Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.6.12

Unverhältnismäßige Beschlagnahme von Festplatten

Das Amtsgericht Reutlingen hatte mit Beschluss vom 30.11.2011 die Beschlagnahme von vier Festplatten des Beschuldigten angeordnet. Die Festplatten wurden von der Polizei dann auch sogleich beschlagnahmt und mitgenommen.

Bereits mit Beschluss vom 05.12.2011 hat das Amtsgericht Reutlingen, auf Beschwerde des Beschuldigten hin, seinen eigenen Beschluss wieder aufgehoben und die Herausgabe der Festplatten an den Beschuldigten verfügt.

Die Begründung des Ermittlungsrichters ist innovativ und im Lichte des verfassungsrechtlichen Gebots der Verhältnismäßigkeit äußerst begrüßenswert.

Zur Begründung wird nämlich ausgeführt, dass, sofern eine forensische Datensicherung vor Ort nicht möglich ist, eine Mitnahme beschlagnahmter Datenträger (Festplatten) nur in engen Grenzen als verhältnismäßig anzusehen ist. Die Polizei/Staatsanwaltschaft muss die beweissichere Anfertigung von 1:1 Kopien beschlagnahmter Datenträger dann jedenfalls unverzüglich nachholen. Wenn dies nicht umgehend – hier innerhalb von drei Werktagen – geschieht, so ist die Fortdauer einer solchen Beschlagnahme nicht mehr verhältnismäßig.

Bei vielen Staatsanwaltschaften hat sich leider die nicht hinnehmbare Praxis etabliert, beschlagnahmte Datenträger und zum Teil komplette Rechner oft monatelang liegen zu lassen, bevor überhaupt eine forensische Untersuchung der Festplatten erfolgt. Begründet wird dies regelmäßig mit Personalmangel. Diese Praxis ist meines Erachtens als unverhältnismäßig anzusehen, wurde aber von den Gerichten, soweit ersichtlich, bislang noch nie beanstandet. Man kann deshalb nur hoffen, dass dieser mutige ermittlungsrichterliche Beschluss Schule macht.

posted by Stadler at 10:40  

21 Comments

  1. Für alle, deren Beruf von der Festplatte abhängt, wäre eine Beschlagnahme von mehr als 3 Tagen das existenzielle Aus.

    Ohne mein Computer-Arbeitsumfeld könnte ich nicht arbeiten, auch frisch gekaufter Ersatz wäre nur Hardware-Ersatz, aber die wichtigen Daten und das eingerichtete Programmumfeld würde fehlen. Und wer meint, das ginge per Mausklick, der hat keine Ahnung von komplexem Arbeitsumfeld und der soll mal Serversystem, Testumgebung, Eclipse und tausend andere Dinge schnell mal so einrichten.

    Also würde eine (anonyme) Denunziation genügen, um z.B. Konkurrenz aus dem Feld zu schlagen.
    Auch ein Fehler in der (IP-) Ermittlung würde ausreichen und schon wäre man Hartz4.
    Vielleicht würde sogar eine verweigerte Speichelprobe genügen, um auf diese Weise Hartz4 zu werden?

    Ein nach Monaten zurückgebrachtes Equipment würde kaum noch helfen, denn dann ist Hartz4 schon beantragt (Selbständige bekommen kein Arbeitslosengeld) und die Kunden sind weg, weil man deren stets eiligen Aufträge nicht abarbeiten konnte.

    Eigentlich habe ich ja nichts zu befürchten, aber das hatten all diejenigen, deren Festplatten und PCs zu unrecht beschlagnahmt wurden und die unschuldig waren, auch nicht.
    Eigentlich.
    Aber seit ich weiß, wie fehlerhaft die IP-Ermittlung sein kann oder dass Hacker fremde IPs nutzen können oder wie leicht ein Anfangsverdacht ausgesprochen werden kann, bin ich eher in Sorge, dass irgendwann mal das Damoklesschwert „Verdacht“ zuschlagen könnte.

    Man ist nicht mehr sicher in diesem Land. Vielleicht sehe ich es auch ernster als es ist, aber alleine die Möglichkeit, dass man durch so einen Zufall die Existenz verlieren kann, ist schon eine zu viel.

