Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.5.12

„Vom Verstand her nicht in der Lage…“

Im Anwaltsalltag trifft man immer wieder mal auf berichtenswerte Kalauer und Stilblüten.

Eine Gerichtsvollzieherin schreibt mir heute:

„in obiger Zwangsvollstreckungssache konnte die eidesstaatliche Versicherung bisher nicht abgenommen werden, da der Schuldner vom Verstand her nicht in der Lage ist, dieses zu erfassen.“

Das ist jetzt doch mal eine neue Begründung für die Nichtabnahme der eidesstattlichen Versicherung.

posted by Stadler at 16:50  

5 Comments

  1. Worauf soll sich eigentlich „dieses“ beziehen?

    Comment by Jens — 23.05, 2012 @ 16:56

  2. Es handelt sich um ein Originalzitat. ;-)

    Comment by Stadler — 23.05, 2012 @ 17:01

  3. Mit dem Schreiben Antrag auf gerichtliche Betreuung stellen und dann weiterstricken

    Comment by Bert Grönheim — 23.05, 2012 @ 17:14

  4. War der Schuldner denn überhaupt geschäftsfähig, wenn er „vom Verstand her nicht in der Lage ist“ die „eidesstaatliche“ Versicherung zu erfassen?

    Comment by Pascal — 24.05, 2012 @ 10:28

  5. GV: schlimmst denkbare Seuche eines Gläubigers.
    Und man hat noch nichtmal irgendeine rechtliche Handhabe. Ich überlege mir grade, ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde die Arbeit wert ist, nachdem ein GV eine Vollstreckung bis zur Insolvenz ausgesessen hat.

    Oder kennt jemand was Besseres?

    Comment by Käptn Blaumeise — 24.05, 2012 @ 14:12

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