die Frage unterscheiden, was gesollt ist, das ist eine ethische Frage, für die es keine juristische Ausbildung braucht. (Zumal hierin eine Auffassung steckt, man brauche nur unter einen Tatbestand zu subsumieren: weder aber sind die Begriffe scharf genug (-> Radbruch, Rechtsphilosophie), noch hat der Gesetzgeber überhaupt eine Aussage über den Sachverhalt treffen wollen).
    3. Ich möchte allen raten, die diese Diskussion führen, sie materiell-inhaltlich zu führen und nicht mit einer juristischen Brille.

    Comment by Christoph Kappes — 16.07, 2012 @ 13:11

  15. Danke für diesen Beitrag zur Aufklärung weltfremder Politiker ohne Rechtsbewusstsein in Bezug auf das Grundgesetz und somit die Verfassung die eigentlich wenn man ein öffentliches Amt begleitet jedem Bekannt und als Selbstverständlich Geachtet werden sollte ohne Wenn und Aber

    Comment by Guido Waldenmeier — 16.07, 2012 @ 13:22

  16. Danke für die sehr juritisch geprägte Perspektive. Ich habe dazu auch ein paar Worte geschrieben, siehe http://sectio-aurea.org/2012/07/beschneidung-ein-appell-fuer-menschenrechte-und-realistische-betrachtung/ – meins enthält dann auch noch einen Kompromiss – juristisch wie gesellschaftlich.

    Ich finde es allerdings traurig, dass einige Spitzenpolitiker meiner eigenen Partei wie auch die vieler anderen Parteien zur Zeit absolut kein Interesse an einer Diskussion haben – sondern einfach knallhart ihre Meinung als die Parteimeinung durchsetzen ohne wen dazu gefragt zu haben. Denn wenn ich mir Twitter und Mailinglisten von SPD, FDP und Grünen so anschaue wirkt das nicht wirklich mit der Basis abgesprochen. Und ich würde mich sehr wundern, wenn das in anderen Parteien anders wäre.

    Comment by Ernesto Ruge — 16.07, 2012 @ 13:23

  17. Wenn der Holocaust durch Gleichsetzung mit der Strafbarkeit der Beschneidung verharmlost wird (sic!) stellt sich die Frage der Volksverhetzung. Oder glaubt jemand, es wäre ohne Aufschrei der Entrüstung geblieben, wenn ein Vertreter der rechten Szene gesagt hätte, der Holocaust war auch nicht schlimmer, als würde man Beschneidungen strafrechtlich verfolgen?

    Comment by RA Markus Matzkeit — 16.07, 2012 @ 13:40

  18. Ohne die Antwort zu kennen, frage ich mal in die Runde:

    Gibt es eine übergesetzliche Tradition, die einer juristischen Regelung nicht zugänglich ist?

    Denn juristisch kann ich den Ausführungen im Artikel ohne weiteres folgen. Dies hätte jedoch die Konsequenz, dass einer Jahrtausende alten Kultur und Tradition der Boden entzogen würde.

    Neben der Knaben(!)-Beschneidung beträfe dies auch rituelle Tätowierungen, Ohrringstechen, ja, ich würde sogar so weit gehen, dass mit der negativen Religionsfreiheit gesetzliche religiöse Feiertage nicht vereinbar sind. Hatten wir nicht wieder an Karfreitag einen Widerstand gegen das allgemeine Verbot von Tanzveranstaltungen und sonstigen Lustbarkeiten?

    Ich stimme Herrn Kappes zu:
    „Ich möchte allen raten, die diese Diskussion führen, sie materiell-inhaltlich zu führen und nicht mit einer juristischen Brille.“

    Comment by RA Munzinger — 16.07, 2012 @ 13:47

  19. „Welches Stück des Körpers überflüssig ist oder nicht, unterliegt gerade der Selbstbestimmung des Individuums und seinem Recht auf Achtung der körperlichen Integrität. “
    Ich würde eher behaupten, was überflüssig ist, entscheidet die Evolution. Sieht man am besten an der Körperbehaarung. Es gibt heutzutage nur noch wenige Menschen, bei denen Fellpflege den ganzen eigenen Körper betrifft. Warten wir einfach 10000 Jahre und schauen, ob die Haut noch da ist.

    Comment by Michael — 16.07, 2012 @ 14:05

  20. „Wenn man also nach sorgfältiger Abwägung der sich gegenüberstehenden Grundrechtspositionen zu dem Ergebnis gelangt, dass das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrheit Vorrang vor der Religionsfreiheit der Eltern genießt, dann ändert sich daran auch dann nichts, wenn der Gesetzgeber nunmehr einen Rechtfertigungstatbestand schafft.“

    Das ist falsch. Wäre das so, hätte der Gesetzgeber im Grundrechtsbereich überhaupt keinen Gestaltungssspielraum mehr, sondern würde nur noch das umsetzen, was die Grundrechte vorgeben. Der Gesetzgeber kann durchaus eine Abwägung zwischen zwei Grundrechten vornehmen und wird vom BVerfG nur korrigiert, wenn das Mittel zum Zweck _außer Verhältnis_ steht.

    Comment by C.G. — 16.07, 2012 @ 14:14

  21. Sehr geehrter Hr. Munzinger,

    wie sieht eine „materiell-inhaltliche“ Diskussion denn aus? Religion ist per Definition keiner Sachlichkeit und/oder Logik unterworfen.

    Abgesehen davon wären ihre Beispiele keineswegs verboten, nur die Eltern dürften diese Entscheidung nicht für ihre Kinder treffen.

    Hrn. Stadlers Aussagen sind ja nicht nur juristisch korrekt, sondern auch völlig logisch und in sich schlüssig. Es gibt Religionen und Kulturen die sind noch wesentlich älter als die christliche, jüdische oder islamische Religion.

    Und selbst hier wäre eine Abgrenzung schon schwierig, wenn man auf das Alter von Traditionen abstellt, um daraus einen Primat abzuleiten, wäre die Frage, wie alt eine Religion/Tradition sein muss, damit sie diesen Primat erhält.

    Ich sehe einfach das große Problem von religiösen Menschen nicht, ihre Kinder im richtigen Alter selbst entscheiden zu lassen. Wäre das nicht auch – logischerweise – der viel größere Glaubensbeweis gegenüber Gott, wenn sich eine Person zu einem späteren Zeitpunkt FREIWILLIG und in vollem geistigen Bewusstsein einer solchen Prozedur unterzieht?

    Welchen Wert hat ein Bekenntnis zu Gott, dass das Kind nicht selbst erbracht hat, sondern das von den Eltern im Namen des Kindes erbracht wurde?

    Ich habe als Agnostiker überhaupt kein Problem mit der Vorstellung eines Gottes, glaube aber, dass das größte Geschenk Gottes (Annahme: Gott existiert) unser Verstand ist. Lasst uns also logisch überlegen, Logik kennt nämlich keine Ideologie.