    Kurzum, man sollte Staatsanwälten und Richtern die so leichtsinnig, unverhältnismäßig oder nachlässig mit der Materie umgehen, ebenso leicht die Existenz entziehen können.

    Comment by Frank — 13.06, 2012 @ 11:02

  2. Noch ein Grund mehr ein aktuelles Backup seiner Daten zu haben, das räumlich getrennt aufbewahrt wird. Das hilft auch falls die Hütte abbrennt oder ein Meteorit einschlägt.

    Comment by Steffen — 13.06, 2012 @ 11:37

  3. Wohlgemerkt:

    Die Fortdauer wegen einer möglichen Einziehung nach § 74 Abs. I StGB (Tatwerkzeug) steht auf einem anderen Blatt (allerdings auch dort: § 74b StGB). Die Besonderheit liegt im „Rechenzentrum“ bzw. der Lagerung bei „Dritten“. Dann muss es in jedem Falle schnell gehen.

    Comment by Bedarfsträger — 13.06, 2012 @ 12:20

  4. Moment… die Polizei behauptet, das läge am Personalmangel? Okay, also ich sage mal so: gebt mir einen guten Server mit einigen(verdammt vielen) Terabyte freien Speicher und ich kann am Tag hunderte Festplatten sichern. Alles was man dazu braucht ist eine Software, die man selbst basteln, kostenlos im Netz herunterladen oder eben für wenig Geld kaufen kann. Die legt dann 1:1 Images der Platten auf den Server. Ich kann quasi beliebig viele Kopien zeitgleich in Auftrag geben, wann die fertig sind, das hängt einzig und alleine von der Leistung des Servers ab. Das läuft auch gerne über Nacht weiter, sodass man innerhalb von 24h die hardware wieder rausrücken kann.
    Alternativ: Laptop dabei haben und vor Ort sicher, das dauert aber länger und ist nicht so angenehm.

    Wieso sollte eigentlich der Bürger unter der Rückständigkeit der Behörden leiden, wenn es um IT fragen geht?! Gerade die Behörden werden sich doch wohl mal einen Fachmann ins Haus holen können, der das an 1-2 Tagen einrichtet…

    …achne, der Fachmann ist zu teuer, das Budget wurde schon an Laien ausgegeben, damit diese einen Bundestrojaner schreiben…

    Comment by maSu — 13.06, 2012 @ 12:24

  5. @2. Das macht sehr verdächtig wenn man seine Daten derart sichert und ist vielleicht schon deshalb ein Verdachtsgrund. Und wenn es bekannt wird, dass man seine Daten räumlich getrennt sichert, werden auch sicher diese Räume durchsucht.
    Und in der Cloud ist nichts sicher, schon gar keine Geschäftsdaten.

    @4. Der Laptop würde dann auch gleich konfisziert werden, falls der übersehen wurde.

    Comment by Frank — 13.06, 2012 @ 13:01

  6. Hallo Frank,
    Wie Bitte: wer seine Daten sichert macht sich verdächtig ?
    Holla, ne ich hab alle meine Daten in „se Klaut“. Da sind die sicher !?
    Spaß beiseite – zunächst hoffe ich mal du nimmst die Vorschreiber auf den Arm.
    Keiner hat gesagt, dass du den netten Damen und Herren des Beschlagnahme-Kommandos verraten sollst/mußt, dass deine Backups bei Omi unterm Sofa liegen – oder ?
    Oder war das dein Ernst und die Jugend ist schon so vorauseilend staatshörig ?
    Na dann – gut nacht D.

    Comment by witok — 13.06, 2012 @ 14:00

  7. @Frank: Wenn Sie so existentiell auf Ihre Daten angewiesen sind, haben Sie doch sicher irgendwo ein Backup, das Sie bei einem Festplattencrash vor Hartz IV bewahrt?

    @maSu: Der Fachmann ist nicht zu teuer, aber der Bundes- oder Landesgesetzgeber legt im Haushaltsplan die Stellenzahlen fest. Von daher müssten Sie sich an die wenden. Die Steuerfahndung, um die es hier wohl ging, ist, was EDV-Sicherung (und auch die Anzahl der Steuerfahnder) angeht, weitgehend noch schlechter aufgestellt als die Polizei.

