AG Frankfurt: Keine Haftung für Rechtsverstoß des Ehegatten beim Filesharing
Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 25.05.2012 (Az.: 32 C 157/12 (18)) entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen seines Ehegatten haftet. Das ist grundsätzlich deshalb nicht überraschend, weil diese Rechtsprechung des Amtsgerichts auf der Linie des OLG Frankfurt liegt, dessen Beschluss unlängst auch vom BVerfG ausführlich gewürdigt worden ist.
Bemerkenswert ist allerdings, dass es das AG Frankfurt nicht für notwendig erachtet, dass der Anschlussinhaber den tatsächlichen Verletzer benennt. Vielmehr hält es das AG Frankfurt für ausreichend, dass der Anschlussinhaber darlegt, wer außer ihm noch Zugang zu seinem Internetanschluss hatte. Damit ist nach Ansicht des AG Frankfurt die Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs, nämlich, dass auch eine andere Person aus seinem Haushalt die Urheberrechtsverletzung begangen haben kann, ausreichend dargelegt.
Eine Störerhaftung lehnt das Amtsgericht Frankfurt schließlich mit dem zutreffenden Argument ab, dass es der Anschlussinhaberin nicht zuzumuten ist, das Nutzungsverhalten ihres Ehemannes zu überwachen.
Man muss an dieser Stelle aber immer wieder darauf hinweisen, dass sich diese Rechtsprechung nach wie vor nicht überall durchgesetzt hat und beispielsweise das Amtsgericht München – das insbesondere von der Kanzlei Waldorf Frommer regelmäßig bemüht wird – solche Fälle weiterhin anders entscheidet.
Die Frage wird wohl in absehbarer Zeit durch den BGH geklärt werden, nachdem das OLG Köln unlängst die Revision in einer anderen, vergleichbaren Sache zugelassen hat.
Ist zwar „nur“ ein AG-Urteil, aber dennoch eine nachvollziehbare Entscheidung. Im laufenden Strassenverkehr haftet ja auch nur der tatsächliche Fahrer. Wenn dieser nicht zu ermitteln ist, weil das Foto nix war, können sie sich ihre Punkte malen.
Aber manche Abmahner und Richter werden ja angeblich blaß, wenn sie in den Malkurs müssen. ;-)
Comment by Che — 6.06, 2012 @ 17:50