    Comment by Trollfresser — 16.07, 2012 @ 14:19

  22. @Schweiger: „Aus der Perspektive der jüdischen und, mit Abstrichen, muslimischer Gemeinschaften ist ein Beschneidungsverbot identisch mit einem Verbot der Aufnahme von männlichen Kindern – im Ergebnis, wenn auch nicht in den Methoden.“

    Dieses Argument ist schlicht Stuss.

    Das jüdische Gebot, die Söhne zu beschneiden, ist eine Pflicht der Eltern, nicht der Kinder. Die Söhne sind nach dem mosaischen Gesetz automatisch Juden, beschnitten oder nicht. Das Gebot sieht übrigens auch vor, dass das männliche Personal in jüdischen Haushalten beschnitten werden muss. Das sollte dann wohl bei einer Gesetzesänderung auch noch mit berücksichtigt werden, ebenfalls wie das ursprünglich der Beschneidung ungefähr gleichrangige Gebot der Todesstrafe für Sabbatbrecher.

    Das muslimische Beschneidungsgebot ist in Wirklichkeit nur eine Tradition, die außerhalb des Koran steht: eine Sunna. Damit ist die Beschneidung lediglich wünschenswert, ähnlich z.B. der Reise nach Mekka, und nicht absolut verpflichtend. So, wie ja auch die Beschneidung von Frauen in vielen islamischen Ländern gesellschaftlich als verpflichtend empfunden wird, obwohl sie es von der Religion her definitiv nicht ist. Ein Abwarten bis zur Volljährigkeit ist daher zumutbar.

    Im Judentum ist die Diskussion über die Beschneidung bereits im Gange und wurde durch das Kölner Urteil belebt. Im Islam geht es möglicherweise auch deshalb etwas langsamer, weil es da einfacher ist, dem Problem auszuweichen. Beispielsweise kann ein Mann auch ohne Beschneidung zum Islam konvertieren (einfach durch Aussprechen des Glaubensbekenntnisses), nicht aber zum Judentum.

    Comment by Hans Adler — 16.07, 2012 @ 14:22

  23. ich schließe mich C.G an und finde diesen Blogbeitrag (anders als sonst) offen gesagt befremdlich.

    Auch die Legislative ist ein Organ dieser Verfassung. Da auch die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht im GG geschützt sind, hätte ich keinen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer entsprechenden Norm. Es mag ja cool sind, immer über die blöden Politiker zu schimpfen. Aber ein wenig Respekt vor der gesetzgebenden Gewalt finde ich auch angemessen.

    differenziert zum Thema:http://verfassungsblog.de/religion-vor-recht-recht-vor-religion/

    Comment by timoeh — 16.07, 2012 @ 14:26

  24. Zitat: „…..dass ein Junge Jude ist. Zum Judentum gehört ein Kind, wenn es von einer jüdischen Mutter geboren wird…..“

    Das ist doch keine Religion, das klingt nach Rassenlehre. Auf keinen Fall ist da irgendetwas von „Freiheit“ oder „Religionsfreiheit“ dabei.
    Und das ist der Grund warum die Juden über all anecken, in unserer Welt und gerade in Deutschland hat keiner mehr Bock auf so einen Rassenscheiß!!!

    Comment by Troll — 16.07, 2012 @ 14:34

  25. Zunächst: ich persönlich stimme dem Blogautor und einigen Kommentatoren hier juristisch und moralisch zu. Stadler argumentiert offensichtlich fehlerfrei und innerhalb der Prämissen unseres Rechtssystems.

    Mulsime und Juden werden das aber anders sehen. Sie werden schlichtweg verneinen, dass überhaupt eine Körperverletzung vorliegt. Und in der Tat kann eine Verletzung beim Spielen von Kindern durchaus schwerwiegender sein – ohne dass irgend welche Schäden bleiben. Wir tun vieles, dass Kindern schaden kann, von der Impfung oder deren Unterlassung bis zur Teilnahme am Straßenverkehr, Zerstörung von Lebensraum, durch die Unfähigkeit zur Erziehung oder eine mangelhaftes Bildungssystem. Die Schäden an Kindern durch die Gesellschaft sind weitaus größer als die durch Beschneidung eines Jungen. Ganz ohne Zweifel darf das Kind nicht wie in dem vorliegendem Fall geschädigt werden. Dafür tragen Arzt und Eltern die Verantwortung. Über diese Verantwortung hinaus ist ein objektives Urteil nicht möglich. Anders als bei der Beschneidung von Mädchen sind die Folgen medizinisch nicht eindeutig als schädlich einzuordnen.

    Und das zeigt ein grundlegendes Problem des Rechtsstaats. Recht, sogar die Menschenrechte sind nicht absolut. Selbst die oftmals notwendige Güterabwägung führt nicht zwingend zu einem gerechtem oder gar irgendwie möglichem Urteil. Recht ist Folge einer kulturellen Geschichte und einer Vereinbarung, oft genug sogar von Interessensgruppen initiiert. Gestehen wir Muslimen und Juden die Beschneidung nicht zu, so sehen wir unser Recht als absolut, religionsartig, negieren gleichzeitig die (hier wenigstens relativ unschädlichen) Rechte Andesgläubiger. Wir reglementieren Religion mit der Rechtfertigung, wir seien „besser“. Der Glaube an ein absolutes Recht straft uns Lügen und überführt uns der Überheblichkeit. Wir tun es nicht viel besser als ein religiöser Fundamentalist. Das ist in einem nicht gerade kinderfreundlichem Land wie Deutschland unerträglich.

    Ich lehne Bescheidungen ab. Doch in diesem Fall bleibt mir nichts, als die Meinung Andersdenkender zu schützen – entgegen meiner eigenen Meinung. Meinung ja, selbstverständlich. Zwang nein, unmöglich.

    Und wer jetzt mit dem Recht der Kinder kommt, den frage ich, wie oft er es selbst nahezu täglich mit Füßen tritt.

    Comment by Joachim — 16.07, 2012 @ 14:36

  26. Auch in dieser Diskussion wird sehr schön deutlich, dass insbesondere die schiitisch geprägte muslimische Welt über eine Rezeption verfügt, die mit der westlichen Herangehensweise nur wenig Berührungspunkte aufweist.

    Aus beruflichen (journalisischten) Gründen war ich zeitweise Beobachter eines Islamforums. Wiederkehrend meldeten sich dort Gläubige mit Fragen zu Themen des täglichen Konflikts zwischen weltlichem Leben und Koran zu Wort. Sie schildern ihre individuelle Problematik und bitten auf Aufklärung, ob der begehrte Lösungsweg im Einklang mit dem Glauben stehe.