    Das Problem ist schlichtweg die Masse. Vor 30 Jahren hat die Polizei (oder wie hier wohl die Steuerfahndung) kartonweise Papier sichergestellt. Heute hat Hinz und Kunz Festplatte, externe Festplatte, USB-Sticks, SD_Cards, Daten auf externen Servern, in der Cloud, etc. mit Terabyte an Datenbeständen, die eben durchgesehen werden. Dafür braucht es Gerät; wenn man der Forderung nachkommt, unverzüglich die Daten zu spiegeln (wie hier zu einem Host-Provider mit einem Laptop zu gehen, dürfte ggf. nicht ganz ausreichen…) und beweissicher bis zum Ende des Verfahrens zu sichern auch Speicherplatz, und wenn es um die inhaltliche Auswertung und Sichtung nach Suchkriterien geht auch Personal.

    Auch kommt es vor, dass erst anlässlich der Durchsuchung festgestellt werden kann, ob man zusätzlich eine Spezialsoftware braucht, die der Beschuldigte/Dritte verwendet (z.B. ärztlicher Abrechnungsbetrug und die in der Praxis verwendete Abrechnungssoftware)

    Bei einigen tausend Dateien mit KiPo, die zusammen mit legaler Pornografie heruntergeladen wurden, muss dann auch jedes Einzelbildchen angesehen werden, ob KiPo oder nicht, da ein Filtern nach Dateinamen (…teen.jpg) nicht unbedingt eindeutige Ergebnisse (<14 Jahre) liefert. Das bindet Personal.

    Wird andererseits z.B. in Steuerstrafsachen oder bei sonstigen Wirtschaftsstraftaten zu wenig mitgenommen und gesichtet, heißt es hinterher gerne, dass sich selbstverständlich sämtliches entlastende Material auf den nicht sichergestellten und ausgewerteten Datenträgern befand, die zwischenzeitlich leider leider wegen Defektes entsorgt werden mussten….

    Comment by klabauter — 13.06, 2012 @ 14:36

  8. @5: Es ging mir um das Argument, dass man als Selbstständiger sofort Pleite sei, wenn man seinen Computer verliert. Falls das der Fall ist, sollte man, nicht nur wegen drohender Hausdurchsuchungen, ein Backup an einem sicheren Ort haben. Und mit Internet und Cloud und allem kann der auch ohne Probleme im Ausland sein (auf Servern von Megaupload z.B. :-)).

    Comment by Steffen — 13.06, 2012 @ 14:43

  9. „@Frank: Wenn Sie so existentiell auf Ihre Daten angewiesen sind, haben Sie doch sicher irgendwo ein Backup, das Sie bei einem Festplattencrash vor Hartz IV bewahrt?“

    Das Problem ist aber, dass die Polizei auch die Backups mitnimmt (weil sie ja vor Ort nicht feststellen kann, ob es sich nur um Backups handelt oder sich nicht doch was anderes darauf befindet)

    Im übrigen betrifft das Thema nicht Geschäftsleute. Ich habe mittlerweile >40 GB an z. T. unwiederbringlichen Familienbildern auf meiner Festplatte. Backups ja, aber die sind bei mir in der Wohnung, helfen also nichts im Fall einer Hausdurchsuchung.

    Bekomme ich die wirklich wieder? Man weiss es nicht…

    Das Tolle ist, wenn die Daten „aus Versehen“ gelöscht werden, bekomme ich nicht einmal Schadenersatz – ist ja nur ideeller Schaden.

    Comment by Rasti — 13.06, 2012 @ 14:51

  10. @7 / klabauter

    das die Sichtung der Daten Personal bindet, das ist klar. Aber die bloße Sicherung geht schnell, sodass die Hardware zurückgegeben werden kann.

    Comment by maSu — 13.06, 2012 @ 15:01

  11. Backup? Falls die Polizei Rechner mitnimmt oder Platten ausbaut, dann nutzt ein Backup relativ wenig.

    Hardware muss neu gekauft werden, Rechner müssen neu aufgesetzt werden, Windows muss neu aktiviert werden und so weiter. Nur die reinen Arbeitskosten betragen ca. 1000 EUR pro Rechner. Dazu kommt der Verdienstausfall. Nun, das ist immer noch weniger, als etwa eine Praxis für drei Tage zu schließen. Und ja natürlich, die fallen auch an, wenn ein Rechner „abbrennt“. Nur hat man dann in der Regel lauffähige Alternativen. Bei einer Hausdurchsuchung könnte alle Hardware weg sein. Die Kosten multiplizieren sich.

