Verwaltungsgericht lässt Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses vom EuGH prüfen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 15. Mai 2012 (Az.: 17 K 3382/07) eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu der Frage eingeholt, ob die europäische Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten gültig ist.
Der Kläger, ein Rechtsanwalt aus Bochum, hält die Bestimmungen der Verordnung für ungültig. Er meint, der Verordnung fehle die Ermächtigungsgrundlage. Darüber hinaus sei das Europäische Parlament nicht ordnungsgemäß angehört worden. Außerdem werde in unverhältnismäßiger Weise in das europarechtlich geschützte Recht auf Datenschutz eingegriffen.
Zur Klärung dieser Fragen hat die 17. Kammer des VG Gelsenkirchen beschlossen, das Verfahren auszusetzen und die Frage an den EuGH vorzulegen.
Quelle: Pressemitteilung des VG Gelsenkirchen vom 01.06.2012
Das ist nicht schön, dass möglicherweise verfassungs- und EU-rechtswidrige Gesetze jahrelang angewandt werden, bevor die Regelung wirksam richterlich überprüft wird. Die Verfassungsbeschwerde von Juli Zeh war ja nicht zugelassen worden, meines Wissens. Warum weiß ich nicht.
Comment by fernetpunker — 7.06, 2012 @ 10:03