    Da weder Forenbetreiber oder Moderatoren, noch Mitleser über allgemein anerkannte Deutungskompetenzen im Islam verfügen, werden sogenannte „Beweise“ erwartet. So kommt es häufig vor, dass eine Antwort zurückgewiesen wird. Selbst wenn beispielsweise schlüssig und im Interesse des Fragestellers dargelegt wird, dass eine bestimmte Handlungsweise nicht gegen den Koran verstoßen kann (und auch der weitere Vortrag den Sachverhalt aus einer Vielzahl denkbarer Blickwinkel durchdringt und nachvollziehbare Abwägungen enthält), wird der Antwortende gewissermaßen ausgelacht.

    Was ist falsch gelaufen? Dem Antwortgeber fehlte offensichtlich die Kenntnis darüber, was in der fundamentalistisch-islamischen Welt als Beweis angesehen wird. Geradezu sprachlos wird er, wenn er erfährt, was stattdessen beim Fragesteller Befriedigung auslöst: der Verweis auf die Aussage eines Muftis.

    Wie ist das zu erklären? Es sind die unmittelbaren Folgen der fehlenden Aufklärung. Wenn zwischen Staat und Religion keine Trennung erfolgt und die oberste Rechtsquelle eine „heilige Schrift“ ist, werden die Schriftgelehrten zu den höchsten Instanzen. Ihre Abhandlungen (Fatwa) gelten im Islam als Rechtsgutachten. Die Verfasser genießen den Rang von Wissenschaftlern.

    Der Antwortgeber mit westlichem Hintergrund hatte seine wohlwollende Deutung geliefert und sie noch um zusätzliche denkbare Deutungsmöglichkeiten erweitert. Er gab gewissermaßen eine „Anleitung zum Selberdenken“ weiter. Er hat sich damit vor den Fundamentalisten lächerlich gemacht. Sein Beitrag wurde vom Fragesteller und dem insgesamten Forum als unsubstantiierter Vortrag gewertet und zurückgewiesen. Der Verweis auf eine zitierfähige Fatwa hingegen stellt unmittelbare Handlungsgrundlage dar, die nicht hinterfragt wird.

    Diese Praxis des externalisierten Denkens hat für Muslime nicht nur den Nutzen, sich mit schwierigen Überlegungen nicht befassen zu müssen, sie bietet auch geldwerte Vorzüge. Wo ihnen der Koran eigentlich verbietet, nicht zu arbeiten und stattdessen Sozialhilfe zu beziehen, weil der Gesandte Allahs gesagt hat, er [der Gläubige] solle nicht betteln und wenn er nichts habe [auch nicht um zu spenden], dann solle er trotzdem nicht anfangen zu betteln, sondern mit seinen Händen zu seinem eigenen Nutzen arbeiten und auch etwas von diesem Verdienst als Sadaqua abgeben, dann steht dies klar im Widerspruch zur Praxis der massenhaften Inanspruchnahme von Sozialsystemen. Dann ist es angenehm, wenn man sich auf Islamgelehrte beziehen kann, die bestätigen, dass das Annehmen westlicher Wohlfahrtsleistungen halal sei (also rein), weil es sich ja im wesentlichen nur um das Geld von Ungläubigen handle oder „durch Mineralölsteuer entstehe“, die der muslimischen Welt ja eigentlich ohnehin gehöre.

    So ist es auch nicht verwunderlich, dass insbesondere muslimische Diskutaten an keiner Stelle den rechtswissenschaftlichen Diskurs betreten. Die Fülle der aufgeführten Paragraphen, von denen ihnen die wenigsten bekannt sein dürften, in Verbindung mit den zahlreichen Deutungsmöglichkeiten erscheinen ihnen wie ein ungeordneter heidnischer Tanz, bei dem Sure für Sure von Rechtslaien aufgezählt und frei miteinander verknüpft werden, ohne dass hierzu eine islamische Befugnis bestehe. Die auf europäische Rechtsnormen gestützten Abwägungen der Beschneidungsgegner erleben sie wie eine groteske Anhäufung von Spitzfindigkeiten. Sie antworten – in ihren Augen adäquat – mit Spitzfindigkeiten.

    Comment by Dr. Klaus Dobrindt — 16.07, 2012 @ 14:38

  27. @RA Munzinger

    Ja darauf läuft es hinaus. Relogion/Kirch gehört vom Staat getrennt.
    Z.b. gesetzlich geregelt wird nur die Anzahl der Feiertage und die staatlichen Feiertage. An welchem Tag man die Feiertage dann nimmt, darf jeder seiner Religion entsprechend, selbst bestimmen.

    Im Moment sind wir in Deutschland von einer Religionsfreiheit weit entfernt (Kreuze, Religionsunterricht an Schulen, Kirchenglocken, Arbeitsgesetz auch bindend für die kath. Kirche usw.)

    Comment by Troll — 16.07, 2012 @ 14:41

  28. @ Joachim.

    Sie haben einen logischen Fehler in ihrer Argumentation:
    Das Gegenteil einer Beschneidung ist die Nichtbeschneidung, entstehen dem Kind durch die NICHT-Beschneidung Schäden?

    Umgekehrt ist der Fall beim Spielen deutlich schwieriger:
    Lasse ich das Kind spielen, kann es sich verletzen. Halte ich es aber vom Spielen ab, muss ich es einsperren, was psychische Schäden hervorruft, auf Dauer sogar körperliche Schäden, wenn das Kind an Bewegungsmangel leidet.

    Diese Argumentation ist also in sich nicht schlüssig.

    Comment by Trollfresser — 16.07, 2012 @ 14:43

  29. Aber allein dadurch, dass Eltern Kinder erziehen, haben letztere doch de facto immer nur ein eingeschränktes Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper. Eltern entscheiden über Ernährung und Sport, lassen Kinder in Raucherwohnungen wohnen, stechen Ohrlöcher und lassen Zahnspangen einsetzen und Operationen durchführen. In vielen Fällen ist doch die Entscheidung, ob etwas harmlos ist oder nicht, eben nicht dem Kind überlassen, das diese Entscheidung oft auch gar nicht treffen könnte. Wo und wie kann man also die Grenze ziehen? Wie kann man formal das Selbstbestimmungsrecht praktisch absolut setzen, wenn es in der Praxis doch nirgends absolut verwirklicht werden kann?

    Was die Berufung auf Wissenschaft betrifft, würde mich interessieren, was passieren würde, wenn mehrere Studien zeigen könnten, dass Juden und Muslimen, die nicht beschnitten wurden, gerade daraus psychologische Probleme entstehen – oder auch medizinische, wenn sie sich dann später, wenn damit mehr Risiken verbunden sind, selbst beschneiden lassen. Würde das die juristische Bewertung verändern? (Leider kann es solche Studien wahrscheinlich nicht geben, weil es zu wenig relevante Fälle gibt.)