    Sicher kann auch ein Backup funktionieren, genauer: das Betriebssystem wieder herstellen. Doch nur, wenn die neue Hardware ausreichend kompatibel ist. Die Kosten, solche morgen veraltete Hardware vorzuhalten sind sicher höher als 1000 EUR. Schon eine anders partitionierte Platte könnte dafür sorgen, das es kompliziert(er) wird – jedenfalls wenn das „falsche“ Backupprogramm verwendet wurde. Zudem wurde die Backup-Hardware ggF. auch konfisziert.

    Die Kosten, die von der Polizei im Personal eingespart werden, die muss der Beschuldigte direkt mehrfach zahlen. Bei einem Wert von 100 EUR (älterer Bürorechner mit IDE-Platte, die man heute nicht mehr bekommt) ist das vollkommen absurd.

    Sorry, euere Vorstellung mit dem Backup sei es getan, die halte ich für nicht ausreichend. Ihr verwechselt eine notwendige Bedingung mit einer hinreichenden Bedingung. Und ihr Verwechselt den Wert eines Rechners mit dem Wert des lauffähigen Systems.

    Der Beschluss des Ermittlungsrichters war nicht nur sinnvoll sondern lange überfällig.

    Comment by Joachim — 13.06, 2012 @ 16:54

  12. so isses!

    Comment by Frank — 13.06, 2012 @ 21:52

  13. @11: Das kommt mir alles sehr konstruiert vor. Wenn Du auf einem 100 Euro-Rechner arbeitest: Nimm einen 500 Euro-Rechner und lass Dein Backup virtualisiert laufen. Hast Du keine Ahnung, bezahl jemanden, der das kann. Reicht Dein Geld dafür nicht, beantrag lieber Hartz IV, dann taugt Dein Geschäftsmodell nicht.

    Comment by Steffen — 14.06, 2012 @ 09:41

  14. @13 Steffen, nicht konstruiert sondern Praxis.

    Wenn unsere Rechner weg wären und gleichzeitig Murphy zuschlägt, dann könnten ganze Produktionsanlagen irgendwo in der Welt stehen bleiben. Ein paar Stunden und das nächste Meeting nach einer unprofessionellen Hausdruchsuchung könnte vielleicht bei einer ALG stattfinden. Und Du redest davon, eine bessere Schreibmaschine in einer VM laufen zu lassen?

    Scherzkeks. Manche müssen mit ihren Rechnern arbeiten und können nicht nur daddeln.

    Comment by Joachim — 14.06, 2012 @ 12:06

  15. Wie leicht man in Verdacht gerät und Hausbesuch mit Verlust sämtlicher Geräte bekommt, zeigt dieser Artikel: http://www.zeit.de/digital/internet/2012-06/bka-razzia-gema-anonymous/seite-1

    Es genügt, einen Link anzuklicken, schon steht die Razzia im Haus.
    Das ist ja wie bei der G… ach ne, ich schreibs lieber nicht.

    Comment by Frank — 14.06, 2012 @ 12:12

  16. „Und in der Cloud ist nichts sicher, schon gar keine Geschäftsdaten.“

    Schon mal von Verschlüsselung gehört? Truecrypt ist dein Freund.

    Comment by Lobov — 14.06, 2012 @ 14:15

  17. @ 16. Wer in der Cloud etwas verschlüsselt, ist verdächtig.
    1. Die NSA kann die Daten nicht lesen, also Terrorgefahr.
    2. Der Cloudbetreiber kann kein Deep-Packet-Inspection machen, das er auf Betreiben der Urheberindustrie machen muss, also verdächtig.
    3. Bei einer etwaigen „Hausdurchsuchung“ sind verschlüsselte Daten Grund zu Annahme, dass sich Illegales dahinter verbirgt und Grund für Erzwingungshaft.
    4. Industrie-Spione finden verschlüsselte Daten ganz besonders interessant.
    5. Das BKA kann die Daten nicht lesen, also Terrorgefahr.
    6. KiPo-Fahnder können die Daten nicht lesen, also Kipo-Sammler-Händler-Verdächtiger.
    7. Wer Festplatten und Cloud-Daten mit Truecrypt verschlüsselt, gehört sicher zu Anonymous, weil andere tun das doch nicht.

    usw.
    Es gibt genügend Gründe, seine Daten nicht zu verschlüsseln, um zu beweisen, dass man nichts getan hat.

    Und man sollte sich in diesem Fall hier auch mal die Kommentare durchlesen. Das ist haarsträubend, auch der kindliche Kommentar des GEMA-Mitarbeiters.
    http://politgirl.wordpress.com/2012/06/12/rechner-beschlagnahmt/

    Comment by Frank — 14.06, 2012 @ 15:55

  18. Ich denke dass mein Anwalt von anderen Anwalten lernen sollte, weil ich bin unschuldig habe gar nix unterschrieben war keine Anzeige gegen mir und trotzdem hat die Polizei alle meine Rechner beschlagnahmt wegen angeblich meinen IP Adresse, Atacke auf gema vor halben Jahr. 2 Monate viele Briefe und passiert nix. Ich kann nicht mehr Arbeiten, meine Privatsfahre wurde verletzt. Die Passworter habe ich Polizei gegeben weil ich nichts zu verstecken habe. Alles ist weg und es kostet richtig Geld. Wer mir helfen kann oder hat auch solche Probleme bitte melden kakalinda@web.de

    Comment by recht — 10.07, 2012 @ 01:32

  19. In Demokratischen Land wo man keine Rechte hat, Polizei beschlagnahmt alle Rechner, hd usw.ohne Beweise zu haben das einzige ist IP der dir hacker geklaut hat nach 9 Monaten dursuchen die dir deine WG, beschimpfen. Danach landet das ganze erst in Wiesbaden dann Frankfurt am Mein, Hildesheim und Ende Verden. 5 Monate dauert das ganze ist nichts zu finden, Anwalt arbeitet mit der Polizei nicht mit dir, 500 EUR ist vergangen. Dein ganzes Leben liegt in Müll, Pläne, Arbeit usw. Medien lügen!!!

    Comment by Gerechtigkeit — 17.11, 2012 @ 19:43

  20. Hatte PC von der Deutschen Polizei beschlagnahmt und kaputt zurueckbekommen. Auf Anraten des Rechtsanwaltes meines Arbeitgebers in Belgien brachten wir den PC zu einem gerichtsanerkannten IT Sachverstaendigen mit der Bitte um Reparatur und / oder Datenrettung. Der informierte uns das saemtliche Daten der Festplatte unwiderruflich geloescht wurden. Jetzt haben wir von der Staatsanwaltschaft / Polizei verlangt eine Kopie der von ihnen erstellten Sicherungskopie der Festplatte ( zu Beweiszwecken ) uns innerhalb von 7 Tagen zur Verfuegung zu stellen. Machen die das nicht wird mein Arbeitgeber einen Ersatzanspruch aus Amtshaftung gem. § 839 BGB iVm. Art. 34 GG, alternative wegen enteignendem Eingriff in das Eigentum durchsetzen. Wenn wir das geplante Projekt durch das Fehlen wichtiger Daten nicht durchfuehren koennen, kann sich die Polizei auf eine Klage in Millionenhoehe einstellen … Datt wird noch Lustig wenn die Polizei / Staatsanwaltschaft uns die Daten nicht gibt. Diplomatische Protestnote fuer die Bundesregierung ist in Belgien schon in Vorbereitung. Verdammte Behoerden Schlamperei. Aber vielleicht lernen die was wenns ihnen ans Geld geht. Ist eine Behoerde wie die Polizei ueberhaupt Haftpflicht versichert ?

    Comment by Andreas Holst — 27.04, 2013 @ 12:44

  21. Leider ist das alles veraltet hier. Nach dem jetzigen Stand gibt es keine Richter und Staatsanwälte mehr, weil sie keine rechtliche Grundlage als solches besitzen … Daher ist alles, was sie veranlassen, illegal und rechtswidrig.

    Comment by Pinky Schubert — 22.06, 2015 @ 23:46

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