    Comment by Sebastian — 16.07, 2012 @ 14:43

  30. Neben den fundamentalistischen, männlichen Kreuzrittern, die ihren Dogmatismus am Schnibbelchen Haut abarbeiten und Jerusalem zurückerobern wollen, gibt es auch rationalere Stimmen, denen auch die körperliche Unversehrtheit von Frauen am Herzen liegt und nicht nur die künftiger Kreuzritter, den den Moslems und Juden Mores lehren wollen/sollen. Alice Schwarzer hat mich wieder überrascht, das für sie nicht die religiösen Gründen der Kreuzritter im Vordergrund stehen (piology versteigt sich sogar dazu, Ärzten, die die Vorhaut entfernen sexuelle Vergewaltigungsmotive zu unterstellen :-) sondern hygienische und der Schutz von Frauen vor dreckigen Männern:

    http://www.aliceschwarzer.de/publikationen/blog/?tx_t3blog_pi1%5BblogList%5D%5BshowUid%5D=103&tx_t3blog_pi1%5BblogList%5D%5Byear%5D=2012&tx_t3blog_pi1%5BblogList%5D%5Bmonth%5D=07&tx_t3blog_pi1%5BblogList%5D%5Bday%5D=02&cHash=8167788279

    Körperliche Unversehrtheit sollte für alle sein, nicht nur für Männer.

    Am Rande: Im Urteil des Kölner Landgerichtes steht: „Außerdem besteht – so der Sachverständige – jedenfalls in Mitteleuropa keine Notwendigkeit Beschneidungen vorbeugend zur Gesundheitsvorsorge vorzunehmen.“
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2012/151_Ns_169_11_Urteil_20120507.html

    Aha, den Morgenländern und denen die zwei Staatsangehörigkeiten haben z.B. die aus Mitteleuropa und Israel stehen also wieder mal nicht unter dem Schutz teutschen Rechtes.

    Wer ist dieser deutschtümelnde Gutachter, dem es am Popo vorbeigeht, dass die halbe US-Bevölkerung beschnitten ist, ohne religiöse Gründe dafür zu haben, sondern medizinische nennen? Teutsches Recht für teutsche Männer. Welch ein Abgrund von Weltfremdheit :-) Wer weiter teutschtümeln will, sollte sich die Zahlen bei Alice Schwarzer nicht durchlesen. Das irritiert nur beim Kreuzzug. Anonyme Gutachter statt wissenschaftlicher Belege. Ist klar. Kommt jetzt bei der Beschneidung noch die Rassenlehre von Sarrazin dazu?

    Comment by Wolfgang Ksoll — 16.07, 2012 @ 14:43

  31. @ Wolfgang Ksoll

    Lassen Sie uns doch sachlich bleiben, dann fällt die Diskussion auch lebendiger aus.

    Frau Schwarzer argumentiert damit, dass eine Beschneidung Frauen vor Gebärmutterhalskrebs schützt. Nehmen wir dies einmal als gegeben und absolut an, obwohl es hier kontroverse Meinungen gibt.

    Dann bedeutet dies, dass eine Frau selbstverständlich einen Mann vor die Wahl stellen kann: GV nur wenn er beschnitten ist.

    Der erwachsene(!) Mann kann sich dann also entscheiden und abwägen.

    Gleichzeitig kann die erwachsene(!) Frau entscheiden, ob sie auf einer Beschneidung besteht oder nicht.

    Kinder selbst haben aber noch keine sexuelle Orientierung und kein sexuelles Verlangen. Daher ist noch keine Schutzfunktion für Frauen gegeben.

    Comment by Trollfresser — 16.07, 2012 @ 14:49

  32. In diesem Video bringt Hitchens es auf den Punkt.

    Comment by Hitch — 16.07, 2012 @ 14:51

  33. Und hier das Video: http://www.youtube.com/watch?v=Xx_ov2NiNo4

    Comment by Hitch — 16.07, 2012 @ 14:52

  34. @wolfgang Ksoll

    Wie immer redet Alice im Männerland von Studien ohne auf diese verweisen zu können….genau, weil es da keine wissenschaftlichen Studien gibt.

    „…Und die WHO erhofft sich allein im südlichen Afrika innerhalb von 20 Jahren rund drei Millionen weniger Aidstote dank der Zirkumzision, wie die männliche Beschneidung heißt. Wie also konnte es zu so einem Urteil kommen?…..“

    Das ist klar, wobei das einen anderen Gund hat.
    Durch die Beschneidung, die Schmerzen und dem Traumata, geht man wohl davon aus, das es weniger Sex und damit weniger Aidsansteckungen gibt. Alice ist eine Lachnummer.

    Comment by Troll — 16.07, 2012 @ 15:01

  35. ad mein Kommentar #12: es muss heissen „nicht der Ansicht, dass das LG zum falschen Ergebnis kommen“. Sorry. Also: ich komme zum selben Ergebnis, aber ich halte eine rein juristische Argumentation für zirkulär, weil sie von einer „Unversehrtheit“ ausgeht, die ja gerade materiell zu füllen ist, und weil das Recht nur Sollen kodifiziert, dessen Grund HINTER dem Recht liegt (also ethisch, sozial, medizinisch etc.).

    Comment by Christoph Kappes — 16.07, 2012 @ 15:15

  36. @Joachim

    „Gestehen wir Muslimen und Juden die Beschneidung nicht zu, so sehen wir unser Recht als absolut, religionsartig, negieren gleichzeitig die (hier wenigstens relativ unschädlichen) Rechte Andesgläubiger.“

    Wo ist der Fehler?

    Kann ein Baby ein „Andersgläubiger“ sein?

    Kann ein Baby glauben?

    Das Kölner Urteil beschneidet niemanden in seinem Glauben.

    Es verbietet erwachsenen Gläubigen nicht ihre Religion auszuüben. Beten, Gottesdienst etc. sind nicht betroffen.

    Das Urteil schützt die Unversehrtheit des kindlichen Körpers.

    Mehr nicht!

    Comment by Stefan — 16.07, 2012 @ 15:18

  37. @Christoph Lemmer

    „Wer von denen, die beschnitten wurden, würde sich als “versehrt” bezeichnen?“
    Ich! Es fehlt mit ein wichtiger, schützender Teil meines Penises, dessen Empfindlichkeit und Luststeigerung ich mit nur vage ausmalen kann, es jedoch nie mehr in meinem ganzen Leben erfahren kann. Es ist eine zersetzende Vorstellung. Zum Glück nimmt der Verlustschmerz mit den Jahren ab. Ganz schwinden wird er jedoch nie!

    „Wer hätte je davon gehört, dass beschnittene Männer unter einem Beschneidungstrauma leiden würden?“
    Ich leide selbst darunter, folglich brauche ich erst nicht davon zu hören. Das ist jedoch so intim und so verletzend, dass ich selbst mit meiner eigenen Mutter darüber nicht reden kann. Was erwarten sie sich dann also?

    Vergewaltigungsopfer reden auch oft erst Jahrzehnte später über ihr Leid, wenn überhaupt. – Warum ich dann hier so frei darüber schreiben kann? Hier kennt mich niemand persönlich und es ist einerseits befreiend sein Leiden einmal thematisieren zu können und andererseits ist es nötig Ignoranten darüber aufzuklären.

    Comment by Recht auf Unversehrtheit — 16.07, 2012 @ 15:29

  38. https://www.taz.de/Die-Woche/!97377/

    Die Konferenz Europäischer Rabbiner betrachtet das Kölner Beschneidungsurteil als „einen der wohl schwersten Angriffe auf jüdisches Leben nach dem Holocaust“. Bewirkt die Debatte einen Riss in der deutsch-jüdischen Beziehung?

    Nein, dann würde es ja jüdische Deutsche in der Mitte zerreißen. Dieses Hüben-oder-drüben-Denken ist gefährlich gaga; ob nun zwischen Juden und Nichtjuden, Muslimen und Nichtmuslimen oder sonst und wem. Wo ist das Wir dieser Debatte? Wir wollen religiöse Selbstbestimmung und unveräußerliche Menschenrechte. Beides. Berlins evangelischer Bischof Dröge jedoch nennt das Urteil „vulgärrational“, was zu Biologismus und damit zu Totalitarismus führe. Kurz: Vorhaut ab oder Stalin. Mein Gott, Herr Pfarrer – wo wir eh gerade über Penis reden: Haben Sie’s auch ein bisschen kleiner? Alle, die jetzt von „jahrhundertealten religiösen Traditionen“ schwärmen, ob Westerwelle, ob Cypries, geben ohne Not willfährige What-a-mess-Diener für Menschenrechtsverletzungen. Lesen wir ihnen ihren Ramsch noch mal vor, wenn es wieder um Zwangsbeschneidungen an Mädchen geht. Hier passen ein Grundrecht und religiöse Riten nicht zueinander, das wird wehtun; man einigt sich mit viel rhetorischem Bimbam darauf: Na wenn schon, dann tut’s halt kleinen Jungs weh. Von Erwachsenen hätte ich mehr erwartet.

    Comment by Küppersbusch — 16.07, 2012 @ 15:34

  39. @30
    Man muss ja ein bisschen übertreiben, um die Diskussion in sachliche Bahnen zu lenken.

    Wie stellen Sie sich so den Vollzug eines Geschlechtsverkehres vor? Wie einen Termin beim Notar wegen Kauf eines Hauses, wo man das eine oder andere Argument abwägt? Dann haben Sie den Ostfriesen noch nicht kennengelernt: Anhauen, umhauen, reinhauen, abhauen. Wo die Liebe heiß wütet, ist wenig Zeit für rationale Diskurse. Also könnte man sich vorher kümmern.

    Schwarzer hat gesagt, dass immer noch über 50% der US-Männer beschnitten sind aus hygienischen Gründen (nicht aus religiösen). Die WHO ist dafür, auf die seuchenmedizinische Untersuchung des John Hopkins University School of Medicine habe ich oben schon hingewiesen (mit mäßigem Erfolg bei purer Sachlichkeit): http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/sexualitaet/hiv-und-hpv-beschneidung-bremst-viren_aid_356823.html

    Ökonomisch ist es billiger ein Kind zu beschneiden, das bis zur Zeugungsfähigkeit alles vergessen hat, als einen Erwachsenen, der bei einer Phimose-Operation bis zu fünf Tage arbeitsunfähig ist (zu 90% auf Kosten der Allgemeinheit=gesetzliche Krankenkasse) plus operationsbedingtem Ausfall an Geschlechtsverkehr.

    Wo bleibt bei obiger Diskussion das Recht der Frau auf körperliche Unversehrtheit?

    Wieso ist der „Sachverständige“ anonym und man kann seine Erkenntnisse über medizinische Indikationen in Mitteleuropa nicht überprüfen? Auch einen Glaubensfrage?

    Der Hinweis auf Sexualität von Kindern ist sehr begehrt, aber unsachlich. Man impft auch Kinder gegen Pocken, um sie ihr Leben lang zu immunisieren. Das gleiche gilt für alle Immunisierungsimpfungen nach Checkheft (Ü1-Ü12).

    Bei aller Liebe: Ihren Verhandlungsmarathon vor der Vereinigung (Mit und ohne Gummi, mit und ohne Vorhaut, …) halte ich für weltfremd. Aber vielleicht haben wir aus diesen juristischen Gründen diese nicht arterhaltendende Fertilität von 1,4 Kindern pro Frau.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 16.07, 2012 @ 15:39

  40. Vielen Dank für diesen ausgezeichneten Artikel! Er gibt exakt das wieder was ich denke!

    Comment by Melanie Kunze — 16.07, 2012 @ 15:47

  41. @Christoph Kappes: Dass der medizinische Heileingriff den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt, ist weitgehend einhellige juristische Ansicht.

    Man muss diese Diskussion überhaupt nicht juristisch führen. Aber der Ausgangspunkt, dass eine Beschneidung zu schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen führen kann, lässt sich doch nicht ausblenden, egal ob ich das jetzt als tatbestandsmäßige Körperverletzung betrachte oder nicht. Die Feststellung des körperlichen Eingriffs ist rein deskriptiv.

    In meinem Blogbeitrag finden sich außerdem eine ganze Menge materiell-inhaltlicher Ansätze.

    Es geht mir letztlich um die Frage, ob religiöse Rituale in einer freiheitlichen Gesellschaft überhaupt als Argument herangezogen werden können, um einen körperlichen Eingriff bei Kindern zu rechtfertigen.

    Du kannst mir gerne erläutern, wie Du die Diskussion führen willst, denn das habe ich noch nicht verstanden.

    Comment by Stadler — 16.07, 2012 @ 15:55

  42. @ Wolfgang Ksoll

    Hier herrscht wieder ein Logikfehler vor. Wenn Menschen nicht in der Lage sind vor dem GV darüber zu sprechen (mit Kondom oder ohne wird doch auch besprochen), wieso sollten sich dann genau diese Personen über eine Beschneidung aus gesundheitlichen bei ihren Kindern Gründen Sorgen machen?

    Sie implizieren, dass der Frau kein solches Recht gewährt wird. Dies wäre dann der Fall, wenn der GV gegen ihren Willen durchgeführt wird, dann ist das aber bereits heute strafbar.

    Die Frau kann sagen „nein, mir ist das Risiko zu groß, nur mit Kondom und/oder beschnitten“.

    Das Kind hat diese Wahl zu keiner Zeit.

    Comment by Trollfresser — 16.07, 2012 @ 15:55

  43. @ Wolfang Ksoll

    Um auch auf das Argument der Impfung einzugehen:
    Hierbei geht es darum, dass eine Erkrankung zu starken gesundheitlichen Schäden für das Kind selbst führen kann.

    Comment by Trollfresser — 16.07, 2012 @ 15:56

  44. @RAStadler:

    Nach meinem Verständnis ist Recht nicht a priori „da“, sondern ist vereinbart und verfahrensmässig legitimiert und fixiert. Wenn ein Sachverhalt nicht Gegenstand der Diskussion bei Vereinbarung war oder später von weiten Teilen der Bevölkerung anders als „juristisch deduziert“ gesehen wird, hat eine juristische Argumentation keinen Sinn, mehr noch: sie täuscht eine Legitimität vor, die sie nicht hat. (Auch das mag gesellschaftlich sinnvoll sein, wie zB bei Menschenrechten, die wir für „gegeben“ halten, dabei ist genau dies streng genommen ein Axiom, das man ebenso bestreiten kann.)
    Ich würde, positiv gefragt, jede Argumentation ernster nehmen als eine juristische: ethisch, soziale Folgen, historische Linie, aus der Perspektive von Opfern, mega-rational oder Freestyle – ganz egal. Nur eben juristisch nicht.
    Inhaltlich ist der Fall für mich an sich schon an der Stelle erledigt, wo
    – Schmerz auftreten… (das ist die Grenze der körperlichen Unversehrtheit, wo eine harte Grenze sein muss)
    – … kann (Gefahr reicht, Eingriff in Körperliche Hardware vorausgesetzt) und
    – keine Einwilligung vom Betroffenen vorliegt (Dritter= Eltern darf keine Einwilligungskompetenz zugesprochen werden, weil dann Kind vollständig rechtlos), auch keine mutmassliche (hier wäre wieder ein Einfallstor für eine soziale Frage.)
    Am Ende bin ich aber nicht so sicher, weil das eben aus unserer Kultur heraus gedacht ist: Wir sind in Europa stark individualistisch und rechtlich auch immer auf der Achse Individuum vs. Staat. In Kulturen, bei denen die Gemeinschaft stark/stärker ist, könnte man das alles anders sehen.
    Ich persönlich entscheide mich am Ende für Strafbarkeit, weil ich Sohn eines Juden bin, der seine eigene Geschichte mit dem Judentum hatte, die nicht in die Öffentlichkeit gehört.

    Comment by Christoph Kappes — 16.07, 2012 @ 16:26

  45. @26 Trollfresser, @34 Stefan
    möglicherweise entstehen Schäden durch die Nichtbeschneidung. Die haben zwar selten medizische Ursachen, doch Psyche ist fragile und Erziehungsmaßnahmen kaum belegbar. Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgruppe, auch durch ein Symbol, kann auch stabilisieren. Nach dem Glauben der „Beschneider“ ist die Beschneidung weit mehr als ein Symbol. Es geht nicht darum, dass ein Kind keine Religion haben kann. Es geht darum, das die Eltern meinen sich zu versündigen, wenn sie die Beschneidung unterlassen. Ist es das Symbol, wogegen wir uns mit dem Argument des Kinderschutzes stellen?

    Ja, sehr wahrscheinlich ist Beschneidung heute ein Fehler. Recht auf Unversehrtheit (@35) bringt das wesentliche Argument. Wobei auch hier nur „vage ausmalen“ die Grundlage der Aussage bildet, die es nachzuweisen gilt.

    Ein Fehler aber rechtfertig nicht die überheblichkeit anzudeuten, ein Moslem sei jedem Argument unzugänglich, wolle nur seine Kinder mit Körperverletzungen ein Leben lang quälen. Das wäre mehr als unverschämt. Kriminalisierung ist auch ein Fehler. Wenn das ein Fehler ist, meint ihr mit unseren Gesetzen gegen Glaube argumentieren zu können oder auch nur zu dürfen? Ich „glaube“ an die Menschenrechte, an das Grundgesetz und an die Logik die Stadler hier sehr schön dargestellt hat. Doch wenn das perfekt ist, was die Grundlage zu korrekten Stadlers Aussagen ist, wenn das absolut gilt, dann wäre niemals möglich gewesen einen Juden vor den Nazis zu verstecken.

    Beschneidung ist falsch, selbstverständlich. Doch bevor ich Glauben abspreche braucht es hier eine nachgewiesene medizinische Indikation – wie etwa bei der Beschneidung von Mädchen. Ohne notwendige objektive Relativierung ist ein Beschneidungsverbot nicht besser als Fundamentalismus. Es ist nicht möglich, die Entscheidung den Juristen oder gar Politikern alleine zu überlassen. Nicht nach zweitausend Jahren. Möglicherweise ändert ein Gesetz nichts an der Praxis. Vielleicht ist das Gesetz sogar falsch. Möglicherweise ist es unsere Schuld wenn sich nicht ändert gerade weil wir die Fronten verhärten und Andersdenkende mit Gesetzen verfolgen. Möglicherweise sagt ein Gesetz nichts als: damit wollen wir uns nicht beschäftigen und Recht haben wir sowieso. Also können wir es uns gleich nehmen? So einfach ist das? It’s against the law?

    http://woodyguthrie.org/Lyrics/Aginst_Th'_Law.htm

    Comment by Joachim — 16.07, 2012 @ 16:55

  46. @ Joachim

    Ihr Argument mit den psychischen Schäden finde ich interessant. Dann ist allerdings die Frage wodurch diese entstehen:

    Sollte es Ausgrenzung sein, weil das vorgeschriebene Ritual nicht durchgeführt wurde, ist dies wiederum ein eine Ungeheuerlichkeit der (erwachsenen) Gesellschaft.

    Sollte der Betroffene selbst das Gefühl haben, dass er nicht richtig dazu gehört, weil das Ritual nicht durchgeführt wurde, kann er dies selbst durchführen.

    Und zu ihrem letzten Satz fällt mir ein: Genau das selbe Argument kann auch umgekehrt gelten, nur weil es in Ritualen gefordert wird, hat das Kind kein Recht mehr auf körperliche Unversehrtheit? Das ist die selbe Haltung, die Sie mir als Gegner unnötiger Beschneidungen ankreiden.

    Sie sind also argumentativ weder besser noch schlechter, was auch schon die ganze Brisanz dieser Debatte aufzeigt.

    Ich bin jedenfalls dafür, dass jeder tun und lassen kann was er will, solange er keinen anderen dabei schädigt. Erwachsene Menschen können mit sich selbst machen, was immer sie möchten.

    Daher ist das keine Frage von „ist Religion falsch oder nicht?“ sondern eher von: lassen wir doch später das Kind entscheiden, wenn es soweit ist.

    Comment by Trollfresser — 16.07, 2012 @ 17:08

  47. @ Joachim

    Ich verstehe auch, dass Sie auf den Aspekt der Toleranz hinauswollen. Absolut verständlich und richtig, wir haben genug Intoleranz auf der Welt.

    Genau hier fängt aber das Problem an:
    Ist es tolerant gegen Beschneidungen zu sein? Vermutlich nicht, denn damit wendet man sich gegen religiöse Rituale.

    Ist es tolerant für Beschneidungen zu sein?
    Wohl auch nicht, denn das Kind hat keine Wahl, man gibt ihm gar keine Chance zur Wahl, weil man nur diese eine Wahl akzeptiert.

    Das ist auch die Krux: Beide Seiten sind – zwangsläufig – intolerant. Denn bin ich für das Eine, bin ich automatisch gegen das Andere.

    Comment by Trollfresser — 16.07, 2012 @ 17:14

  48. http://strafblog.de/2012/07/13/ich-bin-fur-die-beschneidung-von-afrikanischen-madchen-und-dem-regierungssprecher-seibert/#comment-1134

    Comment by Schöne Kurzfassung — 16.07, 2012 @ 17:16

  49. @Joachim

    danke für den link ;)

    Es gab bei diesem Thema schon einmal einen „Bewusstseinssprung“.

    Zuerst hieß es im Alten Testament, dass die Familie ihren erstgeborenen Sohn opfern muss (Todesopfer).
    Als sich immer mehr die „Zivilisation“ durchsetzte, kam man von diesem Ritus ab und kam auf die Beschneidung als Ersatz-Blutopfer. Das ist jetzt auch schon ein paar Jahre her. Die Lebenswirklichkeit hat sich seit damals fundamental verändert. Warum sollte man also nicht den nächsten Bewusstseinssprung einläuten?

    Die jetzige Debatte lädt dazu ein.

    Comment by Stefan — 16.07, 2012 @ 17:24

  50. Die Beschneidung ist im Judentum schon seit 5000 Jahren üblich. Ich habe aber noch nicht irgendetwas Negatives dazu in den Geschichtsbüchern lesen können. Und in den USA ist ja faktisch ein Großteil der Bevölkerung beschnitten. Da habe ich auch keine Komplikationen mitbekommen.
    Ist das jetzt einfach nur eines dieser typischen Sommerlochthemen?

    Und zu dem Argument, dass Kinder keine Wahl haben, sie nicht gefragt werden. Nunja, bis zu einem gewissen Alter haben Kinder nie eine Wahl. Sie unterwerfen sich der Entscheidungsgewalt der Eltern. Viele Dinge hätte man im Nachhinein gerne wieder rückgängig gemacht, aber die Eltern haben es nun mal entschieden.

    Was wäre, wenn?
    Was wäre, wenn 90% der Bevölkerung beschnitten ist und der Rest meint, das sei nicht gut, eher eine Verstümmelung? Und wenn es eine ist, müsste man sich dann nicht der Mehrheit beugen? warum sollten dann 10% Recht haben, wenn 90% verstümmelt sind?
    Noch ist es ja nicht so, aber was wäre wenn?

    Also ich bin ja nur für Beschneidung, wenn es medizinisch notwendig ist. Jedoch höre ich da auch öfters über Urologen, die recht schnell das Messer wetzen, um den Hautfetzen wegzuschneiden, wenn es mal etwas enger wird. Die sind mir da mit dem Urteil recht schnell, wie ich auch in diversen Medizin-Foren lesen konnte.

    Comment by JS — 16.07, 2012 @ 17:31

  51. in der Diskussion dieses Beitrags auf Google+ sollte ein Link sein. Warum ist er das nicht?

    Auch: Es gibt Künstliche Vorhäute.

    Comment by erlehmann — 16.07, 2012 @ 17:38

  52. Genau, keine Phrase darf ungedroschen bleiben.

    Am besten die Geburtsurkunden der Kinder um 13 Jahre und 357 Tage vordatieren. Man kann sie dann am 8. Lebenstag als Einwilligungsfähig ansehen. Schmerzenslaute gelten als Zustimmung. Das ist Prozessökonomisch und befriedigt das tiefe Bedürfnis der Gläubigen, sich nicht mit lästigen Güterabwägungen befassen zu müssen.

    Halleluja.

    Comment by S.K. — 16.07, 2012 @ 17:41

  53. @erlehmann: Hier ist der Link zu Google+: https://plus.google.com/u/0/109145044990904699816/posts/QWfCvHJVuhu

    Comment by Stadler — 16.07, 2012 @ 17:42

  54. Genitalverstümmelung ist einfach nur pervers:
    http://www.davidlightmare.com/wp-content/uploads/2011/03/Genital_cutting_by_david_lightmare_pencil_2011-500×640.jpg

    Comment by Troll — 16.07, 2012 @ 17:52

  55. @Trollfresser

    Die allseligmachende, gute Tolleranz gibt es nicht. Sie ist ein Hirngespinst der politisch korrekten Selbstgerechten.

    Schon Thomas Mann wusste: „Das Toleranz zum Verbrechen wird, wenn sie dem Bösen gilt.“

    Toleranz, und das muss ganz klar gesagt werden, ist kein Wert sondern ein neutrales Werkzeug. Das gilt ebenso für Intolleranz.

    Comment by Recht auf Unversehrtheit — 16.07, 2012 @ 17:52

  56. Im englischsprachigen Raum geht es wesentlich rationaler zu als bei den teutschen Kreuzrittern, die sich von einem einzelnen Landrichter mit einem anonymen „Sachverständigen“ das Sommerloch füllen lassen:
    http://en.wikipedia.org/wiki/Circumcision

    Da sind alleine über 200 Quellen drin. Unter anderem, dass auch die Ägypter vor den Juden schon beschnitten haben, also die religiöse Argumentation Schwachstellen hat. Bei amerikanischen Ärzten (wo über 50% der männlichen Bevölkerung beschnitten sind bei vielleicht weniger als 2% Juden und Muslimen) ist die Position verbreitet, dass man die Eltern über Vor- und Nachteile aufklären solle, und falls man sich für die Beschneidung entscheidet, dann soll es die Krankenkasse (or equivalent)bezahlen.

    In den Quellen sind auch die internationalen Reaktionen auf den teutschen Landrichter schon eingearbeitet :-)

    Comment by Wolfgang Ksoll — 16.07, 2012 @ 17:54

  57. Herr Ksoll, ich lache über Sie.
    Ihre Versuche, Beschneidungsgegner als Anhänger teutonischer Selbstüberschätzung darzustellen, wirken hilflos auf mich. Ebenso werden Sie sich der Sachargumentation nicht mit blinder Empirie entziehen können. Sie müssen bei der Güterabwägung schon mehr bieten, ansonsten verbleibt der Eindruck sachfremder Schwallerei.

    Comment by S.K. — 16.07, 2012 @ 18:17

  58. Kann mir noch jemand sagen, welche Auswirkungen der Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Weimarer Reichsverfassung hat?

    Aus dem Artikel: „(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.“

    Das spricht doch klar gegen Beschneidungen, oder?

    Comment by Bastian Liefert — 16.07, 2012 @ 18:18

  59. Stadler, der Link geht nicht, er führt auf die Google+-Anmeldeseite. Ich verstehe.

    Comment by erlehmann — 16.07, 2012 @ 18:21

  60. Glaubensfreiheit ist die Freiheit des Glaubens, nicht die Freiheit, im Namen seines Glaubens zu handeln.

    Comment by turtle of doom — 16.07, 2012 @ 18:35

  61. „Herr Ksoll, ich lache über Sie.
    Ihre Versuche, Beschneidungsgegner als Anhänger teutonischer Selbstüberschätzung darzustellen, wirken hilflos auf mich. “

    Für Ihre Wirkungen kann ich nichts. Interessanterweise fordern nur Männer ein Verbot der Beschneidung. Selbst Stadler lässt bei seinen Philosophien über die körperliche Unversehrtheit Frauen und deren Risiko des Gebärmutterhalskrebses einfach weg. Passt nicht zum Dogma:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Zervixkarzinom

    Zur Beschneidung des Mannes heisst es dort:
    „Beschneidung des Mannes

    Es ließen sich Zusammenhänge aufzeigen zwischen der Beschneidung des Mannes und dem Risiko der Frau, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, da man bei beschnittenen Männern in geringerem Maße HP-Virus-Infektionen und Peniskarzinome findet. Letztere Tatsache ist am ehesten durch die Vermeidung hygienischer Probleme erklärbar. Für die geringere Rate an HPV-Infektionen scheint die deutliche Verringerung der Schleimhautfläche verantwortlich zu sein, die anfälliger für kleinste Verletzungen und Infektionen ist als Haut oder dickere Epithelien, wie auf der Glans penis.Eine Metaanalyse aus dem Jahr 2007 konnte nach einer Literaturanalyse jedoch keinen Zusammenhang nachweisen. Allerdings bestehen Zweifel an der Korrektheit letzterer Studie und damit auch deren Aussage.“

    Lachen Sie ruhig weiter: Die jungen Frauen, die heute schwierige Entscheidungen über Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs treffen müssen, werden dann einfach auf Ihren Rat verzichten. Denen geht es um Leben und Tod, anstatt wie hier bei den teutschen Kreuzrittern um Rechthaberei und religiösen und rechtlichen Dogmatismus, denen bei körperlicher Unversehrtheit nur der männliche Teil der Bevölkerung einfällt.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 16.07, 2012 @ 18:38

  62. Naja Herr Ksoll, hinsichtlich der Frauen wurde Ihnen ja bereits geantwortet. Wer im religiösen Wahn oder aus vermeintlichen „Hygiene“-Gründen einen unbeschnittenen Partner nicht akzeptiert, kann das Bett ja verlassen.

    Und wieder geht Ihre Argumentations völlig ins Leere und missachtet das Recht des Kindes auf körperliche Integrität.

    Comment by S.K. — 16.07, 2012 @ 18:46

  63. Zur Beschneidung und seiner Funktion im Kreuzzug, um das heilige Jerusalem den Christen zurückzuerbobern auch eine schöne Stelle im Spiegel. Papst Urban II, 1095 beim Aufruf zum Kreuzzug:

    „Unter Seufzern und Tränen beschrieb Urban, ein erstklassiger Demagoge, das angeblich üble Treiben der Muslime: „Sie haben die Christen beschnitten und das Blut von der Beschneidung vergossen oder es in die Taufbecken geschüttet. Und sie schneiden denjenigen die Bäuche auf, die sie mit einem schrecklichen Tod quälen wollen, zerren ihnen ihre Organe heraus, sie stoßen sie herum und spießen sie auf, bevor sie sie töten. Mit herausgequollenen Eingeweiden liegen sie auf dem Boden.“
    http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelgeschichte/d-65469607.html

    Comment by Wolfgang Ksoll — 16.07, 2012 @ 18:47

  64. Machen Sie’s gut, Herr Ksoll.
    Ich habe zum Glück wichtigere Beschäftigungen.

    Comment by S.K. — 16.07, 2012 @ 18:52

  65. Was mir in der ganzen Diskussion noch fehlt, ist der Gesichtspunkt dass man hier auch noch die Religionsfreiheit des Kindes in die Abwägung mit einstellen sollte. Man müsste also m.E. abwägen zwischen Religionsfreiheit der Eltern einerseits und Religionsfreiheit und körperlicher Unversehrtheit des Kindes auf der anderen Seite.

    Comment by Myria — 16.07, 2012 @ 19:08

  66. @Myria
    Berechtigter Vorhalt, der von N.Heym aber bereits erschöpfend abgehandelt wurde. Ich gestatte mir daher, auf den entsprechenden Link nochmals hinzuweisen:

    http://strafblog.de/2012/07/13/ich-bin-fur-die-beschneidung-von-afrikanischen-madchen-und-dem-regierungssprecher-seibert/#comment-1134

    Comment by Schöne Kurzfassung — 16.07, 2012 @ 19:15

  67. Frauen über Beschneidung von Männern:
    – Merkel will sie
    – Schröder will sie
    – Leutheusser-Schnarrenberger will sie
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeskanzlerin-merkel-warnt-vor-beschneidungsverbot-a-844671.html
    -Alice Schwarzer will sie

    Comment by Wolfgang Ksoll — 16.07, 2012 @ 19:40

  68. Wo bleiben denn die Rechte der Kinder bei den Millionen Abtreibungen? Diese Doppelmoral ist doch zu offensichtlich.

    Comment by EuroTanic — 16.07, 2012 @ 19:44

  69. Es gibt auch noch diesen Link, der etwas anschaulicher die Beschneidung mit den Risiken erklärt, als es Wikipedia tut: http://www.pflegewiki.de/wiki/Komplikationen_der_Beschneidung

    Comment by Frank — 16.07, 2012 @ 20:46

  70. Herr Ksoll, ich verstehe ihr Argument nicht. Junge Frauen sind in der Lage für sich selbst zu entscheiden, mit wem sie Sex haben. Wenn diese also nicht (ohne Kondom) mit einem Unbeschnittenen schlafen wollen, sollen sie ihm das sagen. Derjenige entscheidet dann, ob er sich beschneiden lässt oder nicht.

    Das alles hat jedoch überhaupt nichts mit der Beschneidung von Babies und Kindern zu tun, die sexuell noch nicht aktiv sind und überhaupt nicht absehen können, welche Konsequenzen eine solche OP, noch dazu ohne Betäubung, haben kann.

    Mit anderen Worten: Wenn Erwachsene sich aus freien Stücken für eine Beschneidung entscheiden, können sie das gerne tun. Wenn Eltern ohne medizinischen Grund (Phimose) an ihren Kindern rumschnippeln lassen wollen, ist das aus Sicht des Kindes völlig inakzeptabel.

    Comment by xyz — 16.07, 2012 @ 21:15

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